Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn Sie Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid eingelegt haben, müssen Sie bis zu drei Monate warten, bis Sie eine Antwort vom Jobcenter bekommen. In manchen Fällen dauert es sogar noch länger. Innerhalb dieses langen Zeitraumes kann einiges passieren. Wenn Ihre Existenz bedroht wird, können Sie die einstweilige Anordnung bzw. den einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

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Was ist einstweiliger Rechtsschutz?

Der einstweilige Rechtsschutz ist der Oberbegriff für Verfahren vor den Gerichten, die dazu da sind, um in besonderen Situationen schnell Klarheit für Betroffene zu schaffen. Im Fall von Bürgergeld-Empfängern gibt es die einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung wird beantragt, wenn es nötig ist, in kürzester Zeit klarzustellen, welche Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) vom Jobcenter gezahlt werden müssen. Typische Fälle sind, dass das Jobcenter im unberechtigter Weise Kürzungen vorgenommen hat oder einfach keine Leistungen mehr zahlt.

Normalerweise wird im „normalen“ Klageverfahren vor dem Sozialgericht geklärt, ob das Jobcenter Ihre Leistungen richtig berechnet hat. Diese Klage vor dem Sozialgericht kann aber erst nach erfolglosem Widerspruch erhoben werden.

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann, während das Widerspruchsverfahren läuft, darüber entschieden werden, wie hoch die Leistungen sein müssen, die gezahlt werden. Ist die einstweilige Anordnung erfolgreich, ordnet das Gericht gegenüber dem Jobcenter an, dass es die geforderten Leistungen bezahlen muss und eventuelle Kürzungen und Sanktionen zurücknimmt. In solchen Fällen zahlt das Jobcenter die Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) innerhalb weniger Tage aus.

Das Jobcenter zahlt keine Leistungen mehr – kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden?

Wenn Ihre Existenzgrundlage bedroht ist, weil das Jobcenter Ihnen zustehende Leistungen vorenthält, liegt ein Fall des einstweiligen Rechtsschutzes vor. Dazu gehören Leistungskürzungen und auch das komplette Streichen von Leistungen.

Einer der häufigsten Fälle, der Ihre Existenzgrundlage gefährdet, ist nicht gezahlte Miete des Jobcenters. In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass der Vermieter Ihre Wohnung kündigt. Ihnen droht wegen der nicht bezahlten Leistungen vom Jobcenter dann die Obdachlosigkeit. In dem Zusammenhang ist es absolut nötig, schnell eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. Ihre Wohnung sollte auch in Zukunft gesichert sein.

Beispiel: Einstweiliger Rechtsschutz

Leider kürzt das Jobcenter Ihnen mitunter auch andere Leistungen völlig grundlos oder streicht diese ganz, sodass das Geld kaum noch reicht, um Essen zu kaufen. Auch das ist ein klassischer Fall des einstweiligen Rechtsschutzes.

Achtung:

Bei dem Antrag auf einstweilige Anordnung gibt es zwei verschiedene Situationen:
Das Jobcenter braucht ewig, um über Ihren Widerspruch zu entscheiden. Damit Sie die Leistungen bekommen, die Sie in Ihrem Widerspruch angesprochen haben, beantragen Sie einstweilige Anordnung.
Sie bekommen einen Bescheid, nach dem Sie weniger oder keine Leistungen mehr bekommen, wie zum Beispiel einen Aufhebungsbescheid. Damit der Bescheid erstmal nicht in Kraft tritt, kann die sogenannte aufschiebende Wirkung während des Widerspruchsverfahrens mit der einstweiligen Anordnung beantragt werden. Dann tritt der Bescheid erst in Kraft, wenn das Widerspruchsverfahren beendet ist.

Wie kann ich die einstweilige Anordnung beantragen?

Um einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, müssen Sie am Anfang beschreiben, gegen welches Jobcenter diese einstweilige Anordnung gerichtet ist. Danach belegen Sie, warum Sie berechtigt sind, einstweilige Anordnung bei dem Sozialgericht zu beantragen. Sie sind berechtigt einstweilige Anordnung zu beantragen, weil das Jobcenter Ihnen Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) verweigert, die Ihnen zustehen und diese Verweigerung Ihre Existenz bedroht. Ihre Situation und die Leistungen, die das Jobcenter Ihnen verweigert, sollten Sie hier genau beschreiben.

Was gibt es zu beachten, wenn ich eine einstweilige Anordnung beantragen will?

