Zusatzleistungen für Schüler: Von Schulstarterpaket bis Mittagessen

Zu Beginn eines Schuljahrs stehen einige Ausgaben an. Schulranzen, Arbeitsmaterialien wie Füller, Malkasten und vor allem Schulbücher müssen Eltern in der Regel selbst kaufen. Lediglich wenige Cent sind im Kinderregelsatz monatlich für Bildung vorgesehen – das bei weitem nicht genug, um die Kopierkosten für Arbeitsblätter zu bezahlen. Deswegen gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehört unter anderem das Schulstarterpaket.

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Neues Gesetz soll Leistungen für Schüler verbessern

Seit dem 01.01.2011 gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Das Gesetzespaket steht allerdings schon seit seiner Einführung als unnötig kompliziert und bürokratisch in der Kritik. Deswegen gab es 2019 mit dem Starke-Familien-Gesetz einige Neuerungen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahre beantragen. Es gibt verschiedene BuT-Leistungen. Die wichtigste war zumindest bis zur aktuellen Gesetzesänderung das Schulstarterpaket. Die anderen Leistungen haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt.

Schulstarterpaket: 2023 gibt es 174 EUR für jedes Kind

Sie können als Geringverdiener oder Bezieher von Bürgergeld Geld vom Staat für die Schulausstattung Ihres Kindes bekommen. Gesetzlich geregelt ist dieser Anspruch in § 28 des Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf stehen 2023 insgesamt 174 EUR zur Verfügung. Das Geld wird in zwei Zahlungen aufgeteilt. Sie bekommen 116 EUR zum Schuljahresbeginn am 1.08. sowie 58 EUR zum 1.02. für das zweite Schulhalbjahr. 

Haben Sie mehrere Kinder, gelten die genannten Zuschüsse für jedes Kind einzeln. Im Gesetz heißt diese Leistung „Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“, häufiger werden Sie aber die Ausdrücke „Schulstarterpaket“ oder „Schulgeld“ hören.

Was ist im Schulstarterpaket enthalten?

Mit dem Geld aus dem Schulstarterpaket muss die Ausstattung mit Schulmaterial bezahlt werden. Dazu zählen folgende Gegenstände:

  • Schulranzen bzw. Schulrucksack oder Schultasche
  • Sportzeug, Sporttasche
  • Blockflöte, wenn nötig
  • Buchhüllen
  • Schreibmaterial wie Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Hefte, Blöcke usw.
  • Rechenmaterial wie Taschenrechner
  • Zeichenmaterialien wie Malstifte, Malkasten, Zeichenblöcke, Papier, Lineal, Geodreieck usw.

Was ist im Schulstarterpaket enthalten?

Was sich nicht einer dieser Kategorien zuordnen lässt, können Sie zusätzlich beim Jobcenter beantragen. Das könnten beispielsweise folgende Kosten sein:

  • Beitrag zur Klassenkasse
  • Kopierkosten für Arbeitsblätter
  • Kosten für Schulbücher

Was gehört nicht zum Schulstarterpaket?

Müssen Sie einen Antrag auf das Schulstarterpaket stellen?

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie bzw. Ihr schulpflichtiges Kind automatisch Anspruch auf das Schulstarterpaket. Sofern Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, erhalten Sie dieses „Schulgeld“ grundsätzlich ohne besonderen Antrag. Eine Begrenzung auf bestimmte Klassenstufen o. ä. gibt es nicht. Für einige andere Leistungen müssen Sie allerdings beim Sozialleistungsträger einen gesonderten Antrag aufs Bildungspaket stellen.

Wer hat ein Recht auf das Schulstarterpaket?

Darüber hinaus können Sie aber auch in den Genuss der Leistungen des Teilhabepakets kommen, wenn Sie anderweitig (z. B. wegen des Bezugs von Sozialhilfe oder Wohngeld) leistungsberechtigt sind oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) erhalten. In einem solchen Fall müssen Sie einen Antrag auf Bildungspaket stellen. Auch das Schulstarterpaket erhalten Sie dann nur auf Antrag.

Hinweis: Begriff „Schulgeld“ besser vermeiden

Wenn Sie mit Ämtern und Behörden mündlich oder schriftlich in Verbindung treten, sollten Sie den Begriff „Schulgeld“ besser vermeiden. Zu groß ist die Gefahr einer Verwechslung mit dem an Privatschulen zu entrichtenden Beitrag gleichen Namens. Dieser kann nämlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und unter Umständen Fragen nach einer Anrechnung auf Ihr Einkommen aufwerfen.

Voraussetzungen für das Schulstarterpaket

Für die Gewährung des Schulstarterpakets müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) oder sind nach SGB II, SGB XII oder dem BKKG anspruchsberechtigt
  • Ihr Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Ihr Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule bzw. eine staatlich anerkannte Privatschule
  • es besteht kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Hinweis: Kassenzettel unbedingt aufheben!

