Bürgergeld-Leistungen: der Weiterbewilligungsantrag
Bürgergeld-Leistungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Der beträgt zwischen sechs und zwölf Monaten. Das bedeutet aber nicht, dass danach kein Anspruch auf Grundsicherung mehr besteht. Um über den Bewilligungszeitraum hinaus Leistungen zu erhalten, müssen Leistungsberechtigte allerdings einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen: den Weiterbewilligungsantrag, auch Folgeantrag genannt.
Weiterbewilligungsantrag erstellen
Weiterbewilligungsantrag: Das steckt dahinter
Als Bürgergeld-Empfänger müssen Sie dem Jobcenter regelmäßig nachweisen, dass Sie auch weiterhin Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben. Dazu dient der Weiterbewilligungsantrag (WBA). Regelmäßig meint dabei: zum Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes.
Wichtig: Ohne Folgeantrag, keine weiteren Leistungen
Stellen Sie keinen Folgeantrag, stellt das Jobcenter die Zahlungen an Sie ein. Daher ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.
In der Regel sendet Ihr Jobcenter Ihnen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes die entsprechenden Formulare zu. Darauf verlassen, sollten Sie sich dennoch nicht. Notieren Sie sich das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und kümmern Sie sich selbst um Ihren Folgeantrag.
Fristen beim Bürgergeld-Folgeantrag
Für die lückenlose Fortzahlung Ihrer Leistungen ist es wichtig, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen. Hierbei sollten Sie die Bearbeitungszeit Ihres Jobcenters beachten. Diese kann mehrere Wochen betragen. Um Ihre finanzielle Not nicht zu verstärken, raten wir Ihnen deshalb, Ihren Folgeantrag spätestens sechs Wochen vor Ende Ihres Bewilligungszeitraumes bei Ihrem Jobcenter einzureichen. Dass Jobcentern Fehler unterlaufen, ist keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihr Jobcenter Ihnen die Unterlagen, die Sie für Ihren Weiterbewilligungsantrag benötigen, eigenständig zusendet.
Wichtig: Zahlungen ab Antragsmonat
Wie beim Bürgergeld-Erstantrag, ist auch beim Folgeantrag der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Ihr Leistungsanspruch beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Sind Sie mit Ihrem Folgeantrag spät dran, können Sie vorerst auf einen formlosen Antrag zurückgreifen. Den können Sie mithilfe unseres Antragsformulars online erstellen und an Ihr Jobcenter übermitteln. Zwar bewirkt der formlose Antrag nicht, dass Ihr WBA schneller bearbeitet wird. Sie können so aber sicherstellen, dass Sie rückwirkend für den Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, auch Leistungen ausgezahlt bekommen. Genauer: Haben Sie am 31. März einen formlosen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt, beginnt Ihr weiterer Anspruch zum 1. März. Sorgen Sie im Anschluss dennoch dafür, dass Sie alle nötigen Unterlagen zeitnah einreichen, damit das Jobcenter Ihren Antrag bearbeiten kann.
Wo und wie der Weiterbewilligungsantrag eingereicht wird
Den Antrag auf Weiterbewilligung reichen Sie direkt bei Ihrem Jobcenter ein. Das können Sie online vornehmen, sofern Sie für den Online-Service der Agentur für Arbeit registriert sind. Alternativ können Sie sich auch den nötigen Vordruck herunterladen, am Rechner ausfüllen, per Post an Ihr Jobcenter schicken oder diesen persönlich übergeben.
Tipp: Eingang bestätigen lassen
Lassen Sie sich den Eingang Ihres Weiterbewilligungsantrags schriftlich bestätigen. So können Sie im Zweifelsfall belegen, dass Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben.
Folgeantrag – was muss rein?
Oft bestätigen Sie mit dem Weiterbewilligungsantrag lediglich Ihre Angaben aus dem Bürgergeld-Erstantrag (ehemals Hartz 4-Erstantrag). So weisen Sie dem Jobcenter nach, dass Sie auch weiterhin berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen. Haben sich Ihre Lebensumstände in der Zwischenzeit geändert, müssen Sie das Jobcenter im Folgeantrag darüber informieren.
Wichtig: Meldepflicht bei Veränderungen
Ändern sich Ihre Lebensumstände aufgrund eines neuen Anstellungsverhältnisses oder Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie das dem Jobcenter unverzüglich melden – auch unabhängig vom WBA.
