Dienstaufsichtsbeschwerde: Schlechte Behandlung beim Jobcenter
Ärger mit dem Sachbearbeiter ist beim Jobcenter keine Seltenheit. Manchmal geht es um Inhaltliches, doch auch persönliches Fehlverhalten kommt vor. Um gegen solches Fehlverhalten von einzelnen Personen im Jobcenter vorzugehen, gibt es Dienstaufsichtsbeschwerden. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen Sie Beschwerde einlegen sollten und was Sie damit erreichen können.
Dienstaufsichtsbeschwerde erstellen
Dienstaufsichtsbeschwerde – was ist das?
Wenn Sie von Mitarbeitern beim Jobcenter schlecht behandelt werden, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dass Sie dazu grundsätzlich das Recht haben, ist im Grundgesetz geregelt:
Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Achtung: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verhalten
Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das Verhalten des jeweiligen Jobcenter-Mitarbeiters. Wenn Sie auch sachliche Beschwerden haben, wenn also Ihr Mehrbedarf bei Behinderung nicht gewährt wird, müssen Sie zusätzlich noch gegen diese Fehler Widerspruch einlegen.
Was tun, wenn … | Handlung |
---|---|
… das Jobcenter falsch entschieden hat? | Widerspruch. Unsere Partneranwälte übernehmen das für Sie. |
… das Jobcenter gar nicht entscheidet? | Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen oder Untätigkeitsklage erheben. |
… mich eine Person beim Jobcenter schlecht behandelt? | Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. |
Wogegen kann ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen?
Typische Fehlverhalten, gegen die Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen können, sind beispielsweise:
- Sie werden durch Jobcenter-Mitarbeiter diskriminiert, weil Sie Migrationshintergrund haben, weil Sie als Alleinerziehende Bürgergeld (ehemals Hartz 4) bekommen oder weil Sie eine Behinderung haben.
- Unterlagen, die Sie einreichen, verschwinden regelmäßig, weil ein Jobcenter-Mitarbeiter nicht sorgsam genug arbeitet.
- Sie sind von einem Jobcenter-Mitarbeiter falsch beraten worden.
- Ein Mitarbeiter des Jobcenters verlangt von Ihnen die Herausgabe von Informationen, die Sie nicht preisgeben müssen.
- Ihr zuständiger Jobcenter-Mitarbeiter hat nicht die erforderlichen Kompetenzen, um seine Aufgabe Ihnen gegenüber zu erfüllen.
Tipp: Lassen Sie sich begleiten!
Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens zum Jobcenter begleiten. Diese Person kann mögliches Fehlverhalten später bezeugen. Gerade schwierige Sachbearbeiter können sonst leugnen, dass etwas vorgefallen ist.
Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Telefonnummer
Für viel Verdruss bei Leistungsempfängern sorgt, dass sie ihre zuständigen Sachbearbeiter nur in Ausnahmefällen persönlich telefonisch erreichen können. Stattdessen landen alle Anrufe in großen Callcentern. Den Mitarbeitern dort liegen oft wichtige Informationen nicht vor, sie kennen sich mit dem jeweiligen Fall nicht aus und können Anfragen nur weiterleiten. Die Weigerung, eine persönliche Telefonnummer herauszugeben, stellt aber kein Fehlverhalten im juristischen Sinn dar.
2016 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Hartz 4-Empfänger (jetzt Bürgergeld-Empfänger) nicht das Recht haben, dass ihnen die persönliche Durchwahl ihres zuständigen Sachbearbeiters mitgeteilt wird. Das BVerwG argumentiert, dass die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Behörden Bestandteil der öffentlichen Sicherheit sind und dass kein Anspruch auf Informationszugang besteht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.
Achtung: Kein Kontakt unter dieser Nummer!
Das Jobcenter betreibt große Callcenter. Normalerweise landet Ihr Anruf nicht bei Ihrem Jobcenter vor Ort, sondern in einer dieser Telefonzentralen. Direkter Kontakt zum Sachbearbeiter ist selten möglich.