Wenn Sie Leistungen aus dem Schulstarterpaket erhalten, müssen Sie diese zweckbestimmt verwenden. Das bedeutet, dass Sie mit dem Geld keine Dinge anschaffen dürfen, die nicht der Lernausstattung Ihres Kindes dienen.

Die zuständige Behörde kann ggf. einen Nachweis darüber verlangen, was Sie konkret gekauft haben. Es ist daher ratsam, sämtliche Kassenzettel oder Quittungen aufzubewahren, aus denen sich die tatsächlich angeschafften Artikel ergeben.

Achtung: Das Jobcenter übernimmt Kosten für Schulbücher!

Lange Zeit war die Übernahme von Kosten für Schulbücher nicht einheitlich geregelt. Manche Jobcenter erstatteten Geld, andere nicht. Daher entschied im Mai 2019 das Bundessozialgericht. Die Regel ist seitdem: Bei fehlender Lernmittelfreiheit müssen die Jobcenter die Kosten für Schulbücher übernehmen. Auch wenn Sie schon Bücher gekauft haben: Reichen Sie unbedingt die Quittungen beim Jobcenter ein.

Welche anderen Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?

Neben dem „Schulgeld“ gibt es noch weitere Unterstützung. Sie können Kostenübernahmen beantragen für:

  • Schulausflüge, Klassen- und KiTafahrten: Diese Kosten können Schulen direkt beantragen.
  • Schülerbeförderung: Wird nur gezahlt, wenn die Beförderung als erforderlich gilt und nicht anderweitig abgedeckt ist. Ein Eigenbeitrag fällt nicht an.
  • Nachhilfe: Wird übernommen, auch wenn die Versetzung in die nächste Schulklasse noch nicht gefährdet ist.
  • Mittagessen: Wenn Mittagessen angeboten wird, essen Kinder in Schule, KiTa und Hort umsonst. Eine Eigenbeteiligung fällt nicht an.
  • 15 EUR pauschal monatlich: Das Geld ist für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur oder Kunst und Musik vorgesehen. Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich für entsprechende Aktivitäten Geld ausgeben. Es können auch höhere Kosten für diese Aktivitäten übernommen werden, zum Beispiel auch einmalige Kosten für Fußballschuhe.

Ärger bei der Beantragung von Leistungen? 

Die Kostenübernahme für Schulbücher haben die Jobcenter in der Vergangenheit trotz eindeutiger Rechtslage oft abgelehnt. Das ist aber rechtswidrig. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen oder Ihnen Leistungen für Bildung und Teilhabe verwehren, nehmen Sie am besten umgehend Kontakt zu uns auf. Wir überprüfen kostenlos Ihren Bescheid und legen ggf. Widerspruch ein.

Quellen:

Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Bundesministerium für FSFJ

Bundessozialgericht

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

30 Antworten auf „Schulstarterpaket“

  1. Hallo,
    ich habe jetzt erst hier gelesen, dass man als Hartz4ler auch die Schulbücher bezahlt bekommen soll. Das ist bei mir noch nie passiert (ich wusste es bisher auch nicht) und wir sind schon lange im Leistungsbezug. Wie lange kann man die Rechnungen der Schulbücher beim Jobcenter nachreichen?

    Meine Tochter kommt im Sommer in die 7. Klasse und dort sind dann Ipad Pflicht. Die sollen wir Eltern zahlen. Uns wird netterweise eine Ratenzahlung angeboten, aber auch die 30 Euro für 36 Monate tuen uns in der Kasse weh. Im April 2023 sollen wir diese Ipads dann bestellen und Auslieferung soll an die Schule im August 2023 erfolgen. Ist das Jobcenter verpflichtet diese Ipads zu bezahlen oder uns zumindest zu unterstützen?

    Vielen Dank für eine Info!

    1. Hallo Jessica,
      ja, die Rechnungen können Sie auch nachreichen, über welchen Zeitraum, erfragen Sie bitte im Jobcenter. Wichtig ist allerdings, dass es sich um Schulbücher handelt, die notwendig sind und nicht von der Schule übernommen werden. Die Übernahme eines iPads schließen wir hingegen aus.
      Viele Grüße

  2. Hallo,
    in Hessen enden die Sommerferien dieses Jahr am 01.09.2023. Haben Erstklässler dadurch keinen Anspruch auf das erste Schulstarterpaket von 116 Euro?
    Viele Grüße

    1. Hallo Vanessa,
      das Schulstarterpaket wird pauschal zum 1. August gezahlt. Dass Ihr Kind erst am 1. September eingeschult wird, spielt dabei keine Rolle.
      Viele Grüße

  3. Hallo meine Tochter wechselte wegen enormen Mobbing die Schule. In der neuen Schule ist ein Spint Pflicht 24monate zu je 2.80€ im Monat und zzgl 1.75€ versicherungsschutz. Rechnung beläuft sich auf 83€. Antrag auf Bezuschussung oder Übernahme wurde abgelehnt. Obwohl diese Anmietung Pflicht für jeden Schüler ist.

