Jobcenter hat Widerspruch abgelehnt: Was tun?

Sie haben Widerspruch eingelegt gegen einen Jobcenter-Bescheid, den Sie für ungerecht oder einfach falsch halten. Nun kommt die Antwort auf Ihre Beschwerde: Das Jobcenter lehnt den Widerspruch ab. Wenn Sie sich mit dieser Entscheidung zufrieden geben, verschenken Sie möglicherweise bares Geld. Denn das Sozialgericht kann bei einer Prüfung Ihres Falls durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen, als das Jobcenter. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist dabei nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Angst vor Ausgaben brauchen Sie dennoch nicht zu haben. Denn die anwaltliche Unterstützung und die Kosten für den Prozess zahlt bei Bürgergeld-Empfängern fast immer der Staat.

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Wenn das Jobcenter gegen Sie entscheidet

Mit Ihrem Widerspruch sind Sie bereits für Ihre Rechte eingetreten. In der Fachsprache heißt das: Es hat schon ein Vorverfahren stattgefunden. Wahrscheinlich liegt einer der beiden folgenden Fälle vor:

  • Sie haben einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, der vom Jobcenter abgelehnt wurde. Weil Sie die Entscheidung für fehlerhaft halten, haben Sie fristgerecht Widerspruch eingelegt. Auch diesen Widerspruch hat das Jobcenter abgelehnt.

oder

  • Das Jobcenter gewährt Ihnen zwar Bürgergeld, hat Ihren Bedarf aber zu niedrig angesetzt. Sie haben gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt, der nun vom Jobcenter abgelehnt wurde.

In dieser Situation sollten Sie umgehend handeln. Denn wenn Sie nicht innerhalb eines Monats Einspruch erheben, wird die Entscheidung des Jobcenters rechtskräftig. Das muss aber nicht sein. Weil auch den Mitarbeitern des Jobcenters Fehler unterlaufen, können Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen. Das muss Ihnen die Behörde sogar ausdrücklich mitteilen. Ein Widerspruchsbescheid enthält deshalb

  1. die Gründe, die zu der Entscheidung geführt haben
  2. die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung mit einem Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte

Das Jobcenter weist also selbst darauf hin, dass Sie seine Entscheidung noch einmal juristisch prüfen lassen können: mit einer Klage beim Sozialgericht.

Wichtig

Fast die Hälfte aller Klagen von Bürgergeld-Empfängern vor dem Sozialgericht sind ganz oder zumindest teilweise erfolgreich!

Was macht das Sozialgericht?

Bisher hat ein Sachbearbeiter im Jobcenter in Ihrem Fall entschieden: zuerst über Ihren eigentlichen Leistungsanspruch und danach über Ihren Widerspruch. Reichen Sie Klage ein, werden seine Entscheidungen von einer anderen Instanz noch einmal überprüft, nämlich von einem unabhängigen Gericht. Dazu fordern die Richter sämtliche notwendigen Unterlagen an und holen gegebenenfalls Gutachten ein.

Über jeden dieser Schritte werden Sie rechtzeitig informiert. Manchmal ist es notwendig, dass Sie schriftlich weitere Fragen beantworten oder selbst vor Gericht erscheinen. In den allermeisten Fällen erfahren Sie schließlich auf dem Schriftweg, zu welchem Entscheidung die Richter gekommen sind. Ausführlichere Informationen zur Klage beim Sozialgericht finden Sie hier.

Info

Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid beurteilt nicht mehr das Jobcenter, sondern ein unabhängiges Gericht.

Voraussetzungen für eine Klage beim Sozialgericht

Damit Sie oder Ihr rechtlicher Beistand eine gerichtliche Prüfung Ihres Falls beantragen können, muss das Vorverfahren ordnungsgemäß abgelaufen sein. Das bedeutet, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben ursprünglich einen korrekten Antrag gestellt
  • Das Jobcenter hat Ihren Antrag abgelehnt
  • Sie haben innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch eingelegt
  • Das Jobcenter hat den Widerspruch abgelehnt

Damit ist der verwaltungsrechtliche Ablauf beendet. Erst jetzt kann die Sozialgerichtsbarkeit angerufen werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Klage?

Info

Wenn Ihre Klage nicht erfolgreich ist, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anschließend noch an das Landessozialgericht und zuletzt an das Bundessozialgericht wenden.

Die Fristen: Muss ich die Klage sofort einreichen?

Wenn Sie den Ablehnungsbescheid in Händen halten, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Blinder Aktionismus ist ebenso fehl am Platz, wie zu langes Überlegen. Denn die Klage gegen den Bescheid muss innerhalb eines Monats beim Sozialgericht eingereicht werden.

