Der vorläufige Bewilligungsbescheid

Ein vorläufiger Bewilligungszeitraum bedeutet, dass das Jobcenter Ihre Leistungsberechtigung nach § 7 SGB II nur vorläufig anerkennt. Ihr Anspruch und die Höhe Ihrer Leistungen müssen noch detaillierter geprüft werden.

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Was ist ein vorläufiger Bewilligungsbescheid?

Mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid legt das Jobcenter fest, wie hoch Ihre Bürgergeld-Leistungen sind. Allerdings werden diese nur vorläufig, also nicht endgültig gewährt. Das heißt für Sie, dass das Jobcenter am Anfang von bestimmten Angaben, wie Einkommen oder Kosten der Unterkunft, ausgeht. Diese Angaben sind nach Ansicht des Jobcenters aber meistens nicht sicher, sodass diese im laufenden Bewilligungszeitraum noch einmal detailliert überprüft werden.

Hinweis:

Der Bewilligungszeitraum für einen vorläufigen Bewilligungsbescheid beträgt in der Regel sechs Monate.

Wer bekommt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid?

Wenn Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4) beantragt haben und das Jobcenter sich nicht sicher ist, ob alle Angaben, die Sie gemacht haben für den ganzen Bewilligungszeitraum bestehen bleiben, bekommen Sie keinen normalen Bewilligungsbescheid, sondern einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Folgende Gründe können zu einer vorläufigen Bewilligung von Bürgergeld-Leistung führen:

  • schwankendes Einkommen
  • sich verändernde Unterhaltszahlungen
  • Kosten der Unterkunft sind zu hoch und/ oder unangemessen

Wann bekomme ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid?

Hinweis:

Damit Sie schnell Sicherheit haben und Ihre Leistungen endgültig erhalten, sollten Sie den Aufforderungen des Jobcenters folgen und geforderte Unterlagen einreichen.

Wann bekomme ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid?

Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten Sie spätestens sechs Monate, nachdem Sie den Antrag auf Bürgergeld gestellt haben. Falls das Jobcenter zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat, sollten Sie auf jeden Fall Untätigkeitsklage erheben. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Wie lange ist der vorläufige Bewilligungsbescheid gültig?

Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist so lange gültig, bis Sie einen Bescheid über die endgültige Festsetzung von Leistungen in einem Bewilligungszeitraum genannt bekommen. Dieser Bescheid legt dann fest, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen endgültig zustehen. Zudem ersetzt er den ursprünglichen vorläufigen Bewilligungsbescheid.

Was gibt es bei einem vorläufigen Bewilligungsbescheid zu beachten?

Auch bei einem vorläufigen Bescheid sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeführt?
  • Erhalte ich den richtigen Regelsatz?
  • Erhalte ich alle beantragen Mehrbedarfe (z.B. Pauschale für die dezentrale Warmwassererwärmung)?
  • Wurde mein Einkommen richtig berücksichtigt?
  • Wird die Miete vollständig übernommen?

Was ist bei einem vorläufigen Bewilligungsbescheid zu beachten?

Hinweis:

Sollte Ihr Einkommen falsch berücksichtigt worden sein, sollten Sie dem Jobcenter auf jeden Fall mitteilen, dass ein Fehler vorliegt und die notwendigen Nachweise wie Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen einreichen. Ansonsten können Ihnen Nachzahlungen drohen.

Wenn es um Einkommen aus einem Job geht, sollten Sie stets Verdienstabrechnungen und Kontoauszüge einreichen. Grund dafür ist das sogenannte Zuflussprinzip. Das heißt für Sie, dass Ihr Einkommen dann angerechnet werden muss, wenn es tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Bekommen Sie den Lohn für November im Dezember überwiesen, ist der Lohn für den Dezember anzurechnen und nicht für den November. So soll verhindert werden, dass Sie kein Geld mehr haben, weil Ihnen Ihr Einkommen zu spät gezahlt wird.

Was kann ich machen, wenn mein vorläufiger Bewilligungsbescheid fehlerhaft ist?

