Ortsabwesenheit: Antrag beim Jobcenter

Beziehen Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), müssen Sie für das Jobcenter erreichbar sein. Diese Pflicht ist eine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Hintergrund ist, dass Sie zwecks beruflicher Eingliederung zeitnah reagieren können müssen. Längere Abwesenheiten stehen dem in der Regel im Weg. Deshalb müssen Sie eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen.

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Urlaubsanspruch von Bürgergeld-Empfängern

Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfordert, dass Jobcenter Sie als Leistungsempfänger jederzeit zu Hause erreichen können. Tut sich ein passendes Job-Angebot oder eine Eingliederungsmaßnahme auf, müssen Sie unter Umständen kurzfristig aktiv werden, um beispielsweise ein Vorstellungsgespräch zu führen.

Eine Reise kann dem im Weg stehen. Deshalb müssen Sie das Jobcenter informieren bzw. einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen, sofern Sie für eine gewisse Zeit nicht greifbar sind. Wichtig für Sie dabei zu wissen ist: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf 21 Tage Urlaub bzw. Ortsabwesenheit im Jahr. Dennoch bedarf es einer vorherigen Zustimmung durch das Jobcenter vor Reisebeginn.

Achtung: 21 Kalendertage

Bei den 21 Tagen handelt es sich um Kalendertage. Das bedeutet, dass ebenso Wochenenden wie Feiertage zählen.

Ortsabwesenheit: Dann muss sie genehmigt werden

Möchten Sie als Bürgergeld-Empfänger verreisen, müssen Sie das dem Jobcenter grundsätzlich mitteilen – und sich laut SGB II (Sozialgesetzbuch) genehmigen lassen. Sofern eine Reise Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigt, muss das Jobcenter Ihrem Antrag zustimmen.

Wichtig: Keine Reise ohne vorherige Zustimmung

Stellen Sie für jede Abwesenheit einen entsprechenden Antrag und lassen Sie sich den schriftlich genehmigen. Wenn Sie ohne Zustimmung verreisen, müssen Sie mit der Einstellung von Leistungen rechnen.

Stellen Sie einen Antrag auf Ortsabwesenheit, sollten Sie einen nachvollziehbaren Grund angeben, um eine Ablehnung zu vermeiden. Ein lapidares „Ich will weg“, muss das Jobcenter nicht akzeptieren.

Folgende Gründe rechtfertigen eine Ortsabwesenheit:

  • Besuch von Familie und Verwandten
  • Teilnahme an staatspolitischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen
  • Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • gesundheitliche Aspekte, wie die Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Antrag auf Ortsabwesenheit beim Jobcenter stellen

Möchten Sie Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig: zwischen sieben und 14 Tage vor Abreise haben sich hier bewährt.
  • Begründen Sie Ihre Abwesenheit.
  • Lassen Sie sich den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen.

Um Ihnen die Antragstellung zu vereinfachen, haben wir Ihnen eine Vorlage erstellt. 

Antrag auf Ortsabwesenheit bei Hartz 4
Einfach Antrag stellen
Antrag zur Ortsabwesenheit

Mit unserem Antrag können Sie die Beantragung einer Ortsabwesenheit ganz einfach selbst vornehmen: Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder Online-Formular nutzen.

Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Abwesenheit auch über das Online-Portal des Jobcenters einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits unter jobcenter.digital registriert sind.

Wichtig: Jobcenter muss unmittelbar über Antrag entscheiden

Das Jobcenter muss unmittelbar über Ihren Antrag auf Ortsabwesenheit entscheiden. Erhalten Sie zeitnah keine Rückmeldung, fragen Sie spätestens am übernächsten Tag nach dem Stand der Dinge.

Auch Rückkehr dem Jobcenter melden

Kehren Sie von einer Reise zurück, melden Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter und teilen ihm Ihre Rückkehr mit. Ein Telefonanruf genügt. Tun Sie das nicht, kann das als Meldeversäumnis gewertet werden und schlimmstenfalls eine Sanktion nach sich ziehen.

Wenn die Abwesenheit 21 Kalendertage übersteigt

Grundsätzlich können Sie auch länger als 21 Tage abwesend sein. Das hat aber zur Folge, dass ab Tag 22 Ihrer Ortsabwesenheit, Ihr Leistungsanspruch entfällt – zumindest für eine maximale Abwesenheitsdauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen.

