Heizkosten-Nachzahlung? Antrag auf Übernahme stellen

Einmal im Jahr liegt die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Trotz sparsamer Lebensweise kann das eine Nachzahlung bedeuten. Aber das ist kein Grund zur Sorge, denn das Jobcenter muss die Kosten übernehmen.

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Zu Ihren Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) gehören auch die Kosten der Unterkunft. Diese beinhalten die Übernahme Ihrer Mietkosten, also der Kalt- und der Warmmiete. Die Wohnungsgröße und die Mietkosten müssen in einem angemessenen Rahmen liegen, die Ihr Jobcenter je nach Region vorgibt. Die angemessenen Grenzen richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel.

Wer bezahlt die Heizkosten?

Die Heizkosten gehören zur Warmmiete und werden vom Jobcenter übernommen. Das übliche Vorgehen ist wie folgt: Das Jobcenter überweist Ihnen Ihren Bürgergeld-Regelsatz (ehemals Hartz 4-Regelsatz) und die volle Miete in einem Betrag. Sie leiten anschließend das Geld für die Miete an Ihren Vermieter weiter. In wenigen Fällen wird das Geld direkt an den Vermieter überwiesen. Beispielsweise, wenn Sie Mietzahlungen in der Vergangenheit bereits für einen anderen Zweck verwendet haben und so Mietschulden entstanden sind. Wenn Sie selbst möchten, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt, können Sie das beim Jobcenter beantragen.

Stromkosten gehören zum Bürgergeld-Regelsatz

Ihr Strom gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft. Den müssen Sie aus Ihrem Regelsatz bezahlen. Deswegen sollten Sie darauf achten, ob Sie einen Durchlauferhitzer oder eine Gastherme in Ihrer Wohnung haben. Wenn das so ist, haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Strom ebenfalls heizen und Ihnen deswegen höhere Kosten entstehen. 

Wie kommt es zu einer Nachzahlung?

Die Nebenkosten werden von Ihrem Vermieter für das Jahr überschlagen und von Ihnen als monatlicher Abschlag gezahlt. Es kann vorkommen, dass Sie mehr verbrauchen, als Sie bezahlt haben. Dies kann trotz sparsamen Verhaltens der Fall sein. Gab es beispielsweise einen sehr kalten Winter, wurde mehr geheizt als normal. Daher rechnet der Vermieter einmal im Jahr ab, ob sich die gezahlten Nebenkosten und Ihr Verbrauch decken. Haben Sie weniger verbraucht, als Sie bezahlt haben, bekommen Sie eine Rückzahlung. Haben Sie aber mehr verbraucht als bezahlt, müssen Sie nachzahlen.

Wer übernimmt die Nachzahlung?

Da das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft aufkommen muss, ist auch die Nachzahlung zu übernehmen. Allerdings kann das Jobcenter eine Übernahme ablehnen, wenn es ein verschwenderisches Verhalten des Bürgergeld-Empfängers vermutet und die Nachzahlung unangemessen hoch ist. In diesem Fall wird in der Regel ein Darlehen, auch bekannt als Bürgergeld-Kredit (ehemals Hartz 4-Kredit), gewährt, mit dem Sie die Nachzahlung bezahlen können. Das Darlehen wird Ihnen dann monatlich auf Ihren Bürgergeld-Regelsatz angerechnet. In diesem Fall müssen Sie einen Darlehensantrag beim Jobcenter stellen.

Wichtig:

Eine Nachzahlung für Strom wird nicht vom Jobcenter übernommen. Da Stromkosten aus dem Bürgergeld-Regelsatz bezahlt werden, muss auch die Nachzahlung damit beglichen werden. Sollten Sie aber eine Strom-Rückzahlung erhalten, dürfen Sie diese anrechnungsfrei behalten.

Wie beantrage ich eine Übernahme der Nachzahlung beim Jobcenter?

Damit Ihr Jobcenter die geforderte Nachzahlung Ihrer Nebenkosten übernimmt, reicht ein formloser Antrag. Mit unserem Antragsformular geht das in wenigen Minuten. Sie können Ihre relevanten Daten eintragen und erhalten im Anschluss den fertigen Antrag als PDF über Ihre E-Mail-Adresse. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben und bei Ihrem Jobcenter einreichen. Sollte Ihr Jobcenter eine Übernahme ablehnen, sind wir von hartz4widerspruch.de an Ihrer Seite.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie hoch dürfen die Heizkosten beim Bürgergeld sein?
Die Heizkosten muss das Jobcenter im Einzelfall prüfen. Als grobe Orientierung gilt: Etwa 1 EUR pro qm ist in Ordnung.
Werden Heizkosten vom Bürgergeld übernommen?
Das Jobcenter übernimmt Heizkosten in angemessener Höhe zusätzlich zu den Mietkosten und den "harten" Nebenkosten.
Wie viel Warmmiete übernimmt das Jobcenter?
Die Mietobergrenzen legt jede Kommune selbst fest. Sie sind online häufig zu finden. Falls das Jobcenter nicht die vollen Mietkosten übernimmt, lohnt sich oft ein Widerspruch.