Wenn sich also ein Sachbearbeiter weigert, Ihnen seine Durchwahl mitzuteilen, können Sie dagegen keine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, sondern müssen das leider so hinnehmen. Immerhin können Sie sich auch umgekehrt weigern, dem Jobcenter Ihre Telefonnummer zu geben oder verlangen, dass Ihre Nummer aus dem Datenbestand des Jobcenters gelöscht wird.
Konflikte am besten zuerst persönlich ansprechen
Wenn Sie zwischenmenschlich nicht mit Ihrem Sachbearbeiter zurechtkommen, empfehlen wir Ihnen, zunächst ein klärendes Gespräch zu suchen. Wenn das nichts bringt, können Sie sich an die zuständige Teamleitung wenden. Manche Vorgesetzte stellen sich aber auch bei gravierendem Fehlverhalten noch hinter ihre Sachbearbeiter. Dann ist der nächste Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Sie können zuerst ein Gespräch führen, Sie müssen nicht. Ein Gespräch ist keine Voraussetzung, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Wenn für Sie also, aus welchen Gründen auch immer, ein persönliches Gespräch keine Option ist, können Sie auch gleich Beschwerde einlegen.
Wie lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein?
Das können Sie entweder selbst tun, nach § 13 SGB X haben Sie aber auch das Recht, sich durch einen Beistand oder einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hier können Sie die Beschwerde online mit wenigen Klicks durch uns erstellen lassen.
Die Form der Beschwerde ist nicht vorgegeben. Grundsätzlich können Sie also einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem Sie beschreiben, was genau vorgefallen ist und warum Sie sich darüber beschweren möchten. Sie können sie an das Jobcenter direkt richten oder sich an das übergeordnete Kundenreaktionsmanagement, also die Beschwerdestelle beim Jobcenter, wenden.
Tipp: Eingangsbestätigung besorgen!
Gehen Sie sicher, dass die Beschwerde ankommt. Gerade wenn Sie sich beschweren möchten, dass immer wieder Papiere verschwinden, gehen Sie am besten sicher, dass Ihr Schreiben auch ankommt. Sie können die Beschwerde per Einwurfeinschreiben verschicken oder persönlich abgeben. Dann sollten Sie aber eine zweite Kopie des Schreibens mitbringen und verlangen, dass man Ihnen darauf den Empfang des Schreibens quittiert.
Manche Jobcenter haben ein Kundenreaktionsmanagement, an das Sie sich wenden können. Sonst sind die jeweiligen Vorgesetzten beziehungsweise die jeweilige Geschäftsführung der richtige Adressat für Ihre Beschwerde – eben diejenigen, die die Dienstaufsicht haben.
Mit unserer Vorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter können Sie die Einreichung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Mit unserer Vorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter können Sie die Einreichung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Dienstaufsichtsbeschwerde – was passiert dann?
Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist das folgende Verfahren vorgegeben:
- Sie beschweren sich.
- Der Vorgesetzte oder das Kundenreaktionsmanagement nehmen die Beschwerde zur Kenntnis.
- Der Mitarbeiter nimmt Stellung.
- Der Vorgesetzte entscheidet: Beschwerde berechtigt oder nicht?
- Beschwerde berechtigt: Sie werden kontaktiert. Ihnen wird mitgeteilt, was in der Sache nun passiert. Über Konsequenzen für den Mitarbeiter erfahren Sie nichts.
- Beschwerde nicht berechtigt: Sie werden kontaktiert. Ihnen wird mitgeteilt, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Das war’s.
Egal, auf welchem Weg Sie die Beschwerde einreichen, die Leitung des Jobcenters muss sie persönlich bearbeiten. Derjenige, über den sich beschwert wurde, muss eine eigene Stellungnahme abgeben. Das muss innerhalb einer „angemessenen Frist“ geschehen – wie viel Zeit angemessen ist, ist aber nicht starr geregelt.
Sie haben ein Recht auf Antwort
Sie haben ein Recht auf eine Antwort auf Ihre Beschwerde. Der zuständige Vorgesetzte entscheidet darüber, ob die Beschwerde erfolgreich ist, oder nicht und muss Ihnen dazu Rückmeldung geben. Und er entscheidet auch, wie weiter mit der Sache umgegangen wird.