Wichtig: Auswirkungen auf gesetzliche Pflichtversicherungen

Eine Ortsabwesenheit, die 21 Tage übersteigt, wirkt sich auch auf Ihre gesetzlichen Pflichtversicherungen aus. So stellt das Jobcenter nicht nur die Zahlung Ihrer Regelleistungen ein. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht weiter übernommen.

Planen Sie länger als sechs Wochen abwesend zu sein, erlischt Ihr Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II) für die gesamte Dauer Ihrer Abwesenheit. Dementsprechend erhalten Sie ab dem 1. Tag Ihrer Reise keinerlei Leistungen mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie die Leistungen neu beantragen.

Ausnahmen: Diese Personengruppen haben keine Kürzungen zu befürchten

Bestimmte Personengruppen dürfen unter Umständen länger ortsabwesend sein. Das gilt unter anderem für:

  • Leistungsempfänger, die vorübergehend erwerbsunfähig sind
  • Frauen im Mutterschutz
  • Alleinerziehende, die keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben
  • Aufstocker, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Leistungsbezieher, die an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen

Hinweis: Aufstocker und Teilnehmer an einer Maßnahme

Bei Aufstockern kann mitunter der Arbeitgeber festlegen, wie hoch der Urlaubsanspruch ausfällt. Gleiches gilt, wenn Sie sich in einer Eingliederungsmaßnahme befinden. Auch hier kann der Träger der Maßnahme über die Dauer der Ortsabwesenheit bestimmen.

Unerlaubte Ortsabwesenheit: Diese Konsequenzen drohen

Ein Meldeversäumnis bei Ortsabwesenheit kann die Einstellung von Leistungen nach sich ziehen – mindestens für den Zeitraum, für den Sie für das Jobcenter nicht erreichbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie sogar Leistungen erneut beantragen.

Hinweis: Antrag auf Abwesenheit auch bei Wochenendausflug

Auch bei einem Wochenendausflug gilt: Informieren Sie das Jobcenter über Ihren Kurztrip. Nur so vermeiden Sie mögliche Sanktionen.

Erreichbarkeitsanordnung als Grundlage für Ortsabwesenheit

Die Erreichbarkeitsanordnung (EAO) bildet die Grundlage für die Anmeldung von Ortsabwesenheit. Es handelt sich dabei um eine Anordnung, die vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit erlassen wurde. Die EAO enthält Richtlinien zur Erreichbarkeit von Leistungsbeziehern zu Aufenthalten innerhalb und außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs. Sie gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld gleichermaßen.

Ortsabwesenheit durch Jobcenter abgelehnt – was nun?

Hat das Jobcenter Ihren Antrag auf Ortsabwesenheit abgelehnt, ohne Ihnen einen schlüssigen Grund zu liefern, lassen Sie das nicht auf sich beruhen. Der einzige Grund, der eine Ablehnung rechtfertigt, ist, dass eine Abwesenheit Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme verhindert.

Wir prüfen Ihren Ablehnungsbescheid und legen bei Erfolgsaussichten Widerspruch dagegen ein.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Wie viele Urlaubstage gibt es beim Bürgergeld?
Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings müssen sie sich zuvor eine Genehmigung von Jobcenter einholen.
Wie kann ich beim Jobcenter Urlaub beantragen?
Um Urlaub zu beantragen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter. Stellen Sie zudem einen formlosen Antrag und lassen Sie sich den Eingang des Schreibens bestätigen.
Kann man bei Bürgergeld Urlaubsgeld beantragen?
Urlaubsgeld für Bürgergeld-Empfänger gibt es nicht, wenngleich Sie einen Anrecht auf Urlaubstage haben.

