Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?

Pflegegeld steht Pflegebedürftigen selbst bzw. ihren pflegenden Angehörigen zu. Im Bürgergeld-Bezug stellt sich dabei oftmals die Frage: Wird das Pflegegeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet? Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema.

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Pflegegeld: Wer hat Anspruch?

Wer pflegebedürftig ist, soll selbst entscheiden, wie und von wem der bzw. die Betroffene gepflegt werden möchte. Dabei springt die Pflegeversicherung ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Bei Bezug von Bürgergeld sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Bezug von Pflegegeld ist dabei an zwei Voraussetzungen geknüpft:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die häusliche Pflege ist sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige.

Als pflegebedürftig gilt, wer nicht alle Alltagsaufgaben selbstständig erledigen kann und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit kann auf körperliche, geistige und seelische Krankheiten bzw. Behinderungen zurückzuführen sein.

Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, bemisst sich dabei am jeweiligen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, beginnend ab Pflegegrad 2.

PflegegradHöhe des Pflegegeldes
1/
2316 EUR
3545 EUR
4728 EUR
5901 EUR

Liegt bei Ihnen oder einem bzw. einer Ihrer Angehörigen Pflegebedürftigkeit vor, kann ein Antrag auf Feststellung des Pflegegrades gestellt werden. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto schwerer die Pflegebedürftigkeit.

Kann die Pflege jedoch nicht von Angehörigen, Bekannten oder Ehrenamtlichen übernommen werden, kann ein professioneller ambulanter Pflegedienst beansprucht werden. Die Pflegekasse gewährt in dem Fall Pflegesachleistungen und zieht diese vom Pflegegeld ab.

Anrechnung von Pflegegeld auf Bürgergeld: Ist das erlaubt?

Um das einmal vorwegzunehmen: Nein, Pflegegeld darf nicht als Einkommen leistungsmindernd auf den Bürgergeld-Satz angerechnet werden! Es stellt einen Sonderfall dar. Dennoch sollten Sie das Jobcenter über die Einnahme informieren, sodass diese als Einkommen vermerkt und mögliche Missverständnisse vermieden werden können.

Wenngleich Erwerbseinkommen, das den Freibetrag von 100 EUR übersteigt, in der Regel auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird, so ist das Pflegegeld diesbezüglich tabu.

Wichtig: Widerspruch bei Anrechnung

Kommt es durch das Jobcenter zur Anrechnung von Pflegegeld auf Ihren Regelbedarf, legen Sie Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Wir unterstützen Sie dabei. Wichtig ist allerdings, dass Sie die einmonatige Widerspruchsfrist berücksichtigen.

Auszahlung von Pflegegeld: An wen wird es gezahlt?

Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse grundsätzlich an die pflegebedürftige Person aus. Die wiederum kann es für die Weitergabe an die jeweilige Pflegeperson aufwenden – quasi als Entlohnung bzw. Aufwandsentschädigung.

Dabei sind vier Szenarien denkbar:

    1. Sie selbst sind pflegebedürftig und erhalten Pflegegeld entsprechend Ihres Pflegegrads.
    2. Sie haben die häusliche Pflege eines bzw. einer Angehörigen übernommen, weshalb Sie Pflegegeld erhalten.

Wichtig: Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit

Als Pflegeperson im Bürgergeld-Bezug sind Sie zwar weiterhin dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Allerdings kann Ihnen das Jobcenter nicht jede Arbeit zumuten – vor allem dann nicht, wenn eine Tätigkeit nicht mit Ihrer Pflegetätigkeit vereinbar ist.

