Sachbearbeiter beim Jobcenter wechseln

Im Austausch mit dem Jobcenter kann es hin und wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Leistungsempfänger und Sachbearbeiter kommen. In solchen Fällen sollte zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Sind die Differenzen jedoch zu groß, haben Sie mehrere Optionen. Wie Sie bei einem Wechsel des Sachbearbeiters vorgehen sollten, erfahren Sie hier.

Sachbearbeiterwechsel erstellen

Wer kann den Sachbearbeiter wechseln?

Wenn Sie, durch den Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz 4) oder durch die Aufstockung des Gehalts, Leistungen vom Jobcenter erhalten und es triftige Gründe gibt, aus denen Sie mit der Arbeit Ihres Sachbearbeiters unzufrieden sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen zu wechseln. Sie können sich gemäß § 13 SGB X durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wann sollte der Sachbearbeiter gewechselt werden?

Durch die Eingliederungsvereinbarung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Jobcenter und Arbeitssuchendem zustande. Von beiden Seiten sind an den bestimmte Rechte, Pflichten und auch Erwartungen geknüpft. Wie immer im Leben kann es dazu kommen, dass die vertragsschließenden Parteien persönliche Differenzen haben. Die Folge: Gegenseitige Erwartungen werden nicht erfüllt. Der Leistungsempfänger muss in diesem Fall nachweisen, dass triftige Gründe vorlegen, um den Sachbearbeiter zu wechseln.

Wie kann der Sachbearbeiter gewechselt werden?

Sollten die persönlichen Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Sachbearbeiter unüberwindbar sein, ist der erste Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter. Ist diese erfolglos und Sie können Ihren Sachbearbeiter nicht wechseln, bleibt Ihnen nach § 17 Abs. 1 SGB X noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag gegen Ihren Sachbearbeiter beim Leiter Ihres Jobcenters zu stellen. Dieser Antrag ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:

  • Diskriminierung gegenüber dem Leistungsempfänger
  • Voreingenommenheit bzgl. der persönlichen Rechtsauffassung
  • eine freundschaftliche oder feindschaftliche Beziehung zur antragstellenden Person
  • unsachliche Äußerungen gegenüber dem Antragsteller
  • ein persönliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
  • wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens

Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Sachbearbeiter gewechselt werden.

Wann ist ein Befangenheitsantrag gerechtfertigt?

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Wann sollte der Sachbearbeiter nicht gewechselt werden?

Für den Fall, dass in Ihrem Jobcenter- bzw. Bürgergeld-Bescheid Fehler enthalten sind und Sie deshalb weniger Leistungen erhalten als Ihnen zustehen, muss nicht unmittelbar der Sachbearbeiter gewechselt werden. Es reicht zunächst, Widerspruch einzulegen und danach ggf. zu klagen. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Bescheides, können Sie uns diesen zukommen lassen. Wir prüfen Ihren Bürgergeld-Bescheid (ehemals Hartz 4-Bescheid) gern für Sie. Als Leistungsbezieher ist dieser Service für Sie kostenlos. Von der Prüfung über den Widerspruch bis hin zur Klage fallen für Sie keine Kosten an.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie kann ich meinen Sachbearbeiter wechseln?
Um einen Sachbearbeiterwechsel anzustoßen, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde vonnöten. Bleibt diese erfolglos, können Sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Ihren Sachbearbeiter stellen.
Kann man das Jobcenter wechseln?
Beim Jobcenter haben Sie die Möglichkeit, Ihren Sachbearbeiter zu wechseln. Dazu müssen triftige Gründe vorliegen.

10 Antworten auf „Sachbearbeiterwechsel“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit ersuche ich eine Objektive Einschätzung von Menschen die sich mit sowas auskennen.
    Und zwar geht es um meinen , da schon die Jahre davor, es immer wieder dazu kam, dass das JobCenter erst verweigerte weil sie zusätzlich “Kontoauszüge der letzten 6 Monate + einen Aktuellen” wollten und es daraufhin zu Verzögerung von Auszahlungen kam, war ich dieses mal Clever genug, dem vorzubeugen, indem ich unaufgefordert die Kontoauszüge beigelegt habe. Nun stellt es sich obwohl keine Änderungen eingetroffen sind, so hin, dass sie wieder Stand heute 11.10.2022 den Bewilligungsantrag bummeln lassen, diesmal aber weil ANGEBLICH die Wohnungssituation geklärt werden müsse, obwohl ich seit 6+ Jahren hier wohne und es sich geändert hat. So schrieb mir das JobCenter eine Woche (9.10) später (vorher keine reaktion auf Email und co, woran es scheitert am 1.10)das ich doch eine Mietbescheinigung einreichen sollte, daraufhin habe ich diese eingereicht und um einen Vorschuss gegeben, weil klar wäre es steht mir Rechtlich alles zu und es mehr Schikane ist, überhaupt eine Mietbescheinigung zu verlangen (weil sich da nichts geändert hat und wie sonst nach Kontoauszügen konnten sie nicht prellen weil ich diese unaufgefordert beigelegt habe) und das es dadurch zu so einer Verzögerung wie jetzt kommt und ich ohne Geld (nachweislich aller Kontoauszüge) leben muss.

