Alleinerziehendenzuschlag: Mehrbedarf für Alleinerziehende
Die Erziehung und Versorgung von Kindern lastet oft auf den Schultern von nur einem Elternteil. Das bedeutet Einschränkungen und Mehrkosten für diesen Elternteil. Wenn Sie Ihre Kinder alleine erziehen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Bürgergeld-Leistungen einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
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Was ist der Alleinerziehendenzuschlag genau?
Der Alleinerziehendenzuschlag ist eine Ergänzung zu Ihren Bürgergeld-Regelleistungen (ehemals Hartz 4). Diese Ergänzung wird gewährt, wenn Sie sich alleine um die Erziehung Ihres minderjährigen Kindes kümmern. Das heißt, dass Ihr Kind mit Ihnen zusammenlebt und Sie die Erziehung alleine übernehmen.
Der Alleinerziehendenzuschlag soll den höheren Aufwand der Alleinerziehenden für die Versorgung, Pflege und Erziehung der Kinder ausgleichen. Außerdem soll damit zum Beispiel ausgeglichen werden, dass Alleinerziehende weniger Zeit haben, um preiswert einzukaufen.
Die Höhe des Mehrbedarfes richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder:
Alter der Kinder | Mehrbedarf in Prozent (Ihres Regelbedarfes) | Entspricht bei einem Regelsatz von 449 EUR |
---|---|---|
1 Kind bis 7 Jahre | 36 % | 161,64 EUR |
1 Kind über 7 Jahre | 12 % | 53,88 EUR |
2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 161,64 EUR |
2 Kinder über 16 Jahren | 24 % | 107,76 EUR |
1 Kind unter 7 und ein Kind über 16 Jahren | 24 % | 107,76 EUR |
3 Kinder | 36 % | 161,64 EUR |
4 Kinder | 48 % | 215,52 EUR |
5 Kinder und mehr | 60 % | 269,40 EUR |
Hier ist der Bürgergeld-Regelbedarf maßgeblich. Alleinerziehende bekommen meist den Regelbedarf für Alleinstehende. Dieser liegt 2023 bei 502 EUR.
Bei einem Kind unter sieben Jahren und einem Regelsatz von 502 EUR beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende, auch Alleinerziehendenzuschlag genannt, 180,72 EUR.
Achtung: Mehrbedarfsgrenze
Unabhängig von der Anzahl der Kinder darf der Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht 60 % des Regelbedarfs überschreiten. Der Höchstbetrag liegt deswegen bei 301,20 EUR. Alles, was Sie rechnerisch darüber hinaus bekommen müssten, zahlt das Jobcenter nicht mehr aus.
Auch wenn Sie als alleinerziehender Elternteil mit Ihren eigenen Eltern oder Geschwistern zusammenwohnen und Ihr Kind mit im Haushalt lebt, muss Ihnen ein Alleinerziehendenzuschlag gewährt werden.
Den Alleinerziehendenzuschlag bekommen Sie nicht nur für die Erziehung Ihrer leiblichen Kinder. Auch wenn Sie Pflegekinder haben, muss der Alleinerziehendenzuschlag gewährt werden.
Achtung: Erziehungsanteil bestimmt Mehrbedarfsanteil
Wenn die getrennten Eltern beide Bürgergeld beziehen und das Kind gleichberechtigt erziehen, bekommt jeder Elternteil jeweils den halben Mehrbedarf. Falls ein Elternteil den überwiegenden Teil der Erziehung übernimmt, steht diesem ein anteilig höherer Teil des Mehrbedarfs zu.
Muss ich den Alleinerziehendenzuschlag beim Jobcenter beantragen?
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende muss nicht beantragt werden. Sie müssen dem Jobcenter nur mitteilen, dass Sie alleinerziehend sind. Dabei sollten Sie aber auch darauf achten, dass Sie dem Jobcenter genau mitteilen, wie viele Kinder Sie alleine erziehen und wie alt diese Kinder sind.
