Bildungspaket: Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder von Hartz 4-Empfängern finanziell unterstützen. Sie sollen so an Schulausflügen teilnehmen oder Freizeit- und Bildungsangebote wahrnehmen können.
Was ist das Bildungspaket?
Kinder von Hartz 4-Empfängern haben weniger Möglichkeiten als ihre Altersgenossen aus reicheren Familien. Doch sie sollen die gleichen Chancen zur Entwicklung haben wie alle anderen Kinder. Deshalb rief die Bundesregierung im Jahr 2011 das Bildungspaket ins Leben. Es umfasst mehrere Teilhabeleistungen, die das Jobcenter zusätzlich zum Hartz 4-Regelsatz zahlt. Das Schulstarterpaket ist Teil dieser Leistungen. Auch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören dazu. Sie können Leistungen bekommen für:
- Freizeitaktivitäten
- Mittagessen in Schule und Kindergarten
- Schulbedarf
- Nachhilfe
- Schülertransport
- Klassenfahrten
- Schulausflüge
- Kindergartenausflüge
Wer kann einen Antrag aufs Bildungspaket stellen?
Das Bildungspaket ist für Kinder und junge Erwachsene gedacht, die unter 25 Jahre alt sind und deren Familien Hartz 4 beziehen. Auch Kinder von Eltern, die Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können die Gelder beantragen. Das gilt auch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen für Freizeit, Sport oder Kultur können nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen. Die Teilhabeleistungen bekommen Sie zusätzlich zum Regelbedarf.
Achtung: Antrag auf Übernahme von Schulbüchern stellen
Das Jobcenter zahlt auch Anschaffungskosten für Schulbücher. Die Kosten können Sie aber nicht als Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Sie müssen einen gesonderten Antrag stellen. Legen Sie eine Kopie der Bücherliste der Schule bei und reichen Sie beides beim Jobcenter ein.
Welche Leistungen für Bildung sind enthalten?
Schulbedarf: Der Schulbedarf wird jedes Jahr angepasst. 2022 bekommen Schüler insgesamt 156 EUR. Diese verteilen sich auf 104 EUR für das erste Schulhalbjahr und 52 EUR für das zweite Halbjahr. Beginnt das Schuljahr später, werden die Bedarfe auch später gewährt. Dieses Schulstarterpaket müssen die Eltern nicht extra beantragen, sondern das Amt überweist das Geld schulpflichtigen Kindern automatisch. Wenn Ihr Einkommen nur knapp über dem Hartz 4-Bedarf liegt, können Sie trotzdem einen Antrag aufs Bildungspaket stellen.
Lernförderung / Nachhilfeunterricht: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Jobcenter Lernförderung oder Nachhilfe. Wenn die Schule eigene, kostenfreie Förderangebote hat, müssen die Schüler zuerst diese Angebote nutzen.
Wenn das nicht möglich ist, können Sie die Übernahme von Nachhilfeunterricht beantragen. Die Schule muss dafür einen Vordruck ausfüllen. Früher zahlte das Jobcenter nachhilfe nur, wenn die Versetzung gefährdet war. Das ist jetzt nicht mehr so.
Schülertransport: Das Jobcenter zahlt Schülern ein Monatsticket. Die Bedingungen dafür sind:
- Ihr Kreis bietet keine Zuschüsse für die Schülerbeförderung an.
- Ihr Kind ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Dann übernimmt das Jobcenter die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Bei Erstattung wird der Betrag als Geldleistung ausbezahlt. Eine Eigenleistung fällt nicht an.
Welche Leistungen für Teilhabe sind enthalten?
Freizeitaktivitäten: Kinder unter 18 Jahren können einen Zuschuss von 15 EUR monatlich für Sport, Freizeit oder kulturelle Aktivitäten bekommen. Das Jobcenter zahlt die Teilhabeleistung als Pauschale. Es ist also egal, ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger sind als 15 EUR. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie tatsächlich entsprechende Aufwendungen haben. Das Geld ist für Mitgliedsbeiträge z.B. in Sportvereinen gedacht. Auch Fahrtkosten zu den jeweiligen Aktivitäten zahlt das Jobcenter.