Bei dem Antrag auf einstweilige Anordnung muss darauf geachtet werden, dass alle nötigen Unterlagen, die als Beweis für die geschilderte Situation bestehen, an das Gericht geschickt werden. Wenn Ihre Vermieter Ihnen zum Beispiel Ihre Wohnung gekündigt hat, sollten Sie dem Gericht auf jeden Fall eine Kopie der Kündigung mitschicken. Alle Unterlagen, die Ihre existenzbedrohende Situation belegen, sollten Sie dem Gericht zukommen lassen.

Welche Fristen gibt es für den einstweiligen Rechtsschutz?

Für den einstweiligen Rechtsschutz gibt es keine Fristen. Sie können jederzeit einstweilige Anordnung beantragen, wenn das Jobcenter Ihre Leistungen gekürzt oder gestrichen hat.

Brauche ich für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Anwalt?

Für das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht brauchen Sie keinen Anwalt.

Können Kosten auf mich zukommen?

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenfrei. Wenn Sie die einstweilige Anordnung nicht selbst beantragen wollen, können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Kosten des Anwaltes lassen sich über die Prozesskostenhilfe abrechnen, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Wie sind die Erfolgschancen des einstweiligen Rechtsschutzes?

Wenn das Jobcenter keine Leistungen mehr zahlt und ein existenzbedrohender Fall vorliegt, sind die Erfolgschancen sehr hoch.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

17 Antworten auf „Einstweiliger Rechtsschutz“

  1. Hallo, auch uns droht die Obdachlosigkeit wegen nicht gezahlten Leistungen. Vermieter hat schon gekündigt.
    Dazu bin ich noch an Krebs erkrankt und zitterte jetzt schon vor der Kündigungsfrist.
    An welches Gericht wende ich moch wegen der einstweiligen Anordnung? Dawir ebenfalls NUR noch Miete und 1/8tel der Nebenkosten erhalten, bleiben auch Leistungen zum Leben aus.. Wo stelle ich den Antrag auf einen Vorschuss?

    LG von Mia

    1. Hallo Michaela,
      für eine einstweilige Anordnung wenden Sie sich an das Sozialgericht. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid vorgegangen sind.
      Anspruch auf einen Vorschuss dürften Sie indes nicht haben. Dieser kommt nur infrage, sofern noch kein Leistungsbescheid erlassen wurde. Das ist bei Ihnen offenbar nicht der Fall.
      Viele Grüße

  2. Hallo Bin durch nicht bezahlen der tatsächlichen Nebenkosten in der Corona Zeit durchs Arbeitsamt nicht nur Wohnungslos geworden sondern die Lokalität in der ich ein Zimmer bewohnen durfte (Gastronomie) sollte nach Corona eröffnet werden und ich wäre die betreiberin gewesen.nach monatelanger nicht korrekter bezahlen der Miete und Nk bin ich von heute auf morgen vor dir Tür gesetzt worden .einfach neues Schloss eingebaut und mich entsorgt.ich habe auf einem Campingplatz etwas gefunden das aber abgekauft werden muss .Ich habe Anträge gestellt meine Situation dargestellt.keine Antwort Leine Reaktion. Nun muss ich im Monat März die offene Rechnung begleichen plus jahespacht und Strom
    Ich weiss aber nicht wie
    Wenn ich nicht zahle werde ich hier raus geschmissen und lebe dann wirklich auf der strasse. Bitte wer kann mir weiterhelfen und mir Ratschläge geben was ich tun kann. Ich weiss nicht mehr weiter.wie kann man Menschen so behandeln. Meine Selbständigkeit mein Obdach verloren durchs Arbeitsamt und jetzt sogar noch meine letzte Möglichkeit um ein Dach über den Kopf zu haben. Brauche dringen Hilfe und Unterstützung was ich tun kann.Lieben Dank im voraus mit freundlichen Grüßen M.Altstadt

  3. Hallo, bin akut von Obdachlosigkeit gefährdet mit 3 Kindern, da Amt seit nunmehr 4 Monaten nichts mehr zahlt. Sie fordern immer wieder neue Unterlagen und behaupten, dass ich keine Anträge gestellt habe. Ich habe bewusst Zeugen mitgenommen, da hier keine Eingangsstempel vergeben werden und ich die Unterlagen aufgrund fehlender Möglichkeiten nicht elektronisch schicken kann. Mein Vermieter droht nun die Angelegenheit an den Anwalt zu geben. Ich kann einfach nicht mehr. Was kann ich noch tun?

