Mehrbedarf bei Behinderung

Wenn Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4) bekommen und körperlich beeinträchtigt sind, steht Ihnen ein Mehrbedarf zu. Mit dem Mehrbedarf werden Ihre Bürgergeld-Leistungen ergänzt.

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Wer hat einen Anspruch auf Mehrbedarf?

Einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben Sie, wenn Sie eine Behinderung haben, aber dennoch erwerbsfähig sind. Der Mehrbedarf ist eine Ergänzung zu Ihren Bürgergeld-Regelleistungen. Die Kosten für die besonderen Umstände einer Behinderung sollen hier übernommen werden. Bei den Mehrbedarfen für Empfänger mit Behinderungen gibt es zwei Unterscheidungen:

  • Mehrbedarfe für erwerbsfähige Personen
  • Mehrbedarfe für nicht erwerbsfähige Personen, in einer Bedarfsgemeinschaft lebend

Bürgergeld-Empfänger, mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 % des Bürgergeld-Regelsatzes. Eine solche Maßnahme ist zum Beispiel eine Weiterbildung oder Hilfen zur Schulbildung/Ausbildung. Erwerbsfähig heißt, dass man in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Achtung

Wenn ein erwerbsfähiger, beeinträchtigter Bürgergeld-Empfänger an keiner Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt, steht ihm auch kein Mehrbedarf zu. Auch nicht, wenn er theoretisch an einer solchen Maßnahme teilnehmen könnte.

Wenn eine Person schwerbehindert und damit ggf. erwerbsunfähig ist und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält sie 17 % des Regelsatzes als Mehrbedarf zu den Bürgergeld-Regelleistungen. Hinzu kommt, dass im Behindertenausweis der betreffenden Person das Merkzeichen „G“, für schwerbehindert, vermerkt sein muss.

Achtung

Wenn eine schwerbehinderte, erwerbsunfähige Person nicht in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt und dementsprechend Sozialhilfe bezieht, steht dieser Person auch kein Mehrbedarf zu, weil sie dann Sozialhilfe bezieht und keine Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4 bzw. ALG II). Bürgergeld-Leistungen kann man in solchen Fällen nur beziehen, wenn man schon mit anderen Bürgergeld-Empfängern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Übrigens: Wir sind jetzt auch beim Grad der Behinderung für Sie da. Sind Sie mit Ihrem Feststellungsbescheid nicht zufrieden und wollen diesem mithilfe eines Widerspruchs anfechten, unterstützen wir Sie dabei. Wir prüfen Ihren Bescheid und reichen Widperspruch beim Versorgnungsamt ein, sofern Erfolgsaussichten bestehen. Bei zu langen Bearbeitungszeiten legen wir außerdem für Sie Untätigkeitsklage ein und beschleunigen so den Feststellungs-Prozess.

Höhe des Mehrbedarfs bei Behinderung

Die Höhe des Mehrbedarfes für Bürgergeld-Empfänger mit Behinderung richtet sich nach Ihrem Bürgergeld-Regelsatz und nach dem Grad Ihrer Behinderung. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2023 bei 502 EUR. Personen in einer Partnerschaft bekommen 451 EUR, volljährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren bekommen 420 EUR.

Regelsatz 2023Mehrbedarf von 35 % bei erwerbsfähigen Behinderten
502 EUR175,70 EUR
451 EUR157,85 EUR
420 EUR147,00 EUR
Regelsatz 2023Mehrbedarf von 17 % bei nicht erwerbsfähigen Behinderten
451 EUR76,67 EUR
402 EUR68,34 EUR
420 EUR71,40 EUR
348 EUR59,16 EUR
318 EUR54,06 EUR

Mehrbedarf bei erwerbsfähigen Behinderten

Mehrbedarf bei nicht erwerbsfähigen Behinderten

Muss ich den Mehrbedarf beantragen?

Sie müssen den Mehrbedarf nicht beantragen. Sie müssen Ihrem Jobcenter nur mitteilen, dass eine Behinderung und welcher Grad der Behinderung vorliegt. Bestenfalls schicken Sie direkt eine Kopie des Behindertenausweises mit. Wenn Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, müssen Sie auch hierfür einen Nachweis an Ihr Jobcenter schicken. Um so einen Nachweis können Sie bei der Maßnahme bitten, die Sie absolvieren. So hat das Jobcenter alles, was es benötigt, um Ihren Mehrbedarf zu berücksichtigen.

Tipp: Bestätigung einholen

Jedes Mal, wenn Sie zum Beispiel eine Kopie oder andere Unterlagen einreichen, sollten Sie sich eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung ihrer Akten. Deswegen ist es immer sinnvoll, einen Beweis zu haben. So kann das Jobcenter nicht behaupten, Sie hätten geforderte Unterlagen nie eingereicht.

Was kann ich machen, wenn der Mehrbedarf für Behinderte in meinem Bürgergeld-Bescheid nicht berücksichtigt wird?

Wenn der Mehrbedarf für Behinderte in dem Berechnungsbogen Ihres Bürgergeld-Bescheides nicht enthalten ist, hat das Jobcenter Ihnen keinen Mehrbedarf gewährt. In diesem Fall müssen Sie Widerspruch erheben. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie Ihren Bescheid bekommen haben.

Tipp: Was ist eine angemessene Wohnung?

Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen “G” oder “aG” besitzen, also schwerbehindert und in der Regel auch gehbehindert sind, können einen Mehrbedarf bis zu 15 qm an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.

Was gibt es bei einem Widerspruch zu beachten?

In dem Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid müssen Sie schreiben, dass der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung nicht gewährt wird, obwohl dieser Ihnen zusteht. Selbst wenn Sie dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt haben, dass Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft behindert ist, muss das Jobcenter den Mehrbedarf gewähren. Bestenfalls sollten Sie mit dem Widerspruch zusammen, eine Kopie des Behindertenausweises schicken. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wer hilft mir, meinen Anspruch auf einen Mehrbedarf durchzusetzen?

Um sicherzugehen, dass Sie Ihren Mehrbedarf wirklich bekommen, sollten Sie sich kompetente Hilfe holen. Wir haben bereits Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Einer der häufigsten Fehler, die die Jobcenter machen, sind Mehrbedarfe nicht zu gewähren. Wir wissen, wie Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Mehrbedarf kommen. Unsere Erfolgsquote für die Durchsetzung von Mehrbedarfen liegt bei nahezu 100 %. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, lösen wir auch diese für Sie. Und auch hier kommen Dank Beratungshilfe keine Kosten auf Sie zu. Gern erledigen wir die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Bürgergeld-Leistungen für Sie raus.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

184 Antworten auf „Mehrbedarf bei Behinderung“

  1. Hallo,
    Um Mehrbedarf zu erhalten,zählt die Arbeitszeit.
    Wie viele Arbeitsstunden sind erforderlich?
    Mit freundlichen Grüßen
    Simona R

    1. Hallo Simona,
      nein, was zählt ist, dass Sie an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin.
      Viele Grüße

  2. Ich habe da mal eine Frage zu Bürgergeld/Hartz 4, ich bin seit 2011 von der Rentenstelle Erwerbsgemindert eingestuft, und davor bereits ein Paar Jahre mit 50% Behinderung das habe ich auch bereits damals dem Job Center Mitgeteilt, wie weit muss das Job Center mir die nicht Mehrbedarf Nachzahlen und auch die 4% Zinsen?

    1. Hallo Christian,
      dass Ihnen eine Nachzahlung zusteht, halten wir Ihren Angaben zufolge für eher unwahrscheinlich. Zum einen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung zu haben (z.B. Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben). Zum anderen genügt eine einfache Mitteilung darüber, dass Sie eine Behinderung haben, nicht aus. Sie müssen den Mehrbedarf schon aktiv beantragen. Einen Antrag haben Sie aber nicht eingereicht, wenn wir das richtig verstehen.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag,
    ich möchte wissen ob ich recht auf Mehrbedarf habe:
    Ich bin 70% Behindern, Merkzeichen G,,,, GdB 70 und erwerbstätig ( Minijob ).

    Mit freundlichen Grüßen
    Simona Rah

    1. Hallo Simona,
      Sie sind anspruchsberechtigt, sofern Sie als Erwerbsfähige an einer anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

  4. Hallo, ich habe einen GDB 50 und mein ältester Sohn auch, ohne ein +

    Der Sachbearbeiter meinte ohne G oder mindestens 70gdb würde es keinen Mehrbedarf geben. Stimmt das ?

    1. Hallo Ulrike,
      der Mehrbedarf bei Behinderung setzt voraus, dass Sie bzw. Ihr Sohn an einer anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, sofern eine Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Das Merkzeichen G spielt lediglich in Zusammenhang mit einer Erwerbsunfähigkeit eine Rolle.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag wir haben insgesamt 4 Kinder alle mit pflegegrad und 3 davon mit ausweis Merkzeichen BGH 70% nun sind wir auf wohnung suche da das jobcenter den mehrbedarf als regelleistung abgelehnt haben. Für den größeren wohnraum mussten wir die Situation mit den Kindern beschreiben nun haben wir eine Wohnung gefunden und jetzt sagen die ja die kinder seinen ja nicht am Rollator oder im rollstuhl aber die kinder brauchen den platz

    1. Hallo Stephanie,
      leider können wir Ihnen darauf keine pauschale Antwort liefern. Lassen Sie den Bescheid einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem möglichen Widerspruch.
      Viele Grüße

  6. Hallo
    Ich habe Pflegerad 3 und Schwerbehinderung 100gdb Merkzeichen G.
    Das Sozialamt hat meinen Umzug zugestimmt in eine größere Wohnung 57q mit Staffelmiete.
    Nun soll ich wohl in ein paar Jahren hier wieder raus , weil die Miete dann zu teuer ist und ich habe keinen Rollstuhl, also wird in Frage gestellt, ob mir überhaupt 15q mehr zustehen. Ich bin am Verzweifelen. Ist das rechtens?

