Schritt 1: Art Ihres Antrages auswählen

Welchen Antrag möchten Sie gegenüber Ihrem Jobcenter stellen?
Einfach auswählen und das fertige PDF per E-Mail erhalten:

 

44 Antworten auf „Antrag wählen“

  1. Ich habe ein schreiben erhalten, in dem eine Offene Forderung von Oktober 2016 offen wäre! Ich habe diesbezüglich nie eine weitere Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung erhalten und habe angenommen, das die Forderung mit meinen Leistungen verrechnet wurde.
    Ich habe denen nun mit §50 Abs.4 SGB X in einem Schreiben geantwortet, hätte hier aber doch gerne einen Rat, wie ich mich weiter verhalten soll bzw. ob meine Aussage korrekt ist/war.

    1. Hallo Yvonne,
      das können wir pauschal nicht beantworten. Dafür braucht es einen Blick in den Bescheid. Unsere Partneranwälte prüfen den gerne und legen bei unberechtigter Forderung Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  2. Hallo,

    die Bearbeitung meines Bürgergeld-Erstantrages läuft nun schon seit 5 Monaten. Seitdem lebe ich von Erspartem. Zunächst hieß es immer wieder, dass noch Unterlagen fehlen, diese reichte ich alle nach. Seit einigen Wochen scheinen nun alle Unterlagen dazusein, es geht trotzdem nichts weiter. Die Kollegen an der Hotline können mir nicht weiterhelfen. Sie haben bereits von den zuständigen Sachbearbeiterin einen Rückruf bei mir angefordert, der kommt aber auch nicht. Ich habe keine Informationen, warum es nicht weitergeht und der Antrag nicht bearbeitet wird. Zudem habe ich keinen Ansprechpartner. Ich wiederhole; seit 5 Monaten reiche ich Unterlagen ein und warte seit längerer Zeit, ohne, dass irgendwas passiert. Jedes mal, wenn ich dort anrufe, werde ich einfach auf die nächste Woche vertröstet.

    Ist hierfür eine Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen?

    Oder komme ich nur noch mit anwaltlicher Hilfe weiter?

    1. Hallo Mike,
      das Jobcenter hat per Gesetz bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Dabei beginnt die Bearbeitungszeit erst ab dem Zeitpunkt, ab dem alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen. Verdeutlichen Sie noch einmal Ihre Situation und beantragen Sie ggf. einen Vorschuss. Nehmen Sie auch Kontakt zum Kundenreaktionsmanagement auf. Bleiben Sie hartnäckig, auch, wenn es schwerfällt.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag zusammen.
    Ich habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen. (Es handelt sich um eine Rückforderung,in form von 2x Mietkautionen und 1x Mietschulden. )

    Darin sind mehrere Darlehn aufgeführt, die ich vor neun und sieben Jahren erhielt. Diese hätte ich angeblich nicht vollständig zurückgezahlt.
    Das Darlehn der jeweiligen Mietkautionen wurde beglichen, denn die Raten sind vor der Überweisung einbehalten worden.
    Ich bekam also die dafür vorgesehene Zeit, nie mein ganzen Satz.
    Eine mietschuldung kann insofern auch nicht bestehen, denn die Miete wurde direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen.
    Ich Kann dies anhand meiner Kontoauszüge aber nicht beweisen.
    Da das ganze 9-7 Jahre her ist, habe ich mittlerweile keinerlei Papiere/bescheide mehr dazu.
    Da ich seit 5 Jahren keinerlei Hilfe o.ä vom jobcenter/Agentur für Arbeit bekomme.
    Habe ich letztes Jahr ausgemistet.

    Liebe Grüße in der Hoffnung jemand kann mir helfen.