Wie gegen jeden Bescheid können Sie auch gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Um zu prüfen, ob Sie alle Leistungen bekommen, können Sie unseren Bürgergeld-Rechner nutzen. Geben Sie dort alle geforderten Angaben an und schauen Sie, ob Sie alle Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen. Wenn Sie weniger Leistungen bekommen, als unser Rechner nach Ihren Angaben anzeigt, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Auch wenn der Bescheid nur vorläufig ausgestellt wurde, sollten Sie Ihre Rechte durchsetzen. So können Sie sicher sein, dass der Bescheid über die endgültige Festsetzung von Leistungen korrekt ist.

Achtung:

Sie haben für den Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einen Monat Zeit. Lassen Sie die Frist verstreichen, können Sie nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat.

Legen Sie besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu Ihrem Recht zu kommen.

Wer kann mir bei dem Widerspruch gegen meinen vorläufigen Bewilligungsbescheid helfen?

Die Anwälte von hartz4widerspruch.de haben bereits viele Widersprüche gegen vorläufige Bewilligungsbescheide gegen das Jobcenter erhoben. Ihre Erfahrung nach sind bis zu 50 % der Bescheide vom Jobcenter fehlerhaft. Damit Sie trotzdem alle Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) bekommen, die Ihnen zustehen, legen Sie mit Ihnen zusammen Widerspruch ein. Falls das Jobcenter den Widerspruch wider Erwarten ablehnt, klagen Sie vor den Sozialgerichten und setzen Ihre Rechte durch. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Senden Sie uns Ihren vorläufigen Bewilligungsbescheid zu und wir überprüfen diesen für Sie.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

34 Antworten auf „Vorläufiger Bewilligungsbescheid“

  1. Hallo hab einen Weiterbewilligung Antrag gestellt bekam einen vorläufigen Bewilligungs Bescheid
    (Januar bekommen)
    Bekam seit Januar nichts und 21.3 kam ein Scheck mit nur 220€.
    Wo 2022 immer der Unterhalt mit ca 450€ war.
    Bin seit 1.12.22 krank bis vorraussichtlich 2.4.23
    Miete wurde direkt an Vermieter gezahlt.
    Hab Ergotherapie abbrechen müssen, Zugfahrt und Zuzahlung könnte ich nicht mehr zahlen ..

    Was mach ich den ,
    da der Bescheid schon 10.01.23 geschrieben wurde.

    Mfg Springer René

  2. Hallo ich bin Aufstocker und lege jeden Monat meine Abrechnung vor jetzt nach 11 Monaten habe ich ein schreiben darüber bekommen das ich für die vergangenen 11 Monate zuviel Geld erhalten habe und jetzt zurückzahlen muss ich habe immer wieder nachgefragt warum ich vom jobcenter nix höre ist das überhaupt korrekt das ich es zurückzahlen soll ?

    1. Hall Sylvia,
      haben Sie zu hohe Leistungen erhalten, kann es zu einer Rückforderung kommen. Ob die in Ihrem Fall aber tatsächlich gerechtfertigt ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Erstattungsbescheid und legen Widerspruch ein, sofern dieser fehlerhaft ist. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  3. Moin ich habe jetz meinen vorläufigen bewilligungsbescheid rückwirkend zum 01.02.2023 erhalten, meine frage ist bekomme ich die zahlung für februar und märz in den nächsten tagen oder erst ende des monats? Danke

    1. Hallo Bastian,
      das können wir Ihnen nicht sagen. In die Zahlungsabläufe der Jobcenter haben wir keinen Einblick. Fragen Sie also direkt dort nach.
      Viele Grüße

  4. Hallo, ich habe eine vorläufige Bewilligung fürs Bürgergeld erhalten. Was genau passiert nach den 6 Monaten und was will das Jobcenter dann von mir wissen? Müssen dann wieder Kontoauszüge etc. eingereicht werden oder füllt man lediglich das Formular EKS aus?

