Müssen Bürgergeld-Beziehende eine Haftstrafe absitzen, erlischt damit ihr Anspruch auf Bürgergeld und gegebenenfalls damit einhergehende Leistungen wie die Übernahmen der Miete etc. Wie aber verhält es sich, wenn Jugendliche in den Jugendarrest müssen? Ist das mit einer Haftstrafe gleichzusetzen oder gelten andere Regeln?