    1. Hallo Monique,
      leider können wir Ihnen bei Fragen, die mit Sozialhilfe und damit Leistungen nach dem SGB XII zusammenhängen, nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich hier bitte an eine Sozialberatung. Unser Service bezieht sich ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld).
      Viele Grüße

  7. Ich bekomme Bürgergeld und hab einen GdB50. Besuche derzeit für vier Wochen eine Einrichtung um zu gucken wieviel Stunden ich in der Woche belastbar bin.
    Jobcenter lehnt Mehrbedarf ab mit Begründung, weil während Abklärung zur Teilhabe am Arbeitsleben kein Mehrbedarf gezahlt wird. Frage mich aber was mit den drei Monaten vorher und zwei Monaten hinter ist (BG ist ja für sechs Monate seit 1.12. bewilligt).
    Versteht kein Mensch…

  8. Meine Frage wäre …ist der Regelsatz bei GdB 50 +AG höher ,als der Regelsatz bei GdB 50 +G ?

  9. Hallo Liebe Julia

    Ich bin von beiden Knöcheln schwer behindert und angeborene Defekte an beiden Beinen. Der Abschluss, den sie mir ausgestellt haben, ist 30, und das ist nicht fair. Ich habe immer Schmerzen und kann nicht auf meinen Füßen stehen. Ich kann nicht laufen. Ich liege ständig zu Hause. Ich widersprach, aber sie sagen, der Arzt habe ihn um 30 Grad diagnostiziert. Ich denke und sicher sie sind mehr als 50dGb.
    Was muss ich tun, um von den Zusatzleistungen zu profitieren? Ich bin Flüchtling und seit zwei Jahren in Deutschland. Das Jobcenter hat und wird keine zusätzliche Hilfe leisten. Ich bin öffentlich machtlos und kann nichts tun.

    Liebe grüße
    Hossein

    1. Hallo Hoosein,
      leider haben Sie keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung, sofern Sie nicht an einer anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Auf die Festsetzung des Grades einer Behinderung haben wir keinen Einfluss.
      Viele Grüße

  10. Also ich weiß garnicht wo ich anfangen soll ich bin seit 2019 60% Plus G schwerbehindert und mal ganz davon ab das ich noch nie einen Mehrbedarf bekommen habe und unter Drei Stunden arbeitsfähig bin also für den Jobcenter Arbeitsunfähig beziehe ich Bürgergeld bzw Harz 4 es wird von mir nun verlangt jedes Jahr einen Rentenantrag zu stellen auf Teilverentung dieser wird natürlich jedesmal ab gelehnt ich kann ja die Anforderung ( ind den letzten 5 Jahren eine Steuerpflichtige Arbeit an zu nehmen und mindesten 3 Jahre eingezahlt zu haben) nach der Ablehnung werde ich jedes Jahr zum Sozialamt geschickt dieser lege ich jedes Jahr aufs neue meine Ablehnung vor aber dieses Jahr möchte die Sachbearbeiterin auch eine neue amtsärztliche Untersuchung und das alles bis zum 24.2.2023 ich habe dem Jobcenter dieses Schreiben am 24.1.2023 vor gelegt durch eine Rotation im Jobcenter habe ich 1. Eine neue Sachbearbeiterin 2. Ich habe keine Bestätigung erhalten weil hier niemand mehr zu den Sachbearbeitern für Geldangelegrnheiten rein darf und an der Info steht auch kein kopierer und die Dame an der Info sich weigerte Bestätigungen zu unterschreiben. Ich kann aber doch keine amtsärztliche Untersuchung beantragen ich war in den letzten 8 Jahren mindestens 6 mal bei einer solchen und habe jedesmal eine Bestätigung erhalten.das es nun mal so ist. Diese Ergebnisse werden jedesmal von der Sachbearbeiterin des Sozialamtes abgelehnt mit der Begründung sind zu alt nun zu meinem Problem ich kann doch den Jobcenter oder die Rentenkasse nicht dazu zwingen eine erneute Untersuchung zu Beantragen ich könnte diese auch nicht bezahlen und das Jobcenter sagt mir ” Wissen sie eigendlich wie teuer diese Untersuchungen sind wir wissen doch das es nur noch bergab mit ihrer Gesundheit geht” und jetzt wie soll ich mich an meine Mitwirkungspflicht halten? Geschweige denn was soll ich außer der Ablehnung von Dezember 2022 der Rentenkasse kann ich dieser Dame doch nix schicken ich weiß alles Schikane aber ich muß mich doch an meine Mitwirkungspflicht halten ich dachte das es dieses Jahr vielleicht besser wird aber weit gefehlt ich halte diese Drohungen mir mein Geld zu sperren nicht mehr aus mittlerweile habe ich außer meinen schweren Depressionen auch noch Angst davor auf der Straße zu landen

    1. Hallo Petra,
      leider ist Ihr Anliegen zu umfangreich, um hier darauf eingehen zu können. Wir möchten Sie daher an eine Sozialberatung verweisen.
      Viele Grüße

  11. Hallo meine Frage !
    Meine Erwerbsminderungsrente würde 2018 beim Jobcenter über das Versorgungsamt festgestellt ,habe aber bis heute 2023 keinen Mehrbedarf für Merkzeichen G bekommen .das Jobcenter bzw meine Sachbearbeiterin hat mich vor zwei Tagen morgens angerufen und gesagt ich bekomme eine Nachzahlung um die 4000 Euro habe mich natürlich sehr gefreut .doch nach sechs Std ungefähr rief sie wieder an und sagte ich bekomme das Geld doch nicht und vielleicht nur ein Jahr rückwirkend, bekomme in einer Woche bescheid.das war wie ein Schlag ins Gesicht und schlimmer.was sind meine rechte ?

    1. Hallo Sandra,
      das Merkzeichen G allein genügt nicht, um einen Anspruch auf Mehrbedarf geltend zu machen. Warten Sie den Bescheid ab und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Versorgungsamt. Wir können Ihnen leider nur in Zusammenhang mit Bescheiden nach dem SGB II helfen.
      Viele Grüße

  12. Hallo
    Das Jobcenter weiß seit 2018 das ich nicht mehr Arbeiten kann,habe auch einen Ausweis mit Merkzeichen G habe aber bis heute 2023 keinen Mehrbedarf bekommen .steht mir eine Nachzahlung zu ? Lg

    1. Hallo Sandra,
      nein, eine Nachzahlung gibt es bei Mehrbedarfen grundsätzlich nicht, lediglich bis zu dem Monat, in dem der Mehrbedarf beantragt wurde. Haben Sie aber einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter al einen Monat), lassen Sie den gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen sie fest, dass Ihnen der Mehrbedarf zu Unrecht verwehrt wird, wird Widerspruch eingelegt. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleib Ihnen die Option eines Überprüfungsantrages.
      Viele Grüße

  13. Hallo, ich habe eine festgestellten Grad der Behinderung von 30, bin aber gleichgestellt.

    Nun werde ich eine medizinische Reha mit beruflichen Anteilen beginnen und würde gerne wissen, ob ich einen Anspruch auf Mehrbedarf habe ?

    Ich bekomme den normalen Bürgergeld-Satz von 502 Euro.

    1. Hallo Martin,
      das kommt darauf an, ob die Maßnahme vom Jobcenter als Hilfe zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anerkannt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter.
      Viele Grüße

  14. Hallo,

    das Jobcenter hat bei mir den Mehrbedarf bei 60 G nicht berücksichtigt, weil ich an keinerlei Maßnahmen an der Teilhabe zu Arbeitsleben teilnehmen würde. Was allerdings diese Maßnahmen sind konnte mir bis dato keiner erklären (Weder Leistungs- noch Vermittlungssachbearbeiterin).
    Kann man das irgendwo vernünftig nachlesen? Alles was ich finde ist sehr schwammig geschrieben und auf Nachfrage bekomme ich keine Auskunft.

    Vielen Dank für eine Antwort,
    Sandra

    1. Hallo Sandra,
      es handelt sich dabei um geförderte Arbeitsverhältnisse, die der Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Um zu erfahren, welche Angebote genau bestehen, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.
      Viele Grüße

  15. Bekomme ich diesen Mehrbedarf für Behinderung auch, ich mache eine Teilzeitjob mit Aufstockung bürgergeld habe 30% Behinderung?