    Darf das Jobcenter also einfach so, Email Anfragen ignorieren? und obwohl Rechtlich klar ist, dass ich Hilfebedürftig bin und mir Zahlungen zustehen, diese hin weiterhin in Bearbeitungszustand belassen, ohne auf Anfragen von Lebensmittelgutscheine bzw einen Vorschuss einzugehen und diese zu ignorieren? Meine Begründung ist, wir haben heute schon den 11.10 > Den Antrag gestellt habe ich am
    16.09.2022 derren Antwort kam erst am 9.10.2022 das sie eine Mietbescheinigung wollten, vorher wurden ALLE FRAGEN gänzlich ignoriert. Der Mietbescheinigung bin ich gestern nach gekommen, aber eine Antwort ob nun Bewilligt wird, oder eine Stellungnahme Fehlanzeige, ebenso auf meiner Bitte, nachdem jetzt die Mietbescheinigung da wäre und klar wäre das ich immer noch in der selben Wohnung, gleicher Preis lebe einen Vorschuss zu zahlen bis das Geld angewiesen und am Konto ist.
    Wie ist da ihre Einschätzung?

    1. Hallo Björn,
      grundsätzlich müssen Sie auf eine Bearbeitungszeit zwischen vier und sechs Wochen beim Jobcenter einstellen, in Ausnahmefällen kann es noch länger dauern. Bei einem Vorschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass das Jobcenter Ihnen einen Vorschuss gewähren kann, aber nicht muss.
      Auch wenn Ihnen fraglich erscheint, warum das Jobcenter plötzlich gewisse Unterlagen fordert, können Gründe vorliegen. Um hier keine unnötigen Verzögerungen zu verursachen, ist es in der Regel ratsam, die geforderten Unterlagen einzureichen. So wie Sie es ja auch gehandhabt haben.
      Unserer Einschätzung nach liegt aktuell alles im Rahmen.
      Viele Grüße

    2. Ok erstmal Danke für die Einschätzung. Jedoch finde ich dann das System dessen total unfair, weil den Weiterbewilligungsantrag bekommt man ja zugeschickt, allerdings nicht 6 Wochen vorab, meistens landet dieser wie diesmal auch erst Anfang des Monats vor Ablauf, sprich in meinen Falle wars der 2te oder 3te.09 im Briefkasten> Da ich auf einen Änderungsbescheid warten musste über Strom konnte ich diesen auch nicht direkt einwerfen so passierte dies am 16.09. Aber selbst wenn wir mal Hypothetisch sprechen, ich hätte ihn unmittelbar eingereicht, entspricht dies ja nicht bis 6 Wochen, was bedeutet würde, dass man fast garantiert 1-2 Wochen ohne Geld klar kommen muss, wenn das Jobcenter seine voll eingeräumte Frist nutzen würde und das ist doch wirklich nicht Sinn der Sache für einen Bescheid samt Kontoauszüge vorzeigbarer Mittellosigkeit. Aber nun gut, lässt sich leider nicht ändern !

    3. Hallo Björn,
      grundsätzlich tun Leistungsempfänger:innen gut daran, sich nicht darauf zu verlassen, dass das Jobcenter den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig schickt. Wir raten immer dazu, sich das Ende des Bewilligungszeitraumes zu notieren und sich entsprechend frühzeitig selbst um den Folgeantrag zu kümmern. So lässt sich das Risiko einer Finanzlücke minimieren bzw. bestenfalls ganz vermeiden.
      Viele Grüße

    4. Da ist schon was wahres dran, jedoch hab ich da Erfahrungen gemacht, dass wenn ich im Jobcenter gehe und dort nach dem Weiterbewilligungsantrag frage, dort schnibbig zu hören kriege, dieser kommt doch per Post warum ich also danach fragen würde. Dort gesteht niemand ein, dass dort kein Verlass wäre und das es besser wäre sich selbst darum zu kümmern. Sondern für genau so eine Aktion landet man am Kicker, was man übles dem Jobcenter nachsagen würde. Erstellt man einfach einen Handschriftlichen Brief einer Weiterbewilligung wird diese erst gar nicht anerkannt sondern aufs Formblatt verwiesen, sich also vorab um Sachen selbst zu kümmern wird gewiss ein gut gemeinter Ratschlag sein den man Berherzigen sollte, jedoch was ich Tatkräftig beweisen könnte ist genau geschilderte Situation.

