Bildungspaket: Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder von Bürgergeld-Empfängern finanziell unterstützen. Sie sollen so an Schulausflügen teilnehmen oder Freizeit- und Bildungsangebote wahrnehmen können.

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Was ist das Bildungspaket?

Kinder von Bürgergeld-Empfängern haben weniger Möglichkeiten als ihre Altersgenossen aus reicheren Familien. Doch sie sollen die gleichen Chancen zur Entwicklung haben wie alle anderen Kinder. Deshalb gibt es das Bildungspaket. Es umfasst mehrere Teilhabeleistungen, die das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld-Regelsatz zahlt. Das Schulstarterpaket ist Teil dieser Leistungen. Auch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind inbegriffen. Sie können Leistungen bekommen für:

  • Freizeitaktivitäten
  • Mittagessen in Schule und Kindergarten
  • Schulbedarf
  • Nachhilfe
  • Schülertransport
  • Klassenfahrten
  • Schulausflüge
  • Kindergartenausflüge

Wer kann einen Antrag aufs Bildungspaket stellen?

Das Bildungspaket ist für Kinder und junge Erwachsene gedacht, die unter 25 Jahre alt sind und deren Familien Bürgergeld beziehen. Auch Kinder von Eltern, die Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können die Gelder beantragen. Das gilt auch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen für Freizeit, Sport oder Kultur können nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen. Die Teilhabeleistungen bekommen Sie zusätzlich zum Regelbedarf.

Achtung: Antrag auf Übernahme von Schulbüchern stellen

Das Jobcenter zahlt auch Anschaffungskosten für Schulbücher. Die Kosten können Sie aber nicht als Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Sie müssen einen gesonderten Antrag stellen. Legen Sie eine Kopie der Bücherliste der Schule bei und reichen Sie beides beim Jobcenter ein.

Welche Leistungen für Bildung sind enthalten?

Schulbedarf: Der Schulbedarf wird jedes Jahr angepasst. Aktuell bekommen Schüler insgesamt 174 EUR. Diese verteilen sich auf 116 EUR für das erste Schulhalbjahr und 58 EUR für das zweite Halbjahr. Beginnt das Schuljahr später, werden die Bedarfe auch später gewährt. Dieses Schulstarterpaket müssen die Eltern nicht extra beantragen, sondern das Amt überweist das Geld schulpflichtigen Kindern automatisch. Wenn Ihr Einkommen nur knapp über dem Bürgergeld-Bedarf liegt, können Sie trotzdem einen Antrag aufs Bildungspaket stellen.

Lernförderung / Nachhilfeunterricht: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Jobcenter Lernförderung oder Nachhilfe.  Wenn die Schule eigene, kostenfreie Förderangebote hat, müssen die Schüler zuerst diese Angebote nutzen.

Wenn das nicht möglich ist, können Sie die Übernahme von Nachhilfeunterricht beantragen. Die Schule muss dafür einen Vordruck ausfüllen. Früher zahlte das Jobcenter Nachhilfe nur, wenn die Versetzung gefährdet war. Das ist jetzt nicht mehr so.

Schülertransport: Das Jobcenter zahlt Schülern ein Monatsticket. Die Bedingungen dafür sind:

  • Ihr Kreis bietet keine Zuschüsse für die Schülerbeförderung an.
  • Ihr Kind ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.

Dann übernimmt das Jobcenter die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Bei Erstattung wird der Betrag als Geldleistung ausbezahlt. Eine Eigenleistung fällt nicht an.

Welche Leistungen für Teilhabe sind enthalten?

Freizeitaktivitäten: Kinder unter 18 Jahren können einen Zuschuss von 15 EUR monatlich für Sport, Freizeit oder kulturelle Aktivitäten bekommen. Das Jobcenter zahlt die Teilhabeleistung als Pauschale. Es ist also egal, ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger sind als 15 EUR. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie tatsächlich entsprechende Aufwendungen haben. Das Geld ist für Mitgliedsbeiträge, z.­B. in Sportvereinen, gedacht. Auch Fahrtkosten zu den jeweiligen Aktivitäten zahlt das Jobcenter.

Hinweis: Teilhabebeitrag ansparen

Die 15 EUR für die Teilhabe am soziokulturellen Leben können auch ab Beginn des Bürgergeld-Bewilligungszeitraums gespart werden, z. B. für Vereinsbeiträge oder Jugendfreizeiten.