    1. Hallo Stefan,
      nein, der Mehrbedarf bei Behinderung setzt die Teilnahme an einer Maßnahme voraus, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient.
      Viele Grüße

  16. Ich habe eine Frage, ich lebe mit meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Tochter 9 Jahre alt
    100% Schwerstbehindert H,B,G,aG
    Pflegegrad 4.
    Ich Bin Alleinerziehende Mama.
    Pflege meine schwer kranke Tochter.
    Vom Jobcenter bin ich nicht vermittelbar weil ich meine Tochter Pflege.
    Ich selbst habe 60% Schwerbehinderung.
    Steht uns ein Mehrbedarf zu?
    An einer Maßnahme kann ich nicht Teilnehmen weil ich Alleinerziehende Mama bin.

    1. Hallo Peggy,
      leider besteht bei Ihnen kein Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung.
      Viele Grüße

  17. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meine Frau.
    Ich bekomme ab den 1.02.2023 eine EM Rente von knapp 1000 €
    den noch verbleibenden Teil bekommt meine Frau als Bürgergeld
    zusammen ist es die Höhe des monatlichen Bürgergelds.
    Meine Frage daher ich bin zu 90% schwerbehindert mit Merkzeichen G
    steht mir trotzdem ein Mehrbedarf von 17% zu oder findet er Berücksichtigung
    bei der Berechnung.

    1. Hallo Thomas,
      sind Sie dauerhaft voll erwerbsunfähig, steht Ihnen ein Mehrbedarf bei Behinderung zu. Sind Sie teilweise und/oder vorübergehend erwerbsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf Mehrbedarf.
      Viele Grüße

  18. Hallo, ich bin seit 1997 zu 70 % schwerbehindert (ohne Merkzeichen) und habe am 29.9.22 rückwirkend seit dem 1.8.22 einen Pflegegrad 3 anerkannt bekommen. Habe ich damit Anspruch auf Mehrbedarf bei Bezug von ALG II?

    1. Hallo Thea,
      sofern Sie erwerbsfähig sind, setzt der Mehrbedarf voraus, dass Sie an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Ist das der Fall, sollten Sie Anspruch haben. Ein Merkzeichen braucht es dafür nicht. Sind Sie nicht erwerbsfähig, haben Sie u.a. aufgrund des fehlenden Merkzeichens “G” keinen Anspruch.
      Viele Grüße

  19. Hallo,ich habe eine fragen? Ich habe schwerebehindertausweis G 100 procent und ich habe geld vom Jobcenter zeit 2018 wegen krank !Ich war gestern bei Jobcenter und ich fragen ich kann bekomme mehr geld mit diese Ausweis was ich habe und die personal vom Jobcenter sagen neon! Ich glaube nicht was sagen ich kennen ich kann bekomme mehr geld fur das! Meine fragen ist ich kann bekommen ist richtig undcwie viel und was mussen ich machen Jobcenter akceptieren das ? Danke schon! Ich wartet deine antworten .

    1. Hallo Bujor Alina,
      Anspruch auf Mehrbedarf haben Sie nur, wenn Sie als erwerbsfähige Person, die Hartz 4-Leistungen bezieht, an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Anderenfalls haben Sie keinen Anspruch.
      Viele Grüße

  20. Wohne in einer Wohngemeinschaft.Habe vor Arbeitslosengeld 2…Volle Erwerbsminderung und Sozialhilfe bekommen.Das Sozialamt hat mir den Mehrbedarf bewilligt.Dann nach einem Jahr mich wieder zum Jobcenter geschickt.Die haben mir den Mehrbedarf nicht bewilligt.

    1. Hallo B. Bayram,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  21. Ich habe mal eine Frage, ich beziehe ALG II und man hat mir 40 % Behinderung anerkannt. Kann ich da auch beim JobCenter einen Mehrbedarf beantragen?

    1. Hallo Morgenstern,
      nehmen Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann Ihnen Mehrbedarf bei Behinderung zustehen. Es muss sich dabei um eine vom Jobcenter anerkannte Maßnahme handeln.
      Viele Grüße

  22. Guten Tag, erstmal Danke für die Hilfe für Anregungen gegeben hier.
    Bin 100%Schwerbehindert G,aG,B.
    Stints beide Beine ,wie COPD Gold 4 Lungenkranken .38.Stufen 2.Etg.
    Krankenkasse übernimmt Umzug EG oder mit Aufzug.Eu Rente Brutto 985.36€,. Netto 875.24€.
    Hätte schon längst eine neue WG beziehen können 2.Raum mit Dusche .Miete lag da bei 490.-560.Euro. Von WoGG erhalte:
    für meine Miete 375.20€
    100%Schwerbehinderung 79.00€
    Zu Miete 2.Raum. 68.00€
    insgesamt. 147.00€
    Wohnungen WoGG mit den Mietpreisen mich befragt. Mitte 490.00€ 200.€ zugegeben wie bei Miete 560.00€. Sagte,Behinderte sogar Recht auf Mehrdarf wenn geprüft.Antwort den Mehrbedarf zahlen wir auch nicht. 2.Jahre suche was billiges schon ,und möchte wegen Treppen u.so nicht immer zuHause sitzen. Wie könnten Sie mir helfen was noch tun kann? Wäre sehr Dankbar dafür. Bleiben Sie Gesund.MfG Roland

    1. Hallo Roland,
      um Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung zu haben müssen Sie bei Bezug von Hartz 4 an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Beziehen Sie Sozialhilfe nach dem
      SGB XII dürften Sie Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 17 % haben, zu beantragen beim Sozialamt.
      Viele Grüße

    2. Hallo. Ich habe einen behindertenausweiss von 60%. Bekomme Grundsicherung von 525,00euro. Und gehe in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf? Lg

    3. Hallo Kai,
      leider nein. Der Anspruch auf Mehrbedarf setzt voraus, dass Sie an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
      Viele Grüße

  23. Guten Abend,
    wie lange kann ich ein Mehrbedarf für Behinderte nachfordern, wenn dieser mir zusteht?
    Ich habe nun wieder einen aktuellen Bescheid bekommen.
    Leider ohne 35 % Mehrbedarf in Höhe von 157,15 €. (Habe leider erst gerade zufällig von dem Mehrbedarf erfahren)
    Bei über 12 Monaten würden mir 157,15 € x 12 = 1885,80 € zustehen.
    Besteht überhaupt eine Chance dies nachwirkend zu erhalten?

    Auf jeden Fall muss ich auf meinen aktuellen Bescheid Widerspruch einlegen.

    Besten Dank im Voraus!
    Und Danke dass Sie sich für die Rechte der “Schwächeren” einsetzen! 🙂

    1. Hallo Lena,
      einen Mehrbedarf bei Behinderung müssen Sie beantragen. Wichtig dabei ist, dass Sie an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Nur dann steht Ihnen der Mehrbedarf in Höhe von 35 % auch zu. Rückwirkend kann er nicht geltend gemacht werden. Entscheidend ist hier der Monat, in dem Sie den Mehrbedarf beantragt haben. Er stellt auch den Beginn des Anspruches dar.
      Viele Grüße

  24. Hallo,
    ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 70
    Habe kein G noch aG oder sonstigen Buchstabenvermerk.
    Habe ich ein Anrecht auf Mehrbedarf?

    1. Hallo Harald,
      Sie haben einen Anspruch auf Mehrbedarf, sofern Sie als Erwerbsfähiger an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

  25. mein ehemann ist dialysepflichtig (heimdialyse oder auch bauchfelldialyse genannt),wobei er ein einzelnes steriles zimmer braucht, ausserdem ist er schwerbehindert 100% und hat das merkzeichen B,G,RF.Das jobcenter zahlt mir nur ein anteil meiner miete und den rest zahlen wir aus der Tasche.Meine frage ist nun gibt es irgend welche kaluseln oder gesetze gibt was ich dem amt vorzeigen kann damit sie endlich die klompette miete übernehmen???
    danke im voraus für die antworten

    1. Hallo müller,
      stellen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe für Ihren Mann. Anteilig sollten dann auch die Unterkunftskosten übernommen werden.
      Viele Grüße

    2. Guten Morgen,
      ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 70
      Habe kein G noch aG oder sonstigen Buchstabenvermerk.
      Ich arbeite nicht und ich mache keine Maßnahme.
      Habe ich ein Anrecht auf Mehrbedarf?

    3. Hallo Mohammed,
      nein, dann haben Sie keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung.
      Viele Grüße

    4. Hallo
      Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und etwas Arbeitslosengeld 2.Habe Behindertenausweis mit Merkzeichen G.Hab ich Anspruch auf den Mehrbedarf?
      Mfg
      Brigitte

    5. Hallo Brigitte,
      sind Sie erwerbsunfähig, ist die Voraussetzung für Mehrbedarf bei Behinderung, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sind Sie teilweise erwerbsfähig und können mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, müssen Sie an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme teilnehmen, die der Integration in den Arbeitsmarkt dient.
      Viele Grüße

  26. Hallo, mein Mehrbedarf wurde vor kurzem abgelehnt. Begründung: meine Maßnahme sei nicht als Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gekennzeichnet.
    Ich denke doch das die Maßnahme dazu dient, ansonsten würde ich es doch nicht finanziert bekommen. Ist das richtig?

