Bürgergeld: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Müssen Sie sich aus gesundheitlichen Gründen besonders ernähren, können Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld-Regelsatz eine besondere Leistung beantragen: den Mehrbedarf für aufwändige Ernährung. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt immer vom jeweiligen Regelsatz und dem konkreten Krankheitsbild ab. Wann die Beantragung möglich ist und wie Sie am besten vorgehen, das lesen Sie im Folgenden.

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Bürgergeld und gesunde Ernährung

Mit den 502 EUR pro Monat, die Sie im Jahr 2023 als Bürgergeld-Regelsatz Stufe 1 erhalten, sollen Sie auch alle Ihre Lebensmittel kaufen.

Regelmäßige Restaurantbesuche sind damit naturgemäß nicht zu finanzieren, aber auch hochwertige Lebensmittel dürften das Budget schnell sprengen. Umso wichtiger ist ein konsequentes Haushalten, Vergleichen und Planen, wenn Sie sich nachhaltig gesundheitsbewusst ernähren wollen.

Brauchen Sie jedoch krankheitsbedingt eine spezielle Diät, stoßen Sie als Bezieher von Bürgergeld noch schneller an ihre finanziellen Grenzen. Hier kann die Beantragung eines Mehrbedarfs Entlastung bringen.

Mehrbedarf für Ernährung – das Wichtigste im Überblick

  1. Um einen solchen Mehrbedarf zu begründen, muss eine ärztlich bestätigte, medizinische Notwendigkeit gegeben sein.
  2. Wie hoch der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ausfällt, hängt von Ihrem gesundheitlichen Zustand ab.
  3. Sie müssen den Mehrbedarf gesondert beantragen.

Wer kann grundsätzlich Mehrbedarf für aufwändige Ernährung beantragen?

Möchten Sie als Bürgergeld-Bezieher Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend machen, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen auf eine besondere Ernährung angewiesen sein, die kostenintensiver als eine normale Vollkost ist. Können Sie also beispielsweise aus Krankheitsgründen Ihren Essgewohnheiten nicht uneingeschränkt nachkommen, ohne dass Ihnen deswegen Zusatzkosten entstehen, haben Sie auch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf.
  • Sie müssen sich wegen einer bereits bestehenden oder einer drohenden Erkrankung besonders ernähren.

Welche Krankheiten begründen einen Mehrbedarf?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Unterstützung für Ihre kostenaufwändige Ernährung beantragen möchten, muss ein Arzt bestätigen, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das kann beispielsweise bei bestimmten Unverträglichkeiten, Mangelerscheinungen oder Krankheiten der Fall sein.

Die Jobcenter berufen sich bei ihren Entscheidungen auf die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) ausgesprochenen Empfehlungen. Allerdings existieren in Bezug auf die Höhe eines Mehrbedarfs keine gesetzlichen Regelungen. Wie bei anderen Leistungen auch wird ein vom Krankheitsbild abhängiger Prozentsatz des genehmigten Regelsatzes berechnet. Der volle Regelsatz beläuft sich im Jahr 2023 auf 502 EUR monatlich, sodass sich für Alleinstehende folgende Mehrbedarfe ergeben:

KrankheitsbildMehraufwandAnteil des Regelsatzes
Konsumierende Erkrankungen, gestörte Nährstoffaufnahme bzw. –verwertung50,20 EUR10 %
Mukoviszidose, zystische Fibrose50,20 EUR10 %
Niereninsuffizienz, Behandlung mit eiweißdefinierter Kost100,40 EUR10 %
Zöliakie oder einheimische Sprue (Durchfallerkrankung wegen Gluten-Überempfindlichkeit)100,40 EUR20 %
Niereninsuffizienz – Dialysediät100,40 EUR20 %
Verzehrende Krankheiten wie Krebs, MS, HIV/AIDS, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa50,20 EUR10 %

Welche Krankheiten begründen einen Mehrbedarf und wie hoch ist der Satz?

Wichtig: Mehrbedarf auch für Krankheitsbilder, die nicht auf der Liste des DV sind

Sollte Ihre Erkrankung nicht auf der Liste des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) geführt werden, wenden Sie sich bitte an den medizinischen Dienst im Jobcenter. In Einzelfällen können durchaus auch von der Liste abweichende Krankheitsbilder einen Mehraufwand für spezielle Ernährung rechtfertigen.

