Bürgergeld Sanktionen: Kürzungen der Leistung durch Jobcenter

Wenn Sie sich in den Augen des Jobcenters falsch verhalten bzw. Ihre Mitwirkungspflicht verletzten, kann dieses nach § 31 SGB II Sanktionen aussprechen. Ihre Leistungen werden daraufhin gekürzt. Der Sanktionsbescheid informiert Sie über die Höhe und den Grund der Kürzungen Ihrer Leistungen.

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Wann erhalte ich einen Sanktionsbescheid?

Bürgergeld-Empfänger sind dazu angehalten, aktiv an ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten. Auch wenn der Vermittlungsvorrang nunmehr abgeschafft ist, wird erwartet, dass Leistungsbeziehende alles daran setzen, ihrer Hilfebedürftigkeit ein Ende zu setzen. Bei fehlender Mitwirkung kann es zur Kürzung von Bürgergeld-Leistungen kommen – ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges. Entsprechend können auch versäumte und nicht entschuldigte Termine zu Sanktionen führen.

Sind Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen, erhalten Sie einen Sanktionsbescheid. Können Sie Ihre Pflichtverletzung begründen, sollten Sie entsprechende Nachweise liefern und bspw. ein ärztliches Attest vorlegen, sofern Sie aufgrund von Krankheit einen Termin versäumt haben.

Wann trifft welche Sanktion zu?

Mögliche Gründe für Sanktionen finden Sie im § 31 SGB II. In diesem Paragrafen finden Sie einen ganzen Katalog, der einen Überblick verschafft, wann von einer Pflichtverletzung Ihrerseits gesprochen wird und wie sich diese auf Ihre Leistungen auswirkt. Vermeiden Sie Pflichtverletzungen, drohen Ihnen für gewöhnlich auch keine Sanktionen.

Von einer Pflichtverletzung ist beispielsweise die Rede, wenn Sie sich nicht an die Abmachungen halten, die im Rahmen des Kooperationsplans festgelegt wurden. Auch unwirtschaftliches Verhalten kann eine Pflichtverletzung darstellen. Mit unwirtschaftlichem Verhalten ist gemeint, dass Sie zum Beispiel nicht mehrere Handyverträge abschließen oder sich die dritte Spielkonsole anschaffen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Sanktionsbescheid erhalten habe?

Sobald das Jobcenter Ihnen gegenüber Sanktionen festgesetzt hat, sind diese für Sie bindend. Es hilft dann nur, im nächsten Schritt Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einzulegen. Mithilfe von Sanktionen soll gegen Leistungsempfänger vorgegangen werden, die das Sozialsystem ausnutzen. Allerdings schießen die Jobcenter bei ihrer Jagd auf Betrüger oft über das Ziel hinaus. Schon die Rechtsbehelfsbelehrung ist regelmäßig unwirksam, weil sie fehlerhaft ist. Sanktionen werden unverhältnismäßig spät getroffen oder die Rechtsfolgenbelehrung ist nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen. In vielen Fällen macht es daher Sinn, rechtlich gegen einen Sanktionsbescheid vorzugehen.

Checkliste zu Ihrem Sanktionsbescheid:

  • Liegt ein wichtiger Grund vor, der den Sanktionsbescheid ungültig werden lässt?
  • Ist die Rechtsfolgenbelehrung des Bescheides, auf den sich die Sanktion bezieht, vorhanden und korrekt?
  • Ist die Höhe der Sanktion verhältnismäßig?
  • Gibt es am Ende des Bescheides eine Rechtsbehelfsbelehrung?
  • Ist die Sanktion konkret, verständlich und am Einzelfall ausreichend begründet?

Wann ist ein Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid sinnvoll?

Wie kann ich einem Sanktionsbescheid widersprechen?

Dem Sanktionsbescheid können Sie, wie allen anderen Bescheiden auch, mit einem Widerspruch entgegentreten. Widersprüche werden eingelegt, indem Sie den konkreten Punkt des Sachverhaltes nennen, dem widersprochen werden soll. Besonders wichtig: Nennen Sie unbedingt den Bescheid, gegen den der Widerspruch eingelegt werden soll, sowie das Datum.