    1. Hallo Tom,
      nach sechs Monaten können entweder Sie die Festsetzung Ihrer Leistungen beantragen oder aber das Jobcenter nimmt das automatisch vor. Um Ihre tatsächlichen finanziellen Verhältnisse zu prüfen, wird es dann erneut entsprechende Unterlagen von Ihnen anfordern.
      Viele Grüße

  5. Hallo !
    Seit fast einem Jahr habe ich bis jetzt nur einen vorläufigen Bescheid vom Jobcenter, obwohl alle Unterlagen vorliegen.
    Deswegen fehlen auch mMn einige Zahlungen wegen Nebenkosten.

    Mein letzter endgültig Bewilligter Antrag lief von 01.04.2021-31.03.22. Heute Post bekommen mit neuem Weiterbewilligungsantrag.

    Da ich gelesen habe das sich nach einem Jahr vorläufige Bewilligung in endgültige umwandelt, wie gehe ich jetzt am besten vor? Einen Überprüfungsantrag stellen?

    Vielen Dank im voraus!

    1. Hallo Florian,
      stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf endgültige Festsetzung Ihrer Leistungen.
      Viele Grüße

  6. Hallo, das Jobcenter akzeptiert den Umlageschlüssel für die Heizkosten nicht (50% Wohnfläche, 50% Personen) und möchte deswegen nicht die Kosten übernehmen. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus: 1 Wohnung-Vermieter allein, 2 Wohnung- Mieter (Mutter+ 3 Kinder) Die Wohnungen sind gleich groß. Ist das berechtigt?

    1. Hallo Sam,
      das lässt sich ohne einen Blick in die Unterlagen leider nicht beantworten. Lassen Sie also den entsprechenden Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  7. Ich bekomm Geld von das Jobscenter aber soll Geld ihnen gebe hat mir keine Termine was soll tun

    1. Hallo Antonino,
      leider verstehen wir nicht genau, wo Ihr Problem liegt. Haben Sie einen Erstattungsbescheid erhalten und sollen eine Rückzahlung leisten, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist aber, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  8. Ich bin am 06 Oktober aus meiner früheren Bedarfsgemeinschaft gezogen bzw die Beziehung zu meiner damaligen Freundin beendet.Wohne seither in einer Notunterkunft.Habe dass direkt gemeldet mit Meldebescheinigung und Mietkosten von der Stadt Habe bisher kein Geld erhalten Meine Beschwerden würden mit grotesken Lügen bzw Halbwahrheiten ad Acta gelegt.Anrufe und die bitte um Rückrufe ignoriert .Vorschuss nicht gewährt da ich ja einen neuen Antrag stellen musste.Davon hab ich erst am 30November erfahren und direkt abgegeben.

    1. Hallo Halil,
      tatsächlich setzt ein Vorschuss einen Antrag auf ALG II-Leistungen voraus. Wir hoffen, dass sich Ihre Situation zeitnah klärt und verbessert. Sobald Sie den endgültigen Bescheid vom Jobcenter erhalten, lassen Sie den gerne einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass Sie letztlich auch das bekommen, was Ihnen zusteht.
      Viele Grüße

  9. Ich. Habe vor ca.6 Wochen ein weiterbewillungsantrag gestellt ,bis heute keine antwort.vom Vermieter habe ich auch schon eine Mahnung bekommen ,da die letzte Miete nicht eingegangen ist.jetzt kommt die nächste Miete ich weiß nicht wie ich die bezahlen soll,auch finanziell bin ich am Ende .
    Was kann ich tun?
    Mfg
    Thomas

    1. Hallo Thomas,
      erkundigen Sie sich beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand und weisen Sie auf Ihre Situation hin. Beantragen Sie alternativ einen Vorschuss, um die Zeit bis zum Bescheid zu überbrücken.
      Viele Grüße

    2. Ich warte auch seit 8 Wochen, hab nun die Beschwerdestelle angerufen, auf der Seite vom Jobcenter gibt es die Rubrik Lob und Kritik, da finden Sie die Nummer bzw können auch eine Email schicken, mein Sachbearbeiter hat mich 3 Std später dann zurückgerufen und sich entschuldigt, dass sie den Antrag noch nicht bearbeitet hätten, aber es wäre Personalmangel….nunja, da kann ich aber leider auch nichts für und meinen Vermieter interessiert das auch herzlich wenig. Aber mir wurde zugesichert, dass ich nächste Woche da Geld bekomme. Bin gespannt…