Info:
Wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenleben, der sich nicht mit um die Kindeserziehung kümmert, steht Ihnen auch ein Alleinerziehendenzuschlag zu. Zumindest im ersten Jahr des Zusammenlebens muss Ihnen das Jobcenter den Mehrbedarf weiter auszahlen. Falls das Jobcenter Ihnen diesen Mehrbedarf nicht gewährt, wenden Sie sich an hartz4widerspruch.de.
Was kann ich machen, wenn mein Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht in meinem Bürgergeld-Bescheid berücksichtigt wird?
Wenn der Mehrbedarf in dem Berechnungsbogen Ihres Bürgergeld-Bescheides nicht enthalten ist, hat das Jobcenter Ihnen keinen Mehrbedarf gewährt. In diesem Fall müssen Sie Widerspruch erheben. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie Ihren Bescheid bekommen haben.
Wer hilft mir, meinen Anspruch auf einen Mehrbedarf durchzusetzen?
Um sicherzugehen, dass Sie Ihren Alleinerziehendenzuschlag wirklich bekommen, können Sie sich Hilfe holen. Wir von hartz4widerspruch.de haben bereits Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Einer der häufigsten Jobcenter-Fehler ist es, Mehrbedarfe nicht zu gewähren. Die Anwälte sind Experten darin, Ihren Mehrbedarf schnell und unkompliziert durchzusetzen. Ihre Erfolgsquote für die Durchsetzung von Mehrbedarfen liegt bei nahezu 100 %. Sie sichern Ihnen die Leistungen, die Ihnen zustehen.
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Guten Tag ich würde mich gerne informieren ob mir mein Alleinerziehndengeld noch weiterhin zusteht. Ich habe mit meinem neuen Parte das Probejahr fast abgeschlossen. Mit dem nächsten Antrag würden wir als Bg zählen. Ich übernehme aber nach wie vor die Pflege und Erziehung meiner Tochter selber . Er ist kein Vaterersatz für sie. Steht mir da das Alleinerziehenden Geld trotzdem zu oder fällt das generell weg?
Danke im vorraus für Ihre Antwort
Hallo Franziska,
es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie weiterhin Anspruch haben. Allerdings gestaltet es sich schwierig, dem Jobcenter eine Berechtigung zu beweisen. Erklären Sie Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin also ganz genau, warum Ihnen der Mehrbedarf auch weiterhin zusteht.
Viele Grüße
Hallo,
In Anbetracht dessen dass ich dieses Jahr möglicherweise eine Arbeit in Frankreich annehmen könnte, bei der ich voraussichtlich alle zwei bzw. anderthalb Monate immer nur für jeweils eine Woche Zuhause wäre, stünde dann in diesem Fall meiner Lebensgefährtin der Alleinerziehendenzuschlag zu?
Hallo David,
ja, Ihrer Lebensgefährtin kann ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zustehen.
Viele Grüße
Guten Tag, bitte helfen Sie mir, ich bin ledig und erziehe zwei Kinder alleine, zuerst wurde mir Hilfe zugeteilt und dann wurde es abgesagt, weil ich angefangen habe, bei meiner Mutter zu leben und eine Wohnung zu mieten.
Hallo Khudytska,
haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, der nicht älter als einen Monat ist, lassen Sie den gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Entdecken sie Fehler, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo. Ich lebe mit meiner 14 jährigen tochter alleine und bin derzeit abhängig von harz 4, ich bekomme noch unterhaltsvorschuss und kindergeld, wird das nur in meinen oder auch in den regelsatz meiner tochter mit verrechnet? Und kriege ich genauso wie sie einen mehrbedarf? Und wieviel beträgt er für jeweils beide, also auch für die mutter? Anders gefragt, kriegen meine tochter und ich beide den mehrbedarf trotz unterhaltsvorschuss und kindergeld und steht meiner tochter auch zusätzlich ihr regelsatz noch zu?
Hallo Dominique,
Ihnen als Mutter steht der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu, Ihr Kind hat allerdings kein Anspruch auf Mehrbedarf. Der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld stellt Einkommen Ihres Kindes dar. Davon hängt auch ab, ob und wie viel Bürgergeld Ihrer Tochter ggf. zusteht.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin Alleinerziehend, mein Sohn ist 1,5 Jahre alt.