    1. Hallo Simon Di,
      es kann tatsächlich sein, dass ein Mehrbedarf bei Ihrer Maßnahme nicht berechtigt ist. Um aber sicher zu sein, lassen Sie Ihren Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Eine pauschale Einschätzung kann nicht getroffen werden. Ist der Bescheid nicht korrekt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  27. Hallo, ich bekam bis Juli trotz voller Erwerbminderung ALG II jetzt Grundsicherung- Grundsicherung ist weniger – ich hab noch nicht final mit dem Amt geklärt warum.
    Was mir aber aufgefallen ist Ihr Rechner sagt 157 Euro wegen Behinderung- das sind wohl diese 17 % mit Merkzeichen G- die habe ich mit ALG II nie bekommen – im gegenteil ich habe vom Anwalt des Jobcenters einen Brief indem steht dass mir das nur als Rentner in Grundsicherung zusteht. Bäng- Haben ich das eine wissentliche Falschaussage und wurde jahrelang um mein Geld gebracht?
    in der Grundsicherung bekomme ich jetzt 76 Euro als diese Behinderten mit Merkzeichen G 17% Mehrbedarf. Da wüsste ich gerne mal mehr dazu.

    1. Hallo Silvia,
      im Hartz 4-Bezug hätte Ihnen der Mehrbedarf nur zugestanden, wenn Sie bei voller Erwerbsunfähigkeit in einer Bedarfsgemeinschaft gewohnt hätten (17 %) oder bei Erwerbsfähigkeit an einer bestimmten Maßnahme des Jobcenters teilgenommen hätten (34 %).
      Viele Grüße

  28. Hallo,
    ich bin stark sehbehindert und habe einen GdB von 90% und Kennzeichen B, G & RF. Habe ich somit Anspruch auf mehr Wohnraum bzw. zudem andere Ansprüche auf Mehrbedarfe?

    Liebe Grüße

    1. Hallo Monja,
      ob ein Anspruch auf mehr Wohnraum besteht, wird im Einzelfall geprüft. Dazu können wir Ihnen keine verlässliche Auskunft geben. Ansonsten aber haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung, wenn Sie bei bestehender Erwerbsunfähigkeit in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder bei gegebener Erwerbsfähigkeit an einer bestimmten Jobcenter-Maßnahme teilnehmen.
      Viele Grüße

  29. Ich bin zu 90 Prozent Schwerbehindert und hab das Merkzeichen G warum bekomme ich keinen Mehrbedarf, aber bei Grundsicherung im Alter gibt es 17 Prozent mehr vom Regelsatz?

    1. Hallo Thomas,
      sofern Sie erwerbsunfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung (17 %). Außerdem haben Sie Anspruch, wenn Sie als Erwerbsfähiger an bestimmten Maßnahmen teilnehmen. Dann beträgt der Mehrbedarf sogar 34 %.
      Viele Grüße

  30. Halo habe 60% mit G bin Hartz 4 Emfanger seit August 2010 und nicht Berufsfähig.Pflegegrad 2 Meine Anspruch Mehrbedarf für Leistungsberechtigte Behinderungen Meine Rechtsanwalt von 08.08.2022 erheben Widerspruch zurückgeviesen und Er hat Urlaub und sagen mich ich möglich selbst Klage Sozialgericht fahren.Ist das richtig?

    1. Hallo Karagic,
      ja, Sie können auch selbst Klage beim Sozialgericht einreichen. Legen Sie Ihren Widerspruchsbescheid dem Gericht vor und geben Sie an, dass Sie klagen wollen.
      Viele Grüße

  31. Hallo, Wir beziehen AlG II und müssen umziehen, da meine Tochter eine schwerbehinderung hat mit einem GDB 100 und den Merkzeichen G,aG,B und H hat, haben wir einen Anspruch auf 15qm mehr Wohnraum. Da es ja Miethöchstsätze für eine Wohnung mit 4 Person gibt, bei uns im Landkreis zurzeit für 90m² 1095€.

    Jetzt ist meine Frage wie die 15m² mehr anspruch berechnet werden, müssen wir uns trotz der 15m² auf den Miethöchstsatz von 4 Personen 1095€ halten oder wird es da für die 15m² mehr angepasst?
    Oder dürfen wir jetzt aufgrund der 15m² mehr auf die Personenzahl 5 gehen mit den höheren Sätzen?

    Lieben Gruß 😉

    1. Hallo A. Thonick,
      die zusätzlichen Quadratmeter rechtfertigen auch eine höhere Miete – Sie können dementsprechend von einem 5-Personen-Haushalt ausgehen. Lassen Sie sich das sicherheitshalber aber noch einmal von Ihrem Jobcenter bestätigen.
      Viele Grüße

  32. Hallo ,
    ich habe einen GdB von 60% ohne mekrzeichen,und beginne am Dienstag eine Agh.Habe ich da Anspruch auf den Mehrbedarf für Behinderte?

    1. Hallo Stephan,
      das können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten, da unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Antrag zu stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  33. Hallo,
    meine Tochter sie ist Epileptiker hat einen GB60 ohne Merkzeichen und macht gerade ihr Fachabitur.
    Sie lebt mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Hat sie Anspruch auf Mehrbedarf.
    Liebe Grüße

    1. Hallo Heike,
      nein, Ihre Tochter hat leider keinen Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung.
      Viele Grüße

  34. Hallo habe 70%mit G bin Hartz 4 Empfängerin und nicht Berufsfähig habe ich ein Anspruch auf Mehrbedarf da ich jetzt Erwerbsminderung beantragen muss

    1. Hallo Barbara,
      ein Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung besteht nur, sofern Sie bei Erwerbsfähigkeit (mind. 3 Stunden täglich) an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen. Sind Sie nicht erwerbsfähig, wird vorausgesetzt, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Anspruch auf den Mehrbedarf zu haben.
      Viele Grüße

  35. Kann hier auch Bescheide Geprüft werden die vom Sozialamt stammen also Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    1. Hallo Kreisl,
      leider nein. Unsere Partneranwälte prüfen ausschließlich Bescheide basierend auf dem SGB II.
      Viele Grüße

  36. Guten Tag,

    ich Lebe mit meinem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft und musste damals als mein Krankengeld auslief Alg1 beantragen, hierzu wurde eine Begutachtung vom Amtsarzt hinzu gezogen und dieser stellte fest das ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten könnte und somit arbeitsunfähig wäre. Ich beziehe mittlerweile Alg 2 habe einen schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und 50 Prozent. Zusätzlich habe ich noch den Pflegegrad 3. Ich habe das alles dem Jc mitgeteilt und einen Mehrbedarf beantragt. Dieser wurde abgelehnt, weil mir laut denen kein Mehrbedarf zu steht. Ist das so korrekt?

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Braun

    1. Hallo A.B,
      grundsätzlich setzt der Mehrbedarf bei Behinderung voraus, dass Sie sich entweder in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben befinden, oder aber, bei Erwerbsunfähigkeit, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Womöglich ist hier das Alter Ihres Sohnes ausschlaggebend? Eine Bedarfsgemeinschaft besteht nur, wenn Ihr Sohn unter 25 Jahre alt ist.

      Trifft das zu, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Wichtig ist aber, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  37. Hallo, vielleicht kann jemand mir behilflich sein, ich bin 40 % behindert auf Grund einer psychischen Erkrankung ADHS- mit Depressionen. Ich bekomme spezielle Medikamente die die KK nicht übernimmt und ich daher diese vom Regelsatz bezahlen muss. Es handelt sich um 107,00 € monatlich. Eingereichte Anträge auf MEB wurden abgelehnt. Vom JC beauftragter MD stellte die schwere der Erkrankung fest sowie die Befürwortung der Kostenübernahme durch das JC, auch dort stellte sich das JC stur und lehnte diese Anträge ab. Man drohte mir mit Sanktionen wenn ich nicht sein lasse diese Medikamente mir zu kaufen. Man warf meinen Arzt sogar unwirtschaftliches Verhalten vor, da er mir diese Med. verschrieben hat. Durch diese Medikamente kann ich sogar wieder am Arbeitsleben teilnehmen zwar im Moment nur als Zuverdiener, wo ich in der Gastronomie tätig bin. Dem Jobcenter liegen Arbeitszeugnisse vor, sowie ärztliche Atteste , dass es z.Z. keine anderen Medikamente für meine Erkrankung gibt- trotzdem beharrt das JC auf Ihre Meinung und lehnt weiterhin alles fleißig alles ab. Vielleicht kann mir bitte jemand einen Rat geben. Vielen Dank

    1. Hallo Manuela,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vom Jobcenter vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Ihre Situation wird detailliert bewertet, worauf ggf. ein Widerspruch folgt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  38. Hallo liebe Mitleidene ,
    Ich beziehe seit Oktober 2020 ALG2 und habe durch meine Behinderung von 70% im Ausweis (der unbefristet ist) immer den Mehrbedarf für Behinderte bekommen . ich musste im Februar 2022 ein Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und er wurde auch soweit genehmigt , aber der Mehrbedarf für Behinderte ist seit dem in “Prüfung” und wird seit April 2022 nicht gezahlt . Kann es sein , das es daran liegt , das ich durchgehend krank geschrieben werde und das Amt Deswegen alles seit monaten in der “Prüfung” liegt ? auch das mehrmalige anschreiben zu der Situation wurde das letzte mal im Mai beantwortet das es weiterhin in der “Prüfung” befindet . Was kann ich tun ? Danke für antworten