Wer kann keinen Mehrbedarf für aufwändige Ernährung beantragen?

Die Krankheiten, die einen Mehrbedarf für aufwändige Ernährung begründen, beeinträchtigen in der Regel den Stoffwechsel. Dadurch ist es dem Erkrankten unmöglich, sich in einer angemessenen Form preiswerter zu ernähren.

Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass alle den Stoffwechsel betreffenden Krankheiten automatisch zur Bewilligung eines Mehrbedarfs führen. Ist nämlich keine grundsätzliche Umstellung der Ernährung erforderlich, wird der Antrag auf Bewilligung eines Mehrbedarfs abgelehnt. 

Bei einfachem Laktasemangel wird häufig kein Mehrbedarf gewährt. Dabei steigt die Zahl der an Laktoseintoleranz leidenden Menschen kontinuierlich: Normale Milchprodukte kommen dann nicht infrage, weil den Betroffenen das zum Abbau des enthaltenen Milchzuckers notwendige Enzym fehlt. Allerdings sind im Handel vielfältige laktosefreie Produkte wie Joghurt, Milch oder Käse erhältlich. Deswegen vertreten selbst die deutschen Gerichte keine einheitliche Meinung. So wurde bereits mehrfach gegen, aber eben auch für die Erkrankten entschieden (Sozialgericht Berlin, Az. S 37 AS 13126/12). Allerdings kann der vom Gericht bestätigte Mehrbedarf in der Praxis trotzdem unterschiedlich ausfallen.

Bei anderen Krankheiten, für die eine gesunde Ernährung, wie beispielsweise Vollkost oder Mischkost bei Diabetes mellitus ausreicht, wird ein Antrag auf Mehrbedarf erfahrungsgemäß abgelehnt. Mit Menüplanung und geschicktem Einkaufen lässt sich manches ausgleichen, wie verschiedene Rechnungen und Experimente gezeigt haben. Aber unterm Strich bleibt: Für Menschen mit besonderem Ernährungsbedarf sind die Leistungen oft äußerst knapp bemessen.

Weitere Krankheiten, die keinen Mehrbedarf rechtfertigen, sind zum Beispiel

  • Gicht
  • Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
  • Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
  • Kardiale oder renale Ödeme (Gewebswasseransammlung bei Herz- oder Nierenkrankheiten)
  • Leberinsuffizienz (Leberversagen)
  • Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten auf genetischer Basis)
  • Ulcus duodeni (Geschwür im Zwölffingerdarm)
  • Ulcus ventriculi (Magengeschwür)

Welche Krankheiten rechtfertigen keinen Mehrbedarf?

Diese Liste ist natürlich nicht abschließend. Es sind aber die häufigsten Beispiele für Krankheiten, bei denen eigentlich ein Mehrbedarf gewährt werden sollte.

Hinweis: Keine Kostenübernahme für Bio-Produkte

Wenn Sie aus ökologischen oder ethischen Gründen ausschließlich ausgewählte Bio-Produkte zu sich nehmen wollen, können Sie keinen Mehrbedarf beantragen.

Wie beantrage ich Mehrbedarf für aufwändige Ernährung?

Abweichend von anderen Mehrbedarfen, wie beispielsweise für Alleinerziehende, müssen Sie Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung separat beantragen. Dazu hält das Jobcenter ein spezielles Formular bereit: Die Anlage MEB. Dem ausgefüllten Formular legen Sie ein ärztliches Attest bei. Auch für dieses Attest gibt es einen besonderen Vordruck beim Jobcenter. Im verlinkten Formular ist auch die Vorlage fürs Attest enthalten.

Achtung: Bewilligung nur befristet

Der Mehrbedarf für aufwändige Ernährung wird im ersten Schritt für ein Jahr bewilligt. Ebenso kann der zuständige Arzt ein Formular ausfüllen, in dem er angibt, wie lange die kostenintensive Ernährung nötig ist. Wenn der Zeitraum abläuft, müssen Sie eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn der Mehrbedarf weiter besteht.