81 Antworten auf „Übernahme der Heiz- und Nebenkostennachforderung“

  1. Ich bin Vermieter und hatte ab 01.06.2022 mein komplettes Haus an eine aus der Ukraine geflohene Großfamilie (die Eltern und ihre insgesamt 8 eigenen minderjährigen Kinder). Die Miete und die Abschläge auf die Nebenkosten wurde nachfolgend vom Jobcenter auf mein Konto transferiert. Die Familie verließ am 07.02.2022 das Haus ohne gekündigt zu haben. Der Auszug wurde auch nicht avisiert. Am 06.03. und Anfang Juli 2023 machte ich Nebenkostenabrechnungen (mit erheblichen Nachforderungen) an das Jobcenter auf. Das Jobcenter lehnt den Ausgleich der Nachforderungen ab, weil die Familie im Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnungen nicht mehr hilfebedürftig gewesen sei. Außerdem weißt das Jobcenter auf das Datenschutzgeheimnis hin und lehnt es ab, mit mir als Vermieter über den konkreten Fall zu sprechen.
    Im Jahre 2022 wurde von verantwortlichen Politikern kommuniziert, man möge den ukrainischen Flüchtlingen privaten Wohnraum anbieten und die Mieten bzw. die Nebenkosten würden vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt.

    1. Hallo,
      tatsächlich trifft es leider zu, dass das Jobcenter nicht mehr zuständig ist, sofern die Familie zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr in dem Haus gewohnt hat und auch nicht mehr hilfebedürftig war.
      Viele Grüße

  2. Hallo,
    Ich beziehe Bürgergeld für mich und meinen Sohn. Das Jobcenter hat mich im März aufgefordert, meine Nebenkostenabrechnungen für 20/21/22 einzureichen. Bis dato wusste ich nicht, dass ich die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter einreichen muss. In der Nebenkostenabrechnung geht es um: Müllgebühren, Wasser, Hausmeisterkosten, Gebäudeversicherung. (Gas und Strom zahlen wir selbst)

    Ich habe letzte Woche 2 Stunden beim Jobcenter gesessen, da:
    1. Mein Sohn ein Ausbildung am 01.08. angefangen hat (Kopie vom Vertrag natürlich eingereicht)
    2. Ich am 01.09. ich einen Job anfangen werde (Kopie vom Vertrag natürlich eingereicht)
    3. Mein Sohn eine Klassenfahrt gemacht hat und da das Busunternehmen teurer geworden ist und die Schule noch 60,00 Nachzahlung fordert von allen (natürlich Antrag „Teilhabe und Bildung eingereicht)
    4. Ich ein Weiterbildung gemacht habe und ich immer noch auf meine Fahrtkosten warte und mir pro Stecke 7 km abgezogen wurden.
    5. Ich einen Antrag auf Überbrückungsgeld gestellt habe, weil mein Gehalt kommt erst am 30.09.

    Jetzt kamen gestern sage und schreibe 6 Brief vom Jobcenter.

    1. 3 x Nebenkostennachzahlung werden nicht bezahlt, weil die Wohnung zu groß ist.
    2. Sie benötigen eine Gehaltsabrechnung von meinem Sohn bis zum 25.08.
    3. Die Nachzahlung für die Klassenfahrt wurde abgelehnt, es sei denn ich habe die Rechnung vom Busunternehmen.
    4. Bzgl. Überbrückungsgeld bräuchten sie meinen Arbeitsvertrag?????

    Ist das alles ok, was das Jobcenter da macht???

    Viele Grüße

    1. Hallo S.M.,
      leider können wir das im Detail nicht bewerten, ohne einen Blick darauf zu werfen. Die Ablehnungsbescheide für die Übernahme der Nebenkostennachzahlung sowie für die Klassenfahrt können Sie gerne durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei gegebenen Erfolgsaussichten wird Widerspruch eingelegt.
      Bzgl. der Gehaltsabrechnung und Ihrem Arbeitsvertrag sprechen Sie noch einmal mit dem Jobcenter und erklären Sie, wann mit der Gehaltsabrechnung zu rechnen ist. Bzgl. Ihres Arbeitsvertrages: Dass Unterlagen beim Jobcenter verloren gehen, ist leider keine Seltenheit. Reichen Sie den erneut ein.
      Viele Grüße

  3. Hallo
    Ich habe die Gasjahresabrechnung bekommen, und soll 425 € nachzahlen.
    Mein Mann bekommt Rente und Sozialhilfe, ich bekomme EM Rente und ebenfalls Sozialhilfe.
    Das Sozialamt hat 353,68 € übernommen und behauptet, den Restbetrag müssen wir selbst zahlen, sie (Sozialamt) dürfte nicht alles übernehmen.