    1. Hallo Marcus-Andree,
      Mehrbedarf bei Behinderung setzt voraus, dass Sie entweder an einer Maßnahme teilnehmen oder aber, bei Erwerbsunfähigkeit, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daher kann Ihre Krankschreibung der Grund dafür sein, dass sich Ihr Antrag in Prüfung befindet.
      Viele Grüße

  39. Hallo ,langsam verzweifel ich am Job Center. Ich bin 100% behindert und habe die Merkzeichen G&B. Ich habe einen Mehrbedarf beantragt der Aber abgelehnt wird da ich keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe. Meine Frage ist das ich gelesen habe das auch erwerbsunfähig einen Anspruch haben?stimmt das?und welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Ich lebe mit meiner 17jähriger Tochter in einer BG..
    Liebe Grüße

    1. Hallo Yvonne,
      eine 100 % Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit 100 % Erwerbsunfähigkeit. Wahrscheinlich haben Sie deshalb keinen Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung.
      Viele Grüße

  40. Hallo ich habe heute mein bescheid bekommen das ich ein GdB von 40 habe aber kein Merkzeichen, meine frage wäre habe ich auch Anspruch auf ein Mehrbedarf ich habe auch eine Maßnahme mir wurde mitgeteilt das ich kein Anspruch habe da ich unter die 50 und kein Merkzeichen habe. Soll ich trotzdem beim jobcenter ein Antrag stellen Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Frau Schröder

    1. Hallo Heike,
      ein Merkzeichen entscheidet nicht darüber, ob Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Deshalb sollten Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, reichen sie auch Widerspruch gegen den Bescheid ein. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

    2. Mein Name ist Achatz Dennis ich bin zu 90% Behindert und Buchstaben G in meinem Behindertenausweis und bekomme gerade mal 10€ mehrbedarf im MONAT das kann doch nicht stimmen oder?

    3. Hallo Achatz Dennis,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung, wird Widerspruch dagegen eingelegt.
      Viele Grüße

  41. Hallo Frau Höfer,
    habe von Geburt an eine 50 %ige
    Behinderung und einen unbefristeten Schwerbehinderten Ausweis.Bin seit 2016 arbeitslos und habe zwischenzeitlich an vielen Massnahmen teilgenommen.Habe bisher auch Mehrbedarf für Behinderte bekommen. In meinem aktuellen Weiterbewilligungsbescheid wurde dieser nun gestrichen, und man verlangt von mir ein ärztliches Atest bezüglich meiner Krankheit und besonders erforderliche Ernährung.
    Möchte Sie bitten, dies zu überprüfen und verbleibe
    mit freundlichem Gruß
    Jerome Mosczinsky

  42. Hallo, ich habe ein Kind mit Behinderung er ist jetzt 24 bekomme Kindergeld auf Grund der Behinderung habe Jetzt erfahren das Kindergeld für Behinderte Kinder nicht auf ALG 2 angerechnet werden darf ist das richtig und wenn ja kann ich es rückwirkend einfordern.

    1. Hallo Petra,
      das ist sehr umstritten. Beim SGB II-Bezug wird es in der Regel angerechnet, beim SGB XII-Bezug nicht. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen. Die bewerten Ihren Bescheid und legen ggf. Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  43. Hallo, ich bin mit 60% Schwerbehindert und bei der Arge für Schwerbehinderte, in einer Umschulung und bekomme kein Mehrbedarf, würde mir dieser zustehen ohne ein “besonderes” Kennzeichen auf dem Behindertenausweis?
    Ich habe halt 60% durch gewisse Faktoren bekommen und diese bleiben auch bzw könnten auch höher gehen mit der Zeit ohne ein Merkzeichen zu bekommen.
    Meine Arge müßte das ja normalerweise berücksichtigen oder sehe ich das falsch?
    Habe ich rückwirkenden Anspruch wenn überhaupt einer besteht?

    Gruß

    1. Hallo Tobias,
      ein Mehrbedarf bei Behinderung kann unabhängig vom Merkzeichen bestehen, stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein. Rückwirkend besteht allerdings kein Anspruch. Es verhält sich wie bei einem Hartz 4-Antrag: Der Anspruch beginnt im Monat der Antragsstellung.
      Viele Grüße

  44. Hallo, mein Sohn (8 Jahre alt) hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70% und den Merkmalen B, G und H. Steht mir deswegen ein Mehrbedarf bei einer Wohnung zu? Das Jobcenter möchte ein Atest haben. Wer stellt das Atest aus und warum reicht nicht die Kopie des Ausweises?

    1. Hallo Lilija,
      ob ein Mehrbedarf berechtigt ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Eben dafür benötigt das Jobcenter auch ein Attest, dass Sie vom behandelnden Arzt erhalten. Er muss Ihnen die Art der Erkrankung bzw. Behinderung bescheinigen und ebenfalls darlegen, worin der erhöhte Bedarf besteht.
      Viele Grüße

  45. Sehr geehrte Damen und Herren
    Meine Frau ist ALG 2 Empfänger, ich bekomme Rente was voll gerechnet wird, bin zu 100% Schwerbehindert mit dem Merkzeichen a. aG und B Arbeite noch auf 400 Euro , kann meine Frau oder ich beim Jobcenter Mehrbedarf beantragen , das Jobcenter berechnet alles von meiner Rente und dem Mini Job was steht mir noch alles zu

    1. Hallo Manfred,
      ein Mehrbedarf nach dem SGB II wegen Behinderung steht Ihnen wahrscheinlich nicht zu. Der setzt voraus, dass Sie sich in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben befinden. Sofern Ihre Frau nicht auf eine spezielle Ernährung o.ä. Sonderbedarfe angewiesen ist, stehen auch ihre Chancen eher schlecht.
      Viele Grüße

  46. Hallo,
    ich habe für meinen Sohn Mehrbedarf wegen Behinderung beantragt. Dem Antrag wurde ab 1.3.2022 stattgegeben.
    Allerdings habe ich den Mehrbedarf Rückwirkend zum 1.1.2018 beantragt, dem wurde nicht stattgegeben.
    Mein Sohn ist aber schon von Geburt an schwerbehindert (SBA mit 100% und Merkzeichen G und B)
    Habe ich Chancen den Mehrbedarf auch die 4 Jahre Rückwirkend zu erhalten?

    Vielen Dank
    Christine Blank

    1. Hallo Christine,
      Mehrbedarf kann in der Regel nicht rückwirkend beantragt werden. Was hier zählt, ist der Monat der Antragstellung. Sie bekommen also allenfalls den vollen Mehrbedarf für April ausgezahlt, selbst wenn Sie den Antrag erst am 30. des Monats gestellt haben.
      Viele Grüße

  47. Hallo, wir sind aus der Ukraine. Meine Tochter ist 6 Jahre alt und hat eine Behinderung, können wir Leistungen für sie erhalten und an wen können wir uns wenden?

    1. Hallo Binovska,
      benötigen Sie Kleidung, wenden Sie sich an die Kommune, in der Sie untergekommen sind. Auch Tafeln, Suppenküchen oder Kleiderkammern können Sie ansprechen. Schauen Sie im Internet, ob sich eine solche Einrichtung in Ihrer Nähe befindet.
      Viele Grüße

    2. Hallo, muss immer ein G vermerkt sein, oder bekommt man auch bei anderen Behinderungen, psychisch, körperlich usw. mehr Geld vom Jobcenter?

      Ich lebe alleine und bin im Fallmanagement des Jobcenters.

      Vielen Dank schonmal!

      LG

    3. Hallo Frozen,
      das Merkzeichen G ist keine Voraussetzung, um einen Mehrbedarf bei Behinderung geltend machen zu können.
      Viele Grüße

  48. Hallo Julia!
    Ich bin Erwerbsunfähig,bekomme,EU-Rente und Grundsicherung,habe einen Schwerbehintenausweis 60%
    ??? Habe ich da auch eine Anspruch auf Mehrbedarf.