Da der Folgeantrag dem Datenabgleich dient, ist dieser nicht so umfangreich wie der Erstantrag. Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Folgeantrag angeben, wenn:
- es Veränderungen in Ihrem monatlichen Einkommen gibt
- sich Ihre Bedarfsgemeinschaft in der Mitgliederzahl geändert hat – Leistungsansprüche betreffen schließlich die gesamte Bedarfsgemeinschaft
- Ihre Kosten der Unterkunft inklusive der Heizkosten teurer oder günstiger geworden sind
- Sie Mehrbedarfe benötigen oder bereits gewährte Mehrbedarfe wegfallen
Mehrbedarfe und die meisten Bedarfe für Bildung und Teilhabe bedürfen keines Weiterbewilligungsantrages, da Sie mit dem allgemeinen Antrag beantragt werden. Das trifft beispielsweise auf Leistungen aus dem Bildungspaket zu sowie auf Leistungen für Schwangere.
Nachweise beim WBA
Das Jobcenter wird in aller Regel von Ihnen verlangen, Ihre Angaben zu Veränderungen mittels Dokumenten zu belegen. Abhängig davon, inwiefern es etwaige Veränderungen in Ihrer Lebenssituation gibt, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem folgende Nachweise beilegen:
- Meldebescheinigung: sofern es Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gab
- Einkommensbescheinigung: wenn Sie als Antragsteller oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft Einkünfte hat
- Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen
- Kindergeldbescheid
Unter Umständen müssen Sie Ihrem Jobcenter auch Kontoauszüge vorlegen. Bei einem Bewilligungszeitraum von sechs Monaten, fordert das Jobcenter oft die Auszüge der vergangenen drei Monate ein. Bei einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, die Auszüge der vergangenen sechs Monate.
Bearbeitungszeit durch das Jobcenter
Wie lange das Jobcenter benötigt, Ihren WBA zu bearbeiten, kann nicht pauschal gesagt werden. Fest steht aber: Wenn Sie alle nötigen Unterlagen vollständig einreichen, können zeitraubende Nachfragen vermieden werden, was den Prüfvorgang beschleunigen kann. Gesetzlich hat das Jobcenter maximal sechs Monate Zeit, um über Ihren Folgeantrag zu entscheiden. Dass diese Zeit ausgenutzt wird, ist allerdings sehr selten der Fall. Es geht in der Regel deutlich schneller.
Wenn Leistungsempfänger jedoch deutlich unter das Existenzminimum rutschen, obwohl sie einen Leistungsanspruch haben, kann eine Entscheidung des Jobcenters per Eilverfahren vor dem Sozialgericht wesentlich schneller durchgesetzt werden. In solchen Fällen muss das Jobcenter unverzüglich entscheiden.
Weiterbewilligungsantrag eingereicht: Wie geht’s weiter?
Wie bereits bei Ihrem Erstantrag bzw. Ihren vorherigen Anträgen, erhalten Sie nach der Prüfung Ihres Folgeantrags einen Bescheid von Ihrem Jobcenter. Dieser informiert Sie, wie über Ihren Antrag entschieden wurde und teilt Ihnen im besten Fall die Höhe Ihres Bürgergeld-Leistungsanspruchs mit.
Auch der Weiterbewilligungsantrag ist in der Regel für sechs beziehungsweise zwölf Monate gültig. Bürgergeld-Bescheide (ehemals Hartz 4-Bescheide) können fehlerhaft sein. Deshalb raten wir Ihnen, grundsätzlich jeden Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten, anwaltlich prüfen zu lassen. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de übernehmen die Prüfung gerne kostenlos für Sie und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem Widerspruch gegenüber Ihrem Jobcenter.
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Hallo, mein Bewilligungszeitraum läuft heute 28.2. aus. Einen Weiterbewilligungsantrag habe ich am 20.1.23 online eingereicht.Dieser wurde bisher nicht bearbeitet. Ich habe im November letzten Jahres eine Veränderung bezüglich der Krankenkasse (höhere Beiträge ab Januar) eingereicht. Bsher auch keine Bearbeitung.Wie geh ich vor oder was muss ich tun, wenn sich Untätigkeit herausstellt. Schließlich muss ich Miete zahlen etc. Einkommen habe ich keines. Können Sie mir da rechtlich helfen? Freundliche Grüße Jens
Hallo Jens,
eine Untätigkeitsklage kommt er nach sechs Monaten in Betracht. Fragen Sie beim Jobcenter nach, wie es um die Bearbeitung Ihres Antrages bestellt ist und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich vor.