    LG

    1. Hallo Angelika,
      bei Angelegenheiten in Zusammenhang mit Sozialhilfe können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Unser Service richtet sich ausschließlich an Bürgergeld-Beziehende.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia
      Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist doch auch Bürgergeld

    3. Hallo Angelika,
      nein, es handelt sich um unterschiedliche Leistungen. Bürgergeld steht nur Menschen zu, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Leistungen basieren auf dem SGB II. Nicht so Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Sozialhilfe nach dem SGB XII.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    für meine vorherige wohnung der Mietkaution wurde vom Amt für Wohnen und Grundsicherung übernommen.
    für Mietkaution Rückzahlung, in Rate habe ich damals nicht gezahlt, da diese nicht notwendig war, sie sollte nach der Räumung die wohnung an das Amt für Wohnen und Grundsicherung zurückerstattet werden, aber der Vermieter die Nachzahlung von 200 Euro für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung von der Mietkaution für die wohnung abgezogen.
    Ich habe nach dem 7 Monaten kein Bestätigungsschreiben über die Nachzahlung für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung von das Amt erhalten.
    Denken Sie, dass dies als gelöst oder erledigt gilt, oder sollte ich ein Bestätigungsschreiben erhalten?
    Beste Grüße
    Elvis

    1. Hallo Elvis,
      um das zu klären, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Amt in Verbindung. Wir treffen diesbezüglich keine Aussagen.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag,
    ich bin ALG2 Empfänger, Für mein wohnung in Frankfurt am Main habe ich vom Vermieter eine nachzahlung für die Heiz- und Nebenkostennachforderung für das Jahr 2021 erhalten. Ich bin im April 2022 von Frankfurt nach Berlin gezogen.
    Ich habe alle Unterlagen für die Heiz- und Nebenkostennachforderung für das Jahr 2021 im Dezember 2022 beim Jobcenter in Frankfurt eingereicht, nach 6 Monaten im Juni 2023 hat mir das Jobcenter in Frankfurt einen Brief geschickt, dass wir die Heiz- und Nebenkostennachforderung für das Jahr 2021 nicht übernehmen können, da Sie nicht mehr bei uns sind und Sie keine leistungen von uns beziehen, sind wir nicht für die sache zuständig.
    meine Frage
    Wer trägt für mich die nachzahlung für die Heiz- und Nebenkostennachforderung für das Jahr 2021, das Jobcenter in Frankfurt oder das Jobcenter in Berlin? Wer ist zuständig ?
    Viele Grüße
    Alina

    1. Hallo Alina,
      das neue Jobcenter ist für die Nachzahlung zuständig. Reichen Sie die Nebenkostenabrechnung also bei Ihrem Jobcenter in Berlin ein.
      Viele Grüße

  6. Hallo. Wir haben eine Gasnachzahlung von 759 Euro bekommen. Das Jobcenter hat uns 240 gestrichen, weil wir angeblich unverhältnismäßig geheizt haben. Der wahre Grund ist aber, dass wir in den Jahren vorher noch Holz gelagert hatten und viel mit unserem Kamin geheizt haben. Jetzt ist das Holz alle und neues unbezahlbar. Unser Haus in dem wir zur Miete wohnen ist nicht gedämmt. Wir haben den ganzen Winter nie über 20 Grad geheizt und zum Teil mit Decke gesessen und werden jetzt noch dafür bestraft. Was sollen wir tun?

    1. Hallo Sylvia,
      lassen Sie den Bescheid einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Sie legen Widerspruch ein, sofern Erfolgsaussichten bestehen. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    ich habe im vergangenen Winter so wenig geheizt wie möglich, um die Heizkosten gering zu halten. Des weiteren habe ich mehr bezahlt, als der Abschlag besagt, um den gestiegenen Preisen entgegen zu wirken und eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Nun hat sich daraus ein Guthaben ergeben. Das Jobcenter hat mir aufgrund dieses Guthabens einen Bescheid geschickt und verlangt, dass ich ihnen dieses Guthaben überweise, mit der Begründung, dass mir ja anscheinend zu viel Heizkostengeld bezahlt wurde. Was nicht stimmt, da ich die Mehrzahlung ja aus “eigener Tasche” geleistet habe.
    Kann ich gegen diese Forderung vorgehen und wenn ja, wie?