Sie haben Anspruch darauf, zu erfahren, welche Entscheidung über Ihre Beschwerde getroffen wird. Aber hier kommt der Haken: Sie haben keinen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Konsequenzen die Beschwerde für den Mitarbeiter hat. Mögliche Konsequenzen sind eine Rüge für den jeweiligen Angestellten, schlimmstenfalls eine Versetzung. Beamten drohen auch Disziplinarmaßnahmen.
Es kann also sein, dass ein Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Dienstaufsichtsbeschwerde versetzt wird. Es kann aber auch sein, dass der Mitarbeiter einfach gebeten wird, das Fehlverhalten abzustellen, sie also beispielsweise in Zukunft weniger diskriminierend zu behandeln. Die meisten Beschwerden enden ohne ein sachliches Ergebnis. Und selbst wenn nicht, bekommen Sie dazu keine Infos.
Achtung: Formlos, fristlos, fruchtlos
Dienstaufsichtsbeschwerden enden häufig ohne sachliches Ergebnis. Das bringt der alte Juristenspruch „formlos, fristlos, fruchtlos“ auf den Punkt. Es gibt aber trotzdem gute Gründe, Dienstaufsichtsbeschwerden einzulegen.
Lohnt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt?
Viele Menschen, die beispielsweise Opfer von Diskriminierungen sind, haben Angst sich über Ungerechtigkeiten zu beschweren. Sie haben oft Sorge, dass sie mit einer Beschwerde nur ihren Sachbearbeiter wütend machen und dann noch schlechter behandelt werden. Wenn Sie also riskieren, ihren Sachbearbeiter zu verärgern und außerdem Beschwerden regelmäßig intern beim Jobcenter versanden – lohnt es sich dann überhaupt, sich zu beschweren? Wir finden ja, und zwar aus folgenden Gründen:
- Es sieht in keiner Personalakte gut aus, wenn sich gerechtfertigte Beschwerden häufen. Wenn es über einzelne Mitarbeiter überdurchschnittlich viele Beschwerden gibt, kann das schon Konsequenzen für deren berufliches Fortkommen haben. Wenn sich also jemand regelmäßig danebenbenimmt, schaden der Person Dienstaufsichtsbeschwerden schon.
- Nicht nur in Führungsetagen von Behörden gilt: Ein Chef weiß meistens nicht, wie die alltägliche Arbeit eines Mitarbeiters aussieht und geht oft davon aus, dass alles rund läuft solange sich niemand beschwert. Ein Chef kümmert sich vielleicht eher um Mitarbeiterschulungen oder mehr Personal, wenn er weiß, dass Mitarbeiter Menschen falsch beraten oder dass sie ihren Frust über die eigene Überarbeitung an den Menschen im Leistungsbezug auslassen.
In der konkreten Situation hilft es Ihnen nicht viel, wenn die Führung Bescheid weiß. Aber hoffentlich lassen sich so die Zustände in der Behörde insgesamt langsam zum Positiven verändern.
Sachbearbeiterwechsel nach Dienstaufsichtsbeschwerde möglich
Aber auch wenn es Ihnen egal ist, ob der konkrete Behördenmitarbeiter für sein Fehlverhalten bestraft wird und ob die Geschäftsführung von dem Problem erfährt, kann sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde für Sie lohnen. Oft können Sie mit einer solchen Beschwerde erreichen, dass Sie den Sachbearbeiter beim Jobcenter wechseln.
Tipp: Dienstaufsichtsbeschwerde nutzen, um Sachbearbeiter zu wechseln
Sie können sich Ihren Sachbearbeiter nicht aussuchen. Anders sieht die Sache aus, wenn die Behörde Ihnen jemanden zugeteilt hat, der seine Aufgaben nicht richtig erledigt. Darüber können Sie sich beschweren und wenn Sie Erfolg haben, wird ihnen dann jemand anders zugeteilt.
Denn im Normalfall kann man beim Jobcenter nicht frei wählen, welcher Behördenmitarbeiter den eigenen Fall bearbeitet. Das Sozialgericht Mainz entschied noch 2018, dass es kein Recht des einzelnen Leistungsempfängers gibt, den Sachbearbeiter seiner Angelegenheiten mitzubestimmen. Es ist Sache der Verwaltung, wer Ihnen zugeteilt wird. Wenn Sie sich nun über einen unkooperativen oder inkompetenten Sachbearbeiter beschweren, kann Ihnen aber trotzdem jemand anders zugeteilt werden.