  4. Hallo
    Ich habe auch eine Frage:
    Was kann ich tun ,wenn der Weiterbewilligungsbescheid länger dauert?
    Abgelaufen ist mein letzter am 31.3.2023
    Das Problem:
    Bin Diabetiker, Schwerbehinderung 70%, und in ärztlicher Behandlung im Wundzentrum München!
    Da ich aber nicht mehr versichert bin kam post vom Krankenhaus und von der Aok – Rückgabe der Versicherungskarte!
    *Miete konnte seit April auch nicht bezahlt werden!
    *Konnte auch seit Mitte April nicht mehr in die Klinik! Sollte aber 2x meine offene Wunde gereinigt und neu verbunden werden!
    Nun wird’s wieder schlimmer mit der Wundheilung!!
    Dienstaufsichtsbeschwerde ist raus- keine Antwort!
    *Kann ich eine Anzeige wegen Körperverletzung zur Anzeige bringen?
    *Wer kann mir helfen?
    Mündliche Kündigung steht auch schon im Raum!
    Dankeschön im voraus
    Sebastian

    1. Hallo René,
      geraten Sie aufgrund der Wartezeit in eine missliche Lage, zu Sie den (persönlichen) Kontakt zum Jobcenter und legen Sie Ihre Situation dar. Bleibt das erfolglos, haben Sie die Möglichkeit, einen Eilantrag in Form einer einstweiligen Anordnung zu stellen.
      Viele Grüße

  5. Hallo
    Ich möchte in Rente gehen Anfang nächsten Jahres. Oder ich werde arbeitslos. Wohne noch mit meinem Lebensgefährten zusammen, Trennung steht bevor. Wohne noch im Osten und werde definitiv wieder zurück nach Bayern ziehen. Bin aber komplett mittellos. Brauche eine dann dringend eine Wohnung. An wem kann ich mich hier wenden? Wird mir meine Wohnung bezahlt? Ich bin mittlerweile schon richtig fertig ,wer kann mir helfen?
    Gr Edith

    1. Hallo Edith,
      sofern Sie vor Ihrem Renteneintritt Anspruch auf Bürgergeld haben, ist das Jobcenter zuständig. Sofern Sie bereits in Rente gegangen sind, müssen Sie sich an das Sozialamt wenden.
      Viele Grüße

  6. Hallo..
    Ich , 56 Jahre, schwerbehindert mit Pflegestufe 3 und volle Erwerbsminderungsrente wohne auf 2 Zimmer (52qm )mit meinem ältesten arbeitslosen Sohn, 35 Jahre und meinem jüngsten Sohn, 21 Jahre ( berufstätig/ 50% schwerbehinderten Ausweis) ,zusammen.. mein jüngster Sohn ist erst im Juli letzten Jahres zu mir gezogen ( vom betreuten wohnen aus ). Meine Frage: da mein ältester Sohn bürgergeld bekommt und er den jetzt verlängern muss, wie sieht es aus mit mietanteil? Und muss ich meine Erwerbsminderungsrente offenlegen? Und mein jüngster Sohn, muss er seinen verdienst offenlegen? Mein ältester hat ein Zimmer ( das kleinste) für sich und ich teile mir mit meinem jüngsten das Wohnzimmer. Gelten wir als Bedarfsgemeinschaft? Oder als WG? Es wäre schon echt mies wenn ich von meiner schwerbehinderten Rente oder mein jüngster Sohn für meinen ältesten Sohn die Miete zahlen müßten. Freue mich auf Antwort..Liebe Grüße Silvia

    1. Hallo Silvia,
      eine Bedarfsgemeinschaft ist mit Ihrem älteren Sohn aufgrund seines Alters auszuschließen. Sofern Sie mit ihm tatsächlich als Wohngemeinschaft zusammenleben und weder gemeinsam haushalten noch wirtschaften, sollte Ihr Einkommen und das Ihres jüngeren Sohnes unberücksichtigt bleiben. Dementsprechend müssen Sie darüber auch keine Angaben machen. Dabei müssen Sie bzw. Ihr Sohn dem Jobcenter beweisen, dass es sich um eine WG handelt. Bezüglich der Miete: Die dürfte vom Jobcenter durch drei geteilt werden, wobei ein Drittel im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Zahlen Sie aktuell die komplette Miete, dürfte das also Erleichterung für Sie bringen.
      Will das Jobcenter partout keine WG akzeptieren, sollte ggf. überlegt werden, ob ein Umzug in eine eigene Wohnung für ihn infrage kommt.
      Viele Grüße

    1. Kann mann bürgergeld pfänden, mit p Konto, habe eine nach Zahlung bekommen, 1900 euro, ist das pfändbar

    2. Hallo Stefan,
      auf einem P-Konto sind Ihre Leistungen bis zu einer gewissen Pfändungsgrenze geschützt. Liegt Ihr Guthaben darüber, kann der Überschuss gepfändet werden. Weitere Infos finden Sie hier: P-Konto beim Bürgergeld.
      Viele Grüße