    1. Hallo,
      lassen Sie den Bescheid von unseren Partneranwälten einmal prüfen. Stellen sie fest, dass die Forderung des Jobcenters unberechtigt ist, wird Widerspruch eingelegt. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  8. Hallo ich habe das letzte mal im August 2022 Arbeitslosengeld II bekommen und im September 2022 meine Nachzahlungs Aufforderung vom Vermieter. Das Jobcenter sagt sie übernehmen diese Zahlung nicht weil ich nicht mehr im Leistungsbezug bin da ich ab September Witwenrente beziehe obwohl die weniger ist als Arbeitslosengeld II habe ich mich aus dem Arbeitslosengeld Bezug abgemeldet um nicht mehr unter der ständigen Kontrolle vom Amt zu stehen.Dürfen sie diese Übernahme einfach ablehnen obwohl die Kosten entstanden sind als ich noch im Leistungsbezug war?Bitte helft mir!!!Liebe Grüße Chrisi

    1. Hallo Chrisi,
      dass die Kosten entstanden sind, während Sie im Leistungsbezug waren, spielt tatsächlich keine Rolle. Das bedeutet im Umkehrschluss: Haben Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten, nachdem Ihr Bezug geendet hat, muss das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen.
      Viele Grüße

  9. Hallo,

    habe von meiner Vermieterin die Betriebskostenabrechnung 2022 am 3 Januar erhalten.
    Am 4 Januar habe ich es beim Jobcenter eingereicht, wegen Nachzahlung.

    Leider habe ich vom Jobcenter eine Absage erhalten, das es nicht Fristgerecht ist.

    Bis wann muss ich bei Nachzahlung den Antrag bei Jobcenter gestellt haben, gibt es da Fristen?

    1. Hallo,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Einzige Voraussetzung ist, dass dieser nicht älter als einen Monat sein darf, um ggf. die Widerspruchsfrist einhalten zu können.
      Viele Grüße

  10. Hallo,
    ich habe aus dem Regelsatz mehr Nebenkosten gezahlt wie ich müsste (Sparzwecke). Nun waren die tatsächlichen Gesamtnebenkosten ca. 1000€. Vom Jobcenter wurden an NK insgesamt 840€ gezahlt. Bezahlt an NK wurden insgesamt 1210€, da ich “aus eigener Tasche” bzw. aus dem Regelsatz mehr zahlte. Nun hätte das Jobcenter eine NK Nachzahlung von 160€ übernehmen müssen, lehnt dies jedoch ab, da bereits beglichen wurde und vom Vermieter keine Forderung bestand, sondern sogar ein Guthaben aufwies. Habe ich ein Recht auf die 160€ oder habe ich nun “Pech gehabt”?
    Viele Grüße

    1. Hallo Deseada,
      waren Ihre KdU bereits abgesenkt, haben Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Übernahme. Das hat aber weniger mit Ihren Zahlungen an sich zu tun, sondern mit dem fehlenden Bedarf. Sind Ihre KdU nicht abgesenkt, können Sie jedoch Anspruch haben. Lassen Sie also Ihren Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Einzige Voraussetzung ist, dass dieser nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  11. Hallo,
    Eine Frage: ich bekomme seit Dezember 2022 ALG II und jetzt Teil Bürgergeld zum Minijob dazu. Wenn meine Nebenkostenabrechnung für 2022 im September kommt muss da Jobcenter die übernehmen auch wenn ich 2022 kein ALG II bezogen habe?
    MfG

    1. Hallo Carina,
      ja, entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Forderung hilfebedürftig sind.
      Viele Grüße

  12. Ich hab mal ne frage wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet kommt und man noch nicht lange einen job hat warum Wird dieser Zeitraum nicht bezahlt?

    Andere kommen ins jobcenter und bekommen alles bezahlt .

    Dann Wird man noch regelrecht bestraft darf kosten selber tragen obwohl man nichts dafür kann das die Abrechnung später kam.

    1. Hallo,
      sofern Sie aufgrund der Nachzahlung kurzzeitig wieder hilfebedürftig werden, können Sie Anspruch auf Übernahme haben. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem News-Beitrag: Hohe Heizkosten: Beschäftigte haben Anspruch auf Hartz IV. Die Regelung gilt auch beim Bürgergeld.
      Viele Grüße

  13. Ich bin Rentner in der Grundsicherung. Habe im vergangenen Jahr (01.02.22)einen Mietsvertrag unterschrieben, obwohl ich Post vom Sozialamt bekommen hatte. Der Brief war aber verlegt und ist mir heute in die Hände gefallen. Laut Brief vom Amt waren die Heizkosten zu niedrig angegesetzt. Muss ich die Kosten jetzt selber zahlen, wenn eine Nachzahlung kommt. Danke!

    1. Hallo Irene,
      leider können wir Ihnen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII nicht weiterhelfen. Unser Service bezieht sich ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II.
      Viele Grüße

  14. Habe NK Abrechnung für das Jahr 2021-2022 erhalten, in diesem Zeitraum war ich vom JC abhängig, momentan seit 5 Monaten bekommen wir keine Leistungen, darf ich an JC wenden , würden die mir meine Nk Abrechnung zu zahlen