Achtung: Was muss ich tun, wenn ich mein Versäumnis bereits begründet habe?

Nach einem versäumten Termin erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Wurde hier ein triftiger Grund eingetragen und dem Jobcenter übermittelt, ist der Sanktionsbescheid sehr wahrscheinlich rechtswidrig.

Bekomme ich während des Verfahrens volle Leistungen?

Leider hat der Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid keine aufschiebende Wirkung. Folglich erhalten Sie keine vollen Leistungen während des Verfahrens. Die Sanktion hat weiterhin Bestand. Das bedeutet, dass Sie nur ihren gekürzten Regelsatz erhalten.

Sollte der Sanktionsbescheid nach erfolgreichem Widerspruch ungültig sein, erhalten Sie die einbehaltenen Leistungen rückwirkend. Um zwischenzeitlich das Existenzminimum nicht deutlich zu unterschreiten, gibt es als letzte Option den einstweiligen Rechtsschutz.

Info: Was bewirkt der einstweilige Rechtsschutz?

Der einstweilige Rechtsschutz ist ein Verfahren vor dem Sozialgericht. Er stellt für Sie in besonderen Fällen eine Art Abkürzung zum normalen Klageverfahren dar. In diesen Fällen macht das Gericht eine Momentaufnahme und entscheidet umgehend über Ihre Situation. Sanktionen um 10 % sind häufig noch verkraftbar und über die Dauer des Verfahrens zu ertragen. Fehlen Ihnen aber als 30 % vom Regelbedarf, gilt das als existenzgefährdend.

Wie lange dauert das Verfahren?

Gewöhnlich braucht es einige Zeit, bis das Jobcenter Ihr Anliegen bearbeitet. Die Fristen sind bedauerlicherweise lange gesetzt. Geht es darum, Ihre Leistungen zu sanktionieren, geschieht das hingegen meistens sehr schnell. Oft liegen dem dazugehörigen Bescheid jedoch Fehler zugrunde. Deshalb sollten Sie dagegen unbedingt vorgehen.

Was kann ich tun, wenn das Jobcenter die Höhe meiner Sanktion falsch berechnet hat?

Ihr Bürgergeld-Bescheid darf nur Sanktionen bis zu höchstens 30 % enthalten.  Sollte Ihr Sanktionsbescheid höher als zulässig sein, kann er angefochten werden.

Wer hilft mir, wenn ich einen Sanktionsbescheid erhalten habe?

Wie Sie eventuell selbst schon erfahren mussten, ist die Kommunikation mit den Behörden häufig schwierig und bei dem Thema Sanktionen besonders kompliziert.  Daher ist es hilfreich, sich einen erfahrenen Anwalt zu suchen. Das spart Aufwand und eine Menge Stress. Wir wissen, was es bei Widersprüchen gegen Sanktionsbescheide zu beachten gilt. Zudem ist die Vorbereitung eines Eilverfahrens anwaltlich betreut viel einfacher. So kommen Sie also auch deutlich schneller an Ihre Leistungen. Senden Sie uns Ihren Sanktionsbescheid zu. Wir prüfen diesen für Sie kostenlos.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

18 Antworten auf „Sanktionsbescheid“

  1. Hallo, was passiert den, wenn man 30% sanktioniert wird und dabei dauerhaft bleibt, und zudem einen Minijob ausübt. NAch meiner Information, darf das Einkommen des Minijobs nicht gekürtzt werden. Ich mache gerade einen Bildungsabschluß, denn das Jobcenter aber nicht mehr lange unterstützen will, daher habe ich überlegt, wie ich das managen kann und letztlich drohen mir bald Sanktionen. Ich habe auch ganz gut gespart, aber es wäre mit einem Minijob besser. Ich habe nur Angst, dass es einen Kniff gesetzlich gibt, mit dem man mich vor Gericht ziehen kann oder mir alles wegstreicht, wenn ich länger als die 3 Monate auf der 30% Sanktion bleiben (nach der 10 und 20% zigen). Ich möchte den Abschluß gerne fertig machen und es wird einfach noch bis zum Früjahr dauern. Besteht sonst keine Einigungsmöglichkeit, sehe ich keinen anderen Weg als diesen im Moment. Kann man diesen Weg zu beschreiten ohne in größere PRobleme als die Sanktionen zu kommen?! Ich habe nur noch etwas von einer Mitwirkungspflicht gelesen, in der man z.B. etwa erklären soll wie man noch von dem vorhandenen Geld leben können. Beantwortet man nicht wir alles gestrichen. ICh kann es sicher beantworten, nur seitdem ist die Frage ob es nicht andere solche Versuche des Jobcenters gibt, von denen ich nicht weiß…? Könnten sie mir vielleicht versuchen meine Fragen zu beantworten? Danke!