  7. Hallo, ich hätte eine Frage…
    Mein Sohn wird Ende April 25 Jahre, er geht keine geregelte Arbeit nach. Bisher habe ich seine Krankenversicherung und Lebensunterhalt geleistet, da Eltern bis 25 J unterhaltspflichtig sind. Habe letztes Jahr schonmal ein Antrag für ein wenig
    Unterstützung für die KK gestellt, Leider nichts bekommen … Nun wurde mir von Bekannten gesagt das er ab 25J Anspruch auf Hartz 4 hat…. Wer könnte mir weiterhelfen
    Lg Iris

    1. Hallo Iris,
      da Sie und Ihr Sohn keine Bedarfsgemeinschaft mehr darstellen, sobald er 25 Jahre alt ist, dürfte Ihr Einkommen nicht länger bei der Anspruchsberechnung Ihres Sohnes berücksichtigt werden. Das setzt aber auch voraus, dass Sie in keinster Weise finanziell für Ihren Sohn aufkommen. Das beginnt schon beim Einkauf von Lebensmitteln und zieht sich durch alle Bereiche des Zusammenlebens. Kommen Sie finanziell doch für ihn auf, geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft aus, wodurch Ihr Einkommen doch wieder Berücksichtigung findet.
      Auch wenn es hart klingt: Sie sollten die finanzielle Unterstützung für Ihren Sohn einstellen. Unter Umständen kann es sogar ratsam sein, wenn er sich eine eigene Wohnung sucht. Die Leistungen beantragen muss letztlich Ihr Sohn selbst.
      Viele Grüße

  8. Hallo mir wurde mein Burgergeld um 270 Euro gekürzt weil meine Nichte angeblich bei mir wohnen soll. Ich habe seit 2 Wochen 7 Emails geschrieben dass dies nicht der Fall ist aber niemand antwortet und telefonisch wird mir nur gesagt ich soll Emails schreiben. Ich kann keine Miete zahlen. Was kann ich tun und darf das Jobcenter das einfach????

    1. Hallo Verena,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), aus dem das hervorgeht, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Auch kann es helfen beim Jobcenter einmal persönlich vorzusprechen, wenn Ihre E-Mails unbeantwortet bleiben.
      Viele Grüße

  9. Hallo,

    Ich laufe seid dem 05.01.2023 einem weiterbewilligungsantrag hinterher.
    Jetzt wird klar das meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden weil ich gleichzeitig teilerziehend bin und meine Tochter bei mir lebt. Angeblich brauche ich einen Titel, die gerichtliche Vereinbarung reicht offenbar nicht aus.
    Stimmt das so?
    Der Antrag wurde schonmal abgelehnt weil ich mir Geld geliehen habe familienintern. Das sollte als Einkommen gewertet werden.

    Der Antrag wird immer wieder verzögert.

    Was kann ich tun?
    Ich bin ratlos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian

    1. Hallo Flo,
      freiwilliger Unterhalt wird tatsächlich nicht berücksichtigt, da dieser nicht vollstreckbar ist. Im Umkehrschluss bedeutet das: Solange Unterhalt nicht vollstreckt werden kann, kann dieser leistungsrechtlich nicht berücksichtigt werden.
      Viele Grüße

  10. Guten Tag ich bekomme Hartz IV ich bin ein alleinerziehender Vater meine ex freundin hat unser Sohn alle zwei Wochen das Wochenende ich komme mit mei Geld nicht durch den Monat kann ich auch noch was zusätzlich beantragen

    1. Hallo Patrick,
      den Mehrbedarf für Alleinerziehende sollten Sie automatisch erhalten. Darüber hinaus stehen Ihnen leider keine zusätzlichen Leistungen zu.
      Viele Grüße

  11. Hallo zusammen ich habe 03. mai .2022 angefangen zu arbeiten meine Frau bezieht Jobcenter weil unsere beide Kinder noch klein sind mein Sohn 3 meine Tochter 2 . Durch mein Lohn ca. 1900 netto bekommen wir monatlich 85€ Leistung vom Jobcenter zusätzlich . Jetzt habe ich die Kündigung erhalten mit Frist zum 15.Februar.2023 . Ich habe die Kündigung an Jobcenter geschickt das ich keine Arbeit mehr hab . Und der neue Bewilligung ist heute gekommen , und für vier köpfige Familie worde nur 251 € monatlich gerechnet .. Da stimmt doch was nicht oder ??