Dafür sollten Sie in Ihrer Beschwerde konkret benennen, was der Sachbearbeiter falsch gemacht hat und dass Sie keine Möglichkeit mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehen. Ob dies jedoch Erfolg hat, liegt in den Händen des zuständigen Vorgesetzten.
Wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zum gewünschten Erfolg führt, bleibt noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen, um einen Sachbearbeiter loszuwerden. Dazu haben Sie nach § 17 Absatz 1 SGB X das Recht. Das genaue Vorgehen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Grundgesetz (GG)
- Sozialgesetzbuch 10 (SGB X)
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
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Hallo,
ich habe am 25. November 22 einen Antrag auf Einstiegsgeld beim Jobcenter abgegeben ( zusammen mit dem Arbeitsvertrag), habe am 1. Dezember meine neue Arbeitsstelle angetreten. Habe alle erforderlichen Unterlagen wie meine Kontoauszüge und Gehaltszettel per E-Mail zum geforderten Termin der Sachbearbeiterin zugeschickt, habe mehrmals nachgefragt wegen dem Einstiegsgeld…es kam keine Antwort weder per E-Mail noch per Post oder telefonisch. Am 16. Januar 23 kam Post vom Jobcenter und ich musste nochmals einen Antrag auf Einstiegsgeld ausfüllen, den ich bei meiner Sachbearbeiterin persönlich abgegeben habe am 16. Januar 23. Habe dann vor ein paar Tagen wieder per E-Mail nachgefragt und bat um eine Rückmeldung, habe heute Vormittag noch einmal angerufen…es ist niemand ans Telefon gegangen.
Wie lange dauert es bis ich endlich eine Antwort bekomme?
Hallo Simone,
hierzu können wir Ihnen keine Auskunft liefern. Per Gesetz haben Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Dieser Zeitraum wird allerdings in der Regel nicht ausgereizt.
Viele Grüße
GutenTag,
ich habe eine Eigenbedarfskündigung bekommen mit Kündigung zum 30.11. Ich war schon beim Anwalt und werde es auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Meine Chancen sind laut Anwalt gut.
Meine Sachbearbeiterin im Jobcenter weiss seit Mitte August davon. In der Überweisung für 12/2022 fehlte jetzt die Miete. Meine Vermutung ist, dass man aufgrund der Kündigung “annimmt”, dass ich keine Miete mehr benötige, da ich ja jetzt obdachlos sei.
Ich bekam keinerlei Bescheid, noch wurde mir irgendetwas mitgeteilt. Ich habe erstmal versucht, die Geschichte per email zu klären, bekam von meiner Sachbearbeiterin aber nur den Hinweis, sie sei nicht zuständig und die zuständige Sachbearbeiterin ist nicht erreichbar, weder per email, noch per Telefon.
Das kommt mir völlig rechtswidrig vor, selbst wenn man es mit Juristenlogik zu begründen versucht.
Wie schätzen Sie die Situation ein und sehen Sie einen Weg, die “Jobcenter Mafia” aus den Angeln zu heben durch zB Dienstaufsichtsbeschwerden und/oder Anzeigen wegen zB Mobbing?
Vielen Dank!
Hallo,
bleiben Sie, bis Sie mit der zuständigen Person gesprochen haben, hartnäckig. Sprechen Sie persönlich beim Jobcenter vor und suchen Sie den direkten Kontakt, ggf. zur Teamleitung. Erklären Sie Ihre Situation und machen Sie die Dringlichkeit deutlich. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie erst in Erwägung ziehen, wenn Sie im persönlichen Kontakt nichts erreichen konnten. Von einer Anzeige wegen Mobbing raten wir ab. Zum einen ist es ein schwerwiegender Vorwurf. Zum anderen braucht es wochen-, wenn nicht monatelange Dokumentationen über immer wiederkehrende Schikanen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch eine Scheidung von meiner Frau bin ich in einer finanziellen Notlage geraten.