20 Antworten auf „Ortsabwesenheit: Urlaub trotz Bürgergeld“

  1. Hallo,

    ich habe auch eine Frage.
    Ich habe beim Jobcenter bekanntgegeben, dass ich ein Vorstellungsgespräch in einem anderen Bundesland habe. Wohnen tue ich in Baden Württemberg. Das Gespräch ist an einem Mittwoch. Ich wollte aber ein paar Tage länger bleiben. Jetzt soll ich laut meiner Sachbearbeiterin meinen genauen “Urlaubsort” angeben und mich jeden Tag telefonisch melden.
    Meine Frage, muss ich meinen Urlaubsort bekanntgeben und muss ich mich tatsächlich telefonisch melden?
    Gruß Andy

    1. Hallo Thomas,
      warum Sie sich täglich beim Jobcenter melden sollen, erschließt sich uns nicht. Geht es ggf. lediglich um ein Feedback zum Bewerbungsgespräch? Sprechen Sie Ihre Sachbearbeiterin noch einmal an.
      Viele Grüße

  2. Guten Morgen,
    Meine ukrainische Freundin bezieht Sozialhilfe /Bürgergeld und nimmt seit drei Monaten an einem Intergationskurs teil. Nun möchte sie ihre kranke Mutter in ihrer Heimat besuchen. Sie hat die Möglichkeit, mit einer anderen Familie mitzufahren. Nun hat sie große Angst, dass entweder die Schule oder das Jobcenter ablehnen könnte. Wie soll sie vorgehen? Ihre Mutter ist sehr alt und krank. Sie hat Angst, sie nicht mehr lebend zu sehen, wenn sie bis zum Ende des Integrations Kurses im Juni wartet.
    Danke für die Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Iris

    1. Hallo Iris,
      vonseiten des Jobcenters sollte es keine Probleme geben, sofern sie Ortsabwesenheit beantragt. Ob es aber vonseiten des Trägers des Integrationskurses möglich ist, können wir nicht abschätzen. Sie sollte sich daher mit dem Träger Rücksprache halten.
      Viele Grüße

  3. hallo
    ich beziehe seit 2019 harz4 und man hat mir alle leistungen zu 100 prozent zum 01.12.2022 enzogen.
    begündung ich bin länger wie 21 tage ortsfremd gewensen (25 tage).ich bin 53 jahre alt sehr krank und auch von ihrem eigenem amtsarzt für nicht arbeitsfähig weniger als 3 stunden pro tag diagnostiziert worden.
    ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter was ich tun kann. vieleicht kann mir ja jemand helfen
    LG

    1. Hallo Matthias,
      Ortsabwesenheit müssen Sie grundsätzlich beim Jobcenter beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich mehr oder weniger als 21 Tage woanders aufhalten. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, kommt es zur Einstellung der Zahlungen. Ihr Gesundheitszustand ändert daran leider nichts.
      Viele Grüße

  4. Hallo,

    ich kriege eine 2-wöchige für mich teure Reise geschenkt und nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese überhaupt annehmen darf? Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass eine Ortsabwesenheit vom Jobcenter genehmigt wird.

    LG

  5. Herzlich willkommen. Ich bin Ukrainer. Ich bin seit März 2022 in Deutschland. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis bis März 2024 erhalten. Ich habe einen Sohn – 6 Jahre alt. vom 23. Dezember bis 6. Januar wollen wir nach Algerien fahren, um Freunde zu besuchen. Einladungsschreiben an uns wird diese Woche versendet. Ich bekomme Zahlungen vom Jobcenter, ich besuche Integrationssprachkurse, mein Sohn geht zur Schule. im angegebenen Zeitraum – Urlaub (für mich und für meinen Sohn). Wird uns diese Reise erlaubt? die Unterlagen müssen beim Jobcenter eingereicht werden? welche Zeugnisse (vom Jobcenter, vielleicht von der Schule, vielleicht von Sprachkursen) bekommen?

    1. Hallo Volman,
      melden Sie die Reise beim Jobcenter an. Wir empfehlen Ihnen, das sieben bis 14 Tage vor Abreise vorzunehmen. Da sich Ihr Urlaub über ca. 14 Tage erstreckt und Sie und Ihr Sohn Ferien haben, dürfte Ihnen der Urlaub genehmigt werden. Um Urlaub zu beantragen, sollten Sie zwar einen Grund angeben, Unterlagen müssen Sie aber nicht einreichen. Lassen Sie sich den Urlaub aber in jedem Fall vom Jobcenter schriftlich bestätigen.
      Viele Grüße