    1. Hallo Shkar,
      lassen Sie den Bewilligungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten. Wichtig ist dabei nur, keine Zeit zu verlieren, da die einmonatige Widerspruchsfrist läuft.
      Viele Grüße

  12. Mein Sohn und ich haben Harz IV bekommen. Meine Frau wurde, aufgrund ihrer EU-Rente vom Harz IV ausgeschlossen. Sie hat dann Grundsicherung bezogen.
    Das Jobcenter hat in der Berechnung bei meiner Frau ihren Bedarf auch berechnet und hat einen Überschuss errechnet. Mit diesem Überschuss muss sie uns unterstützen. Somit würde unser Anspruch um die Unterstützung gekürzt. Ist das rechtlich zulässig?

    1. Hallo Frank,
      da Sie eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, ist das rechtlich zulässig. Ist Ihr Sohn über 25 Jahre alt, dürfte das Jobcenter bei ihm vielmehr von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen, wobei auch dann zu einer Anrechnung kommt. Lassen Sie den Bescheid, aus dem die Anrechnung hervorgeht aber gerne einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Werden Fehler seitens des Jobcenters festgestellt, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dabei keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  13. Guten Tag. Mein Problem ist einfach erklärt, Ich arbeite 15hdieWoche musste einen WBA stellen da Bewilligung am 31.1. 23 abläuft. Zeitgleich mit dem WBA habe ich meine Lohnabrechnung vom November 22 mit geschickt, der Nettolohn ist höher ausgefallen als üblich da durch Krankheit, innerbetriebliche Gründe und Urlaub Vertretung meinerseits gemacht wurde, somit mehr Stunden als vertraglich vorgesehenen anfielen. Der neue vorläufige Leistungsbescheid wurde mit dem Lohnniveau berechnet und weder die Mieterhöhung vom November 22 noch der ausdrückliche Hinweis auf Minderung des Lohns im Januar zeigten Wirkung.
    Kurz gesagt ab Februar kann ich entweder anteilig Miete zahlen oder zahl die volle Miete und andere Neben- bzw Fixkosten bleibe ich schuldig oder zahle keine Miete und kann mir dann Nahrungsmittel kaufen.
    Einen Widerspruch habe ich heute gestellt, bfuhle mich aber dich das Jobcenter hier gemobbt da die Zahlung der Miete schon seit Jahren geringer ausfällt als die tatsächlichen KDU und ich immer wieder draufzahlen muss. Hinweise auf fachliche Anweisungen der BA fruchten nichts. Da ich jetzt den vorla5 Bescheid für 6Monate habe erwäge ich Klage ein zu reichen sowie rückwirkend eine Prüfung ein zuleiten. Mein Überprüfungsantrag wegen fehlender Zahlung der Anteile KDU, gestellt im Dezember 22, wurde weder beantwortet noch in irgendeiner Form reagiert.
    Warum werden willige Arbeitnehmer,die aufstocken müssen so erniedrigt und die die wirklich nicht wollen in Ruhe gelassen? Monatlich schick ich meine Abrechnungen und bekomme dann zur Antwort ich arbeite zuviel?

  14. Ich bekomme seit Juli Rente und bin dabei Grundsicherung zu beantragen .
    Steh ich jetzt immer noch unter dem Jobcenter?Oder habe ich nichts mehr mit denen zu tun .

    1. Hallo Erika,
      Grundsicherung im Alter beantragen Sie in der Regel beim Sozialamt. Das sollte dann auch in allen weiteren Belangen für Sie zuständig sein.
      Viele Grüße

  15. Ich wurde vom JobCenter aufgefordert Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen da ich EU-Rente beziehe, Schwerbehindert mit 70% und Pflegestufe II habe. Plötzlich nach 4 jahren werde ich aus Kostensparanweisungen ansonsten zwangsweise ans Sozialamt übergeben. Mein Mann hat z.Z. nur einen 280€ Minijob. Sein Kleingewerbe (Gärtner) ruht seit 2020 wegen (1. Corona, 2. Auftragsmangel, 3. Meine Pflege)
    Jetzt bekomme ich Existenz Panik. Wird das Pflegegeld auch noch als Einkommen gerechnet bleibt uns nach Abzug aller Fixkosten (bei den z.Z. extremen Preiserhöhungen) noch viel weniger zum Leben übrig, da JobCenter meine Grundsicherung als sein Einkommen anrechnen wird, befürchte ich das wir nur noch meine Grundsicherung zum leben haben werden.
    Muss mein Mann jetzt für sich Ergänzende Unterstützung beantragen? Und wenn bei wem?

