Bürgergeld: Darf ich ein Auto kaufen oder besitzen?

Dass bei Inanspruchnahme von Bürgergeld zuerst das eigene Vermögen eingesetzt werden muss, ist ein bekannter Fakt. Dazu kann auch das Auto zählen. Um eine neue Arbeitsstelle anzutreten und die Alltagsangelegenheiten zu erledigen, ist jedoch ein eigenes Fahrzeug für viele Arbeitslose wichtig. Deshalb gibt es eine Regelung, die unter bestimmten Maßgaben gewährleistet, dass die Mobilität durch das eigene Kfz erhalten bleibt. Sollten Sie bislang kein eigenes Auto besitzen und die neue Arbeitsstelle nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein, können Sie sogar unter Umständen ein Darlehen für den Kauf eines Autos erhalten. Die wichtigsten Regelungen in Sachen Bürgergeld und Auto zeigen wir Ihnen hier auf.

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Muss ein Auto beim Jobcenter angegeben werden?

Generell gilt, dass gegenüber dem Jobcenter jedes Vermögen angegeben werden muss. Um welchen Wert und welchen Vermögensgegenstand es dabei geht, spielt erst einmal keine Rolle. Aus dem gesamten Vermögen, angefangen von Sparguthaben, Wertgegenständen und eben dem Kfz, wird das Schonvermögen errechnet. 

Das eigene Auto bildet hier noch eine weitere Ausnahme. Jeder Erwerbstätige darf ein eigenes Auto besitzen. Diese Regelung gilt nicht nur für den Leistungsempfänger selbst, sondern für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Die entsprechende Vorschrift findet sich im SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 12 Abs. 3 Ziff. 2. Damit bleibt diesem Personenkreis die Möglichkeit erhalten, mit dem eigenen Auto zur Arbeitsstelle oder zu Vorstellungsgesprächen zu kommen.

Hängt die Erlaubnis für ein Auto von einer Berufstätigkeit ab?

Einzig und allein der Umstand, ob Ihr Auto – oder das einer anderen Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft – als angemessen zu betrachten ist, zählt. Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft dürfen Ihr Auto auch dann behalten, wenn aktuell keine berufs- oder ausbildungsbedingte Notwendigkeit gegeben ist. Jedes Auto mit einem Wert von 7.500 EUR oder weniger zählt zum Schonvermögen und muss nicht verkauft werden.

Hinweis: Auto verkaufen und Kosten sparen

In Ihrem eigenen Interesse kann es dennoch sinnvoll sein, eines der Autos zu verkaufen, wenn es nicht unbedingt benötigt wird. Von den Regelleistungen Versicherung und Kfz-Steuer zu bezahlen, kann Ihre Haushaltskasse unnötig belasten. 

Welchen Wert darf mein Auto haben?

Natürlich setzt der Gesetzgeber nicht nur beim allgemeinen Vermögen bzw. dem Freibetrag Grenzen, sondern auch beim Auto. Hier gilt ein aktueller Wert von 7.500 EUR, der in den Augen des Gesetzes angemessen ist. Liegt der Wert des Fahrzeuges darüber, muss es gegebenenfalls gegen ein preisgünstigeres Auto eingetauscht werden. Der Überschuss aus dem Verkaufspreis fließt dann dem Vermögen zu. Wird dadurch der Vermögensfreibetrag überschritten, muss der Betrag zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verwendet werden.

Hinweis: Ausnahmen bei höherem Wert

Übersteigt der Wert des Kfz den vorgegebenen Betrag von 7.500 EUR nicht wesentlich, entscheidet Ihr zuständiger Sachbearbeiter über den Verkauf.

Beträgt beispielsweise der Zeitwert Ihres Autos 8.200 EUR, wird ein Verkauf nicht notwendig werden. Auch andere Kriterien können dafür ausschlaggebend sein, dass der Wert des Fahrzeugs im Einzelfall den Rahmen von 7.500 EUR überschreiten darf.