  15. Noch einmal ich,
    Habe vom Jobcenter für 2022 keine Heizkosten bekommen nur Betriebskosten. Also es wurden auch keine Heizkosten im Bescheid berechnet.
    Es ist hier eine Ölheizanlage und ich wohne zur Miete. Die Nebenkosteabrechnung habe ich nun den Jobcenter eingereicht ist ja nun ein hoher Betrag 2211€ da ich keine Vorauszahlung leisten konnte. Mein Vermieter hat extra Zähler einbauen lassen da sich letztes Jahr das Jobcenter für 2021 auch geweigert hat Heizkosten zu übernehmen da wir 2 WE sind und bis dato das Öl geteilt haben wegen der gleichen Wohnungsgröße von 45qm. Das Amt war dagegen und deshalb jetzt Zähler und Heizabrechnung für Warmwasser und Heizung auf Kwh. Jetzt will das Jobcenter von mir Nachweise vom Brennmaterial und Rechnungen vom Einbau der Zähler usw. wie soll ich das machen? Der Vermieter sitzt in Bademwürtenberg und schickt mir die Nebenkostenabrechnung mit dem §35 für Handwerkerrechnungen die ich dann beim Finanzamt geltend machen könnte wenn ich eine Lohnsteuer machen würde.
    Ich habe das Amt immer darauf hingewiesen das mir keine Heizkosten berechnet werden. 2022 habe ich dann die Ölrechnung bezahlt bekommen nachdem ich mit dem Anwalt gedroht habe. Aber auch im den neuen Bescheid sind keine Heizkosten berücksichtigt worden. Muss ich denn wieder einen Anwalt einschalten?
    Gruß Philipp

    1. Hallo Philipp,
      auch hier raten wir Ihnen, den Bescheid zwecks Prüfung und Widerspruch an unsere Partneranwälte zu übermitteln. Sie unterstützen Sie dabei, die Leistungen zu erhalten, die Ihnen auch zustehen.
      Viele Grüße

  16. Schönen guten tag

    Ich habe meine nebenkostenabbrechnung beim jobcenter eingereicht und sie haben sie mir abgelehnt mit der Begründung das ich ja nur bis zum 31.09.2022 Hartz Empfänger war müssen sie nicht trotzdem ein Teil übernehmen da ich ja die meiste Zeit von ihnen Geld bekommen Habe?lg janine

    1. Hallo Janine,
      leider nein. Sobald Sie finanziell wieder für sich aufkommen können, müssen auch Nebenkostennachzahlungen wieder selbst übernommen werden. Ist die zu zahlende Leistung allerdings so hoch, dass sich daraus wieder eine Hilfebedürftigkeit ergibt, kann eine Übernahme gerechtfertigt sein. Lassen Sie den Bescheid im Zweifelsfall von unseren Partneranwälten prüfen. Wird ein Fehler seitens des Jobcenters festgestellt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  17. Zur ergänzung Ich bekomme erwerbminderungsrente und werde aufgestockt mit algII.
    Lebe nur in 36qm Mut einer kleinen Dusche.

    Mfg

  18. Ich musste dür eine weiterbewilligung 3 Monate Kontoauszug abgeben. Mittlerweile weile alle drei Monate bei diesen neuen Sachbearbeiter. Er hat gesehen das ich ein duspo aif mein Konto habe und hat so mit frech die Übernahme meiner Betriebskosten verweigert obwohl ich weniger verbraucht habe als vorausbezahlt wurde. Ich würde verschwenderisch leben. Ich denke er möchte mir eine reinstecken weil ich ein dispo habe. Wie kann ich mich da gegen wehren. ?????

    1. Hallo Heidi,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid (nicht älter als einen Monat) haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  19. Guten Abend.
    Ich war 2021 nicht im Bezug des Jobcenter. Übernimmt das Jobcenter trotzdem die Nebenkosten für 2021.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe

    1. Hallo Uwe,
      werden Sie aufgrund der Nachzahlung in dem Monat, in dem diese fällig wird, hilfebedürftig, können Sie unter Umständen einmalig Leistungen beziehen. Dazu haben ich Ihnen hier einmal einen Beitrag verlinkt: Beschäftigte haben Anspruch auf Hartz 4.
      Viele Grüße

  20. Hallo war bis zum 12.12.2021 beim Jobcenter ALG 2 Empfänger, und seit dem 13.12.2021 bin ich raus aus der Leistung da ich eine Beschäftigung begonnen habe. Habe Heute meine Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2021 bekommen mit einer Forderung von 444,56 €. Da die Abrechnung für das Jahr 2021 ist und ich fast das ganze Jahr Leistungen bekommen habe ist meine Frage:

    Kann ich trotzdem einen Antrag an das Jobcenter stellen da die das Jahr 2021 immer meine Miete bezahlt hatte ?? Oder muss ich dies selber zahlen ?

    lg

    1. Hallo Abdullah Kurtoglu,
      sofern Sie auf keine Hartz 4-Leistungen mehr angewiesen sind, müssen Sie die Nebenkostenabrechnung selbst zahlen. Dass die Kosten in einem Zeitraum entstanden sind, in dem Sie Leistungen bezogen haben, spielt keine Rolle.
      Viele Grüße

  21. Guten Tag,
    bei welchem Amt reiche ich eine Nebenkostennachzahlung ein, wenn ich von Baden-Württemberg nach NRW umgezogen bin.
    Bei meinem bisher zuständigen Amt oder beim neuen Amt?