  1. Als Pflegeperson kümmern Sie sich um einen pflegebedürftigen Menschen, der nicht zu Ihren nahen Angehörigen zählt. Voraussetzung ist allerdings, dass das Pflegegeld dem jeweiligen Pflegegrad entspricht – und nicht höher ausfällt. Zudem wird mindestens eine enge Beziehung zwischen Ihnen und der zu pflegenden Person vorausgesetzt – wenn auch kein verwandtschaftliches Verhältnis.
  2. Sie pflegen einen fremden Menschen. Als einzige Ausnahme kann es dabei allerdings zur Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf Ihre Regelleistungen kommen. Besteht zwischen Ihnen und der zu pflegenden Person eine enge Beziehung, kann eine abweichende Entscheidung gefällt werden. Bei der Pflege einer fremden Person entscheidet also der Einzelfall.

Bürgergeld und Pflegegeld: Ist gleichzeitiger Bezug möglich?

Der Bezug von Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit voraus. Ein Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen kann daher lediglich bis Pflegegrad 3 bestehen. Das aber auch nur, wenn der oder die Pflegebedürftige für mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann.

Da die Wahrscheinlichkeit bei Pflegebedürftigkeit groß ist, nicht dauerhaft erwerbstätig zu sein, kommt für Pflegebedürftige nach § 41 Abs. 3 SGB XII oftmals ein Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Betracht.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Wird das Pflegegeld für ein Pflegekind beim Bürgergeld angerechnet?
Leistungen für den Sachaufwand bei der Pflege werden nicht als Einkommen angerechnet. Leistungen für Pflege und Erziehung werden ab dem dritten Pflegekind zumindest teilweise auf Bürgergeld angerechnet.
Wird das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung - und die dient nicht dem Lebensunterhalt als solchem, sondern der Pflege. Deshalb wird das Pflegegeld nicht als Einkommen auf Bürgergeld oder andere staatliche Leistungen angerechnet. Mit einer Ausnahme: Sie befinden sich im Leistungsbezug und pflegen eine völlig fremde Person.
Kann das Pflegegeld gepfändet werden?
Pflegegeld kann in der Regel nicht gepfändet werden.
Muss Pflegegeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei. Das gilt auch, wenn es an eine Pflegeperson weitergegeben wird.

14 Antworten auf „Pflegegeld“

  1. Ich beziehe Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Ich pflege meine Mutter (Grad 3), und meinen Lebenspartner (Grad 2), (nichteingetragene Lebenspartnerschaft), Lebenspartner seid 2011. Für die Grundsicherung irrelevant, Pflegegeld anrechnungsfrei. Grundsicherung will jetzt das Ich Wohngeld beantrage wegen Leistungserhöhung. Frage: Kann das Wohnamt mir das Pflegegeld für meinen Lebenspartner anrechnen?

    1. Hallo Christian,
      diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, da sie sich nicht auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II bezieht.
      Viele Grüße

  2. Hallo

    Ich bin selbst pflegebedürftig und meine Frau ist die Pflegeperson.
    Ich habe mich nun beim Jobcenter angemeldet, um ggf für ein paar Stunden etwas hinzuzuverdienen und so meine Frau etwas zu entlasten, da meine Rente sehr gering ist (Sozialausgleich in Höhe von 238,72 €).
    Meine Frau arbeitet 18-26 Stunden im Einzelhandel und verdient ca 1300 Euro netto.
    Auf Grund der schwankenden Stundenzahl jeden Monat und somit ändernden Einkommen monatlich ist es mit Grundsicherung oder Wohngeld jedes Jahr ein großer Stress, da es zur Berechnung kommt, Geld bewilligt und monatlich wird. Später dann aber wegen Urlaubsgeld usw wieder zurückgezahlt werden muss.
    Nun hat mich das Jobcenter informiert, dass meine Frau mit zum Bewerbungsgespräch muss, da sie ja einen zweiten Job antreten könnte um unsere Einkommen aufzustocken.

    Meine Frage eigentlich kurz: Muss meine Frau einen zweiten Job aufnehmen, wenn sie zu ihren ersten Job eine Person pflegt. Dies wäre dann wohl nicht mehr möglich.