Die zusätzlichen Mittel werden nicht nur den Beziehern von Arbeitslosengeld II gewährt, sondern auch Leistungsempfängern der Grundsicherung, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Quellen:

Sozialgesetzbuch II

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

31 Antworten auf „Mehrbedarf für Ernährung“

  1. Hallo, bekomme Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Auf Grund meiner Krebserkrankung auch den Mehrbedarf für Ernährung, der mir schon für das nächste Jahr bewilligt wurde. Meine ärztliche Bescheinigung hatte ich bei der Weiterbewilligung abgegeben, in der auch steht , dass ich unheilbar bin. Nun soll ich trotzdem rückwirkend zum ärztlichen Dienst beim Gesundheitsamt. Ist das so rechtens?
    Viele Grüße

    1. Hallo Gaby,
      Sie sollten der Forderung nachkommen. Ihre Erwerbsunfähigkeit muss zusätzlich durch den ärztlichen Dienst festgestellt werden.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag

    Ich Leide an Krebs und an Zöliakie, Mukoviszidose und Obstruktive Atemswegerkrankung.

    Für diese Erkrankungen Mehrbedarf krieg ich pro Monat 150,60€, wurde es richtig berechnet oder muss ich widersprechen einlegen?
    Mein Regelleistungen bekomme ich pro Monat 451€

    Laut mein Internet Recherche müssten bei der Krankheit Mukoviszidose 30% der Regelleistungen anerkannt werden das sind 150,60€.

    Für Zöliakie 20%
    Für Krebs 10%
    Atemswegerkrankung %???
    Das sind 60% insgesamt

    Ich bitte um klaren Antwort.

    Vielen Dank für Ihr Bemühungen.

    Bitte um einen Antwort.

    1. Hallo Mohammed,
      das können wir Ihnen leider nicht beantworten, ohne einen Blick in Ihre Unterlagen geworfen zu haben. Unser Rat deshalb: Lassen Sie Ihre Bescheide, sofern diese aktuell sind (nicht älter als einen Monat) von unseren Partneranwälten prüfen. Werden Fehler bei der Berechnung aufgedeckt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

    1. Hallo Mohsen,
      um einen Antrag auf Mehrbedarf für Ernährung stellen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die belegt, dass Sie auf eine besondere, kostenintensive Ernährung angewiesen sind. Eine psychische Erkrankung allein rechtfertigt diesbezüglich den Anspruch nicht.
      Viele Grüße

    2. Hi, ich hoffe du liest diese Nachricht.
      Es gibt eine andere Möglichkeit um den Bedarf zu decken den du benötigst.
      Es kommt auf die Psychische Erkrankung an die du vorlegen kannst. Bei manchen Erkrankungen kannst du Pflegegeld beantragen und oft wird einen die Pflegestufe 2 gewährt. Das sollte deine Kosten decken.
      Mit freundlichen Grüßen
      M.Grabitz

  3. Hallo ich habe gicht ich bin aleinerziehende zwei Fach Mutterbeziehe bürgergeld kann ich einen Antrag stellen auf ehrnährungs umstellen

    1. Hallo Klara,
      ein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung setzt voraus, dass Sie dem Jobcenter eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie auf eine kostenintensive Ernährung angewiesen sind. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arzt.
      Viele Grüße

  4. Hallo, ich leide an einer Lebererkrankung, weshalb mir ein sog. TIPPS implantiert wurde. Also eine “Umleitung” vom Blut, weg von der Leber, in einem 2. Blutkreislauf. Dies hat zur Folge, dass ich, täglich zwischen 4.500 kcal und 5000 kcal. zu mir nehmen muss. Ebenso je kg Körpergewicht 1,6 Gramm Eiweis. (dies ist natürlich ärztlich bestätigt, und auch eine allgemeine Empfehlung sämtlicher Leber-Fachkliniken in Deutschland).
    Nun ist es unmöglich mit Harz4 dies zu erreichen. Ein Mehrbedarf von 40.-€ wird mir bereits gewährt, jedoch ist es auch mit dieser Erhöhung unmöglich das zu realisieren. Unterschreite ich die empfohlenen Mengen, stellen sich sofort Mängelerscheinungen wie Muskelschwäche/brennen bei normaler Belastung ein. Ebenso treten unmittelbare Schwächezustände ein.
    Gibt es eine Möglichkeit den Mehrbedarf der bereits gewährt wird zu erhöhen?
    Auf mündliche Anfrage beim Jobcenter wurde dies bereits verneint, da ja schon ein Mehrbedarf genehmigt ist. (aber dieser ist eben – nachweislich – nicht ausreichend).
    Danke für Antwort.