  2. Sehr geehrter Herr Jaghoori,
    Mein Sachbearbeiter hat mir einen telefonische Beratungstermin um 8.00uhr zukommen lassen. Habe ihn höflich drum gebeten auf spätere Uhrzeit da ich unter Schlafstörungen leider. Seine Antwort ich solle Krankmeldung einreichen. Wozu AU ?? Ich möchte doch nur einen anderen Zeitpunkt! Danach war er nur noch von oben herab kam mir mit Mitwirkungspflicht etc Hallo ähm gerade weil ich nicht möchte dass der Anruf ins Leere läuft WIRKE ICH MIT indem ich ihn höflich drauf aufmerksam mache. Danach drohte er mir mit wenn ich nicht ans Telefon gehe wird er mich persönlich einladen etc dann ist mit der Kragen geplatzt und habe ihn per Email angezickt.
    Nach all dem hat er mich zu dem Termin um 8uhr angerufen den ich nicht entgegen nehmen konnte (Schlafstörungen).
    Jetzt habe ich eine persönliche Einladung um 14uhr zwar ganz nett aber ich rieche Hinterhältigkeit da er mit gelb markiert hat dass Krankmeldung nicht akzeptiert werden (ich habe mich nie krank gemeldet wegen einer Einladung oder sonstigem) Und dass er Bewerbungen von mir einsehen möchte.. Er wird mir 100%ig ne vollzeit Bewerbungsmaßnahme anhängen. Obwohl ich mich aktuell selbstständig machen möchte und das weiß er !
    Ich habe keine Lust auf einen Sachbearbeiter der gegen mich arbeitet ! Was kann ich tun um mich vor solchen Menschen zu schützen die ihre Macht an mir ausspielen möchten ?
    Bitte helfen Sie mir Herr Jaghoori 🙏

    NUN

    1. Hallo Gülseren,
      dass Ihr Sachbearbeiter Ihnen ein persönliches Gespräch um 14 Uhr anbietet, sollten Sie als Entgegenkommen werten und nicht als eine Aktion gegen Sie. Telefonische Termine müssen Sie zwar nicht wahrnehmen, dass darauf dann aber mit einem persönlichen Termin reagiert wird, ist nicht ungewöhnlich. Immerhin ist das Ziel, Sie schnellstmöglich wieder in Arbeit zu vermitteln. Ob Sie dabei an Ihrer Selbstständigkeit arbeiten, ist irrelevant, sofern die Möglichkeit besteht, Ihre Arbeitslosigkeit in absehbarer Zeit zu beenden.
      Viele Grüße

  3. Sehr geehrter Herr Jaghoori,
    Ich habe einen Antrag gestellt wo ich meine Sachbearbeiterin wechseln möchte.Sind schon 2 Wochen und ich habe noch keinen Antwort bekommen. Heute ich habe anrufen beim Zuständigen Jobcenter an Zentralen , da habe ich Information bekommen , dass ich noch die gleiche Sachbearbeiterin habe und bis der Antrag bearbeitet wird ,Sie ist weiter für mich zuständig . Der Herr hat gesagt das ich warten muss , aber mein Vermieter wartet nicht , ich muss meine Miete zahlen noch dazu ich bin Alleinerziehende Mutter. Die Sachbearbeiterin was weiter zuständig für mein Antrag ist , hilft mich nicht , fast seit 3 Monate ich habe Antrag gestellt und Sie hat mir nur 2 Briefe geschickt und das war wenn ich mich immer gemeldet habe und zwar Sie möchte von mir haben immer die Unterlagen was nicht nötigt sind . Ich weiß nicht was soll ich weitermachen .
    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
    Mit Freundlichen Grüßen

    1. Hallo Danila,
      rechtlich hat das Jobcenter leider sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Um aber zu verhindern, dass sich Ihre Notlage verschlimmert, können Sie einen Antrag auf einen Hartz 4-Vorschuss stellen. Weiterführende Informationen finden Sie hier: Arbeitslosengeld II im Voraus – Der Hartz 4-Vorschuss.
      Viele Grüße

  4. Sehr geehrter Herr Jaghoori, hoffentlich können Sie mir weiterhelfen. Ich fühle mich meiner Sachbearbeiterin beim Jobcenter gegenüber hilflos. Seit einigen Monaten bitte ich darum, meine Aufstellung von der tatsächlichen Zahlung auf mein Konto und den Bescheiden, seit Januar dieses Jahres zu erklären. Ich habe schon mehrfach Widerspruch eingelegt, werde dann immer mit weiteren Bescheiden überhäuft, die aber meine Frage nicht beantworten. Jetzt antwortet mir meine Sachbearbeiterin gar nicht mehr auf meine Mails auf ganz andere Anfragen. Auch nicht auf meine Bitte um ein vielleicht ganz einfaches persönliches Gespräch. Können Sie mir weiterhelfen? Und das wirklich kostenlos?
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Heinzmann

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