    1. Hallo Brigitte,
      wechseln Sie in die Grundsicherung, muss erneut geprüft werden, ob der Leistungsanspruch Ihres Mannes weiterhin besteht. Bei einem Einkommen von 280 EUR sollte das aber sicher sein. Ein neuer Antrag muss dann aber für ihn beim Jobcenter gestellt werden. Pflegegeld ist grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen, und auch die Sozialleistung des jeweils anderen stellt kein Einkommen dar. Bedeutet: Weder Ihr Pflegegeld noch die Grundsicherung, die Sie ggf. beziehen, werden als Einkommen berücksichtigt, wenn es um den Leitungsanspruch Ihres Mannes geht.
      Viele Grüße

  16. Hallo
    Ich habe jährliche Pachteinnahmen von 347 Euro aus landwirtschaftlichen Grundstücken einer vollkommen verkrachten Erbengemeinschaft. Ich habe die Pachtverträge plus den jährlichen Steuerbescheid beim Jobcenter abgegeben. 2 Jahre haben sie nicht danach gefragt…plötzlich verlangen sie Quittungen. Die hab ich nicht ! (Die Pacht lag immer am Jahresende mit Steuerbescheid der Erbengemeinschft im Briefkasten) Jetzt wurde mir das Geld verweigert, nicht sanktioniert.. wie mir das Jobcenter mitteilte.
    Was ist zu tun ?

    freundliche Grüße Lisa

    1. Hallo Fischer L.,
      lassen Sie den Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Unstimmigkeiten wird Widerspruch eingelegt. Grundsätzlich sollte es nicht zu einer Versagung von Leistungen bzw. zu einer fiktiven Anrechnung kommen, sofern Sie die Pachteinnahmen als Einkommen angegeben haben. Eine Prüfung wird hier Klarheit bringen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  17. Hallo ich habe einen Widerspruch eingereicht wegen Mieterhöhung das geht schon ein paar Wochen so hin und her dann wollten sie nachweisen vom Vermieter haben dann ein schriftliche Bestätigung uns so weiter haben alles bekommen was die wollten und dann kommen die mit nebenkosterechnung die gar nicht gefragt wurde ich weiß nicht was bei denen da schief läuft den Antwort habe ich immer noch nicht bekommen

    1. Hallo Horst,
      Sie müssen dem Jobcenter alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen, ansonsten kann das dazu führen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
      Viele Grüße

  18. Hallo ich habe eine frage.

    Meine Tochter ist jetzt 9 Monate alt zu ihrer Geburt habe ich Geld für die erstaustattung bekommen, jetzt bin ich im 5 Monat schwanger.

    Ich weiß das man erst nach 3 Jahren oder so wieder einen Antrag auf neue sachen stellen darf aber meine Tochter brauch ihr bett noch und auch ihren Kinderwagen. Jetzt kommt ein Junge klar passen da auch die neutralen Sachen aber ein Großteil passt dann nicht.

    Kann ich einen neuen Antrag stellen.?

    1. Hallo Melo,
      stellen Sie einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  19. Unsere Wohnung ist laut Jobcenter zuteuer Sie zahlen nur die vorgeschriebenen Quadratmeter.Wie sieht es dann bei den Nebenkosten für Wasser und Heizung aus?? Die Preise steigen und wir haben noch nie Nebenkosten rückerstattet gekriegt obwohl wir schon 5Jahre in der Wohnung leben.

    1. Hallo Iris,
      auch die Nebenkosten werden lediglich in angemessener Höhe übernommen. Genau beziffern lässt sich das aber nicht, da je nach Region unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen gelten.
      Viele Grüße

    1. Hallo Adnan,
      lassen Sie Ihren Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein. Wichtig ist nur, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt kostenlos prüfen

Die Rechtsdienstleistung erbringen unsere Partneranwälte von rightmart, die Sie dazu gesondert mandatieren.