Hier zählen

  • Familiengröße
  • körperliche Einschränkungen und Behinderungen

Beispiel: Aufgrund einer Schwerbehinderung mit dem anerkannten Merkzeichen G (für Gehbehinderung) sind Sie auf ein Fahrzeug mit Einstiegshilfe und anderen Hilfsmitteln angewiesen. Da der Umbau eines neu erworbenen Fahrzeugs mit erheblichen Kosten verbunden wäre, können Sie unter Umständen Ihr altes Fahrzeug behalten, auch wenn es einen höheren Wert als 7.500 EUR hat.

Da die Auslegung darüber, was angemessen ist, im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Sachbearbeiters liegt, entstehen hier oftmals Unklarheiten und mitunter ungerechtfertigte Verkaufsverfügungen. Scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall einen fachlich versierten Rechtsanwalt zur Klärung dieser Frage hinzuzuziehen.

Wie stelle ich den Wert meines Autos fest?

Da es sich bei Ihrem Kfz um ein “Vermögen” im Sinne des Sozialgesetzbuches handelt, müssen Sie dessen Wert bereits im Antrag auf Bürgergeld angeben. Hier zählt allerdings nicht der Wert, den Sie beim Kauf bezahlt haben. Vielmehr gilt die Summe, die Sie noch auf dem Markt für Ihr Fahrzeug bekommen könnten. Es gibt online verschiedene Möglichkeiten, anhand der Erstzulassung, den Extras und dem jetzigen Zustand des Autos den Zeitwert zu ermitteln. Achten Sie bei den Angeboten darauf, ob Sie kostenpflichtig sind, damit Sie keine unnötigen Ausgaben haben.

Tipp: Wertermittlungen vergleichen

Ziehen Sie zur Wertermittlung verschiedene Internetportale heran, damit Sie eine realistische Einschätzung bekommen. Nicht jeder Preis lässt sich überall erzielen, regionale Unterschiede können eine Rolle spielen.

Was passiert, wenn mein Auto wirklich unangemessen ist?

Steht einwandfrei fest, dass Ihr Auto als unangemessen zu betrachten ist, müssen Sie es eventuell verkaufen. Doch nicht in jedem Fall wird der überschüssige Wert angerechnet. So hatte das Landessozialgericht Niedersachsen in einem Fall entschieden, dass der vermeintliche “Überschuss” des Fahrzeugwertes als Vermögen angesehen werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.05.2019, Az. L 11 AS 122/19 B ER).

Das Jobcenter sah einen Wert von 20.000 EUR gegeben. Der Kläger hatte außer dem Fahrzeug kein Vermögen, sodass ihm der Betrag von 7.500 EUR plus 9.300 EUR an altersabhängigem Vermögensfreibetrag zustand. Eine jährliche Wertminderung hatte das Gericht allerdings nicht berücksichtigt, weswegen das Gericht im Eilverfahren gegen die Anordnung des Jobcenters entschied.

Tipp: Rechtsberatung und Gutachten einholen

In Grenzfällen kann es sinnvoll sein, sich anwaltliche Beratung einzuholen. Ein Rechtsanwalt beurteilt Ihre Erfolgsaussichten, ein Kfz-Sachverständiger kann den genauen, individuellen Wert Ihres Fahrzeuges besser benennen als Angebote auf Internetplattformen dies vermögen.

Dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Auto kaufen?

Es spricht nichts dagegen, sich vom bereits feststehenden Vermögensfreibetrag ein Auto zu kaufen, vor allem dann nicht, wenn es Ihre beruflichen Chancen verbessert. Trotzdem sollte, in Ihrem eigenen Interesse, bedacht werden, dass Ihr Vermögen eine Reserve ist, die eventuell für wichtigere Belange herangezogen werden muss.

Hinweis: Plausibler Nachweis des Kaufbetrages

Den Kauf eines Fahrzeugs müssen Sie dem Jobcenter melden. Deshalb sollten Sie auch nachweisen können, woher das Geld stammt. Planen Sie einen Kredit aufzunehmen, achten Sie auf die Seriosität des Anbieters, denn vielfach wird die Bedürftigkeit der Kreditnehmer von zweifelhaften Geldverleihern ausgenutzt.

Gibt es für Bürgergeld-Empfänger Zuschüsse für den Autokauf?