Ich bin selbstständig und führte ein Antiquitätengeschäft. (im Haus meiner Ex-Frau).
Durch den Rauswurf aus ihrem Haus und meinem Geschäft musste ich umziehen und ein neues Geschäft und eine Bleibe suchen.
Das ist mir auch gelungen (auch wenn ich jetzt in meinem Geschäft wohne (10qm).
Da meine Ex-Frau ein sehr gutes Gehalt bezieht, müsste Sie mir eigentlich Unterhalt zahlen von ca. 1000,-€.
Das ist aber alles noch anwaltlich in der Schwebe.
Nun beziehe ich traurigerweise Hartz IV, um überhaupt überleben zu können.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht so was bei Selbständigkeit aus einem großen Verwaltungsaufwand, EKS, BWA etc. p.p. (was auch Kosten vom Steuerberater erzeugt).
In dem ersten halben Jahr bekam ich auch meine Leistung vom Jobcenter, wenn auch mit großen Hürden, aber im vollen Umfang.
Nach diesem halben Jahr gestaltete sich das immer schwieriger.
Ständig wurde meine Zahlungen einbehalten, ohne mich darüber zu informieren.
Es gab immer irgendwelche Differenzen wegen Kleinigkeiten (Fahrtenbuch, Differenz von 2,60 €)
usw.
Da ich meinen Verpflichtungen nachkommen muss (wie Miete etc.) und ich immer zeitweise kein Geld vom Jobcenter bekomme, bin ich mittlerweile in großen finanziellen Schwierigkeiten.
Ich versuchte immer, mit dem Jobcenter im vollen Umfang zu kooperieren und habe immer alles gemacht, was von mir verlangt wurde.
Ich hatte jetzt einen Termin mit der Leistungsabteilung, um eventuell endlich alles zu klären.
Leider war es eine reine Katastrophe.
Meine Sachbearbeiterin (die mich ganz offensichtlich nicht mag) brüllte mich an, was ich eigentlich von ihr wollte, es wäre doch alles in Bearbeitung. Außerdem wäre noch eine Differenz wegen 2,60 € (Fahrtenbuch) zu klären.
Zudem möchte sie noch eine BWA für Oktober, die ich ja ganz offensichtlich bei der Abgabe des neuen Antrags (vor 7 Wochen) nicht in weiser Voraussicht mit abgeben konnte, weil es ja noch keinen Oktober gab etc. p.p.
Sie hat mir dann noch den vorläufigen Bewilligungsbescheid (nach 7 Wochen) mitgegeben, in dem mir 340,-€ monatlich abgezogen wurde, was mir einfach unerklärlich war. In meiner BWA war ganz eindeutig zu erkennen, dass ich im Minus bin und keine 340,-€ monatlichen Gewinn gemacht habe, was auch durch einen Krisenberater vom Jobcenter bestätigt wurde.
Auf meiner Frage hin, wie es sich denn normalerweise verhält, wenn man seine Miete nicht mehr zahlen kann, meinte Sie darauf hin, dass so was ganz normal wäre und bei jedem Hartz-IV-Empfänger es sich so verhält. (ich bin wirklich erstaunt, dass die ganzen Vermieter das so mitmachen). Dann kamen auch immer mehr demütigende Fragen von ihr, wie es denn um meine Gesundheit stehe, um meine Selbständigkeit weiterzuführen, und das in einem Ton, der wirklich nicht mehr zu ertragen war.
Es eskalierte immer mehr und ein vernünftiges Gespräch war nicht mehr zu führen.
Das Gespräch verlief wirklich so diskriminierend, dass ich es dann abbrechen musste.
Ich habe die Sachbearbeiterin dann noch gebeten mir ihren Vorgesetzten zu geben, weil ich mit ihr nicht weiter komme.
Das hat sie mir verweigert.
Wäre es besser, wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe und als ganz normaler Hartz-IV-Empfänger auftrete?
Zumindest kann es so nicht weiter gehen, meine Existenz ist jetzt mittlerweile hochgradig gefährdet.
Ich weiß nicht mehr weiter und bin echt verzweifelt. Ich bin 65 Jahre alt und kurz vor der Rente.