Viele Grüße
Mein aktueller Bescheid der bis 28.2.23 gültig ist wurde aufgehoben. Das Schreiben vom JC was an mich per Post gesendet wurde habe ich nie erhalten. Ich bekomme eigentlich Aufstockung. Zur Zeit bekomme ich nichts vom JC. Eine Anfrage per Mail mir einen Weiterbewilligungsantrag zuzusenden wurde bis heute nicht nachgekommen. Die Aufhebung erfolgte wegen dem Zuflussprinzip durch einen Arbeitgeber wechsel ab 1.1.2023. Nach etlichen Telefonaten mit der Teamleitung habe ich endlich einen Rückruf erhalten mit der Aussage das ich wegen dem Zuflussprinzip bis Ende Februar keine Leistungen erhalte und dann einen WBA ausfüllen soll und natürlich bis 6.2.2023 Lohnbelege und Kontoauszüge zusenden soll. Durch meine Berufstätigkeit kann ich nie jemanden telefonisch erreichen weil ich auf der Arbeit nicht telefonieren darf wegen Datenschutz. Ich bin wirklich ratlos und verzweifelt weil ich nicht weiß wie lange ich mit dem Geld was ich verdient habe überbrücken muss.
Hallo Silke,
einen Weiterbewilligungsantrag können Sie auch online stellen bzw. online herunterladen. Probieren Sie es einmal auf diesem Wege.
Viele Grüße
Hallo,mein Antrag lief am 31.8.22 ab.Den Weiterbewilligungsantrag habe ich oktober abgegeben und für den oktober Leistung erhalten.Für september habe ich keine leistung erhalten,dadurch wurde es der krankenkasse auch nicht gemeldet.Daher habe ich auch kein pflegeld von der aok bekommen und die Miete steht auch offen.Wird es nach hinein bezahlt für den sebtember ?
Hallo Selda,
wie es sich mit der Auszahlung des Pflegegeldes verhält, können wir Ihnen nicht sagen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Die Miete wird vom Jobcenter nicht nachträglich übernommen, da Sie im September nicht im Leistungsbezug waren. Ausschlaggebend für den Beginn des Leistungsbezuges ist der Monat, in dem Sie die Leistungen beantragt haben. Da Sie den Weiterbewilligungsantrag erst im Oktober eingereicht haben, stehen Ihnen auch nur ab dem Monat die Leistungen zu.
Viele Grüße
Hallo, ich habe eine sehr spezifische Frage!
Undzwar: Ich habe vom Jobcenter KEINEN Brief für einen Weiterbewilligungsantrag.
Natürlich habe ich bei vielen Ärztlichen Terminen und der Uni auch nicht die ganzen Termine im Kopf, wann was ist und seit letzten Monat wäre der letzte Antrag abgelaufen. So, ich wurde nicht informiert und im Monat in dem ich nichts bekommen habe wurde mir auch eine Kürzung angedroht? (also von nichts nochmal eine Kürzung) und daher dachte ich, dass das was anderes wäre.
Also habe ich jetzt zum 1.7. angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich den Weiterbewilligungsantrag nicht abgegeben habe.
Kann ich den Anspruch vom letzten Monat noch Gültig machen? Da ich irgendwie leben musste steht mein Konto aktuell stark im Minus, die Miete ist nicht bezahlt und ich weiß einfach nicht mehr weiter..
Noch dazu hat mir die Hausverwaltung bereits mit der Kündigung gedroht, wenn BIS MORGEN kein Geld auf dem Konto ist..
LG
Hallo Sabrina,
Sie können sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter Ihnen die Unterlagen für den Weiterbewilligungsantrag immer zusendet. Daher ist hier Eigeninitiative gefragt. Können Sie sich die Termine nicht merken, sollten Sie sich diese dringend notieren. Rückwirkend können Sie keine Leistungen beantragen. Wie beim Erstantrag gilt auch beim Folgeantrag, dass der Anspruch mit dem Monat der Antragstellung gleichzusetzen ist.