Wenn Sie für den Weg zur neuen Arbeitsstelle unbedingt ein eigenes Fahrzeug benötigen, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihnen das Jobcenter Geld zuschießt. Allerdings wird das Geld für den Autokauf nur in Form eines Darlehens gewährt, das Sie später in Raten zurückzahlen müssen. Das Jobcenter wird zudem überprüfen, ob Sie den Weg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen könnten.

Wer entscheidet über das Darlehen?

Es liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Ihnen das Darlehen für den Kauf eines Autos gewährt wird. Der Betrag hält sich jedoch in der Regel in Grenzen. Mit mehr als 1.500 EUR sollten Sie nicht rechnen.

Wird im Einzelfall ein höheres Darlehen gewährt?

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) sieht in § 5 besondere Regelungen für den Bemessungsbetrag vor. Sie beziehen sich auf die Eingliederung von Behinderten ins Berufsleben. In Absatz 1 dieser Grundlage ist festgehalten, dass in diesem Fall bis zu 22.000 EUR gefördert werden, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder Ansprüche auf Kostenerstattung bestehen. Liegt der Kaufpreis allerdings darunter, wird nur dieser Betrag gewährt. Eine erforderliche Zusatzausstattung bleibt bei der Ermittlung der Förderung unberücksichtigt.

Tipp: Nach Förderungen erkundigen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung, der Krankenkasse und ähnlichen Einrichtungen, ob in Ihrem individuellen Fall von Behinderung Förderungen möglich sind.

Für Nicht-Eingeschränkte gibt es zudem die Möglichkeit, den künftigen Arbeitgeber um ein Darlehen für das notwendige Kfz zu bitten. Sprechen Sie das Thema an, denn es gibt durchaus Unternehmen, die hier ein offenes Ohr haben.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Wie teuer darf ein Auto für Bürgergeld-Empfänger sein?
Ihr Auto darf bis 7.500 EUR wert sein. Auch mehr ist möglich, was 7.500 EUR übersteigt, wird Ihnen dann aber als Vermögen angerechnet.
Wird Kfz Versicherung bei Bürgergeld übernommen?
Nein. Wenn Sie Einkommen haben, können Sie aber 30 EUR Versicherungspauschale darauf anrechnen lassen.
Was zahlt Jobcenter für Auto?
Ist ein Auto Voraussetzung für einen Job, kann das Jobcenter bei der Finanzierung eines günstigen Wagens helfen. Das müssen Sie im Einzelfall klären.

40 Antworten auf „Auto“

  1. Ein Bekannter bezieht Bürgergeld, er möchte sein Auto, Wert ca. 4000€ verkaufen.
    Da seine Mutter letztes Jahr verstorben ist hat er noch Mietschulden da er die Wohnung nicht in der geforderten Zeit leer hatte.
    Hier die Frage, darf er dieses Geld behalten?

    1. Hallo Andrea,
      da es sich dabei um Vermögensumwandlung handelt, sollte es zu keiner Anrechnung kommen. Zudem bewegt sich der Betrag im Rahmen der geltenden Freibeträge
      Viele Grüße

  2. Hallo darf mein ein Autokredit in höhe von 40000 euro nehmen wenn man zum Teil Bürgergeld bezieht?

  3. Guten Tag,
    Wie ist das beim Bürgeld geregelt, darf ich mir über eine Bank ein Auto der bei ca. 25.900 Euro liegt finanzieren? Ich müsste allerdings 5000 Euro als Anzahlung leisten.
    Denn bei der Finanzierung gehört das Auto ja der Bank bis ich ihn vollständig bezahlt habe. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre mit Restschuld.

    1. Hallo Maik,
      das können Sie zwar machen. Spätestens aber nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr dürfte der Wert des Wagens zum Problem werden. Das Auto wird Ihrem Vermögen zugerechnet.
      Viele Grüße

  4. Hallo Julia,

    kann eine Person, die beim Jobcenter gemeldet ist, ein Fahrzeug im Wert von 20.000 Euro mit einem Bankdarlehen kaufen, d.h. die Bank vergibt das Darlehen, alle Transaktionen sind abgeschlossen, ist das ein Problem für das Jobcenter?