    1. Hallo Ivonne,
      beantragen Sie einen Vorschuss, um die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken. Ein formloser Antrag genügt. Bitten Sie Ihren Vermieter um Aufschub, sofern nicht bereits geschehen. Beharrt das Jobcenter auch weiterhin darauf, dass keine Anträge bzw. Unterlagen eingegangen sind, ziehen Sie in Erwägung, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen, um anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen zu können.
      Viele Grüße

  4. Hallo
    Mein Jobcenter droht mir mit der sofortigen Aufhebung aller Zahlungen, einer Hausdurchsuchung und einer hohen Rückzahlungsverpflichtung auch für die Vergangenheit, weil von “nicht näher genannten Dritten” der (unbegründete…) Verdacht eines Sozialleistungsbetruges und -mißbrauches vorgetragen worden sei. Habe ich trotzdem das Recht auf einen Rechtsschutz? Nur der Verdacht alleine steht im Raum!
    Mit freundlichen Grüßen.
    Ian

    1. Hallo Ian,
      allein der Verdacht genügt nicht, um Zahlungen einzustellen oder zurückzufordern. Sollte es dazu kommen, können wir die entsprechenden Bescheide prüfen und Widerspruch dagegen einlegen. Nehmen Sie ggf. Beratungshilfe in Anspruch, um sich anwaltlich beraten zu lassen. Suchen Sie hierzu das Amtsgericht vor Ort auf.
      Viele Grüße

  5. Ist es normal, dass man nach Stellung des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz wochenlang nichts hört ? Hier Sozialgericht Duisburg. Ich überlege parallel eine Anordnung zu beantragen, da mein Versicherungsschutz bei der Krankenkasse akut gefährdet ist.

    1. Hallo Johannes,
      stellen Sie eine Sachstandanfrage. Möglicherweise fehlen noch Unterlagen, weshalb sich der Vorgang verzögert.
      Viele Grüße

  6. Gilt die einstweilige Anordnung auch für einen Monat zurück oder nur ab dem beantragten Monat ???

    1. Hallo Zoe,
      die einstweilige Anordnung ist dazu da, in besonderen Situationen schnell Klarheit zu schaffen. So beispielsweise auch, wenn Ihnen plötzlich keine Leistungen mehr gezahlt werden. Der Zeitraum kann dabei zurückliegen.
      Viele Grüße

  7. also ich bekomme seit 2016 keine miete mehr und das landessozialgericht rührt sich seit 2018 nicht mehr.

  8. “Können Kosten auf mich zu kommen?
    Die einstweilige Rechtschutzverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenfrei. Wenn Sie die einstweilige Anordnung nicht selbst beantragen wollen, können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Kosten des Anwaltes können über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden, sodass für Sie keine Kosten entstehen.”
    Ich erwarte dass Sie das angenommene Mandat weiterhin gewissenhaft weiterführen und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und gegebenenfalls wenn nötig die einstweilige Anordnung sowie alles nötigen Maßnahmen endlich in die Wege leiten. Als Laie und Schwerbehinderter finde ich es doch wirklich befremdlich dass man von seinen Mandanten erwartet besonders wen diese zu erkennen gegeben haben das Sie dies nicht alleine bewerkstelligen können oder bzw. nicht wollen Warum kämpfen muss das hier an dieser Stelle doch bitte weitermachen und einem nicht im Regen stehen lassen ein Hinweis darauf dass ein Anwalt übernommen hat und die Namensnennung dessen und gegebenenfalls eine Änderung im Widerspruch hinzugefügt wird reicht bei weitem nicht aus wenn das Schiff eine Merkel Sanktionierungs Folteropfer sturmreif geschossen wurde reicht es wohl kaum aus nur ein leck zu stopfen. da das Schiff sonst trotzdem absaufen wird. Das kann meinen geschätzten Anwälten doch nun wirklich nicht am Herzen liegen. Ich bitte dir etwas blumige Schilderung zu entschuldigen. Hoffe aber darauf dass Sie verstehen was gemeint ist und endlich zur Tat schreiten ich habe wirklich gedacht ich hätte nun endlich Anwälte mit Cochones gefunden …

  9. Hallo, wo muss man denn das Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzen einleiten, beim Amtsgericht oder beim Sozialgericht?

  10. Danke für die gute Information.
    Gilt das auch für Aufstocker? Bei einem vorläufigen Bewilligungsbescheid in dem das EK zu hoch angesetzt wurde was nur die Miete sichert aber sonst man von einem Einkommen lebt das den Hartzviersatz nicht wesentlich übersteigt und man finanziell überfordert wird trotz vorliegenden Nachweisen des tatsächlichen EK kein neuer Bescheid erfolgte der das EK berichtigt hätte.Kann sich das Jobcenter daher soviel Zeit (mehr als drei Monate) lassen.

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