    Kann hier jemand helfen?
    Vielen Dank für die Antworten

    Sally

    1. Hallo Sally,
      die müssen Sie bei Ihrem jetzigen Jobcenter einreichen.
      Viele Grüße

  22. Hallo,
    folgende Situation:
    Vater ist Rentner, Mutter bekommt Hartz 4.
    Seit September ist Mutter auch Rentnerin.
    Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wegen 15€ Renteneinkommen über Bedarf.
    Im Oktober die Nebenkosten Nachzahlung für letztes Jahr bekommen, fast 500€.
    Gibt es irgendwo Unterstützung?

    1. Hallo Marcel,
      Ihre Eltern sollten beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme stellen. Sofern Ihre Eltern hilfebedürftig werden, dürften die Kosten als einmaliger Bedarf übernommen werden.
      Viele Grüße

  23. Ich verdiene als Pflegerin nur ca 1200 Euro bin mit 2kindern alleine und habe eine eine Betriebskosten Abrechnung von 600 Euro bekommen die ich jetzt an den Vermieter zahlen soll was ich leider nicht kann ,kann ich es beim Job Center beantragen das es übernommen wird

    1. Hallo Ines,
      wenn Sie sich ansonsten nicht im Leistungsbezug befinden, können Sie zwecks Ausgleich der Abrechnung einen Anspruch geltend machen. Kontaktieren Sie hierzu das Jobcenter.
      Viele Grüße

    2. Hallo wenn ich heikosten wieder bekomme weil nicht viel verbraucht wurde muss ich das dem jobcenter dann auch das Guthaben zahlen .?

    3. Hallo Claudia,
      ja, immerhin hat das Jobcenter Ihre Heizkosten ursprünglich auch gezahlt.
      Viele Grüße

  24. Hallo,
    Die Nebenkostenabrechnung von 2021/2022 kam und wir müssen 500,-€ nachzahlen. Ich lebe erst seit Ende letzten Jahres in der gemeinsamen Unterkunft sowie ein Neugeborenes dieses 2021 geboren wurde. Meinen sie das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung,da ich dazugezogen bin + ein Baby kam…

    1. Hallo L.D,
      sofern das Jobcenter die Höhe der Nachzahlung als angemessen ansieht, wird es die auch übernehmen.
      Viele Grüße

  25. Mein Vermieter hat eine Anpassungserklärung gemäß §560 Abs.4 BGB vorgenommen.
    Die neue Vorauszahlung beträgt 65,23 EUR mehr.
    Wo und wie beantrage ich das?

  26. Guten Tag. Bei mir in der Wohnung habe ich eine Gastherme die für Warmwasser und Heizung zuständig ist welche für beides Strom und Gas verwendet. Ich habe vorher 37€ an Gas und 49€ an Strom bezahlt und habe Nachzahlungsaufforderungen erhalten. Ich soll 417,64€ für Gas und 258,24€ Strom bezahlen. Meine neuen Abschläge sind für Gas 93€ und für Strom 76€. An Miete werden 445,5€ inklusive Nebenkosten bezahlt. Heizkosten wurden mir immer 37€ bis jetzt überwiesen. Mehrbedarf wurden 18,58€ gerechnet für Strom nehme ich an. Warmwassererzeugung ist die Spalte leer. Ich habe Nachgefragt wie das abläuft und mir wurde gesagt, dass ich beide Nachzahlungen beide selbst entrichten muss und die Abschlagszahlungen in meinem Weiterbewiligungsantrag nicht geändert werden würden. Ist das so rechtens? Oder sollte ich mich mit irgendwelchen Institutionen in verbindung setzten falls so etwas existiert?

    1. Hallo Hüdi,
      die Heizkosten muss das Jobcenter in tatsächlicher Höhe übernehmen. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Übernahme der Heizkosten-Nachzahlung. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Gleiches empfehlen wir Ihnen auch für Ihren Weiterbewilligungsbescheid. Bei Unstimmigkeiten legen unsere Partneranwälte Widerspruch gegen den bzw. die Bescheide ein. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.

      Bei den Stromkosten verhält es sich anders: Die müssen Sie aus Ihrem Regelsatz begleichen, auch im Falle einer Nachzahlung.
      Viele Grüße

  27. Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe eine Betriebs-Nebenkostenabrechnung erhalten mit einem Guthaben, schon letztes Jahr hatte ich schon Probleme mit dem JC, da das JC alles abgezogen hatte. Ich hatte 2015 dem JC den Auftrag erteilt, die KdU Kosten an den Vermieter zu überweisen. Meine Miete beträgt 456,40 € die Nebenkosten belaufen sich auf 148,00 € Heizkosten auf 142,00 € insgesamt 746,40 €. Meine Frage ist nun , darf das JC die Betriebskosten – Nebenkosten einbehalten bspw. anrechnen ?