Tipp

Heben Sie den Umschlag des Widerspruchsbescheides bei Ihren Unterlagen auf und notieren Sie, wann Sie den Bescheid erhalten haben! So können Sie auch selbst genau nachvollziehen, bis zu welchem Tag die Klage beim Sozialgericht eingehen muss.

Gezählt werden dabei die Tage zwischen dem Eintreffen des Bescheids in Ihrem Briefkasten und dem Eingang der Klage bei Gericht.

Einziger Ausnahmefall: Enthält der Widerspruchsbescheid KEINE Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist. Die Klage muss dann innerhalb eines Jahres eingereicht werden.

Achtung

Für die Einhaltung der Frist zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Sozialgericht!

Der Rechtsbeistand: Brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben wollen, können Sie das auch ohne einen Anwalt tun. Das gleiche gilt, wenn Sie später gegen das Urteil vor dem Landessozialgericht in Berufung gehen wollen. Erst in der dritten Instanz, also vor dem Bundessozialgericht, müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Dieser Fall tritt nur ein, wenn Sie auch das Urteil des Landessozialgerichts anfechten wollen.

Info

Einen Anwalt zu beauftragen, ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll!

Es können Ihnen Vorteile entstehen, wenn Sie sich von einem professionellen Rechtsbeistand beraten und vertreten lassen. Spezialisierte Anwälte verfügen über ein hohes Maß an Hintergrundwissen und Erfahrung in allen Fragen des Sozialrechts. Sie können daher

  • einschätzen, ob eine Klage in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat
  • die Klage mit stichhaltigen Argumenten für Sie formulieren und einreichen
  • rechtliche Schritte einleiten, wenn sich Ihr Verfahren grundlos verzögert
  • Sie vor Gericht in dieser und eventuell weiteren Instanzen vertreten

Welche Vorteile hat ein Anwalt bei einer Klage?

Wichtig

Die Kosten für einen Fachanwalt brauchen Bürgergeld-Empfänger im Normalfall nicht selbst zu tragen!

Die Formalitäten: Wie muss eine Klage aussehen?

Wenn Sie ohne fachliche Unterstützung gegen die Entscheidung des Jobcenters klagen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Die mündliche Klageerhebung

Wollen oder können Sie Ihr Anliegen nicht schriftlich mitteilen, dürfen Sie eine Klage auch mündlich einreichen. Dazu müssen Sie sich an die Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Sozialgerichts wenden. Hier wird ein Urkundsbeamter Ihre Klage zu Protokoll nehmen und in eine rechtlich einwandfreie Form bringen. Denken Sie unbedingt daran, die notwendigen Unterlagen (vor allem Bescheid und Widerspruchsbescheid) mitzubringen!

Tipp

Fertigen Sie von allen Briefen und Unterlagen, die Sie einreichen, Kopien an! Sie dienen Ihrer eigenen Information und können später als Nachweis Ihrer Handlungen hilfreich sein.

2. Die schriftliche Klageerhebung

Niemand erwartet, dass Sie einen Text im Amtsdeutsch mit juristischen Fachbegriffen verfassen. Einige Formalitäten müssen Sie allerdings beachten, damit Ihre Klage den Anforderungen entspricht. Ihr Schreiben muss unbedingt die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • den Empfänger, also das zuständige Sozialgericht mit Adresse
  • die Bezeichnung des Beklagten (Name Ihres Jobcenters)
  • das Datum Ihrer Klage
  • Aktenzeichen und Datum des ursprünglichen Bescheids, am besten auch eine Kopie des Bescheids selbst
  • Aktenzeichen und Datum des Widerspruchsbescheids, am besten auch eine Kopie des Widerspruchsbescheids
  • Unmissverständliche Erklärung, dass Sie Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben
  • Begründung, warum Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen
  • Erklärung, was Sie mit Ihrer Klage erreichen wollen
  • Eigenhändige Unterschrift

Haben Sie bereits mit unserer Hilfe einen Widerspruch eingelegt, übernehmen wir auch die Klageerhebung.

Tipp

Die schriftliche Klage verschicken Sie am besten per Einschreiben. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie den Brief innerhalb der vorgeschriebenen Frist aufgegeben haben.

Entstehen für mich Kosten durch das Klageverfahren?

In aller Regel haben Sie bei einer Klage keinerlei Ausgaben zu übernehmen. Sie sollten dazu allerdings zwei Punkte beachten: Das Sozialgericht selbst erhebt für Bürgergeld-Empfänger normalerweise keine Gebühren. Es besteht allerdings eine Ausnahme, mit der sich die Justiz vor überflüssigen und kostspieligen Prozessen schützen will. Bemüht ein Bürgergeld-Empfänger nämlich die Gerichte, obwohl sein Anliegen von vornherein als aussichtslos gilt, können ihm die Kosten auferlegt werden.

