Negativer Schufa-Eintrag als Bürgergeld-Empfänger

Mit einem negativen SCHUFA-Eintrag ergeben sich schwerwiegende Probleme. Besonders Bürgergeld-Empfängern bringt so ein Eintrag Schwierigkeiten. Doch Sie können alte und falsche Einträge löschen lassen. Wir haben alle Informationen für Sie gesammelt und ein Formular erstellt, mit dem Sie Ihren Eintrag kontrollieren können.

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Was genau ist die SCHUFA?

Den Begriff kennt nahezu jeder. Denn wenn man einen Kredit aufnehmen oder Verträge abschließen möchte, kann dies ohne einen positiven Eintrag schwierig werden. Doch was genau steckt dahinter? SCHUFA ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Der Name sagt es schon: Dies ist ein Unternehmen, das Kreditgebern Sicherheit geben soll, dass sie ihr verliehenes Geld auch zurückerhalten. Hierfür speichert die SCHUFA Daten zu jeder einzelnen Person Deutschlands. Aus diesen gesammelten Daten ermittelt die SCHUFA anschließend deine Kreditwürdigkeit. Hierfür hat sie ein eigenes Bewertungssystem entwickelt, das sich „SCHUFA SCORE“ nennt. In diesem können Sie zwischen 0 Prozent und 100 Prozent haben. Dabei ist 0 Prozent das schlechteste und 100 Prozent der beste Score. Die Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit wird den Kreditinstituten und Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Wichtig:

Diese Daten werden über Sie gesammelt:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht)
  • Aktuelle und vergangene Anschriften
  • Informationen zu Konten und Kreditkarten
  • Zahlungsverhalten

Welche Daten sammelt die Schufa über mich?

Was bedeutet es, einen SCHUFA-Eintrag zu haben?

Es gibt Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten. Zahlungsverhalten bedeutet: Habe ich alle Rechnungen bezahlt? Erfülle ich Zahlungen, die ich vertraglich festgelegt habe? Habe ich Kredite aufgenommen und diese nicht zurückzahlen können? Sie haben immer alle Zahlungen, zu denen Sie sich verpflichtet haben, beglichen? Dann bedeutet ein Eintrag nichts Schlechtes für Sie. Er spricht sogar für Sie, denn er beweist, dass Sie zuverlässig sind und Verträge einhalten.

Ich habe aber einen negativen SCHUFA-Eintrag – was nun?

Als Bürgergeld-Empfänger ist es dennoch möglich, dass man Zahlungen nicht begleichen kann oder Verträge nicht erfüllt. Dies muss nicht Ihre Schuld sein, denn die Leistungen des Bürgergeld-Regelsatzes sind gering. Daher ist es schwer, immer allen Forderungen nachzukommen. Dennoch wirkt sich das negativ auf Ihren Eintrag aus. Dagegen kann man leider erstmal nichts unternehmen. Ein negativer Eintrag kann für Sie bedeuten, dass Sie Ihre Kreditwürdigkeit verlieren und z. B. bei einer Bank keinen Kredit erhalten würden. Aber auch vor Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise für ein Handy, wird meist eine Auskunft gefordert. Dasselbe gilt bei der Anmietung einer Wohnung. Ohne einen weiteren kreditwürdigen Antragsteller werden Ihnen also viele Vorgänge erschwert.

Was kann ich gegen einen negativen Eintrag unternehmen?

Bedauerlicherweise können Sie wenig gegen die Speicherung Ihrer Daten unternehmen. Allerdings können Sie kontrollieren, dass nur aktuelle und korrekte Daten von Ihnen in Umlauf sind. Denn die SCHUFA versäumt es gerne immer alle Daten zu aktualisieren. Das heißt: In Ihrem SCHUFA-Eintrag steht, dass Sie noch ausstehende Zahlungen haben, die mehrfach gemahnt wurden. Doch dies ist nicht der Fall, denn Sie haben diese Zahlung bereits beglichen. Prinzipiell sieht die SCHUFA vor, solche Daten nach einem bestimmten Zeitraum zu löschen. Aber natürlich wird dies oft vergessen.