  10. Mein vorläufiger Bescheid wurde damit begrüdet das Kontoauszüge fehlen, ohne weitere spezifische Begründung die eigentlich notwendig wäre. Jedenfalls soweit ich mich da informieren konnte. Trotzdem habe ich die natürlich nachgereicht. Es kam nichts mehr und nach 5 Monaten bekomme ich einen Antrag zur Weiterbewilligung zugeschickt. Dagegen habe ich protesteiert da die “Begründung” für die Befristung ja aus dem Weg geräumt ist und gestetzlich festgelegt ist auf 12 Monate zu bewilligen. Dann kam erst ein abschließender Bewilligungsbescheid (den sie offensichtlich vergessen hatten) der aber auch nur für den selben Zeitraum bewilligt, obwohl es gar keine Begründung mehr gibt, und darauf hinweist das ein Weiterbewilligungsantrag nötig ist. Im abschließenden Bescheid ist keine Begründung für die Entscheidung nicht länger zu bewilligen. Ich werde aus Prinzip in den Widerspruch gehen. Man fragt sich wirklich was da für Leute sitzen.

  11. Hallo,
    ich habe einen Antrag auf endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs gestellt und daraufhin auch einen Bescheid erhalten, aufgrund dessen ich einen Nachzahlungsbetrag bekommen soll.
    Dies ist jetzt über ein Jahr her und ich habe das Geld immer noch nicht erhalten. Was kann ich tun, um endlich auch das Geld zu bekommen? Besteht die Gefahr, dass mein Anspruch quasi “verjährt” und ich das Geld nie erhalte?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Johann,
      wenn Sie tatsächlich Anspruch auf eine Nachzahlung haben, fordern Sie das Jobcenter zur Zahlung auf. Bleibt das erfolglos, haben Sie die Möglichkeit, eine allgemeine Leistungsklage einzureichen.
      Viele Grüße

  12. Hallo
    Wir haben folgendes Problem.
    Mein Mann hatte seit März letzten Jahres eine Arbeit wir haben ein vorläufigen bewilligungsbescheid bekommen jetzt ist der Punkt das mein Mann seit November nicht mehr arbeiten konnte. Wir haben 4 kleine Kinder und die Leistungen werden nicht angepasst begründung durch den vorläufigen bescheid geht das erst nächsten monat Kündigung schreiben Kontoauszüge usw ist alles geschickt worden und dennoch bekommen wir erst bei Ablauf des bescheid eine Anpassung ist das so richtig ? Das kann doch bei einer Familie mit 4 Kindern ohne Einkommen doch n7cht sein oder ? Was kann 7ch dagegen machen mfg

    1. Hallo Jenny,
      der vorläufige Bewilligungsbescheid endet, sobald das Jobcenter abschließend über Ihren Antrag entschieden hat bzw. die endgültige Festsetzung von Leistungen erfolgt ist und Sie darüber mit einem Bescheid informiert wurden. Das darf gesetzlich bis zu sechs Monate dauern. Erst danach können Sie bspw. mithilfe einer Untätigkeitsklage aktiv werden und das Jobcenter “zwingen”, über Ihren Antrag endgültig zu entscheiden.
      Viele Grüße

  13. Hallo, also mein Problem ist, das ich im Januar einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für Hartz4 bekommen für meine zwei über achtzehnjährigen Kinder mich. Nun hat mein Sohn am 15.3.2020 einen Job gefunden, haben wir natürlich direkt gemeldet, wurde dann auch so berechnet. Aber nun haben wir haben wir bescheid bekommen ,dass mein Sohn (1300 Euro),meine Tochter (250 Euro) und ich (450 Euro ) für die Zeit vom 1.1.2020 bis 21.4.2020 an Leistungen zurück zahlen müssen ,da man das Gehalt von Mai und Juni auf das ganze Halbe Jahr berechnet. Also ich bin ehrlich ,ich verstehe das irgendwie nicht ob das so rechtens ist, warum kann man Geld anrechnen für einen Zeitraum ,wo es noch gar nicht vorhanden war. Und wie soll man das zurück zahlen, wenn man gerade mal Hartz4 bekommt.