Da meine Rente sehr niedrig ausfallen wird, war meine Absicht mein Geschäft auch nach der Rente weiterzuführen, um nicht Flaschen sammeln zu müssen.
Leider gestaltet sich das durch eine komplett neue Geschäftsadresse und den momentanen Krisen sehr schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
W. Eiden
Hallo Werner,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) haben, lassen Sie den gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Entdecken die Unstimmigkeiten, wird Widerspruch eingelegt. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Auch so können fehlerhafte Berechnungen festgestellt werden.
Viele Grüße
hallo mein mann und ich leben mit unseren 5 kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Mann hat schwere Arthrose und gespaltene Halswirbel, laut Arzt darf er nicht mehr als 4 Stunden leichte Arbeit machen und auch ich bin durch einen gutartigen Tumor hinter dem linken Ohr nur 3-4Stunden arbeitsfähig. Beides weiß das Jobcenter da diese Krankheiten schon länger bestehen. Unser Arbeitsvermittler hat uns letztes Jahr auch immer angerufen, weil sich bei uns ja nix ändert. Dieses Jahr läd er uns ( wir sind beide über 40 Jahre Alt) ständig ein ” um über unsere weitere berufliche Entwicklung zu sprechen” ich gab ihm gesagt, das wir diese Termine nicht mehr wahr nehmen werden. Da wir eh erst mal gesund werden müssen, er meinte nur, dann müssten wir halt mit der Sanktion leben. Soweit so gut. Nun habe ich am 02.11.22 einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, weil mein ALG II zum 30.11.22 ausläuft und prompt hatte wir wieder eine Einladung für den 14.11.22 im Briefkasten. Aber das war noch nicht alles, am 11.11.22 kam ein Brief aus der Leistungsabteilung. Darin heißt es : “Bevor die weitere Gewährung von Leistungen erfolgen kann, ist es erforderlich, dass sie bei ihrem Arbeitsvermittler vorsprechen.” Bitte reichen sie diese bis 14.11.22 ein. Was soll das? Für uns ist das eine klare Erpressung. Darum meine Frage. Darf das Jobcenter uns die Weiterbewilligung verweigern, wenn wir nicht zu dem Termin beim Arbeitsvermittler gehen? MfG Y. Müller
Hallo Yvonne,
bei fehlender Mitwirkung kann es zur Versagung von Leistungen kommen. Wir raten Ihnen deshalb, der Forderung des Jobcenters nachzukommen.
Viele Grüße
Hallo,
mein Mann hat eine Ausbildungsstelle in einem anderen Bundesland angeboten bekommen. Er will zuerst ein Praktikum dort machen. Mit dem AG ist alles schon geklärt. Gestern hat unser Sachbearbeiter seine zukünftige Cheffin angerufen und ihr gesagt dass er sehr unzuverlässig sei und dass er für eine Ausbildung sowieso kein durchhaltevermögen hat. Des weiteren verwies er auf sein schlechten Zeugnisse und sagte ihr dass die Unterkunft für ein Praktikum von ihr bereitgestellt werden müsse. Sein zukünftige Cheffin fand diesen Anruf sehr aufdringlich und unmöglich meinem Mann gegenüber. Sie gibt zum Glück nichts auf seine Aussagen und gibt meinem Mann eine Chance. Was kann man gegen diesen unmöglichen Menschen tun damit nicht noch andere Familien unter ihm leiden müssen. Da wir darauf hoffen, wenn mein Mann den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, der Umzug bezuschusst wird trauen wir uns nicht auf ihn zu zu gehen.
Hallo,
sofern Ihr Mann seine Ausbildung antritt, ist ein wichtiger Grund für den Umzug gegeben. Das Jobcenter kann Ihnen den bzw. die Übernahme der Umzugskosten dann nicht so einfach verweigern. Sollte es doch dazu kommen, lassen Sie den Ablehnungsbescheid zwecks Widerspruch von unseren Partneranwälten prüfen.