    1. Hallo Mario,
      sofern es eine alternative Pflegemöglichkeit für Sie gibt, kann das Jobcenter von Ihrer Frau leider verlangen, eine Beschäftigung aufzunehmen, durch die sie ausreichend verdient, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
      Viele Grüße

  3. Hallo,

    wenn ich meinen Opa mit Pflegegrad 5 pflegen würde, im Moment aber Bürgergeld beziehe, würde ich es weiterhin kriegen, inkl. Krankenversicherung und Wohnungsbezahlung plus 901 € Pflegegeld von ihm (ohne dass es mit Bürgergeld verrechnet wird)? Würde man mich der Fallmanager dann weder arbeiten, noch zu einer Weiterbildung schicken, weil die Pflege ja 35h+/Wo. beansprucht? Oder müsste ich dann zu Grundsicherung, weil ich ja theoretisch wegen der Pflege gar nicht mehr für mind. 3 Std. täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde?

    Danke und Grüße, Ilia

    1. Hallo Ilia,
      es kann bei Ihnen schwierig werden, durchzusetzen, dass ausschließlich Sie Ihren Opa pflegen können. Das Jobcenter kann also von Ihnen verlangen, eine Beschäftigung auf- oder an einer Maßnahme teilzunehmen. Zu Ihrer Frage bzgl. des Pflegegeldes: Das ist grundsätzlich anrechnungsfrei und darf bei der Festsetzung Ihrer Leistungen nicht berücksichtigt werden.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    ich habe folgendes Problem, ich beziehe Bürgergeld und pflege meine bettlägerige Mutter 24/7, seit 2020.
    Ich bezog vorher Hartz IV und meine Beraterin fragte mich telefonisch alle 6 Monate nach dem Stand der Dinge. Nun mit Einführung des Bürgergeldes ruft sie mich alle 4 Wochen an und fragt ob ich nicht doch arbeiten kann. Ich weiß nicht wie das gehen soll.
    Ich muss rund um die Uhr abrufbar sein, hatte seit 2020 keinen Tag frei. Sie will mich nun zu einem Gespräch ins Jobcenter einladen. Ich weiß nicht, wie ich das organisieren soll, da ich mehr als 2 Stunden außer Haus sein werde.
    Sie fragt mich immer ob sich an der Pflegesituation etwas geändert hat. Die Situation bleibt unverändert bis zum Tod meiner Mutter….
    Meine Frage, was kann ich tun um nicht ständig zum Jobcenter rennen zu müssen um die Situation zu erklären?

    1. Hallo Sanne,
      Sie werden den Termin wahrnehmen müssen, um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.
      Viele Grüße

  5. Guten Abend. Ich habe flegestufe 2 und möchte umziehen. Da ich schlecht laufen kann möchte ich eine Gehhilfe benutzen. Steht mir dann mehr Wohnfläche zu Verfügung.

    1. Hallo Maik,
      das lässt sich pauschal nicht sagen. Nicht zuletzt kommt es auf die Art Ihrer Gehhilfe an. Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter und erklären Sie Ihre Situation sowie ggf. den Bedarf an einer größeren Wohnung.
      Viele Grüße

  6. Hallo,
    meine Freundin bezieht das Bürgergeld, nun möchte Sie aber die Pflege (Pflegrad 2) von mir übernehmen.
    Hat Sie dann da durch Abzüge?

    Viele Grüße
    Nadine

    1. Hallo Nadine,
      nein, Pflegegeld darf sich nicht mindernd auf ihren Leistungsbezug auswirken.
      Viele Grüße

  7. Eine Frage darf das jobcenter Hartz IV Leistungen, wenn ich meine mutter pflegen will das Pflegegeld wo sie mir geben würde als Lohn anrechnen ja oder nein LG

    1. Hallo Susanne,
      nein, Pflegegeld darf sich nicht leistungsmindernd auf Ihren Hartz 4-Bezug auswirken. Sollte das Jobcenter Ihnen das dennoch anrechnen, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch überprüfen.
      Viele Grüße

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