Ab Juli gilt ein einjähriger Sanktionsstopp für Hartz IV-Empfänger:innen. Wer jetzt denkt, dass das Moratorium ein Freifahrtschein für Leistungsempfänger:innen ist, irrt jedoch gewaltig. Wir zeigen, was nach wie vor trotz eingeschränkter Sanktionsmöglichkeiten Konsequenzen nach sich ziehen kann.