    1. Hallo,
      das läuft bei Ihnen wahrscheinlich auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Stellen Sie einen neuen Antrag auf Mehrbedarf und legen Sie bestenfalls eine ärztliche Bescheinigung bei. Lehnt das Jobcenter Ihren Antrag ab, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch im weiteren Vorgehen bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  5. Wie sieht es aus, wenn man nach ALG II volle Erwerbsminderungsrente erhält? Übernimmt dann die DRV den Mehraufwand für die Ernährung, den ALG II bereits anerkannt und gezahlt hatte ?

    1. Hallo Foxy,
      das können wir Ihnen nicht sagen. Möglicherweise lässt sich der Mehrbedarf aber über Sozialhilfe abdecken. Stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag.
      Viele Grüße

  6. Hallo ich habe eine magenverkleinerung gehabt und habe 22.50 bewilligt bekommen das erscheint mir sehr wenig…kann mir jemand mehr darüber sagen ?

  7. In der Erläuterung zum Antrag auf Mehrbedarf für Kostenaufwendige Ernährung wird erklärt das Menschen mit Diabetes leiden unabhängig ob Typ1 oder Typ2 abgelehnt werden. Was ich nicht verstehe ist, es gibt doch nicht nur Typ 1 oder Typ2 Diabetiker. Ich zb. leide an Bauchspeicheldrüsen Insuffizienz
    (Inoffizieller Diabetes Typ3) bei derart Diabetes Erkrankung können die Mahlzeiten gar nicht in Einheiten umgerechnet werden. Da die Bauchspeicheldrüse noch Insulin produziert aber nicht ausreichend um den Blutzucker auf ein Niveau eines Gesunden zu regulieren sodass mit Insulin nachgeholfen werden muss. Dieses muss aber mit allerhöchster Vorsicht geschehen da man hier Russisch Roulette spielt denn eine voll arbeitende Künstliche Bauchspeicheldrüse gibt es noch nicht. Heißt im Umkehrschluss um ein Unterzuckern zu vermeiden darf nur mäßig Insulin hinzugeführt werden was oft für zu hohe Werte sorgt. Ab einem Blutzuckerwert von 300 kann der Mensch aufgenommene Energie aber nicht mehr speichern. Was die Folge hat das der größte Teil der zugeführten Nahrungsmittel unverdaut den Organismus wieder verlässt und Schuld daran ist das mein BMI derzeit bei 18 liegt (ungesundes Untergewicht). Bei einer Körpergröße von 175 CM wiege ich 59,7 KG. Deshalb interessiert mich ob ein Antrag in meinem Fall auch einfach so abgelehnt werden würde?

    1. Hallo Daniel,
      im Voraus lässt sich leider nie sagen, wie Jobcenter entscheiden, weshalb wir dazu keine Prognose abgeben. Grundsätzlich bietet sich Ihnen aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf für Ernährung zu stellen. Im Falle eines Ablehnungsbescheides kann dann ggf. mittels Widerspruch dagegen vorgegangen werden. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Ablehnungsbescheid und legen bei Erfolgsaussichten Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  8. Hallo,
    ich leide an Lipödem eine Fettverteilungsstörung, um mein Lipödem besser in den Griff zu bekommen hat mir der Arzt Kato-Ernährung empfohlen.
    Für mich ist es kostenaufwändig, kriege AGL2 und habe eine 3 jährige Tochter.

  9. Mein PAP Leistung hat mir zwar Besondere Ernährung zugestanden, aber ich darf, meine Wohnung ist 63 m², einen Teil meiner Miete selbst zahlen, weil die Wohnung ja zu groß ist für eine einzelne Person. Mein GdB 50G. Was ich ihn mehrfach gefragt habe, was hat meine Ernährung mit meiner Autoimmunkrankheit zu tun, die progredient ist. Also fortschreitend. Ich sehe das nicht so. Vielleicht denke ich falsch? Schriftlich bekomme ich nichts mehr, nur noch telefonisch. Warum nur?

  10. Hallo Frau Hofer,
    nun bekam ich den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung von Jobcenter anerkannt, jedoch nur in Höhe von 44,90€ pro Monat. Laut den mir vorliegenden Informationen müssten es aber 89,80€ pro Monat sein.
    Gibt es da Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und kann ich erfolgreich Widerspruch dagegen einlegen?