Hinweis: Teilhabebeitrag ansparen
Die 15 EUR für die Teilhabe am soziokulturellen Leben können auch ab Beginn des Hartz 4-Bewilligungszeitraums gespart werden, z. B. für Vereinsbeiträge oder Jugendfreizeiten.
Mittagessen in Schule und Kindergarten: Ihr Kind geht in eine Schule oder Kita, die ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet? Dann übernimmt das Jobcenter die Kosten fürs Mittagessen. Einen Eigenanteil müssen Sie dafür nicht mehr zahlen.
Klassenfahrten und Schul- / Kindergartenausflüge: Bei Klassenfahrten und Ausflügen entstehen Kosten für die Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Eintrittsgelder. Die Übernahme der Kosten dafür kann entweder die Schule gesammelt für alle betroffenen Schüler*innen beantragen oder Sie können direkt beim Jobcenter einen Antrag stellen. Es ist dabei egal, ob die Schüler einen Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt machen und wohin die Reise geht. Auch Fahrten ins Ausland werden genehmigt. Die schulrechtlichen Bestimmungen müssen aber eingehalten werden.
Für Ausflüge bekommen die Kinder kein Taschengeld vom Jobcenter. Wenn für den Ausflug Anschaffungen wie Badekleidung oder Wanderschuhe nötig sind, müssen die Eltern sie auch selbst zahlen. Die Kosten überweist das Jobcenter entweder direkt an die Schule oder an den Antragsteller. Wenn Sie einen Antrag stellen sollten Sie folgendes beifügen:
- Mitteilung über die Klassenfahrt
- Kontodaten des Empfängers
Wenn Sie kein Hartz 4 bekommen, können Sie trotzdem eine Förderung bekommen. Wenn Sie die Kosten für eine Klassenfahrt nicht stemmen können, lohnt sich ein Antrag auf jeden Fall. Sie können dann prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen haben.
Hinweis: Erstattung auch rückwirkend
Kosten können auch nachträglich erstattet werden. Wenn Sie die Kosten für beispielsweise einen Ausflug oder das Schulmittagessen selbst gezahlt haben, können Sie auch nachträglich den Zahlungsnachweis einreichen. Nur für Nachhilfe gilt das nicht.
Wie beantrage ich das Teilhabe- und Bildungspaket?
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen ist nicht schwer. Lassen Sie sich dazu bei Ihrem Jobcenter ein Antragsformular geben, füllen Sie es aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen ein. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen. Da häufig Fehler gemacht werden, lohnt es sich, den Hartz 4-Bescheid prüfen zu lassen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Tochter braucht ein Busticket, um nach Kindergarten und zum Jobcenter zu fahren, sie hilft uns nicht mehr und das Ticket kostet jetzt 70 Euro, daher bitten wir Sie um Hilfe, da wir viele Gebühren haben
Vielen Dank im voraus für Ihre hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Maher Ali
Hallo Herr Ali,
das Bildungspaket ist für Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahre. Es beinhaltet auch ein Monatsticket, sofern Ihr Kreis keine Zuschüsse für die Schulbeförderung anbietet und Ihre Tochter auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Letzteres ist bei Ihnen, wie geschildert ja gegeben. Beantragen müssen Sie das Bildungspaket allerdings selbst. Fordern Sie bei Ihrem Jobcenter ein Antragsformular an, füllen Sie dieses aus und legen Sie entsprechende Nachweise bei. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, gehen Sie gegen den Ablehnungsbescheid vor. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen dabei. Sie müssen lediglich die Prüfung Ihres Bescheides bei uns anstoßen.
Viele Grüße