    1. Hallo Manuel,
      sofern das Jobcenter für diese Kosten aufgekommen ist, darf es diese auch anrechnen. Bei Stromkosten, für die Sie als Leistungsempfänger in der Regel selbst aufkommen, verhält es sich anders. Da Sie diese Kosten aus eigener Tasche bezahlen, stehen Ihnen mögliche Rückzahlungen auch zu. Nicht aber, wenn das Jobcenter ohnehin dafür aufgekommen ist.
      Viele Grüße

  28. Krass …
    Mir wurde das letztes Jahr als Darlehen gewilligt das ich mit 50€ im Monat zurückzahlen musste!
    Kann ich das zurück fordern?

    1. Hallo Dirk,
      ein Darlehen wird Ihnen gewährt, wenn dem Jobcenter eine Nachforderung unangemessen erscheint. War das bei Ihnen der Fall, ist eine Rückforderung ausgeschlossen.
      Viele Grüße

  29. Hallo.
    Ich bin seit dem 1.4.22 in fester Beschäftigung.2021war ich das ganze jahr im Bezug von ALG2.Kann ich meine Nebenkostenabrechnung für 2021 beim Jobcenter einreichen????
    Gruß Kai

    1. Hallo Kai,
      nein, die Nebenkostenabrechnung können Sie nicht zwecks Erstattung beim Jobcenter einreichen, da Sie sich nicht mehr im Leistungsbezug befinden.
      Viele Grüße

  30. Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Für die Gastherme zahlt das JC 5 % Stromaufschlag inkludiert in den Heizkostenzahlungen. Die realen Kosten sind lt. Stadtwerke aber höher. Weiterhin sagte man mir, dass dies eine externe Warmwasseraufbereitung sei und ich somit einen zusätzlichen Betrag erhalten könnte. Das JC lehnte dies ab.
    Begründung: ich hätte nur eine Therme für Heizung und Warmwasser. Sie zahlen nur, wenn beides getrennt ist. Ist diese Aussage gerechtfertigt? Ich habe noch nie gehört, dass jemand zwei Thermen in der Wohnung hat?
    Danke für Ihre Antwort.

    1. Hallo Lisa,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen auch Widerspruch dagegen ein, sofern das Jobcenter einen Fehler gemacht hat – und das ist keine Seltenheit.
      Viele Grüße

  31. Hallo,
    da ich demnächst einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, wurde mir ein Vordruck der ProArbeit zugeschickt, indem unter anderem die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 in Kopie erbracht werden soll!
    Ich meine die letzten Jahre noch keine einzige NEAb eingereicht zu haben, es hat sich nichts geändert, also muss ich diese einsenden?
    Außerdem ist es so, dass seit ich in meiner Whg 2011 wohne habe ich jedes Jahr ein Rückzahlung bekommen, die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten ändert sich deswegen nicht, außer wenn irgendwas teurer wird, muss ich die Rückzahlung an die Pro Arbeit zurück zahlen?
    Danke im Voraus…

    1. Hallo Carsten,
      ja, Sie müssen die Nebenkostenabrechnung einreichen. Es kommt darauf an, wofür Sie eine Rückzahlung erhalten: Für Kosten, die das Jobcenter übernommen hat oder für Kosten, die Sie aus Ihrem Regelsatz gezahlt haben. Hat das Jobcenter gezahlt, müssen Sie die Rückzahlung weitergeben. Haben Sie aus dem Regelsatz gezahlt, können Sie das Geld behalten. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zu Nebenkosten.
      Viele Grüße

  32. Hallo, mein Vater ist seit 3 Jahren insolvent, bezog seitdem kein Hartz4 (war beschäftigt) hat nun eine nebenkostenabrechnung i.H.v 700 €. Haben diese beim Jobcenter eingereicht und die Erstattung wurde bewilligt. Wir hatten gebeten es nicht auf sein Konto zu überweisen sondern an den Vermieter und die Erstattung erfolgte nun auf sein Konto und das Geld ist weg. Das Jobcenter meint nichts mehr tun zu können. Was können wir machen ?

    1. Hallo H. Meyer,
      die Frage ist ja, wo das Geld hin ist? Wurde es gepfändet, sollte das Konto Ihres Vaters schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Das kann bis zu vier Wochen rückwirkend erfolgen. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag: P-Konto bei Hartz 4.
      Viele Grüße

  33. Habe bis einschließlich 30.11.21 Hartz4 bezogen. Seit dem 01.12.21 beziehe ich Altersrente. Bald kommt die Abrechnung von Gas und rechne bedingt durch die Kälte und neuem Preis mit einer Nachzahlung.
    Kann ich diese Nachforderung noch beim Jobcenter vorlegen?