    1. Hallo Jenni,
      lassen Sie den Bescheid, sofern dieser nicht älter als einen Monat ist, einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Ist die Ablehnung zu Unrecht erfolgt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    den Kindern einer ukrainischen Familie werden die Schulstarterpakete für das 1. Schulhalbjahr 22/23 vom Jobcenter Fürth-Land verweigert mit der Begründung, dass die Familie zum Zeitpunkt der regelmäßigen Auszahlung im August 2022 nicht im Leistungsbezug war (welchen Sinn hat dann § 34 Abs. 3 S. 2?). Ein Ablehnungsbescheid wird verweigert. Die Familie reiste am 10. September in Bayern ein, ist seitdem im SGB-II-Leistungsbezug und die Kinder besuchen seit September Grundschule, Brücken-klasse einer Mittelschule und Berufsintegrationsklasse einer Berufsschule.
    Das gleiche Problem tritt regelmäßig bei Geflüchteten und Spätaussiedlern auf, deren Kinder während des laufenden Schuljahres in die Schulen eintreten.
    Für Ihre Meinung wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichem Gruß

    1. Hallo Brigitte,
      das ist leider korrekt. Da es sich um eine pauschalisierte Leistung handelt, gibt es keine zeitlich anteilige Auszahlung. Da das Schulstarterpaket in der Regel nicht beantragt wird, gibt es demzufolge wahrscheinlich auch keinen Bescheid. Dennoch prüfen wir Ihre Anfrage noch einmal und kommen gesondert auf Sie zu.
      Bei Schulbüchern gilt aber dennoch: Jobcenter müssen die Kosten übernehmen. Reichen Sie also die Quittungen ein und beantragen Sie Kostenerstattung. Kommt es dann zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

  5. Hallo,habe bis heute das Schulstarter-Geld für meinen 14.Jährigen immer noch nicht erhalten. Das wurde doch sonst immer am 01.08. überwiesen!?Telefonisch komme ich bei unserem Jobcenter leider nicht weiter. Wie gehe ich nun am besten vor? LG

    1. Hallo Irlano,
      bleiben Sie am Ball und versuchen Sie es weiter. Statten Sie Ihrem Jobcenter ggf. persönlich einen Besuch ab.
      Viele Grüße

  6. Ich beziehe Leistungen vom Amt. Habe 2 Kinder,der große 12 und die kleine kommt dieses Jahr in die Schule.
    Schulgeld habe ich nicht erhalten.
    Auf telefonische Nachfrage, sagte man mir, dass für die kleine die Schulbescheinigung erst bei gelegt werden muss, was ich verstehe, die habe ich aber noch nicht, es sind ja gerade Ferien. Und für den großen wird das nicht vom Amsterdam von der Bildung und Teilhabe bezahlt, da muss ich erst einen Antrag stellen. Eigentlich habe ich es immer automatisch bekommen, bis vorletztes Jahr. Letztes Jahr nämlich auch schon keins bekommen. Nun habe ich mir so einen BUT Antrag geholt und festgestellt dass es ein global Antrag nur für Asylanten ist. Wie komme ich an das Geld ran?
    Liebe Grüße

    1. Hallo Bianka,
      reichen Sie direkt nach den Ferien die fehlende Bescheinigung ein. Einen Antrag braucht es nicht.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    ich habe das Schulstarterpaket beantragt und bekomme im August die ersten 104€ ausgezahlt.
    Muss das Jobcenter dann trotzdem noch die Schulbücher die von der Schule gefordert wurden übernehmen? Denn ich habe ein Schreiben von der Schule bekommen was sie alles wollen und allein die Bücher sind schon fast 70€ alleine!
    Hatte eben im Jobcenter angerufen und die sagten zu mir das die Bücher da schon im Schulstarterpaket drin wären, doch oben im Artikel steht das sowas nicht darin enthalten ist.
    Was muss ich jetzt tun? Soll ich die Rechnung der Bücher einfach einreichen?
    Würde mich über eine Rückmeldung freuen!