Viele Grüße
Hallo ,
am (!) 14. Juni 2022 schickte ich meinen ausgefüllten WBA an das Jobcenter via Einwurfeinschreiben sowie vorab via E-Mail da mein Anspruch auf Leistungen am 31.Juli 2022 endet . Da am (!) 14. Juli noch immer kein Bewilligungsbescheid erging rief ich bei dem Jobcenter an und fragte nach und erhielt die dreiste Aussage das man meinen WBA nicht bearbeiten könne und wolle da Gesundheitsfragen geklärt werden müssen d.h., nach 4 (!) Wochen fällt dem Jobcenter sowas ein .
Am 19. Juli 2022 erhielt ich via Förmliche Zustellung die Aufforderung zur Mitwirkungspflicht und das ich Nachweise erbringen muss und nennt diese nicht explizit .
Was kann ich jetzt noch tun ? , ich bin nervlich am Ende
Hallo Manuela,
leider müssen Sie den Forderungen nachkommen. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem bzw. Ihrer Sachberarbeiter:in und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen fehlen. Auch wenn es bei Weiterbewilligungsanträgen oftmals deutlich schneller geht – der Staat räumt den Jobcentern bis zu sechs Monate ein, um über einen Antrag zu entscheiden. Erst danach kann mit einer Untätigkeitsklage Druck gemacht werden.
Beantragen Sie zudem ggf. einen Vorschuss, um Ihren finanziellen Notstand zumindest abzumildern.
Viele Grüße
Hallo, wir warten seit nunmehr 4 Wochen auf die Bearbeitung unseres Folgeantrages. Es hapert wohl daran das mein Mann vor Jahren eine Vollmacht über das Konto seiner Mutter bekommen hatte (zwecks Baumaßnahmen an Ihrem Haus). Das Jobcenter verlangt nun die Rausgabe über Informationen über besagtes Konto wo die Bank und auch seine Mutter nicht mit einverstanden sind. Zwecks Datenschutz usw. Wir haben zwei Kinder und stehen nun mit nichts da und werden immer wieder mit diesem Problem konfrontiert. Nun wurde mein Mann aufgefordert eine Unterschrift zu leisten mit der er das Jobcenter bevollmächtigt auf die Daten dieses Kontos zuzugreifen. Was kann ich tun? Ich hoffe die Kurzfassung ist verständlich. Liebe Grüße
Hallo Marina,
bestehen Sie darauf, dass Ihr Mann keine Daten von Dritten weitergeben darf. Wenn die Baumaßnahmen am Haus allerdings bereits abgeschlossen sind (das dürfte ja der Fall sein, wenn die Vollmacht vor Jahren ausgestellt wurde), widerrufen Sie die Vollmacht. Das ist die einfachste Lösung. Alternativ bleibt noch die Option, dass die Mutter eine Erklärung abgibt, dass die Vollmacht zweckgebunden ist und sich die Verfügungsgewalt ausschließlich auf Zahlungsvorgänge in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen bezieht.
Viele Grüße
Ich bin Alleinziehende Mutter bin seit 2 Jahre umgezogen.ich war in einer Notunterkunft mit meine 2 Kinder .ich warte bis jetzt auf eine Antwort wegen die Möbel ich habe ein Antrag gestellt vor 2 Jahre .ich habe mir Schulden gemacht und habe die Möbel selber besorgt, nach dem ich so lange gewartet habe . Bis jetzt keine Antwort, was kann ich dagegen tun .
Der sozial Bearbeiter hat es damals für mich beantragt weil er gesehen hat , das ich keine Möbel hatte , durch den Umzug alles verloren , meine Wohnung in der Notunterkunft war damals ein und halb Zimmer . Kann mir jemand bitte helfen und sagen was ich tun kann .