Mittagessen in Schule und Kindergarten: Ihr Kind geht in eine Schule oder Kita, die ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet? Dann übernimmt das Jobcenter die Kosten fürs Mittagessen. Einen Eigenanteil müssen Sie dafür nicht mehr zahlen.

Klassenfahrten und Schul- / Kindergartenausflüge: Bei Klassenfahrten und Ausflügen entstehen Kosten für die Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Eintrittsgelder. Die Übernahme der Kosten dafür kann entweder die Schule gesammelt, für alle betroffenen Schüler*innen beantragen. Alternativ können Sie direkt beim Jobcenter einen Antrag stellen. Es ist dabei egal, ob die Schüler einen Ausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt machen und wohin die Reise geht. Auch Fahrten ins Ausland werden genehmigt. Die schulrechtlichen Bestimmungen müssen aber eingehalten werden.

Für Ausflüge bekommen die Kinder kein Taschengeld vom Jobcenter. Wenn für den Ausflug Anschaffungen wie Badekleidung oder Wanderschuhe nötig sind, müssen die Eltern diese ebenfalls selbst zahlen. Die Kosten überweist das Jobcenter entweder direkt an die Schule oder an den Antragsteller. Wenn Sie einen Antrag stellen, sollten Sie folgendes beifügen:

  • Mitteilung über die Klassenfahrt
  • Kontodaten des Empfängers

Beziehen Sie kein Bürgergeld (ehemals Hartz 4), können Sie trotzdem eine Förderung erhalten. Wenn Sie die Kosten für eine Klassenfahrt nicht stemmen können, lohnt sich ein Antrag auf jeden Fall. Sie können dann prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen haben.

Hinweis: Erstattung auch rückwirkend

Kosten können auch nachträglich erstattet werden. Wenn Sie die Kosten für beispielsweise einen Ausflug oder das Schulmittagessen selbst gezahlt haben, können Sie auch nachträglich den Zahlungsnachweis einreichen. Nur für Nachhilfe gilt das nicht.

Wie beantrage ich das Teilhabe- und Bildungspaket?

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen, ist nicht schwer. Lassen Sie sich dazu bei Ihrem Jobcenter ein Antragsformular geben, füllen Sie es aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen ein. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen. Da häufig Fehler gemacht werden, lohnt es sich, den Bürgergeld-Bescheid prüfen zu lassen.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Was zahlt Bildung und Teilhabe?
Die wichtigste Leistung für Bildung und Teilhabe ist das Schulstarterpaket, das Schüler:innen aus Bürgergeld-Familien oft automatisch zum Schuljahresbeginn bekommen. Andere Kosten können aber auch erstattet werden.
Was beinhaltet Bildung und Teilhabe?
Die BuT-Leistungen beinhalten das Schulstarterpaket, Kosten für bestimmte Sportangebote, Klassenfahrten und weitere Kosten für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit.
Wie viel Geld für Schulbedarf?
Der Schulbedarf wird jedes Jahr angepasst. 2023 bekommen Schüler:innen 116 EUR für das erste Schulhalbjahr und 58 EUR für das zweite.

14 Antworten auf „Bildungspaket“

  1. Hallo, mein Sohn 12 Jahre ist ist einem schwimm Verein. Die wollen im September mit der Gruppe nach Bulgarien fahren, eine Art Trainings und Freizeit Lager. Das ganze kostet natürlich Geld. Wird das ebenfalls übernommen oder wenigstens ein Teil? Das ist ja kein Schulausflug . Bitte um schnelle Antwort . Lg Lena

    1. Hallo Lena,
      leider sehen wir keine Chance, dass die Kosten für die Fahrt vom Jobcenter übernommen werden.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag,
    Mir wurden Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelehnt.
    Ich habe über die Schule Nachhilfe beantragt, mit offensichtlich aktuell ersetzungsgefährdenden Noten, die mit etwas Nachhilfe sicherlich eine sehr gute Prognose hätten.
    Die für mich absolut unverständliche Begründung der Ablehnung lautete:
    “Prognose : Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht im Fach Englisch keine positive Prognose.”
    Ich bin sprachlos. Wie soll ich den Widerspruch begründen?!
    Ich habe eigeninitiativ erstmal den sufortutor bezahlt um eine gewisse Grundlage zu schaffen, und es gibt bereits merkbare Verbesserungen. Wie wäre es dann erst mit ” echter Nachhilfe “, in meinen Augen ist dieses Argument schon fast wie unterlassene Hilfeleistung.
    Bitte um Hilfestellung, vielen Dank