Ich beziehe Hartz V und bekomme Kindergeld und Unterhalt vom Vater.
Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf? Falls ja, wie kann ich einen Antrag stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hedi
Hallo Hedi,
ja, haben Sie. Wie dem Beitrag zu entnehmen ist, müssen Sie keinen Antrag auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen. Es genügt, Ihrem Sachbearbeiter mitzuteilen, dass Sie alleinerziehend sind, wie viele Kinder Sie haben und wie alt diese sind.
Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen, aus dem hervorgeht, dass Ihnen der Mehrbedarf nicht gewährt wurde, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen. Sie unterstützen auch bei einem Widerspruch.
Viele Grüße
Hallo ich lebe mit 4 Kindern und meinem Freund in einer Wohnung ( nicht der leibliche Papa von den Kindern) steht mir der Alleinerziehendenzuschlag da trotzdem zu ?
Hallo Nicole,
sofern Sie noch kein Jahr zusammenleben, befinden Sie sich im sogenannten Probejahr. Für diesen Zeitraum kann Ihnen ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zustehen. Wohnen Sie bereits seit über einem Jahr zusammen, ist nicht davon auszugehen.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich und meine 5 jährige Tochte leben von Hartz 4 seit 01.08.22, leider habe ich erst heute gewissen, dass ich den Anspruch auf einen Mehrbedarf habe, denn ich auch Alleinerziehende bin. Darf ich jetzt noch den Widerspruch beim Jobcenter erheben, oder habe ich schon keine Chance mehr?
Vielen Dank im voraus
Hallo Franzmann,
da Ihr Bescheid wahrscheinlich schon älter als einen Monat ist, können Sie keinen Widerspruch mehr einlegen. Allerdings können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Alle nötigen Informationen finden Sie im verlinkten Ratgeber.
Viele Grüße
Hallo,
ich arbeite als alleinerziehende Mama in Teilzeit. Nun ist mir aufgefallen, dass das Jobcenter unter Berücksichtigung meines Einkommens im Bescheid den Mehrbedarf für Alleinerziehende (Kind unter 7) von 161,64 auf 43,00 EUR runterechnet. Ist denn dieser Mehrbedarf nicht trotz Einkommen unantastbar oder darf der mit dem Einkommen verrechnet werden und entsprechend geringer ausfallen? Ich bin doch trotzdem alleinerziehend, und durch den Job noch mehr belastet als ohne???
Hallo Elli,
lassen Sie den Bescheid von unseren Partneranwälten einmal überprüfen. Ohne einen Blick darauf zu werfen, ist eine Einschätzung immer schwer zu treffen. Bei einer fehlerhaften Berechnung wird Widerspruch eingelegt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Hallo
Eine frage:
Ich bekomme von meinem EX Partner Unterhalt für unser Kind. Ich ziehe und verpflege unser Kind allein.
Bekomme ich trotzdem den Mehrbedarf für Alleinerziehende??
Vielen Dank im voraus
Hallo Vivian,
der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht auch, wenn Unterhalt fürs Kind gezahlt wird. Stellen Sie also einen Antrag.
Viele Grüße
Ich bin alleinerziehende Grossmutter. Bekomme ich Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Hallo Brigitte,
tatsächlich haben Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Viele Grüße
Meine Tochter lebt von Hartz4 hat 2 Kinder 10 J. und 3 Jahre bekommt von den Kindsvätern keinen Unterhalt(die zahlen nicht) bekommt aber vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss für beide Kinder, der Unterhaltsvorschuss ist aber viel weniger als der Unterhalt den die Väter zahlen müssten und die Tochter bekommt dadurch kein Hartz4 weil der Unterhalt ja zu Hartz4 dazu gerechnet wird sowie das Kindergeld. Seit 2 Jahren hat sie nun neuen Partner der bei ihr eingezogen ist und nun kann der neue Partner für die 2 anderen Kindern mitbezahlen *Essen und was so benötigt wird, da ja sein Einkommen dazugerechnet wird bei der Tochter.