    1. Hallo Rita,
      bei Erwerbsunfähigkeit setzt ein Anspruch auf Mehrbedarf voraus, dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zudem muss in Ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen “G” vermerkt sein. Grundsätzlich empfehlen wir aber immer, einen Antrag zu stellen. Kommt es zur Ablehnung, prüfen unsere Partneranwälte den Bescheid und legen ggf. Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  49. Gruß aus Düsseldorf
    Ich bekomme Hartz IV und das leider schon seit Jahren!
    Bekomme das mir z.Z. berechnete Hartz IV Geld und die bestehende Miete für die Wohnung!
    Da ich eine schwäre Gehbehinderung (spinale Spastik der unteren Extremitäten /Beine ) habe, besteht bei mir der Härtefall!
    Seit zwei Monaten habe ich den Grad AG und 90 %
    vorher hatte ich den Status G und 80 %
    in den nächsten Monaten steht bei mir wohl der weiter Bewilligungsantrag an!
    Mir wurde zugetragen, dass durch meinen Behinderten-Status ein Mehrbedarf zustehen soll, den ich aber nie erhalten habe, geschweige den mir durch die Arge Düsseldorf mitgeteilt wurde, dass ich das beantragen könnte!
    Auch wurde mir durch bekannte mitgeteilt das ich Anspruch darauf habe und auch zeitlich rückwirkend beantragen kann!
    Ist das möglich und wie kann ich das bewerkstelligen?
    Verbleibe, mit freundlichem Gruß
    Ralf Staschen

    1. Hallo Ralf,
      Mehrbedarf bei Behinderung kann Ihnen unter bestimmten Umständen zustehen. Dafür habe ich Ihnen hier einmal einen Beitrag mit allen nötigen Informationen verlinkt: Mehrbedarf bei Behinderung. Rückwirkend kann ein Mehrbedarf in der Regel allerdings nicht geltend gemacht werden.
      Viele Grüße

    2. Hallo Ralf!
      Es gibt, außer einem Widerspruch,noch die Möglichkeit einen überprüfungsantrag nach Paragraph 44 SGB II zu stellen. Dieser kann 1 Jahr rückwirkend auf die Bescheide beantragt werden. Darin können Sie den Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung überprüfen lassen.
      LG

  50. Hallo,
    ich habe 70% Behinderung plus G steht mir ein Mehrbedarf zu .Das Jobcenter sagt Nein .
    Über eine Antwort würde ich mich freuen
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Rosemarie,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Hier einmal ein Artikel zum Mehrbedarf bei Behinderung. Dort sollten Sie Antworten finden. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte übernehmen das für Sie und legen ggf. Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
      Viele Grüße

  51. Besteht das Recht auf einen Mehraufwand bei nicht Erwerbstätigen bzw vielmehr nicht Erwerbsfähigkeit?
    Habe diesen Unterschied gelesen gehabt dass bei n. E. 17% und bei E. 35% gilt.
    Mein Mann ist in meiner Bedarfsgemeinschaft, bekommt EU Rente und Aufstockung vom Jobcenter. Er hat einen GdB von 70 mit dem Merkzeichen G & B.

    1. Hallo,
      bei einem Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung sind, wie Sie schon herausgefunden haben, zwei verschiedene Arten zu unterscheiden. Zum einen besteht ein entsprechender Mehrbedarf in Höhe von 35 % für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dabei schließt der Bezug einer EU-Rente die Erwerbsfähigkeit nicht aus. Erwerbsfähigkeit kann trotz Bezug einer Altersrente bei entweder nicht vollständiger Erwerbsunfähigkeit oder bei nur vorübergehender vollständiger Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich bestehen. In diesem Fall besteht der Mehrbedarf nur unter der Voraussetzung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit.

      Ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung in Höhe von 17 % hingegen besteht bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, welche den Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausschließt und grundsätzlich zum Bezug von Leistungen nach dem SGB XII berechtigt. Ist jedoch ein vollständig, dauerhaft Erwerbsunfähiger in eine SGB II-Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen, so besteht bei Vorliegen des Merkzeichen G dann ein Mehrbedarf in eben der Höhe von 17 %.
      Viele Grüße

  52. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin Hartz 4 Empfänger und wollte Mehrbedarf beantragen und nicht ob ich es bekomme
    Habe 50 % Schwerbehinderung und Merkzeichen G drine
    Bzw wie viel würde ich alleine eigentlich von Jobcenter bekommen im Monat

    1. Hallo,
      ob Sie Mehrbedarf bekommen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Gleiches gilt für die Höhe. Pauschal lässt sich dazu also keine Angabe machen.
      Viele Grüße

    1. Hallo Dariusz,
      ein Anspruch auf SGB II-Leistungen bzw. auf Mehrbedarf bei Behinderung hat nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun. Vielmehr müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
      Viele Grüße

    2. guten Tag ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen Schwerbehindertenausweis von 60% ich kriege Geld vom Jobcenter und mir wurde heute mitgeteilt telefonisch dass man den Mehrbedarf einstellen wird mit keiner Begründung was kann ich dagegen tun

    3. Hallo Diana,
      sprechen Sie noch einmal mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in und erfragen Sie den Grund bzw. fordern Sie einen Aufhebungsbescheid an. Sobald Sie einen Aufhebungsbescheid haben, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen.
      Viele Grüße

  53. Hallo ich habe eine Frage möchte gerne wissen ob mir ein Mehrbedarf zu steht bei mir worde beim Ärztlichen Gutachten festgestellt Minderbelastbarkeit bei chron. Erkrankung im Halteapparat. Minderbelastbarkeit wegen psychischer Störung nach Behandlung ausreichend stabilisiert Hörstörung ohne Behandlung. Wegen meiner Hörstörung bin ich jetzt in Behandlung bekomme am Montag den 21.02.2022 Hörgerät auf Probe. Die Ärztin hat mich für vollschichtig eingestuft keine Tätigkeiten mit ständig wechselnden Arbeitsinhalten und Orten, keine Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an das Anpassung-und Umstellvermögen, Tätigkeit mit der Möglichkeit einer wechselnden Arbeitshaltung empfohlen,gleichbleibendes Arbeitsumfeld empfohlen. Die Betroffene ist entsprechend des positiven, negativen und ergänzenden Leistungsbildes vollschichtig einsetzbar.

    1. Hallo Heike,
      einen Anspruch auf Mehrbedarf haben Sie als erwerbsfähige Person mit einer Behinderung dann, wenn Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

  54. Hallo. Bekomme Geld vom Jobcenter und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 80 Prozent. Muss ich nicht Mehrbedarf erhalten? Bis jetzt nicht der Fall. Bekomme seit August 2021 Geld vom Jobcenter.

    1. Hallo Elke,
      Anspruch auf Mehrbedarf haben Sie nur, wenn Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

  55. Guten Morgen,

    Ich beziehe Hartz 4 habe einen Sohn von 2 Jahren. Er hat 100% Schwerbehindertengrad.
    Steht mir dadurch ein Mehrbedarf zu?

    Liebe Grüße

    1. Hallo Tatjana,
      leider besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf. Das gilt erst ab einem Alter von 15 Jahren.
      Viele Grüße

  56. Hallo,ich habe GDB 70 mit Merkzeichen “G” seit 2018 und eine befristete EU Rente,bekomme Hartz IV zusätzlich.Steht mir ein Mehrbedarf für Behinderte zu?

    Gruß,Klaus

    1. Hallo Klaus-Dieter,
      wenn Sie erwerbsfähig sind, steht Ihnen ein Mehrbedarf nur zu, wenn Sie an einer Maßnahme zu Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia,danke schon mal für die Antwort,ich bin als voll erwerbsunfähig eingestuft,leider aber nur befristet in EU Rente,meine Anfrage ergab das mir kein Mehrbedarf zustehen würde.Ich bin seit 2018 in Rente und auch ebenso lange Krank geschrieben.
      Gruß,Klaus

    3. Hallo Klaus-Dieter,
      dann trifft es leider auch zu, dass Sie keinen Anspruch auf Mehrbedarf haben.
      Viele Grüße

    4. Hallo,ich habe GDB 70 mit Merkzeichen “G” Und Arbeit 6 st.am Tag, steht mir was zu?

  57. Hallo Julia!
    Ich bin Erwerbsunfähig,bekomme Hartz4 und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft.Habe 2×bei dem Jobcenter angefragt und die haben es immer verneint (abgelehnt).

    1. Hallo Herr Gdanitz,
      dann kann ich Ihnen nur empfehlen, den Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten einmal prüfen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist, da ein Widerspruch binnen eines Monats eingelegt werden muss.
      Viele Grüße

  58. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 und Merkzeichen “G”und eine schwere KHK(Koronare Herzkrankheit)mit 9 Stets!Wie ist es da mit Mehrbedarf?
    Viele Grüße
    Olaf

    1. Hallo Herr Gdanitz,
      sofern Sie Hartz 4 beziehen, erwerbsunfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, sollte Ihnen Mehrbedarf zustehen. Leben Sie alleine und beziehen Sozialhilfe, steht Ihnen kein Mehrbedarf zu, da Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
      Viele Grüße

  59. Hallo,
    ich habe paranoide Schizophrenie und einen GdB von 60, allerdings ohne Merkzeichen.(Kann man mit dieser Diagnose das Merkzeichen G überhaupt bekommen?)
    Ich frage mich nun ob mir Mehrbedarf zusteht. Ich nehme zur Zeit an keiner Maßnahme teil und auch wenn dann nur für 2-3 Monate. Steht einem nur für den Zeitraum während der Maßnahme der Mehrbedarf zu?

    Vielen Dank im voraus
    Simon

    1. Hallo Simon,
      während Sie an einer Maßnahme teilnehmen, sollten Sie Mehrbedarf beantragen. Wird dieser abgelehnt, können Sie den Ablehnungsbescheid prüfen lassen. Nur so lässt sich feststellen, ob Ihnen Mehrbedarf zusteht.
      Viele Grüße

    2. Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Zählt denn ein Bildungsgutschein auch zu den Maßnahmen, so dass ich Mehrbedarf beantragen könnte?