  14. Im April 2020 beantragte ich eine Neuberechnung des Leistungsbescheides ab Mai 2020.
    Die jetzige Sachbearbeiterin berechnete jedoch das Jahr 2019. Seitdem werden willkürliche Brutto und Nettolöhne zur neusten Berechnung angegeben. Mai 2020 Brutto 2200€, Juni 2300€ und Juli plötzlich über 2500€. Widerspruch wurde abgelehnt, da angeblich kein besonderer Grund vorläge. Klage beim Sozialgericht wurde eingereicht.
    Auch der aktuelle Bescheid zeigt aufgrund schwankendes Einkommen wieder willkürliche Berechnungen auf.
    Es ist nicht zu ersehen für welchen Zeitraum dieser vorläufige Bewilligungsbescheid berechnet wurden ist. Plötzlich ist in diesem Bescheid eine Begründung mit Hinweis gemäß § 41a Absatz 1 2.Sozialgesetzbuch SGB 2. Mal schauen wie es weiter geht.

  15. Ich habe ein Problem und zwar ich hab 1 Jahr lange mit meiner Familie (3kinder zwischen 0-6 Jahren+Partner)in chemnitz gewohnt mein Partner ging arbeiten und ich war in Eltern Zeit.
    Ich habe ca. aller 3 Monte ein neuen vorläufigen bescheid erhalten mit Änderung und das 1 Jahr lang.da mein Partner jeden Monat etwas mehr Lohn bekommen hat.
    Nach einem Jahr sind wir zurück in die Heimat nach nmb gezogen da nein Partner auch sein Vertrag nicht verlängert wurde.und nun erhalte ich ein Brief wo drinn stand das ich zuviel Geld erhalten habe für die KDU und das 1 Jahr lang soll 600 Euro ca zahlen dann habe ich noch ein Brief erhalten der ist an meine jüngste Tochter 1 Jahr sie hätte den gleichen Zeitraum zu viel KDU erhalten und soll ca 200 Euro an das am zurück zahlen.
    Meine frage ist ist das überhaupt alles richtig?

  16. Leidet habe ich mir wohl ein Eigentor geschossen im März als die die Leistung bewilligt aber habe ich schon geschrieben zum Amt das ich zu viel erhalten habe. Antwort war…machen wir nach 6 Monaten . Nun hab ich ne Donderzshkubg bekommen und i April Nachzahlung ausbezahlt bekommen von jan den März. Jetzt würde der vorläufige Antrag mit meinem gehaltsabrechnungen endgültig. Was ich nicht wusste ist das von eibem gesamt netto und brutto der letzten 6 Monate ausgegangen wird, sodass nicht monatlich nach berechnet wurde. So hätte ich 600 zahlen müsse
    jetzt 850. Was kann ich in Zukunft beachten das So Was nicht passiert?

  17. Bewilligungsbescheid für 2 Monate erhalten.Um genau zu sein .1.8.19 bis 30.9.19. ,die Bescheid kam heute mit der Post Wie lange dauert es bis das JC für August zahlt

  18. ist es richtig, dass das Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erlassen kann wenn ein 450,00 € Job vorliegt?
    Es wird immer das Einkommen 450,00 € angerechnet obwohl dieser schwankt, eine Nachberechnung soll mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes erfolgen, trotz 2 Klinkindern im Haushalt und alleinstehend, ich bekomme dem nach 6 Monate zu wenig Leistung und den Differenzbetrag erst mit der Nachberechung in 6 Monaten ausgezahlt.

    Gibt es eine Möglichkeit oder bereits eine Rechtssprechung dass das Einkommen monatlich zu berechnen ist und nicht erst mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes???