  8. Hallo. Ich habe gerade bei Ihnen gelesen, dass man das Geld für das Kita-Mittagessen nachträglich zurückerstatten lassen kann. Ich gehe arbeiten, bekomme aber aufstockend Leistungen vom Jobcenter. Habe die letzten Jahre die Gebühr für das Essen selbst übernommen. Meinen Sie, es macht Sinn, dieses Nachträglich zu beantragen? (meine Tochter wird nächsten Monat eingeschult).
    Freundliche Grüße

    1. Hallo Sarah,
      eine Rückerstattung der Kosten setzt voraus, dass Sie im jeweiligen Zeitraum auch Leistungen bezogen haben. Ist das der Fall, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und verweisen Sie darauf, dass die Verpflegung nicht berücksichtigt wurde.
      Viele Grüße

  9. Hallo, ich habe folgende Frage: Wir bekommen im August für unsere zwei Schulpflichtigen Kinder insgesamt 208€ Schilbedarfsgeld. Zzgl hierzu 8,72€ Regelbedarf für den Monat August (meine Verlobte hat ein eigenes Einkommen und wir bezahlen im August 59,36€ ans Jobcenter zurück aufgrund einer Überzahlung,gegen die allerdings ein Widerspruch eingelegt wurde).
    Heute habe ich erneut Post bekommen vom Jobcenter, in der mir mitgeteilt wurde dass im August eine weitere Rückzahlung fällig ist wegen des Guthabens von meinem Vermieter aus der Nebenkostenabrechnung für 2020.

    Daher meine Frage an Sie, darf das Jobcenter im August die 90,40€ von dem Schulbedarfsgeld einbehalten oder sollte ich auch hierfür ein Widerspruch einlegen?

    Herzlichen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Pascal,
      vom Schulbedarf darf die Rückzahlung nicht abgerechnet werden, wohl aber von ihrem grundsätzlichen Leistungsanspruch.
      Viele Grüße

  10. Hallo, meine Frage ist, wie weit im voraus kann ich das Schulstarterpaket beantragen? Meine Zwillinge kommen dieses Jahr im August, also in knapp 4 Monaten in die Schule. Ich rauche diesen zuschuss unter anderem auch für die Schulranzen liebe Grüße

    1. Hallo Christin,
      Sie haben keine Möglichkeit, im Voraus das Schulstarterpaket zu beantragen. Das wird automatisch ausgezahlt.
      Viele Grüße

    2. Hallo ,habe diesen Monat 104 Euro Schulbedarf bekommen ,für meinen Sohn und die 104 Euro worden mir vom jobcenter aber angerechnet und somit von meinem monatlichen Regelsatz angezogen .Ist das richtig? Weil somit habe ich ja keinerlei Vorteile und kaufe eigentlich von meinem monatlichen regelsatz die schulsachen? Lieben gruss

    3. Hallo Melanie,
      lassen Sie den Bescheid, aus dem das hervorgeht, durch unsere Partneranwälte prüfen. Wichtig dabei ist nur, dass der nicht älter als einen Monat ist, sodass im Falle eines Fehlers, Widerspruch eingelegt werden kann.
      Viele Grüße

  11. Guten Tag,
    Ich habe zum Schulstarterpaket ergänzend den Beitrag zur Klassenkasse (beinhaltet Kopiergeld und Schulhefte) beantragt und abgelehnt bekommen.
    Wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe 2 Schulkinder.

    1. Ich habe mein neuen Beschäftigt bekommen und habe ja ab dieses Jahr auch ein Schulkind und in meinen Bescheid steht drin das ich im August und im Februar 52 Euro für Schulbedarf bekomme ich dachte der erste Satz also im August beträgt 104Euro
      Oder liege ich da jetzt falsch
      Kann mir jemand weiter helfen und mir sagen wie hoch der nu ist

    2. Hallo Marlén,
      lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter bei Ihnen einen Fehler gemacht, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
      Viele Grüße

    3. Hallo,
      Ich habe diesen Monat 08/2022 eigentlich mit dem schulgeld gerechnet. Aber es kam nicht rief dann beim Amt an und sie sagte das es raus ging aber mit der miete und sonstigen Abschlägen abgerechnet wurde. Ist das eigentlich rechtens? Habe jetzt aus eigener Tasche versucht das ganze schulzeug zu kaufen. Ich gehe arbeiten und bekomme fast zum Ende des Monats erst meinen Lohn davon muss ich auch noch Strom und Rechnungen bezahlen. Freue mich auf eine Rückmeldung.

    4. Hallo Marion,
      das können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Wird eine fehlerhafte Berechnung festgestellt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  12. Guten Morgen,
    frohes neues und viel Gesundheit.

    Der Beitrag war gut und sehr verständlich.Fieleicht kann es noch bei geführt werden,wie kann z.B. Schulgeld noch genannt werden (als Hilfe Nehmerin..),kann und wie beantragt man es.

    Danke.
    Schönes Jahr 2022

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