    3. Hallo Simon,
      die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Fragen Sie am besten bei Ihrem Jobcenter nach.
      Viele Grüße

    4. Hallo
      Ich habe eine Frage.
      Ich habe Diabetes typ 2 meltitus und wollte fragen ob ich Mehrbedarf bekomme?

    5. Hallo Sissy,
      eine einheitliche Regelung gibt es dazu bei Diabetes nicht. Nicht zuletzt hängt Ihr Anspruch auf Mehrbedarf auch davon ab, wie schwer Ihre Erkrankung ist und ob eine besondere, kostspielige Kost vonnöten ist. Beantragen Sie Mehrbedarf und wird dieser abgelehnt, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Das dürfte diesbezüglich Klarheit verschaffen.
      Viele Grüße

  60. Hallo ich beziehe Hartz 4 also ALG 2 und habe einen GdB von 70 aber ohne Merkzeichen , ich nehme auch an keiner maßnahme vom Arbeitsamt teil , steht mir trotzdem ein Mehrbedarf zu , falls nicht habe ich gelesen dass wenn man an einer “Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ” teilnehmen muss um einen zuschuss von 35% vom regelsatz im mOjnat zu bekommen , was genau soll das sein? Oder stehen mir die 35% Mehebedarf auch ohne diese Maßnahme zu?
    Liebe Grüße und danke

  61. In meiner Erfahrung stimmt es leider nicht, dass der Mehrbedarf nicht beantragt werden muss. Sowohl die Hotline als auch das JobCenter Aachen verlangen dafür einen Antrag (Anlage MEB bzw. BB, allerdings fehlt Anlage MEB in jobcenter.digital).

  62. Ich bin als süchtig und paranoid schizophren diagnostiziert und werden im Rahmen der Eingliederungshilfe betreut. Jetzt habe ich eine Umschulung zum Tischler begonnen, die allerdings mit einem Bildungsgutschein finanziert wird und nicht als beruflich Reha gilt. Ich habe den Mehrbedarf nach paragraph 21 absatz 4 sgb 2 trotzdem beantrag, da ich finde dass der bildungsgutschein auch als hilfe zum erlangen eines angemessenen Platz im Arbeitsleben gilt. Die Frage ist, wird das auch rechtlich so gesehen oder muss ich davon ausgehen dass mir der mehrdarf nicht gewährt wird?

  63. Ich habe eine 50%ige anerkannte Behinderung, bekomme eine aufstocken Hartz 4 Leistung und nehme an einer Fortbildung teil um wieder ins Arbeitsleben zurück zu kehren. Ich war voll Erwerbsunfähig, habe dann angefangen wieder zu arbeiten und bekam ein Schlaganfall. Ich möchte gerne wieder arbeiten und Versuche mich Fortzubilden. Habe ich einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Behinderte? Mir wurde dieser abgelehnt, weil die Fortbildung übers Arbeitsamt finanziert wird und nicht über den Rententräger!

  64. Ich erhalte Hartz 4 und habe ein Sohn, ich habe für uns eine Unfallversicherung, bekomme ich diesbezüglich Unterstützung vom Jobcenter?

    LG nadine

    1. Hallo ich habe eine Frage meine Tochter ist 18 Jahre, und wohnt bei mir im Bedarfsgemeinschaft. Sie hat ein Ausweis von 80% und das G, sie geht noch auf eine behinderten Schule. Steht ihr auch Mehrbedarf zu?
      Lg

    2. Hallo Christina,
      das können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Unser Rat deshalb: Stellen Sie einen Antrag auf Mehrbedarf. Erhalten Sie daraufhin einen Ablehnungsbescheid, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  65. bei welchen Markenzeichen genau stehen einem eigentlich Mehrbedarf zu?ich hab 90% RF GL

  66. Ein recht gut recherchierter Artikel jedoch mit offensichtlichen Mängeln. Zum einen ist es eine riesige materialverschwendung sich beim jobcenter einen Nachweis für eingereichte Unterlagen geben zu lassen da dieser niemanden davor schützt das Unterlagen verloren gehen. Und der Nachweis an sich allerhöchstens hilft irgendwelche Folgen von nicht Einhaltung von fristen vorzubeugen. 2. Kann nur etwas widersprochen werden was schriftlich mit Begründung abgelehnt wird. Wenn sie also nach einreichen des behindertenausweis keinen Mehrbedarf erhalten lohnt es sich viel mehr einfach mal nach zu fragen als denn Rechtsweg zu beschreiten

  67. DENIS NINIC
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    durch mehrfachen Krankheiten und Diagnosen,habe ich eine Behinderungsgrad von 40 Prozent bin aber Teilsarbeitsfähig und wollte wissen welche Mehrbedarf mir zusteht bzw. beantragbar ist. Da mit meine ich zb. Fahrkarte grösser Wohnraum etc.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich keine Kenntnisse darüber besitze.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Ninic

  68. Ich habe nur 40 Prozent habe aber zb .Ernährungsprobleme. ..Der Mehrbedarf wurde abgelehnt. Können Sie mir helfen?

  69. Hallo ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis 60% Mit Merkzeichen G ebenfalls habe ich Pflegegrad 2 wegen wegen einigen Chronischen Krankheiten und bds. Lungenembolie mit Lungeninfarkt re. sowie Bypass OP steht mir auch ein Mehrbedarf zu ohne das ich an einer Maßnahme teilnehme??

  70. Ich habe seit August 2020 einen Behindertenausweis, nachträglich im März erst bekommen, aber ohne Buchstabe! Bekomme ich trotzdem rückwirkend Mehrbedarf vom Jobcenter? Und muss ich den vollen Bescheid vom ZBFS vorlegen? Dürfen die soweit in meine Privatsphäre und Krankenakte Einblicken oder reicht die Kopie des Behindausweises?
    LG Liana

  71. ich habe ein behindertes Kind 100% 7Jahre alt und wohne in einer Etagenwohnung.
    für barrierefreie Wohnung braucht man viel Geld und Jobcenter hat abgelehnt, zusätzliche Kosten zu bezahlen, wohl wissend, dass ich Hartz erhalten.
    Könnte ich einen Widerspruch einlegen?
    vielen Dank

  72. Hallo zusammen,

    zunächst mal vielen Dank für die hilfreichen Informationen.

    In meinem Schwerbehindertenausweis stehen die merkzeichen a und aG und der Schwerbehinderungsgrad liegt bei 80 %…

    Mir war bisher auch unklar dass mir anscheinend ein Mehrbedarf zusteht. Wie schon von anderen gefragt, würde mich auch interessieren ob ich diesen Mehrbedarf auch rückwirkend geltend machen kann…

    LG

  73. Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente nach eu, und versuche in der Selbständigkeit Arbeien zu gehen wie sie abfällt. Ich habe 50% Behinderung aber noch kein “G” Zeichen bekommen. Kann ich auch 35% Mehrbedarf bekommen weil die ARGE mir bereits 30,– € zugesteht, weil ich in Rente auch bin, aber die 100,– € werden dann voll angerechnet, ist das in Ordnung? Bitte Mitteilen! DANKE!

  74. Ich bin seid August 2016 wegen einer schweren Herzkrankheit und damit verbundenen Transplantation eines Defis Arbeitsunfähig mit einer GdB 60 G. Seid dem beziehe ich ALG II. Eine EU Rente wurde wegen einer Lücke von zwei Jahren abgelehnt. Auf das Begehren eines Mehrbedarfes von 17 Prozent geht das Jobcenter bis heute nicht ein. Ich bekomme immer wieder Stellenangebote in Vollzeit und Schichtarbeit angeboten. Kann ich denn den Mehrbedarf nicht irgendwie einklagen ? Laut eines Grundsatzurteils des Bundessozialgerichtes ist dies möglich, da der Mehrbedarf einen Rechtsanspruch darstellt. Ist dies richtig und wer kann mir dabei helfen?

  75. Hallo

    meine Mutter hat jetzt rückwirkend auf April 2019 das Merkzeichen G bekommen und bezieht Erwerbunfähigkeitsrente. Jetzt wurde die Aufstockung Hartz 4 aber erst ab 01.09.2020 bewilligt. Ist das rechtens oder müsste die Aufstockung rückwirkend ab April 2019 gewährt werden.

  76. Wollte noch ergänzen: Ich meinte eben den Mehrbedarf wegen einer Teilhabe am Arbeitsleben.

  77. Hallo,
    ich habe GDB 40%, nehme an einem Fernstudium an einer Fernschule zur Weiterbildung teil (auf eigene Kosten).
    Job Center hat Mehrbedarf abgelehnt, denn unter einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben akzeptiert das Job Center nur Weiterbildungen usw, die zuvor bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung als Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und genehmigt wurden.
    Nur mit dem Genehmigungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit oder des LVR, über die Teilnahme am Arbeitsleben, bekommt man dann beim Jobcenter den Mehrbedarf.

  78. Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe an vielen Maßnahmen wie z.B. Bewerbungsschreiben, 1€ Job etc. teilgenommen.

    Über Mehrbedarfe wurde mir davon nie davon etwas gesagt.

    Ich bin schwerbehindert sitze im Rollstuhl und habe 100 GdB.

    Kann ich für die vergangenen Jahre rückwirkend Mehrbedarf beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen

  79. Guten Tag
    Ich bekomme ALGII Aufstockung. befinde mich seit November 2019 im Krankenstand.
    Bekomme 188€ vom Jobcenter für Miete.

    Habe 40% GDB, habe Widerspruch eingelegt, da Versorgungsamt zwei gravierende Krankheiten nicht aufgeführt hat, aber keine Gleichstellung beantragt
    Steht mir Mehrbedarf zu?