  6. Hallo. Meine Frau und ich wollen ihre Verwandten im Ausland besuchen. Unsere Ortsabwesenheit übersteigt die 21 Tage aber diese Abzüge vom Regelbedarf werden wir natürlich im Kauf nehmen. Ich bin Selbständig und habe einen Minijob, vom Minijob werde ich frei bekommen und meine Selbständigkeit wird sich durch die Reise nicht beeinträchtigt sehen da die Saison (bin Musiker) erst 2 Monate nachdem ich ankomme beginnt. Meine Frau macht Deutschkurse, um im Arbeitsmarkt einzusteigen. Das Problem ist, dass diese Kurse immer hintereinander erfolgen. Es gäbe aber eine Möglichkeit eine Lücke zwischen den Kursen zu machen (Nächster Teil wird halt etwas später gebucht, sodass sie gleich nach der Reise weitermacht). Wir haben Angst dass die Reise nicht genehmigt wird, die Verwandten werden nur einmal im Jahr besucht und das wäre die einzige Möglichkeit. Vielen Dank

    1. Hallo Alfredo,
      das Jobcenter kann Ihnen eine längere Reise nicht verbieten, es kann aber die Zahlung von Leistungen einstellen. Wenn Sie auch das in Kauf nehmen können und wollen, können Sie die Reise antreten. Lehnt das Jobcenter eine Ortsanwesenheit ab, können Sie zudem versuchen, mit einem Widerspruch dagegen anzugehen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei.
      Viele Grüße

  7. Mus man bei jobcenter urlaub beantragen wenn man einen Angehörigen 24 std pflegt?

    1. Hallo Anonymous,
      Ortsabwesenheit müssen Sie immer dann beantragen, wenn Sie sich für einen gewissen Zeitraum nicht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort befinden. Warum Sie abwesend sind, spielt dabei keine Rolle. Bei Ihnen stellt sich uns aber die Frage, ob eine Verlagerung des Aufenthaltsortes gegeben ist? Damit würde ggf. die Zuständigkeit des Jobcenters wechseln.
      Viele Grüße

  8. Schön guten Tag,
    Vielleicht kann jemand, auf meine Frage antworten.
    Kann Jobcenter genehmigte Urlaubstage, Widerrufen ? Aus irgendwelchen Gründen?
    Ich habe schon schriftlich Genehmigungen lassen. Aber ich befürchte, wenn ich neue Arbeit Einladung bekomme, vielleicht Jobcenter widerruft ????

    1. Hallo Syed,
      wenn Sie eine Genehmigung haben, lassen Sie sich nicht davon abhalten, zu verreisen. Zu einem Widerruf dürfte es nicht kommen.
      Viele Grüße

  9. Hallo
    Ich arbeite als Teilzeit und bekomme Leistungen vom Jobcenter bin Alleinerziehende Mitter. Ich fliege 24 Tage in den Urlaub. Das habe Ich einfach Bescheid gegeben die müssen sich das überlegen.. würde es ein Problem Sein??
    Lg

    1. Hallo Sero,
      ja, das kann ein Problem darstellen. Als Hartz 4-Empfängerin haben Sie im Normalfall Anspruch auf lediglich 21 Urlaubstage. Ihre Ortsabwesenheit übersteigt dieses Limit. Die drei Tage extra werden Ihnen womöglich von Ihrem Regelsatz abgezogen. Zudem ist es ratsam, sich die Ortsabwesenheit vom Jobcenter schriftlich genehmigen zu lassen, um im Zweifelsfall etwas in der Hand zu haben.
      Viele Grüße

  10. Ich bin Jobcenter Empfänger ich habe Jobcenter um urlaubsgenehmigung gebären aber leider nicht genehmigt da ich rückenprobleme habe war ich bis 01.07 Juli krankgeschrieben meine Sachbearbeiter hatte mir Maßnahme angeboten aber ich konnte das nicht tätigen jetzt genehmigt mein Sachbearbeiter keine Urlaub ist das gesetzlich in Ordnung meine Frage bitte um Antwort danke voraus Liebe Grüße

    1. Hallo,
      eine Bescheidprüfung dürfte hier Aufschluss geben. Lassen Sie also den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen bei bestehenden Erfolgsaussichten Widerspruch dagegen ein. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

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