Gegen dieses Versäumnis können Sie vorgehen: Einmal im Jahr haben Sie das Recht, einen kostenlosen Überblick über Ihren Eintrag zu erhalten. Diesen können Sie anschließend prüfen und beantragen, sodass falsche oder veraltete Daten gelöscht werden. Sobald Sie falsche Daten gemeldet haben, darf die SCHUFA diese nicht mehr verwenden oder weitergeben.

Verjährt mein negativer Eintrag?

Falls Sie berechtigterweise einen negativen Eintrag bekommen haben sollten, bleibt dieser auch nicht ewig bestehen. Wenn Sie einen offenen Betrag bei einer Bank oder Firma begleichen, löscht die SCHUFA diesen Eintrag nach drei Jahren aus dem Verzeichnis. Falls der offene Betrag nicht mehr als 2.000 EUR war, löscht sie ihn sogar sofort, wenn Sie ihn innerhalb von sechs Wochen nach Eintrag beglichen haben. Bei unter 18-Jährigen löscht die SCHUFA außerdem alle Einträge immer direkt nach dem Begleichen der Schuld.

Gut zu wissen:

Sie können durch die kostenlose Einsicht Ihrer Daten erfahren, welche Informationen gespeichert wurden, von wem SCHUFA diese erhalten hat sowie wer einen Eintrag von Ihnen sehen wollte.

Wie stelle ich einen kostenlosen Antrag zur Selbstauskunft?

Derzeit ist eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft leider noch nicht online möglich. Diese wäre kostenpflichtig. Doch wir haben ein Formular für Sie erstellt. Dieses können Sie einfach herunterladen, ausfüllen und per Post zur SCHUFA schicken. Wichtig ist vor allem, dass Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses beilegen. Somit kann die SCHUFA sicherstellen, dass auch wirklich nur Sie persönlich die kostenlose Auskunft erhalten. Die SCHUFA wird Ihnen nach Erhalt Ihres Antrages alle Details Ihres Eintrags zukommen lassen.

Erhalten Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht

Es ist als Einzelner immer schwierig, gegen die großen Unternehmen vorzugehen. Die kostenlose Selbstauskunft ist wenigstens eine kleine Möglichkeit, um für seine Rechte zu kämpfen. Wir wollen Ihnen beistehen und stellen Ihnen deswegen gerne die nötigen Unterlagen dazu zur Verfügung. Das Jobcenter ist ein ähnlich großer Gegner. Doch auch hier stehen wir an Ihrer Seite und helfen die Fehler Ihres Jobcenters zu finden. Übersenden Sie uns Ihren Bescheid und wir prüfen ihn kostenlos für Sie.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Ist ein Kredit für Bürgergeld-Empfänger und negativer Schufa möglich?
Seriöse Anbieter werden Bürgergeld-Empfängern mit negativem Schufa-Eintrag keinen Kredit geben.
Muss ich beim Bürgergeld Kredit Vorkosten bezahlen?
Seriöse Kreditanbieter fordern keine Vorkosten.
Werden private Schulden bei Bürgergeld berücksichtigt?
Die Jobcenter berücksichtigen private Schulden nicht. Nur in besonderen Fällen, etwa wenn wegen Mietschulden Wohnungslosigkeit droht, können Darlehen gewährt werden.

3 Antworten auf „SCHUFA-Eintrag“

  1. Ich bin wegen einzige sache die negative schufa wegen eine kredit a mastercard ich bezahle jeden monat 25 € und ich will dass ich darauf komme bitte helfen

  2. Hallo ich bin die frau krasniqi und ich habe negative schufa was könnten sie mir machen er sich der haus bin ich bin wegen einzige sache in negative schufa

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