    Danke im Voraus

    Viele Grüße

    1. Hallo Kaan,
      wofür Bürgergeld-Bezieherinnen ihr Geld ausgeben, steht ihnen weitestgehend frei. Allerdings kann der Wert des Fahrzeugs problematisch sein. Die Angemessenheitsgrenze für Fahrzeuge liegt bei 15.000 EUR. Alles, was diesen Wert übersteigt, wird bei den weiteren Vermögensfreibeträgen angerechnet.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag
    Bitte sagen Sie mir, eine dreiköpfige Familie hat ein Auto mit einem Marktwert von 23.000 Euro und eine Ersparnis von 5.000 Euro. Haben sie Anspruch auf die Beihilfe, wenn Mutter und Vater nicht arbeiten, aber in Sprachkursen studieren?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. Hallo Olha,
      das Vermögen steht einem möglichen Anspruch nicht im Wege. Dennoch müssen Sie das einmal bei Ihrem zuständigen Jobcenter erfragen, da eine Anspruchsberechtigung von mehreren Faktoren abhängt. Vor allem, wenn es sich nicht um deutsche Staatsbürger handelt.
      Viele Grüße

  6. Hallo ich habe folgendes Problem. Ich erhalte aufstockende Leistung, weil mein Gehalt zu gering ist. Nun habe ich mir meine Foundgebundene Rentenversicherung letztes Jahr Dezember auszahlen lassen. Es sind 7400 Euro. Wird es als Vermögen oder Einkommen berechnet ? Was ist wenn ich mir davon ein Auto kaufe ? Ist das zulässig ?

    1. Hallo Sebastian,
      es handelt sich dabei um Vermögensumwandlung, weshalb das Geld in Ihr Vermögen übergeht. Was Sie dann damit machen, bleibt Ihnen überlassen.
      Viele Grüße

  7. Hallo, darf ich ein Auto welches ca 9000 € gehandelt wird für 6000 Euro kaufen ? Bin ca 4 Jahre lang beim Jobcenter gemeldet, aber es würde mir bei der Arbeitssuche im Umkreis von ca. 70 km helfen. Gibt es dann einen ev. Abzug von den 502€ BG ?
    Mfg, MP

    1. Hallo Mathias,
      es spricht nichts dagegen, solange Ihr Vermögen insgesamt nicht den Freibetrag von 15.000 EU übersteigt.
      Viele Grüße

  8. Hallo, ich bin eine vierköpfige Familie, darf ich ein Auto für 16.000 Euro kaufen?

    1. Hallo Frouzan,
      ja, sofern kein anderes Vermögen vorhanden ist, können Sie ein Auto im Wert von 16.000 EUR kaufen.
      Viele Grüße

  9. Hallo, ich habe ein Auto für 31.000€ inkl. Zinsen gekauft und muss jetzt Bürgergeld beziehen, da ich gekündigt wurde. Da das ein Kredit ist, kann ich nicht einfach so ablösen. Darf Man das Auto weiterhin bezahlten? Vermögen habe ich sonst nichts. LG

    1. Hallo Michael,
      ja, Sie können den Kredit für Ihr Auto weiter tilgen. Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr kann es dann aber zur Anrechnung kommen, sofern der Wert des Autos die Angemessenheit in Höhe von 15.000 EUR übersteigt.
      Viele Grüße

  10. Hallo guten Tag !
    ich beziehe Grundsicherung im Alter ! Ich fahre ein 11 Jahre alten Fiat Panda .Kann das Sozialamt mir nahe legen das Auto zu verkaufen.Wenn nicht ,können sie mir die Leistungen verweigern.

    1. Hallo Eva,
      leider können wir Ihnen nur in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II behilflich sein, nicht aber, wenn Sie Leistungen nach dem SBG XII beziehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre Frage nicht eingehen können.
      Viele Grüße

  11. Hallöchen, ich habe auch mal eine frage zum Thema Auto und Bürgergeld. Ich habe vor 3 Jahren ein Auto für etwa 12000,- gekauft. Wird es Schwierigkeiten beim Jobcenter geben? Bin 44 Jahre alt. Wenn man heute so schaut, liegt der Verkaufspreis so um 15000,- für mein Modell. Gespartes habe ich nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Jens,
      die Angemessenheitsgrenze für Autos liegt neuerdings bei 15.000 EUR. Diesbezüglich haben Sie also nichts zu befürchten.
      Viele Grüße