Anstatt dass die Väter zur Rechenschaft herangezogen werden den zustehenden Unterhalt zu bezahlen ist es einfacher den neuen Partner sein Gehalt in den Topf zu schmeißen und der kann dann für die Kinder sorgen. Das ist Gerechtigkeit.
Guten Tag ich bin alleinerziehend und lebe mit 2 kleinen Kinder bekomme kein Mehrbedarf und für mein neu geborenes bekomm ich kein Unterhalt da ich mit dem Vater eine Beziehung führe aber leben nicht zusammen sondern getrennt was kann ich dagegen jetzt machen lg.
Guten Tag
Ich lebe mit mein sohn alleine und bin momentan in Elternzeit. Mit dem Papa bin ich noch in einer Beziehung aber wohnen in getrennte Wohnungen,das Jobcenter weiss dies und hat den Mehrbedarf komplett für alleinerziehende gestrichen. Auch wurde mein Unterhaltsvorschuss abgelehnt und wird trotzdem fiktiv weiter angerechnet auf dem Bescheid.Der Vater besucht sein Sohn 2mal wöchentlich. Steht mir wirklich kein Mehrbedarf zu wenn ich in einer beziehung bin?
ich bin Oma eines 7-jährigen Jungen, und meine Tochter ist ebenfalls alleinerziehend und Hartz-IV-Empfänger.
was sie mir bezüglich des Mehrbedarfs für Alleinerziehe erzählt hat, und das was ich auch hier gelesen habe, macht mich wütend und sprachlos, weil die Regelungen einfach paradox sind!
1. der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird mit zunehmendem Alter des Kindes gekürzt, obwohl die Kosten für das Kind mit zunehmenden Alter steigen
2. das staatliche Kindergeld wird bei der Mutter als Einkommen des Kindes angerechnet, sodass ihr Grundeinkommen (Hartz IV- Geld) sinkt!
3. die Kinder, auch von alleinerziehenden Müttern sind unsere Zukunft!!!!
wenn die alleinerziehenden Mütter und Väter resignieren und sich aufgeben, überträgt sich das auf die Kinder! Sie haben schlechtere Lernbedingungen, fehlende Motivationen, und neue Arbeitslose!!!!!!
und hier meine letzte Frage: bekommen alle, die hier Fragen stellen, wie sie weiter machen sollen, eine Antwort? Wenn ja, wäre es schön wenn die Antworten auch öffentlich gemacht werden würden!
Das ist es,ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kinder,mein Partner ist vor 4 Jahren gestorben.Der Vater von meinen 2 Kind.Hab auch kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen,bis ich den Fehler bemerkt habe vor paar Monaten.Mir sagte eine Frau,die im Jobcenter arbeitet,das da grobe Fehler gemacht wurde von Mitarbeiter.Hab dann nur für 1 Jahr,das Geld zurück bekommen,das ist so gesetzlich,obwohl Jobcenter den Fehler gemacht hat. Die andere 2 Jahre gelten jetzt nicht.Das finde ich auch eine Sauerei.Hab nur für meinen 9 jährigen Sohn das Geld zurück bekommen und mein ältere Sohn ist jetzt 19 und war da in Ausbildung.Genau so komisch ist der Beitrag,ab 7 Jahre kriegt man weniger,obwohl man eigentlich mehr Geld braucht wenn das Kind älter wird.Kann viele Geschichten erzählen, alles was mir passiert ist mit Zusammenhang von Jobcenter,wie die Menschen betrogen werden,vor allem Alleinerziehende,da kriege ich grosse Wut.
Hallo warum bekommt mein Kind wenn Sie 7 Jahre wird 100Euro weniger an Mehrbedarf?
Ich habe 6 minderjerige kinder und bekomme 155€ Alleinderzinder
Hallo,
Ich bekomme der zeit aufstockend zu meinem Gehalt alg 2.
Nun wurde mir mein Mehrbedarf alleinerziehend gestrichen, weil ich nit dem kindsvater in einer Partnerschaft auf getrennten Lebensraum bin. Und dir Wohnungen eine strasse trennt. Ist das richtig so?