    1. Hallo Cordula,
      nein, die Nachzahlung können Sie nicht beim Jobcenter einreichen.
      Viele Grüße

  34. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einem Wohnwagen der bei meiner angemieteten ehemaligen Werkstatt steht. Das Jobcenter übernimmt anstaltslos die Miete da ich auch über meine Werkstatt Zugang zu den sanitären Einrichtungen habe. Nun gibt es wegen der Heizkosten wieder Diskussionen. Ich heize den Wohnwagen noch mit Strom habe aber keine Möglichkeit diese Kosten von dem Lichtstrom separat zu erfassen. Es geht um ca.650€/Jahr. Nun weigert sich das Jobcenter mir die Kosten zu erstatten bis ich einen Nachweis erbringe was tatsächlich an Heizkosten entstanden sind. Miete sind lediglich 350€. Gibt es da eine Pauschale die das Jobcenter zu bezahlen hat? Ich finde ja sowieso, dass es relativ niedrige Kosten sind für Miete und Heizung. Könnten Sie mir bitte eine Einschätzung geben oder mir sagen ob da eine anwaltliche Hilfe besser geeignet wäre?
    Vielen Dank

    1. Hallo W. Gefeller,
      demnach haben Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter für die Übernahme der “Heizkosten” erhalten? Am einfachsten ist es, wenn Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann schließlich Widerspruch eingelegt werden, sodass Sie das bekommen, was Ihnen auch zusteht.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Nein, ich abe keinen Ablehnungsbescheid bekommen sondern muß nachweisen wie viel Strom ich tatsächlich für die Heizung bezahlt habe. Ich bin über einen Zwischenzähler bei meinem Vermieter angeschlossen und nicht direkt beim Stromversorger. Mein Vermieter ist Selbstständig und ich bekomme eine richtige Rechnung über den Gesamtstromverbrauch. Wie soll ich das denn machen? So lange ich den Nachweis nicht erbringe bezahlen die nicht

    3. Hallo W. Gefeller,
      es gibt einen Heizspiegel, an dem sich das Jobcenter orientieren kann. Wie hoch der ist, ist abhängig von der Region. Wie Sie den Nachweis erbringen können, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ggf. sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Alle Informationen, die Sie benötigen, habe ich Ihnen hier verlinkt.
      Viele Grüße

    4. Hallo.
      Ich habe meine Gas Rechnung bekommen, sie dem jc übergeben. Ich habe ein Durchlauferhitzer wo ich warm Wasser und auch heistze. Da ich den Vertrag bei der wsw erst ein Jahr habe mit je zu 50 Euro Strom und Gas. Habe ich eine sehr hohe Nachzahlung bei Gas. Strom zahle ich selber in Raten.jc zahlt Strom nichts zu .strom war 455 euro Und Gas Rechnung ist 1813,58euro mir wurde 988,58 überwiesen den Rest soll ich selber bezahlen. Ist das richtig?Und wurde nicht sonst an die wsw selber überwiesen vom jc?
      Ich bedanke mich im voraus
      Mfg S.schröder

  35. Hallo,

    ich bin aktuell etwas überfragt und Blicke bei der Anrechnung der Rückzahlung nicht durch.

    Ich habe Anfang Juli die Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung eingereicht. Diese wurde am 22.07.2021 bewilligt. Die Auszahlung der Abrechnung 08.2021

    Am 1.08.2021 habe ich in einem Vollzeitjob angefangen zu arbeiten. Jetzt rechnet das Jobcenter aber auch die Nachzahlung an die Rückforderung an, obwohl ich zur bewilligten Nebenkostenabrechnung im Juli 2021 noch ALG II bezogen habe.

    Kann das Jobcenter die Nachzahlung zurück fordern obwohl ich zum bewilligten Zeitpunkt noch ALG II bezogen habe?

    1. Hallo Pscherer,
      lassen Sie Ihren Erstattungsbescheid prüfen, sofern dieser nicht länger als einen Monat zurückliegt (Widerspruchsfrist). Rechnet Ihnen das Jobcenter zu Unrecht die Nachzahlung an, können Sie im weiteren Verlauf, Widerspruch dagegen einlegen. Hier können Sie Ihren Bescheid prüfen lassen: Bescheid kostenlos prüfen.
      Viele Grüße

  36. Hallo,
    Ich beziehe Harz IV und habe dem Jobcenter eine Nachzahlung meines Gasanbieters geschickt. 264€ wurden meinem Konto belastet. Jetzt habe ich einen korrigierten Bescheid bekommen,wo für Oktober diese Kosten in der Berechnung auf meine Kinder und mich verteilt wurden und mit dem Regelsatz u unseren Einkünften verrechnet sodass ich unterm Strich nicht die volle Nachzahlung bekomme. Das ist doch nicht richtig oder? Ich meine davor in einem Jahr den vollen Betrag einfach überwiesen bekommen zu haben.soll ich Widerspruch einlegen?
    Vielen Dank

    1. Hallo Frau Skof,
      das kann ich leider nicht beurteilen. Hat es bei Ihnen in der Zwischenzeit vielleicht finanzielle Veränderungen (gestiegenes Einkommen o.ä.) gegeben? Wenn das nicht der Fall ist, lassen Sie Ihren Bescheid prüfen. Das sollte Klarheit bringen.
      Viele Grüße

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