  80. Kleinwüchsig, Schwerbehinderung 70 GdB Merkzeichen “G” . Seit Sep. 2019 durchgehend krankgeschrieben. Erhalte Krankengeld und Aufstockung vom Jobcenter. Rentenantrag wurde abgelehnt.
    Steht mir dann Mehrbedarf zu?

  81. Guten Tag, seid 2018 liegt mein GdB bei 50% mit dem Merkzeichen G. Der Antrag auf Mehrbedarf wurde abgelehnt. Was kann ich tun ? Seid dem war ich 2 mal in einer Weiterbildung. Anscheinend lehnt das Jobcenter kategorisch alles ab.

  82. Was passiert eingentlich wenn ich 50% behinderung habe und ich habe sie und mein kind auch der nur 5 jahre alt ist. Namlich das kind hat globale entwicklungs storungen und uch seit 1994 folgende behinderungen:
    Seehbehinderung aug linke auge
    4 gebrochene wirbeln( 1,2,3,12 wirbel)
    Epilepsie aber das amt wolte nicht das zu die grad behinderung zu geben.
    Alles zusammen ergibt dauerende einbusse von korperliche beweglichkeit.
    Ich soll 3 stunden pro tag arbeiten. Erst mal die frage gibt est in diesen land irgendwo solche firma die leute bescheftigen fur 3 stunden arbeit pro tag? Wenn ja bitte telefon nummer senden.
    Den es ist leichter jemanden zu sagen Deutschland braucht keine menschen mit behinderung,als diesen menschen zu helfen.
    Wenn ein Jobcenter 10 monate nichts antwortet auch nicht nach untatighkeit klage von hartz4 anwalte,dann stinkt aber etwas ganz schlimmes in hintergrund.
    Und der selbe jobcenter will jetzt familie mit zwei kleine kinder ohne geld lassen,auch in diese coronavirus situation.ich finde das sehr traurig

  83. Es wäre sinnvoll, wenn man vor der Fragestellung die Voraussetzungen für den Mehrbedarf liest. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht kein Mehrbedarf für Behinderte, denn dazu muss man unter anderem mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein. Zudem muss man Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (oder ähnliches). Somit hat sich Ihre Frage leider erübrigt.

  84. Ich bin seid 2005 Schwerbehinderte 100 Prozendig soll 4 bis 6 Arbeiten. Bekomme aber keine Arbeit. Bin. Seid Jahren bei der Eisenacher Tafel Caritas. EHRENAMTLICH. ALSO Konichkrank. Muss 28 Tabletten nehmen.. Muss am Anfang des Jahres 57Euro Bezahlen. Kann. Ich Mehrbetrafbeantragen Matthias Backhaus

  85. Ich bin seid 2005 Schwerbehinderte 100 Prozendig soll 4 bis 6 Arbeiten. Bekomme aber keine Arbeit. Bin. Seid Jahren bei der Eisenacher Tafel Caritas. EHRENAMTLICH. ALSO Konichkrank. Muss 28 Tabletten nehmen.. Muss am Anfang des Jahres 57Euro Bezahlen. Kann. Ich Mehrbetrafbeantragen Matthias Backhaus

  86. Hallo.
    Ich bin alleinerziehend, bekomme Hartz IV
    und habe einen schwerbehinderten Ausweis mit 50 GdB ohne Buchstabe. Steht mir ein Mehrbedarf zu?
    Eine Kopie vom Ausweis habe ich bereits dem Jobcenter gegeben.
    Muss ich jetzt noch was tun oder erledigt alles andere dafür das Jobcenter?
    Danke.
    Danke.

  87. Bin seit 2010 AU (Fibromyalgie, Kolleganosen, Depressionen, Panikattacken); seit 2015 versuche ich EU Rente zu bekommen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis Grad 60 ohne Buchstabe und Pflegegrad 1
    Habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?

  88. Ich grüße Sie, und bin nun nach langen Jahren innerhalb des Saarlandes umgezogen. Negativ aufgefallen ist uns das unmenschliche Verhalten des JobCenters 66280 Sulzbach durch folgende unbewegliche Anforderung: Mindestens die zuvor in Saarlouis eingereichten Unterlagen (hier gab es sehr zeitnah einen positiven Leistungsbescheid – mit der Rechtsbestandsgültigkeit Ultimo Januar 2020!) nochmals dieser weiblichen Sachbearbeiterin beizubringen, also, diese Person weigert sich diese bereits vorgelegten Antragspapiere innerhalb des Rechtsgebietes Saarland dort in Saarlouis anzufragen, geschweige welches sie beim ausfüllen der erweiterten Formularanforderungen behilflich sein werde!! Was läßt sich gegen soviel WILLKÜR IM AMT fruchtend unternehmen?

  89. Ich bin von Geburt an Schwerbehidert 80 % mit Mergzeichen G . Habe zwei abgeschlossene Ausbildungen, leider kann ich durch mehrere Bandscheiben Vorfälle in keinen der beiden erlernten Berufe mehr arbeiten.Werde im Januar 2019 an einer Berufliche Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder anderen Behinderungen teilnehmen, mit dem Ziel einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, bin also voll erwerbsfähig.

    Ich lebe zur Zeit mit meiner Freundin (MS erkrankt) und den 2 Kindern, in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen Arbeitslosengeld ALG II . Ich habe die letzten Jahre Behinderten Mehrbedarf bekommen, doch die Arge lehnt diesen nach Weiterbewilligungsantrag jetzt plötzlich ab, mit der Begründung er stände mir nicht zu. Ich habe alle Unterlagen eingereicht( Behinderten Ausweiß, Bescheid (Betreuungsvertrag LWL) . Auch den Mehrbedarf meiner Patnerin, für MS lehnen sie ab.
    Ist das Rechtens?

  90. Hallo!
    Ich bin 38j alt und habe seit Oktober 2018/2019. Laut Medi. Sozial Gutachten vom Jobcenter :
    Steht Bis zu 3Std arbeiten,mit erheblichen Einschränkungen
    In Sozial und Anpassung Störung
    ( Volle Erwerbsminderung )!
    Da ich 2010 Erwerbsminderung
    habe und auch 2 Rehabilitation in
    Psychatrische Klinik und 1 Berufsreha von der Rentenkasse Rheinland / NRW. 1/ Tagesklinik
    In NRW und in Dauer Behandlung bei Psy/Nero! Im Leistungs Bescheid steht : Erwerbsminderung und 74,60€ seid Okt letzten Jahr, jetzt 80€ wird mir als Einkommen angerechnet ?! Bekomme nur Grundsicherung , den die Hälfte an Rente wegen Bedarfsgemeinschaft !Habe auch Wiederspruch eingelegt, aber Antrag Haupantragsteller ist mein
    Freund! Ich kann weder beim Jobcenter noch beim Sozialamt weitere Leistung stellen. Mein Freund ist selber chronische Krank mit Asthma, Diabetes Typ 2, hoher Blutdruck u.s.w und ist zur Zeit in einer unbezahlten Massnahme für Gesundheitlich eingeschränkte Menschen! Habt Ihre ein Idee? !

    Mitfreundlichen grüßen

  91. Ich bin verheiratet, mein Mann bezieht Hartz4 und ich habe eine befristete Arbeitsmarkt Rente. Hinzu kommt das ich 50% Behinderung mit Buchstabe G habe, wegen MS. Mehrbedarf wurde abgelehnt weil ich eine Arbeitsmarkt Rente bekomme. Was kann ich tun, Widerspruch wurde schon eingelegt und trotzdem abgelehnt.

  92. Ich wohne alleine habe 70% mit Merkzeichen G. Bin voll erwerbsunfähig. Das Jobcenter teilte mir mehrfach mit, daß der Mehrbedarf nicht gewährt wird, weil meine Rente befristet ist. Ich würde diesen Mehrbedarf erst bekommen wenn meine Rente unbefristet ist. Nun lese ich, daß die Rente damit nichts zu tun hat. Seit Oktober vorigen Jahres habe ich auch Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen. Was muss ich machen um den Mehrbedarf zu erhalten. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar, weil ich nicht mehr weiß was jetzt eigentlich zutreffend ist.

  93. Hätte eine Schwerbehinderte Person mit Buchstabe G und 80 % alleine wohnend einen Anspruch auf Mehrbedarf ?

  94. Hallo, ich gehe noch arbeiten,mehr als 3 std. habe eine Schwerbehinderung 70% “G” .
    Steht mir dann dieser Mehrbedarf zu?

  95. Ich bin fast Arbeitsunfàhig Gesundheitlich.Mein Sohn 14 j hst einen Behindertenauswris von 70% ohne Buchdtaben, trotz er auf dem Linken Auge fast blind ist.Wo kann ich noch was an zuschüssen beantragen.

  96. Muss das Jobcenter mir einen Rollstuhl zahlen, wenn die AOK ihn nicht zahlt? Bin schwerbehindert, 60% G und B und kann kräftemäßig einen normalen Rolli nicht fahren. Benötige einen Hebelrollstuhl. Hab einen gefunden für 200€. Jobcenter lehnt die Übernahme der Kosten ab. Müssen die zahlen?

  97. Hätte eine schwerbehinderte Person mit Kennzeichen G und 80 % alleine wohnend einen Anspruch auf Mehrbedarf ? Wenn schon nicht durch das Jobcenter dann aber durch das Sozialamt gehabt?

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