    1. Hallo Nami,
      das ist wirklich frech. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die kennen die Hebel unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um die Frist zu wahren.
      Viele Grüße

    2. Hallo,

      Ich habe eine Frage. Und zwar ich habe meine Ausbildung als Zahntechniker abgeschlossen. Und ich habe gehört, dass ich Anspruch auf Weiterbildungsprämie habe. 1500 für zwischen Prüfung und 1000 für Gesellenprüfung. Ich habe mit meinem Sachbearbeiter bei der Agentur erzählt, dass ich dafür beantragen möchte. Aber er hat gesagt, dass ich keine Anspruch habe.
      Können Sie mir bitte dafür helfen?

      Liebe Grüße

    3. Hallo Mustafa,
      eine derartige Prämie ist uns leider nicht bekannt. Allerdings gibt es ab dem 1. Juli ein Weiterbildungsgeld für Bürgergeld-Beziehende, die eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nehmen (150 EUR/monatlich). Diese Regelung ist jetzt aber noch nicht in Kraft getreten.
      Viele Grüße

  3. Hallo, kann ich die Kosten für einen Drucker beim Jobcenter geltend machen? Da meine Tochter diesen dringen braucht, da sie oft Schularbeitsblätter ausdrucken muss!Viele Grüße Sandra

    1. Hallo Sandra,
      das lässt sich mit Sicherheit leider nicht sagen. Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie sollten den Antrag allerdings stellen, ehe Sie einen Drucker kaufen. Im Nachhinein stellen sich die Jobcenter oftmals quer.
      Viele Grüße

  4. Wir beziehen Hartz 4 und ich wusste nichts von dem Antrag für Schulmittel aus dem BuT – Topf. Kann ich für mein schulpflichtiges Kind dieses jetzt auch noch rückwirkend für das letze Schuljahr beantragen ?

    1. Hallo Christine,
      Leistungen für Schulbedarf sollten Sie im Zuge des Bildungspaketes automatisch erhalten haben, wobei ein Betrag für das erste Schulhalbjahr und ein weiterer für das zweite Schulhalbjahr ausgezahlt wird. Einen Antrag gesonderten braucht es dafür eigentlich nicht. Hat das Jobcenter das Bildungspaket bei Ihnen nicht berücksichtigt, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen und darauf hinweisen, dass das Bildungspaket nicht berücksichtigt wurde. Prüfen Sie vorab aber noch einmal Ihre Unterlagen diesbezüglich.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag,

    ich habe eine fünf jährige Tochter und möchte sie gerne für‘s tanzen anmelden. Ich habe schon viel davon gehört, dass es einen Antrag beim Job Center gibt, jedoch weiß ich nicht welchen ich stellen muss.

    Ich bedanke mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen und schönen Tag noch A.O

    1. Hallo Amina,
      stellen Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter. Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15 EUR vor. Wird der Betrag überstiegen, können unter Umständen auch höhere Kosten bewilligt werden.
      Viele Grüße

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Tochter braucht ein Busticket, um nach Kindergarten und zum Jobcenter zu fahren, sie hilft uns nicht mehr und das Ticket kostet jetzt 70 Euro, daher bitten wir Sie um Hilfe, da wir viele Gebühren haben

    Vielen Dank im voraus für Ihre hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Maher Ali

    1. Hallo Herr Ali,
      das Bildungspaket ist für Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahre. Es beinhaltet auch ein Monatsticket, sofern Ihr Kreis keine Zuschüsse für die Schulbeförderung anbietet und Ihre Tochter auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Letzteres ist bei Ihnen, wie geschildert ja gegeben. Beantragen müssen Sie das Bildungspaket allerdings selbst. Fordern Sie bei Ihrem Jobcenter ein Antragsformular an, füllen Sie dieses aus und legen Sie entsprechende Nachweise bei. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, gehen Sie gegen den Ablehnungsbescheid vor. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen dabei. Sie müssen lediglich die Prüfung Ihres Bescheides bei uns anstoßen.
      Viele Grüße

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