  19. Habe einen vorläufigen Bewilligung vom Jobcenter indem nur 6 Monate angegeben werden aber meine Pauschale für warmwasser habe ich nicht bekommen ich habe einen Boiler mit dem warmwasser erhitzt wird bzw. Gas und bin an Krebs erkrankt die wollen meinen Mehrbedarf an Ernährung nicht mehr zahlen oder vorerst prüfen obwohl mein Arzt den Mehrbedarf das Blatt ausgefüllt habe und es dem Jobcenter vorliegt was soll ich machen? Danke im Voraus für die Antwort

  20. Obwoll mit den datum von 05.05.2018 ich einen Widerspruch gewonnen habe zusammen mit widerspruch anwälte von ihnen habe ich keinen cent ausbezahlt bekommen von den Jobcenter aus Hofheim am Taunus, trotz allem wollen die jetzt rückzahlung von alllen leistungen die ich und meine Familie bekommen haben von 2017 bis heute, dabei haben die Anwälte tausende von Fehler in bewilligungsbescheide gefunden, die Regelbedarfe werden jetzt erst in die Rückzahlungtabelle von ihre berechnung gezeigt und nicht die echte beiträge die ich und meine Famillie bekommen haben. Das schreckliste dabei ist, die haben rin kleines kind von 4 jahren und ein kleines baby von 11 monate ohne geld von 01.04.2019 bis 30.09.2019 gelassen. Was. Soll ich neckstes machen. Bitte um hilfe. Die unterlagen habe ich schon zu eiderspruch anwälte gesendet. Danke

  21. Habe auch eine ūberzahlung erhalten laut Amt…obwohl ich immer alles einreiche..lohnabrechnung ..Unterhalszahlung ..kindergeld.Habe eine aufstockung beantrag ..Und nun mächtig schulden beim Amt ..Wie kann sowas angehen ..Bekomme nun 107 euro davon an mich ausgezahlt 23 euro aufstockung ..Der rest wird behalten. Wegen der ūberzahlung..

  22. Hallo, ich habe folgendes Problem

    Ich versuche es kurz zu erläutern

    Ausbildung beendet –> ALG 1 und ALG 2 beantragt

    ALG 2 wurde stellvertretend für ALG 1 vorläufig bewilligt (auch der ALG 1 teil) 3 Monate später Job gefunden (kurz darauf hat ALG 1 antrag bewilligt dann hat ALG 1 geld an ALG 2 gezahlt (was normal an mich gegangen wäre wenn die schneller gewesen wären) nachdem ich erfuhr das ich nen job bekomme meldung an beide stellen, ALG 2 stellt vorläufig zahlung ein ich mit schreiben vom arbeitgeber das am 01. des folgemonats gezahlt wird dann überwies ALG 2 das geld.

    Irgendwann wollte ALG 2 Kontoauszüge (ich hab dies getan) dort sah man leider das betrieb doch früher überwiesen hatte.

    ALG 2 forderte die 700€ zurück (ich bin in wiederspruch gegangen dem wurde stattgegeben (ohne grund angabe) nun wurde mir nachträglich die “vorläufige bewilligung” für den monat weggenommen und ich muss 700€ bis ende des monats überwiesen haben.

    nun zu meiner Frage

    Wie lange darf ALG 2 eine vorläufig bewilligte Leistung rückgängig machen

    und wenn das rechtens ist welchen tipp können sie mir geben

    aus meiner sicht sehe ich das so

    Hätte ALG 1 den Antrag schneller bearbeitet hätten die mir geld gezahlt (die zahlen ja im nach hinein wie der Arbeitgeber) dann wäre das garnicht passiert.

    Variante 2

    Hätte ALG 2 die leistung nicht vorläufig eingestellt wäre es nicht zu einer überzahlung gekommen da laut zufluss prinzip der monat gilt in dem das geld zufliest das wäre dann also im vorigen monat zugeflossen also habeich laut dem zufluss prinzip sogar 1 monat vorher garkein geld gehabt

    Sorry für den langen text und die vielen fehler 🙁

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