Wollen Sie die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen, übernimmt der Staat in den allermeisten Fällen auch diese Kosten. Notwendig ist dafür lediglich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Info

Auch Bürgergeld-Empfänger haben das Recht auf juristischen Beistand!

Was ist die Prozesskostenhilfe?

Vor deutschen Gerichten sollen alle Menschen gleiche Chancen haben. Auch Geringverdiener müssen also alle Möglichkeiten nutzen können, um ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt, beispielsweise aus dem Team von hartz4widerspruch.de. Weil Sie die Anwaltskosten nicht von Ihrem Bürgergeld-Regelsatz begleichen können, muss beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Darin ist zu belegen, dass Sie die Kosten für den Rechtsstreit nicht selbst tragen können. Außerdem muss der Antrag die Gründe für Ihre Klage enthalten und erklären, warum das Verfahren gute Erfolgsaussichten bietet. Genauere Informationen finden Sie auch unter

Wichtig

Keine Angst vor bürokratischen Hürden! Den Antrag auf Prozesskostenhilfe kann Ihr Anwalt für Sie stellen!

Wem steht Prozesskostenhilfe zu?

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommen, haben Sie fast immer ein Recht auf finanzielle Unterstützung bei Ihrem Sozialrechtsprozess. Zu prüfen ist lediglich, ob

  • eine Rechtsschutzversicherung oder ein Sozialverband die Kosten übernimmt
  • das Gerichtsverfahren mutwillig geführt wird oder keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.

Mutwilliges Handeln unterstellt man Ihnen eigentlich nur dann, wenn Sie Ihre Ziele auch auf einem kostengünstigeren Weg erreichen könnten. Es soll verhindert werden, dass Sie auf Kosten des Staates einen Prozess anstrengen, den Sie als Selbstzahler niemals geführt hätten. Hinreichende Erfolgsaussichten liegen dann vor, wenn ihre Klage zulässig und schlüssig ist. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, erklärt Ihnen gegebenenfalls der Anwalt, den Sie mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beauftragen.

Info

Bei den meisten Klagen gegen einen Widerspruchsbescheid des Jobcenters wird Prozesskostenhilfe gewährt.

Muss ich die Prozesskostenhilfe irgendwann zurückzahlen?

Sollten sich Ihre finanziellen Verhältnisse kurz nach Gewährung der Prozesskostenhilfe deutlich verbessern – zum Beispiel durch eine Erbschaft oder Aufnahme einer gut bezahlten Beschäftigung – müssen Sie den bewilligten Betrag eventuell ganz oder teilweise in Raten zurückzahlen. Der Zeitraum, in dem das Geld für den Prozess gegebenenfalls erstattet werden muss, ist allerdings auf vier Jahre begrenzt. Sollte danach noch eine Restschuld bleiben, wird diese erlassen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Widerspruch abgelehnt“

  1. Sehr geehrter Herr Jeddeloh,
    Ich habe einen Überprüfungsantrag an das Jobcenter geschickt da mir seit 2020 Mehrbedarf zwecks Behinderung Pflegerad 2 90% zusteht .Das Jobcenter hat aber erst für 2022 den Mehrbedarf gezahlt.
    Nun habe ich ein schreiben erhalten von Jobcenter erhalten würde abgelehnt für 2020 und 2021 da angeblich eine Rücküberprüfung
    für 1 Jahr nur möglich ist. Was kann ich nun da gegen machen habe ja genau 2020 das Schreiben zwecks Pflegegrad bei der Arge
    pünktlich abgegeben. Bitte um Antwort

    1. Hallo Siebert,
      sofern Sie den Überprüfungsantrag in diesem Jahr gestellt haben, kann es lediglich ab Januar 2022 Nachzahlungen geben. Haben Sie den Antrag jedoch 2022 gestellt, können die Erstattungen bis Januar 2021 zurückreichen.
      Viele Grüße

  2. Sehr geehrter Herr Jeddeloh,

    Ich habe dem Jobcenter mit geteilt das bei den Betrag für Ausstattung für Erstbezug einer Wohnung nicht korrekt berechnet wurde.
    Und das laut den Ihre daten in Mai 2022 eine Bewilligung in Höhe von 187,00€ wurde, doch den einzigen Bescheid den ich habe ist mein Weiter Bewilligungsbescheid, mehr habe ich nicht.
    Nun frage ich Sie ob sie mir Helfen würden.?
    Mit freundlichen Grüßen
    Schmidt Patrick

    1. Hallo Patrick,
      sofern Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vom Jobcenter vorliegen haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte zwecks möglichem Widerspruch prüfen. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleibt Ihnen noch ein Überprüfungsantrag. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!
      Viele Grüße

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