    1. Hallo Markus,
      nein, mehr als 30 % Sanktionen von Ihren Regelleistungen drohen nicht. Ihr Einkommen, dass Sie durch den Nebenjob verdienen, ist dabei tabu. Zu einer kompletten Streichung Ihrer Leistungen dürfte es nicht kommen. Wollen Sie auf der sicheren Seite sein, lassen Sie aber Ihre Jobcenterbescheide durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  2. Hallo,

    wie weit kann das Sanktionieren gehen, wenn man als AlG-2-Empfäger dauerhaft seiner Mitwirkungspflicht ohne trifftigen Grund nicht nachkommt (zu Einladungen nicht erscheint, Jobangebote nicht annimmt, an Maßnahmen nicht teilnimmt)? Können die Leistungen zu 100 % gestrichen werden (inkl. Krankenversicherung)? Oder gilt die 30%-Grenze? Wie wird das beim Bürgergeld sein? Mit freundlichen Grüßen Sam Karo

    1. Hallo Sam,
      Leistungen dürfen nicht zu 100 % sanktioniert werden, allenfalls bis zu 30 %. Seit Juli werden allerdings Sanktionen bei Pflichtverletzungen für die Dauer von einem Jahr ausgesetzt. Dennoch können Leistungen versagt werden, wenn beispielsweise Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Da muss klar unterschieden werden.
      Wie genau Sanktionen beim Bürgergeld gehandhabt werden, können wir Ihnen nicht sagen. Alle aktuellen Informationen rund um das Bürgergeld finden Sie unter mehrbuergergeld.de.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag,
    Was habe ich unter Sanktionsbescheid zu verstehen? Gilt die Belehrung über anstehende Sanktionen als solche oder muss das Jobcenter ein separates Schreiben verfassen und zustellen, in dem die Höhe und Dauer verfasst ist?
    Was gilt rechtlich als relevant?
    Danke für Antworten!

    1. Hallo Svenja,
      ein Sanktionsbescheid muss die Höhe der Kürzungen, die Dauer der Sanktion und eine Begründung wiedergeben.
      Viele Grüße

  4. Mein Fallmanager möchte, dass ich einen persönlichen Termin wahrnehme. Da es um Erläuterung bez. meiner derzeitigen Gesundheit geht bat ich um eine tel. Möglichkeit. Bin 56 Jahre u. wegen Asthma bestehen verstärkte Risiken sich in den vollen öffentlichen Verkehrsmittel anzustecken. Ein Schock ist auch, dass der Fallman. meint bei dem Termin KEINE MASKE tragen zu müssen, da 2 geimpft!
    Muss ich das erhöhte Risiko so hinnehmen?

    1. Hallo Herr Boerjesson,
      leider kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Ein Gespräch mit dem Ärztlichen Dienst könnte hier Aufschluss bringen.
      Viele Grüße

  5. Ich würde gerne wissen, ob man mich zu Corona Tests oder zu Impfungen zwingen kann, bzw. ob Sanktionen verhängt werden können, falls ich mich weigere z. B. für bestimmte Maßnahmen oder Umschulungen
    mich testen bzw. impfen zu lassen.
    Und: muß ich auf Nachfrage antworten, ob ich geimpft bin?
    Vielen Dank im voraus

  6. Was ist wenn die Verletzung beim Jobcenter liegt? Wenn zum Beispiel eine telefonische Absprache passiert und man in dieser ausmacht, dass man sich dem Testzwang nicht beugen möchte. Die Fallmanagerin nickt ab. Sie sagt auch, dass die Maßnahme sehr angemessen aussieht, aber das Ende vom Lied war, dass es ganz anders aussah.
    Leider kann ich beides nicht nachweisen. Wie ist es in dem Fall?

