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Hartz IV: Menschen mit Behinderung können Urlaubskosten teilweise erstattet bekommen

Der Sommer steht vor der Tür, doch ans Wegfahren ist für die meisten Hartz IV-Empfänger:innen nicht zu denken. Reisen ist nach wie vor eine kostspielige Angelegenheit. Immerhin haben Leistungsbezieher:innen mit Behinderung jetzt die Möglichkeit, die Reisekosten für einen Betreuer bzw. eine Betreuerin vom Sozialhilfeträger erstattet zu bekommen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

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Hartz IV: Wird Benzingeld angerechnet?

Benzingeld oder Kilometerpauschalen sind für Jobcenter ein gefundenes Fressen: Viele rechnen den Arbeitgeber-Bonus als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen an. Für Hartz IV-Empfänger:innen bleiben am Ende dann nur ein paar Euro übrig. Ein aktueller Fall aus Niedersachsen lässt erneut die Frage aufkommen, ob das Jobcenter überhaupt anrechnen darf oder nicht.

kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt

Beratungshilfeschein bei Hartz 4-Bezug: Bundesverfassungsbericht bestätigt Anspruch

Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide sind keine Seltenheit und oftmals auch berechtigt. Dabei liegen die Fehler seitens der Jobcenter nicht immer auf der Hand. Dann ist Expertise gefragt – von einem Rechtsanwalt etwa. Und die steht Hartz 4-Empfänger:innen unter Umständen im Zuge einer Rechtsberatung mittels Beratungshilfeschein auch zu. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

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Corona-Bonus für Hartz IV-Empfänger:innen wird verdoppelt

Die von der Ampel-Koalition angekündigte Einmalzahlung für Hartz IV-Empfänger:innen fällt höher aus als ursprünglich geplant. Das gab die Bundesregierung am Mittwoch bekannt. Sie erhöhte angesichts der immer weiter steigenden Preise für Energie und Lebensmittel den Bonus für Bezieher:innen von SGB II-Leistungen nun auf 200 EUR.

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Jobcenter darf Kostenübernahme für Schulprojekt verweigern

Jobcenter treffen viele fragwürdige Entscheidungen. Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz sorgt für besonders viel Kopfschütteln: Das dort ansässige Jobcenter lehnte den Antrag einer siebenjährigen Grundschülerin auf Übernahme der Kosten für ein Schulprojekt ab. Dabei beliefen sich die Ausgaben gerade einmal auf zehn Euro. Für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) war die Entscheidung dennoch nachvollziehbar.