Hallo Kim Lisa,
das kann ich leider nicht beurteilen. Unsere Partneranwälte prüfen aber Ihren Änderungsbescheid und helfen Ihnen bei einem Widerspruch, sofern sich Fehler auftun. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich habe eben mit meinem Jobcenter gesprochen. Ich beziehe für meine Tochter (7 Wochen alt) Kindergeld und bekomme Elterngeld. Unterhaltsvorschuss ist beantragt. Ich erziehe meine Tochter allein, da ich vom KV getrennt bin und er auch 600 Kilometer weit weg wohnt. Die Dame vom Jobcenter sagte mir eben das ich den Mehrbedarf nur bekomme wenn wir beide uns um unser Kind kümmern. Hier finde ich andere Informationen, sie wolle das jetzt nochmal Prüfen.
Hallo ich bin eine Alleinerziehend mit ein 4 jähriger tochter bekomme vom Jobcenter 446 Euro ausgezahlt die miete geht direkt zum vermieter meine Tochter bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss können sie mir sagen ob das der regelbedarf für uns ist oder ob das Jobcenter falsch gerechnet hat ist im märz die erste auszahlung nach der für Alleinerziehende da ich mich gerade ganz frisch getrennt habe und jetzt mit meiner Tochter eine eigene Wohnung habe nun meine Frage ansehen hat das Jobcenter einen Fehler gemacht soll ich lieber ein Widerspruch schreiben oder ist die Rechnung richtig vom Jobcenter mit den 446 Euro plus das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss
Ich habe 7 Kinder und ich bin alleine Mutter erziehen der Jobcenter zahlt nicht für mich sowie alleine Mutter erzählen warum
Hallo
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, mein Sohn wird 12 und meine Tochter 16. Warum wird mir der Mehrbedarf gekürzt weil meine Tochter 16 wird? Ihre Kosten bleiben doch gleich. Sie isst oder trinkt doch nicht plötzlich weniger. Ich gehe arbeiten, bekomme also nur Aufstockung, habe aber bis jetzt etwas über 200 € noch vom Jobcenter bekommen. Im Oktober bekomme ich nicht mal mehr 100€ und ab November nicht mal mehr 50€.
Wäre es da nicht besser ich würde Wohngeld beantragen?
Mit freundlichen Grüßen Tanja
Warum wird eigentlich ab den 7 lebensjahr der alleinerziehende bedarf 100 eur weniger.gerade da wo man für das kind mehr geld brauch,es kommt in die schule und alles
Hallo,
Mein Tochter wird 7, und größer und alles teurer und wenn plötzlich 100€ fehlen kann man nicht mehr neue Kleidung kaufen man muss immer planen oder fahren zum Zoo zum Beispiel. Dazu dann noch chronisch krank sein macht es noch komplizierter.
Kann man dort irgendwas machen. Das es anders geht.
Hallo, kann man gegen die Senkung des Mehrbedarf ab Vollendung des 7. Lebensjahres vorgehen? Mein Sohn wird ja mit Eintritt in die Schule nicht günstiger und hört auch nicht auf zu essen und zu wachsen. Ich sorge auch weiterhin komplett alleine für ihn und mit nun 100€ weniger, kommen wir nicht mehr über die Runden.
Hallo, kann man gegen die Senkung des Mehrbedarf ab Vollendung des 7. Lebensjahres vorgehen? Mein Sohn wird ja mit Eintritt in die Schule nicht günstiger und hört auch nicht auf zu essen und zu wachsen. Ich sorge auch weiterhin komplett alleine für ihn und mit nun 100€ weniger, kommen wir nicht mehr über die Runden. Ich werde mein Auto abmelden müssen und kann nicht mehr zu meinem Minijob fahren, für den ab April 2021 eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit Stelle für mich vorgesehen war, wenn eine Kollegin in Elternzeit geht. Die Senknung des Mehrbedarfs runiniert uns nun die Zukunftspläne, da ich diese Stelle nicht mehr bekommen werde, wenn ich jetzt dann nicht mehr hinkommen kann.