  12. Hallo liebes HartzIV Widerspruchsteam.
    Ich besitze nich ein Kfz als Leistungsbezieher von Bürgergeld. Da allerdings mein Konto weit im im Dispo ist, muss ich dieses Verkaufen. Kann man mir den Verkaufserlös des Fahrzeuges auf meine Bezüge anrechnen? Der Wert übersteigt die 2000€ nicht.
    Danke im Voraus für die Expertise.
    MfG Robert

    1. Hallo Robert,
      verkaufen Sie Ihr Auto, ist das als Vermögensumwandlung zu verbuchen. Dementsprechend sollte es zu keiner Anrechnung kommen.
      Viele Grüße

  13. Hallo,

    eine Tochter macht Ausbildung und möchte sich ein Auto kaufen ca. 15.500€ sie bezieht auch keine Leistungen.
    Sie möchte das Auto auf mich zulassen und auch die Versicherung über mich laufen lassen, weil sie ihr Füherschein grade gemacht hat und sie möchte etwas beim Autoversicherung sparen.
    Die Frage lautet: Wer ist der Besitzer von das Auto, meine Tochter weil Ihre Name steht am Kaufvertrag oder ich weil meine Name ist an dem Zulassungschein.
    Grüße
    Tessa

    1. Hallo Tessa,
      da sich diese Frage nicht auf den Bezug von Hartz 4-Leistungen bezieht, können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben. Grundsätzlich ist aber Eigentümer, wer im Fahrzeugbrief steht.
      Viele Grüße

  14. Hallo, ich bin 45 Jahre alt, ich habe meine gebrauchte Auto für 3.000 Euro verkauft weil er probleme machte, und später bei Kleinanzeige(Zeitung) finde eine Auto die günstig und gut ist und möchte für 6.500 Euro kaufen, und dann bei ADAC Autobewertung stelle ich fest der wert des Wagens liegt ja bei 9.000 Euro, was man ja auch nicht erwartet hat, also man möchte ja das Auto für die Familie kaufen und behalten können, werden hier jetzt in der fall die leistungen von Jobcenter eingestellt, oder alles was den wert von 7.500 EUR übersteig wird zu Grundfreibetrags Vermögen mitgerechnet (sollte man daher keine Vermögen besitzen), werden die leistung weiter laufen.

    1. Hallo Timo,
      den Wagen sollten Sie problemlos erwerben können. Selbst wenn der Wert über 7.500 EUR liegt, würde Ihr Vermögensfreibetrag für die Summe, die die 7.500 EUR übersteigt zum Tragen kommen. In dem Fall würden also 1.500 EUR auf Ihr Schonvermögen entfallen. Sofern Sie da über einen entsprechenden Puffer verfügen, steht dem Ganzen nichts im Wege.
      Viele Grüße

  15. Hallo alle! Meine Familie ist Hartz-IV-Empfänger. Haben wir das Recht, Geld von den Leistungen des Arbeitsamtes beiseite zu legen? Haben wir das Recht, mit dem gestundeten Geld ein Auto zu kaufen, wenn dieser Betrag 7500 Euro übersteigt? Oder beim Autohaus ein Auto auf Kredit für über 7.500 Euro nehmen? Mit freundlichen Grüßen M. Voznesenskyi

    1. Hallo Voznesenskyi,
      natürlich können Sie Geld beiseitelegen, das sieht der Gesetzgeber sogar vor. Allerdings kann ein Auto, das einen Wert von 7.500 EUR übersteigt, als unangemessen eingestuft werden. Ersparnisse sollen in erster Linie gebildet werden, um unerwartete Ausgaben stemmen zu können, bspw. Reparaturkosten für eine Spülmaschine oder ähnliches.
      Bei einem Fahrzeug, das die Angemessenheitsgrenze übersteigt, kann das Jobcenter von Ihnen verlangen, es gegen ein preisgünstigeres einzutauschen. Maßgeblich ist hier, um wie viel EUR der Wert überschritten wird.
      Die Frage nach dem Kredit erübrigt sich damit unseres Erachtens. Grundsätzlich können Sie als Hartz 4-Empfänger aber einen Kredit aufnehmen, sofern Ihnen dieser gewährt wird. Zu empfehlen ist das aber nicht.
      Viele Grüße