    Wie sieht es aus, wenn man eine Arzt und Krankenhausaversion besitzt und sich dem nicht freiwillig aussetzen möchte? Dazu zählen für mich auch Testzwang und co.

  7. Hallo,
    Mein ALG2 beträgt 310€ nach Sanktionen. Wegen Pandemie, erhielt ich Termine für telefonische Gespräche vom Jobcenter. Da mein Strom gesperrt wurde/ist (Jobcenter ist dies bekannt), bin ich telefonisch nicht erreichbar( Kein Strom, kein Akku laden usw). Ich habe noch keine Antwort auf meinem Widerspruch erhalten. Was kann ich tun?

  8. Hallo,
    Das Jobcenter verlangt von mir knapp 4000€ zurück, wegen sozialwidrigem verhalten. Hab das Anhörungsschreiben schon abgeschickt.Meine große Sorge ist aber, dass das Anhörungsschreiben abgelehnt wird. Was kann ich dagegen tun ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sven

  9. Hallo ich würde mich vorab informieren ,
    zum Sachverhalt 25 jährige chronisch Rheuma krank bekommt Hartz 4 konnte wegen Morgensteife der Gelenke Termine nicht wahr nehmen hat aber angerufen und dies Mittgeteilt trotzdem hat sie eine Kürzung bekommen .Sie bekommt weder Mehrbedarf weder gibt man ihr die richtige Unterstützung weder hilft man ihr einen Schwer Behinderten schein zu bekommen .ihr wird nahe gelegt sie solle arbeiten .
    Ich würde mich um ratschläge freunen damit sie weiter kommt.

  10. Hallo,
    Ich hatte kein Sanktionsbescheid erhalten und auch kein Geld auf das Konto. Ich bin gerade total überrascht weil ich habe seit sehr längeren Zeit kein Brief vom JC erhalten.
    Was kann ich tun, keiner meldet sich und E-mail habe ich schon geschickt.
    Brauche unbedingt Hilfe.

  11. hallo ich habe 30% kürzung bekommen ohne einen sanktionbescheid
    was kann ich tun?

  12. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine 6 monatige job als Einstiegsqualifizirung von das Jobcenter bekommen ,nach 3 monate habe ich gemerkt das Job past mir uberhaubt nict und aponso habe ich mich bei mehreren Firmen beworben . Nachdem ich von eine neue Firma eine ausbildungstelle bekommen habe und die Praktikum bestätikung hatte ich an das Jobcenter gescheckt ,habe ich die alte job abgebrochen.
    Jetzt habe ich von das Jobcenter eine Anhörung zum moglichen Eintritt einer Sanktion bekommen. ich habe viel stress und biete Ihnen mir bei Ihre Raten und vorschläge zu hilfen.

    Danke

  13. Hallo ich habe grade wieder eine Sanktion bekommen ich bin für das ganze Jahr krankgeschrieben und hab schon mehrere Sanktionen bekommen weil ich nicht zum Termin erschienen bin beim letzten Mal hab ich darauf hingewiesen wie es mir geht und die mich bitte dann zum Medizinischen Dienst schicken sollen das ist jetzt in die Wege geleitet und trotzdem bekomme ich eine Weitere Sanktion weil ich ohne Grund nicht erschien bin kann ich dagegen vorgehen und hätte das Erfolg ?

  14. Sehr geehrte Damen und Herren,
    meiner Tochter (mit mir in Bedarfsgemeinschaft) wurde der Sanktionsbescheid (Meldeversäumnis) nicht zugesandt
    Ich erfuhr von der Sanktion erst, als ich am 8. Mai 2019 im Jobcenter, Abteilung Leistungsberechnung vorsprach, weil weniger aufstockendes Alg-II auf meinem Konto war. Die Sachbearbeitung druckte mir sodann den Sanktionsbescheid aus. Der ist datiert auf den 29. März 2019 und abgestempelt mit Eingangsstempel vom örtlichen Jobcenter auf den 2. April 2019
    Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Haben wir überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten uns gegen die unrechtmäßige Sanktion zu wehren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Judit

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