Hallo.
Ich bin letzte Woche mit meiner Tochter (2 Jahre) nach 4 Jahren aus Spanien zurück gekehrt aufgrund der schlechten Arbeitslage. Ich bin vom Vater nicht getrennt, er muss aber noch 2-3 Monate in Spanien bleiben um verschiedene Papiere fertig zu machen. Steht mir in dieser Zeit trotzdem der Alleinerziehenden Zuschlag zu?
Hallo,
Ich bin auch Alleinerziehend mein Sohn ist 7 geworden und nun fehlen mir monatlich 100€.
Davor bin ich schon knapp über die runden gekommen , aber wenn mein sohn schuhe oder Unterwäsche brauchte konnte ich ihm das auch kaufen …
Jetzt geht das absolute nicht mehr …
Denn schuhe und unterwäsche kaufe ich ehrlich gesagt nicht gebraucht ,das tut mann meiner meinung nach nicht!!!
Da der kleine schnell aus seinen sachen rauswächst stehe ich immer öfter vor einem finanziellem problem !
Gibt es da nicht ne lösung für ?
Zb: ein einmaliges Dahrlehn oder ähnliches??
Ich bin alleinerziehend und im Bescheid steht der Mehrbedarf. Außer dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss beziehen nichts weiter. Miete ist angemessen… und trotzdem habe ich mit Kind nur 446 € ! Wie ist das möglich, wenn der Regelsatz schon bei 432 € liegt?
Hallo, ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist zwar 18 aber sie ist in einer berufliches Gymnasium. Darf ich trotzdem einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen? Ich habe letztens einen Bescheid bekommen, wie kann ich ihm überprüfen, ob alles richtig berechnet würde? Nebenbei ich habe fehlende Punkt über Kostenübernahme von Krankenversicherung meiner Tochter gefunden. Ich habe einen Mail mit der Hinweis an der Jobcenter geschickt, dass da nicht alles richtig sei, darauf würde mir geantwortet, dass die Krankenversicherungskosten ab „jetzt“ werden übernommen und es wird keine neue Änderungsbescheid ausgedrückt. Darf ich oder soll ich da ein Widerspruch zu legen? Danke
Gibt es Gründe, die gegen eine Senkung des Alleinerziehendenzuschlags ab 7 sprechen? Ich erziehe mein Kind ja weiterhin allein und je größer sie werden, umso mehr kosten sie auch.
Hallo,
Ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder ich möchte wissen wie hoch darf die Miete sein?
Danke
Ich lebe die nächsten 22 Wochen mit meinen 4 Kindern allein. Sie sind 13 monate. 4 Jahre. 8 Jahre und 10 Jahre. Mein partner befindet sich wegen einem Drogenproblem in einer stationären Therapie. Das Jobcenter hat meinen Antrag auf mehrbedarf für Alleinerziehende abgelehnt. Mit folgender Begründung: er ist ja immer noch Teil der Bedarfsgemeinschaft. Was hat aber das eine mit dem anderen zutun? Ich habe die alleinige Sorge, Pflege und Erziehung der Kinder. Habe einen schriftlichen Widerspruch geschrieben. Bitte um schnelle hilfe
Hallo. Ich lebe die nächsten 5.5 Monate mit 4 Kindern allein, weil sich mein Partner in einer stationären Therapie befindet. Das jobcenter hat den mehrbedarf abgelehnt. Mit der Begründung. Der Partner bekommt ja trotzdem noch seine Grundsicherung. Genau… Das ist seine Grundsicherung.
Ich bin Alleinerziehend und lebe mit meiner Tochter alleine in der Wohnung bin trotzdem mit dem KV in einer Beziehung.
Trotzdem wurde mir der Mehrbedarf gestrichen obwohl ich mich überwiegend alleine um unsere Tochter kümmere und Einkaufen gehe. Mein Freund ist den ganzen Tag auf Arbeit und hat eine eigene Wohnung und noch zwei andere Kinder für die er Aufkommt.
Warum steht mir der Mehrbedarf nicht zu?