  16. Hallo,
    meine Mutter bezieht aktuell Hartz 4.
    Wir leben im selben Haushalt.
    Ich bin 22 Jahre alt und arbeite Vollzeit in dem Unternehmen, in welchem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
    Ich möchte mir nun gerne ein Auto im Wert von 16.000€ finanzieren.
    Gilt der Freibetrag i.H.v 7500€ für mich auch, oder bin ich in diesem Sinne „unabhängig“ von meiner Mutter?

    Schöne Grüße

    1. Hallo Selma,
      wenn Sie selbst keine Leistungen beziehen, sind Sie völlig unabhängig von Ihrer Mutter. Dem Wagen steht also nichts im Wege.
      Viele Grüße

  17. Ich fahre ein Wohnmobil, das auf den Namen meines Vaters gemeldet ist. Nun habe ich für dieses die Kfz-Steuer sowie Tüv und Reparaturen gezahlt, bevor ich arbeitslos geworden bin. Der Wert des Wohnmobils übersteigt sicher die 7.500€, dennoch möchte ich es um jeden Preis behalten. Das Jobcenter kann all meine Zahlungen, u.a. auch für’s Tanken, meinen Kontoauszügen entnehmen. Wenn das Wohnmobil jedoch offiziell nicht meins ist, darf ich dieses dann tortzdem fahren?

    1. Hallo Cindy,
      wenn das Wohnmobil offiziell Ihrem Vater gehört, sollte das keinen Einfluss auf Ihren Leistungsanspruch nehmen. Sie dürfen es frei nutzen.
      Viele Grüße

  18. Theoretisch:
    Wenn ich von einem Lotterie-Gewinn einen neuen Elektro-Pkw kaufe und vom Rest des Gewinns 6 Monate ohne Hartz4-Leistungen lebe,
    so ein Fall wurde hier bisher noch nicht behandelt.

  19. Hallo Julia Habe das vor ab als email erhalten. Warte auf den Brief (Ablehnungsbescheid). Dann werde ich sofort wiederspruch einlegen. Habe eine Arbeitsstelle angenommen weil das Jobcenter Trier-Saarburg ( Anna Seiwert) mir versichert hat das ich eine Förderung eines PKWs bis 3000,- kein problem wären da zwischen meinem Wohnort und der Arbeitstelle eine Entfernung von 23km pro weg ist wo weder Bus, Zug oder andere Öffentliche Verkehrsmittel gibt

  20. Hallo. Bei mir gehts um folgenes.Das Jobcenter hat mir die Förderung eines PKWs Abgelehnt (Ablenungsbescheid) mit der begründung. Das Jobcenter Trier-Saarburg fördert nur PKWs mit einem maximalen Kilometerstand von 150.000 km. Im Kaufvertrag ist ein Kilometerstand von 186.000 km angegeben. Das Jobcenter Trier-Saarburg kann dieses Fahrzeug daher nicht fördern. Ich schicke ihnen gerne auch einen Ablehnungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Anna Seiwert Markt u. Integration so die Orginal email….. Kann im Internet nichts finden das es eine maximale km einschränkung gibt.Würde mich über Antwort freuen (HILFE) was tun?

    1. Hallo Ralf-Markus,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ggf. kann dann per Widerspruch dagegen vorgegangen werden. Wichtig ist nur, dass der Widerspruch binnen eines Monats gestellt wird (Widerspruchsfrist).
      Viele Grüße

    2. Was passiert wenn jemand mein Auto anfährt und ich Hartz IV Empfänger bin und die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt aber ich den Schaden nicht von einer Werkstatt reparieren lasse kann das Jobcenter von mir das Geld verlangen

    3. Hallo Claudia,
      nein, es sollte dabei zu keiner Anrechnung durch das Jobcenter kommen. Rechnet das Jobcenter Ihnen den Vermögensausgleich an, lassen Sie den jeweiligen Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen.
      Viele Grüße

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