    1. Hallo Tanja,
      ob ein Widerspruch erfolgreich ist, können wir nicht beurteilen, solange wir den Bescheid nicht gesehen haben. Lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen, für Sie entstehen keine Kosten dadurch.
      Viele Grüße

  11. Hallo …bei mir wurde eine Laktose und Fructoseintoleranz festgestellt …..
    Da ich leider meine Ernährung umstellen muss aber mir das Geld , für teure Lebensmittel fehlt , gerade jetzt in dieser Zeit , ist meine Frage …..ob die Chance bestünde , einen Mehrbedarf , beim Jobcenter zu bekommen ?
    VG Sabine

    1. Hallo Sabine,
      dazu gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Daher unser Rat: Stellen Sie einen Antrag auf Mehrbedarf. Wird dieser abgelehnt, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  12. Hallo, ich habe gelesen, daß der Mehrbedarf auch rückwirkend vom Jobcenter gezahlt werden muss. Da ich von Geburt an an Zöliakie erkrankt bin, daß jetzt aber die Diagnose erst jetzt durch einen Hausarztwechsel bestätigt wurde, würde mich interessieren, in welchem Zeitraum der rückwirkende Mehrbedarf erstattet wird?
    Danke im voraus.

    1. Hallo Tanja,
      rückwirkend meint in dem Zusammenhang lediglich, dass Ihnen der Mehrbedarf ab dem Monat zusteht, in dem Sie den Antrag auf den Mehrbedarf gestellt haben. Haben Sie beispielsweise im Januar einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gestellt, und er wurde Ihnen nun im März bewilligt wurde, muss Ihnen das Jobcenter den Mehrbedarf für Januar und Februar rückwirkend auszahlen.
      Viele Grüße

    2. Danke für die schnelle Antwort.
      Ich dachte dass sich die rückwirkende Zahlung auf den ganzen Zeitraum des Hartz IV Bezugs bezieht, da die Zoliakie schon als Säugling bei mir diagnostiziert wurde.
      Aber dann weiß ich Bescheid, danke.

  13. Mein Arzt hat das notwendige Formular nicht ausgefüllt mit dem Hinweis das HIV nicht angeführt wird und meine BIM ( BODY MASS INDEX) nicht unter 20 liegt.
    Ich müsste also bei 186 unter 50 KG wiegen. Diese neue Regelung ist eine perfide Art der Leistungskürzung.

  14. hallo,ich weiß das noch einige krankheiten fehlen,für die man mehrbedarf erzielen kann. aber wie überall wird alles reduziert was uns zu steht. ich finde das in keiner weiße in ordnung.
    da wir eh zu wenig hartz4 bekommen.

    1. Ich habe eine Frage unzwahr leide ich unter me/cfs habe von denn sintomen 29 sind es meines Wissens nach und davon habe ich 26 erfüllt also das volle Programm. jetzt würde ich gerne wissen in welche Spalte das wäre. Da die Ernährung das a und o da die Zellen die Energie nicht speichern kann geht es nur über die Ernährung. Also alle Nährstoffe müssen durch das Essen abgedeckt sein das ist mit mit 6 € am Tag unmöglich zu schaffen grade bei denn Preisen. Die Reaktion bei richtiger Nahrungszufur ist manchmal so heftig das ich komplette mit kalten Schweiß bedeckt bin. Einsitige Ernährung sollte man definitiv nicht machen.

      Deshalb meine Frage wie viel würde der Mehrbedarf sein.
      Die Krankheit ist nicht in der Liste.
      Ich bin komplett bettlägerig da mein akku nur zu 10 % voll ist. Ist halt eine ganz üble Krankheit. nur schohnung und richte Ernährung können die sintomen lindern. Deshalb werde ich ein Antrag stellen. Hoffe das man die Frage beantworten kann!
      Mit freundlichen Grüßen flo

    2. Hallo Florian,
      ob Ihr Krankheitsbild in der Liste zu finden ist oder nicht, ist nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie auf eine besondere und kostenintensive Ernährung angewiesen sind. Haben Sie eine solche vorliegen, stellen Sie einen Antrag. Sollte das Jobcenter ablehnen, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

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