Bürgergeld und Studium/Ausbildung

Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, ist Geld immer ein wichtiges Thema. Während einer Ausbildung bekommen Sie zwar eine Ausbildungsvergütung, die kann manchmal jedoch so gering ausfallen, dass sie für die Sicherung Ihres Existenzminimums nicht ausreicht. Auszubildende können daher Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die entsprechende Förderung für Studenten heißt BAföG. Doch haben Sie als Auszubildender oder Student auch einen Anspruch auf Bürgergeld? 

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Studenten und Bürgergeld

Als Student haben Sie eigentlich keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4). Grund hierfür ist, dass Sie für einen Bürgergeld-Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Als Student stehen Sie dem Arbeitsmarkt jedoch nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund müssen Sie zunächst einen BAföG-Antrag stellen.

Hinweis: Gehalt der Eltern entscheidet über BAföG

Die Bewilligung Ihres BAföG-Antrages hängt von der finanziellen Situation Ihrer Eltern ab. Das bedeutet für Sie, wenn Ihr BAföG-Antrag wegen eines zu hohen Einkommens Ihrer Eltern abgelehnt wird, wird höchstwahrscheinlich auch Ihr Bürgergeld-Antrag abgelehnt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wann für Sie als Student ein Bürgergeld-Bezug infrage kommt.

Fälle, in denen ein Student Bürgergeld berechtigt ist

  • Ihr BAföG-Anspruch endet während Ihrer Examensvorbereitung. In diesem Fall haben Sie ausnahmsweise einen Anspruch auf Bürgergeld. So ist sichergestellt, dass Sie sich ohne finanzielle Probleme auf Ihr Examen vorbereiten können.
  • Auch während einer Promotion besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie Ihre Promotion nebenberuflich absolvieren und dem Arbeitsmarkt weiterhin voll zur Verfügung stehen. Sie müssen sich also während Ihrer Promotion um eine Arbeit bemühen.
  • Sie müssen Ihr Studium länger als drei Monate unterbrechen, z.B. wegen einer Krankheit oder einer Schwangerschaft? Auch in diesem Fall können Sie einen Bürgergeld-Antrag stellen, da Sie in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf BAföG haben.
  • Auch während eines Urlaubssemesters kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Hier sind Sie zwar in der Uni eingeschrieben, studieren aber nicht.

Auszubildende und Bürgergeld

Da Sie während einer Ausbildung entweder eine Ausbildungsvergütung oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, sind Sie von Bürgergeld-Leistungen (ehemals ALG II) ausgeschlossen. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Sollte ein besonderer Härtefall vorliegen, stellt dies eine Ausnahme gem. § 7 Abs. 5 SGB II dar – Sie haben einen Anspruch auf Bürgergeld.

Weiterhin sind Sie anspruchsberechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe gem. § 56 Abs. 1 SGB III nicht erfüllen. Hierzu müssen jedoch wiederum ebenfalls bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Fälle, in denen Auszubildende Bürgergeld beziehen

  • Sie wohnen bei Ihren Eltern und Ihre Ausbildungsstätte ist mit Hin- und Rückfahrt zwei Stunden entfernt.
  • Sie wohnen in einer eigenen Wohnung und sind nicht volljährig oder verheiratet oder haben ein Kind. Zudem muss die Ausbildungsstätte von der Wohnung Ihrer Eltern in einer angemessenen Zeit erreicht werden.

Bürgergeld trotz BAföG-Förderungsfähigkeit der Ausbildung

Voraussetzung für die Bewilligung von Bürgergeld-Leistungen ist, dass Sie einer BAföG-fähigen Ausbildung nachgehen und Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wurde. In einigen Fällen haben Sie jedoch auch bei einer BAföG-förderungsunfähigen Ausbildung einen Anspruch auf Bürgergeld.

  • Sie wohnen bei Ihren Eltern und Ihre Ausbildungsstätte ist mit Hin- und Rückfahrt zwei Stunden entfernt.
  • Sie wohnen in einer eigenen Wohnung und sind nicht volljährig oder verheiratet oder haben ein Kind. Zudem muss die Ausbildungsstätte von der Wohnung Ihrer Eltern in einer angemessenen Zeit erreicht werden.
  • Sie besuchen als Schüler eine Berufsfachschule oder Fachschule, die keine Berufsausbildung voraussetzt. Zusätzlich bemisst sich der monatliche Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG. In diesem Fall wird das gezahlte BAföG auf Ihre Bürgergeld-Leistung angerechnet.
  • Bei einem Besuch der Abendschule können Sie ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen haben. Diese Form der Ausbildung wird meistens erst in den letzten zwei Semestern mit BAföG gefördert. Die vorherige Zeit stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und haben somit einen Anspruch auf Bürgergeld.

Ablehnung Ihres Bürgergeld-Antrages

Sollten die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, das Jobcenter jedoch trotzdem Ihren Bürgergeld-Antrag abgelehnt haben, dann sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Ablehnungsbescheid und legen ggf. Widerspruch dagegen ein.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

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