Lg Frau Ayoub
Hallo Frau Ayoub,
zwei Jahre sind eine lange Zeit. Im Grunde genommen hätten Sie nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen können bzw. müssen. Deshalb würde ich Ihnen raten, erneut einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen. Wird dieser abgelehnt, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
Viele Grüße
Ich möchte wissen, warum es diese Einrichtung “Jobcenter” überhaupt gibt. Denn eines bekommen Sie da gewiss nicht. Echte Hilfe. Im Gegenteil. Nur allzu oft hat man das Gefühl, das sich da ein Haufen von frustrierten, inkompetenten Sacharbeitern einen schlechten Scherz mit den Leuten macht, die dort leider manchmal landen. Und anstatt diesen Leuten eine echte Perspektive zu bieten, wird man in sinnlose Maßnahmen gesteckt. Damit man die Statistik verschönern kann. Und diese Maßnahmen sind an Lächerlichkeit und Sinnlosigkeit nicht mehr zu übertreffen. Man wird behandelt wie ein kleines Kindergartenkind. Und daran haben diese Leute auch noch Spaß. Worum geht es hier eigentlich? Man wird lediglich aus der Statistik entfernt. Ansonsten machen diese Maßnahmen nicht den kleinsten Sinn. Und wenn die Leute dann frustriert sind und sich beschweren, dann wird ihnen gedroht, das man ihre Leistung streicht oder kürzt. Dann sind die Leute zwar wieder für ein Weilchen eingeschüchtert und sagen nichts mehr. Aber an der Tragödie ändert das rein gar nichts. Hier geht es nämlich nicht darum, die Menschen wieder in Arbeit zu vermitteln, sondern einzig und allein aus der Statistik rauszurechnen. Und diese Maßnahmen kosten den Steuerzahler viel Geld. Wer auch immer noch an dieser sinnlosen Reform festhält, dem ist nicht mehr zu helfen. Denn hier wird sich nichts zum Positiven verändern, solange die Regierung und die Jobcenter Hand in Hand dieses Verbrechen aufrecht erhalten. Und die unzähligen Opfer dieser kranken Reform werden es der Regierung natürlich mit ihrer Nichtwahl danken. Dann ändert sich zwar auch nichts zum Positiven, aber es ist zumindest eine Warnung an die Elite. Das Schlimme sind die Leute, die da auch noch mitmachen. Anstatt sich zu weigern, wird der Spaßfaktor anscheinend erhöht. Nun ja, man kann ja mal eine Bewerbung schreiben. Sollte man ein Vorstellungsgespräch bekommen und der Firmenchef fragt danach, was man denn so in diesen Maßnahmen gemacht hat, kann man sagen: Wir sind spazieren gegangen. Und haben uns in eine Bäckerei gesetzt. Und dann dem Auf -stocker einen Kaffee spendiert. Danach sind wir dann wieder spazieren gegangen. Ja, das alles hat natürlich enorm zur Wiedereingliederung in einen Job beigetragen. Wohl kaum. Und dann noch das Alter. Ja, wenn man die 40 überschritten hat, dann gehört man in diesem Land ja zum alten Eisen. Man kann dann auch ebenso gut am Seilersee die Enten füttern gehen. Aber diese Gesellschaft wird nun mal immer älter. Und das ist in diesem Land ein schweres Vergehen. Denn der Jugendwahn und der Schönheitswahn hat diese Gesellschaft fest im Griff. Nur vergessen die asozialen Jobcenter, das auch ihre Mitarbeiter immer älter werden. Und niemals jünger. Tja, dumm gelaufen. Und krank werden kann nun wirklich jeder. Und auch vor Schicksalsschlägen ist niemand sicher. Was soll das also? Mit dieser Reform hat sich Deutschland in die Steinzeit zurück katapultiert. Wenn unsere Politiker also sparen wollen, dann sollten sie die Milliarden an Steuergeldern sparen , die sie jederzeit und mit Vergnügen aus dem Fenster schmeißen. Hartz 4 wird niemals etwas Gutes hervor bringen. Und jeder , der da mitmacht, ist in meinen Augen ein Verbrecher. In diesem Sinne wünsche ich den Opfern der Hartz 4 Reform noch einen schönen Tag..
Ist es so, dass der Sachbearbeiter/in für einen Zuständig ist?
Denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass mich der Teamleiter schon mehrmals angerufen hat und mich auch bei einem persönlichem Gespräch versucht hat mich massiv mit einer Maßnahme oder 1 € Job unter Druck zu setzen.
Hallo,
Jobcenter können Arbeitsschritte auch selbst festlegen. Es kann also sein, dass Ihr eigentlicher Sachbearbeiter nicht alle Aufgaben übernimmt.
Viele Grüße