Bezüglich Ihrer Miete sollten Sie versuchen, die Angelegenheit vor Ort bei Ihrem Jobcenter zu klären, um ggf. einen Vorschuss zu erwirken sowie ein Darlehen zur Begleichung Ihrer Mietschulden. Sobald Mietschulden beglichen wurden, sind Kündigungen oft vom Tisch. Dazu noch ein Beitrag, den wir vor kurzem veröffentlicht haben: Was tun bei Mietschulden?
Viele Grüße
Guten Abend Julia!
Danke für die schnelle Bearbeitung meiner langwierigen Fragerei!
Wie muss ich das mit dem Einreichen bei euch machen??
Gruß Heike
Hallo Heike,
folgen Sie einfach diesem Link Bescheid prüfen, geben Sie die Bescheidart, die entsprechenden Daten und Ihre E-Mailadresse an. Im Anschluss werden Sie durch alle nötigen Schritte durchgeleitet.
Viele Grüße
Hallo Julia!
Im Moment liegt mir nur der Änderungsbescheid vor, der besagt,das sich ab Jan. 2022 der Regelsatz erhöht!
Außer dem habe nur noch den Weiterbewilligungsantrag vom letzten Jahr, läuft ja bis März 2022!
Danach müsste ich, soweit ich verstanden habe, einen neuen stellen!
Liebe Grüße Heike
Und was den Widerspruch angeht, wäre ich dankbar wenn mir da jemand hilft!
Hallo Heike,
dann reichen Sie den Weiterbewilligungsbescheid sowie den Änderungsbescheid zur Prüfung durch unsere Partneranwälte ein. Was Ihren Weiterbewilligungsantrag angeht: Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit durch das Jobcenter und stellen Sie diesen rechtzeitig. So vermeiden Sie Zahlungslücken, für den Fall, dass das Jobcenter mehrere Wochen braucht, um diesen zu bewilligen.
Viele Grüße
Nabend Julia!
Also ich habe das dem Jobcenter gemeldet, aber die meinten, das könnte nicht stimmen und ich sollte , wenn ich der Meinung wäre, das ich Recht habe, Widerspruch einlegen! Problem ist nur, ich weiß nicht wie ich einen Widerspruch verfassen muss??
Gruß Heike
Hallo Heike,
haben Sie einen aktuellen Bescheid, lassen Sie diesen gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen dann auch ggf. Widerspruch dagegen ein. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Viele Grüße
Hallo Julia!
Vielen Dank für die Rückantwort !
Also ich habe diese Erhöhung von 3€ auf den Regelsatz nicht erhalten! Weder im Dez. 2021 noch im Jan. 2022!
Was kann ich jetzt machen? Sind zwar NUR 3€, aber wenn man auf HARTZ IV angewiesen ist, ist das schon ne Menge!
Gruß Heike
Hallo Heike,
fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach bzw. weisen Sie es darauf hin. Wahrscheinlich liegt ein Fehler vor.
Viele Grüße
Hallo Julia!
Also letztes Jahr, 2021, brauchte ich, wegen Corona, keinen Weiterbewilligungsantrag stellen!
Daher meine Frage!!
Und ich hätte da noch eine frage!
Können sie mir erklären, was es auf sich hat mit der angeblichen Erhöhung des Regelsatzes der schon im Dez. 2021
eingegangen sein soll und ab wann die Erhöhung von den 3€ im Januar sein soll, denn ich habe im Dez. 2021 nur den üblichen Regelsatz
von 446€ für Januar erhalten!
mfg Heike R.
Hallo Heike,
nach unserem Kenntnisstand müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Zu Ihrer zweiten Frage: Das hängt vom Beginn des Bewilligungszeitraumes ab. Lag die Bewilligung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bereits vor, gilt der neue Regelsatz mit der Auszahlung Ende Dezember.
Viele Grüße
Hallo!
Ich komme aus NRW,aus 40723 Hilden und hätte eine Frage zu dem Weiterbewilligungsantrag für HARTZ IV!
Wie sieht es damit aus in der Corona Zeit??
Bitte um Rückmeldung!
Mfg Heike R.
Hallo Frau Rödiger,
was meinen Sie genau? Die Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf den Weiterbewilligungsantrag, den müssen Sie nach wie vor stellen.
Viele Grüße