Der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter

Der Bewilligungsbescheid ist die positive Antwort des Jobcenters auf Ihren gestellten Bürgergeld-Antrag. Er informiert Sie darüber, dass Sie leistungsberechtigt nach § 7 SGB II sind und in welcher Höhe Ihre Leistungen ausgezahlt werden.

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Was ist ein Bewilligungsbescheid?

Im Bewilligungsbescheid wird festgelegt, wie hoch die Bürgergeld-Leistungen sind, die Sie vom Jobcenter bekommen. Hierzu erfolgen folgende grundsätzliche Angaben:

  • Briefkopf und Adresse Ihres Jobcenters
  • Ihre Adresse
  • Ihre Bedarfsgemeinschafts (BG)-Nummer
  • Ihr Bewilligungszeitraum
  • Zahlungsempfänger

Auf der zweiten Seite finden Sie dann eine Rechtsbehelfsbelehrung und allgemeine Erläuterungen zu Ihrem Bescheid. Besonders wichtig ist hier die Rechtsbehelfsbelehrung. Hier steht, dass Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben können. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist Ihr Bewilligungsbescheid zwar nicht fehlerhaft, Sie haben dann aber ein ganzes Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen.

Nach der zweiten Seite folgt dann der Berechnungsbogen. Hier werden die Leistungen berechnet, die Ihnen am Ende zustehen. Berücksichtigt werden:

  • Regelsätze
  • Mehrbedarfe
  • Kosten der Unterkunft
  • Kindergeld
  • Einkommen

und vieles mehr.

Diese einzelnen Faktoren werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft berechnet. Am Ende werden die Leistungen für jedes Mitglied mit denen der anderen zusammengerechnet. Den berechneten Betrag erhält dann der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft. Das ist in der Regel derjenige, an den der Bewilligungsbescheid geschickt wurde.

Tipp:

Auch wenn Sie keinen oder noch keinen aktuellen Bescheid vom Jobcenter bekommen haben, können Sie sich auf unserer Webseite registrieren. Sobald Ihr neuer Bewilligungszeitraum anfängt, überprüfen wir Ihren Bescheid. So können Sie sicher sein, immer alle Bürgergeld-Leistungen zu bekommen, die Ihnen zustehen.

Wer bekommt einen Bewilligungsbescheid?

Einen Bewilligungsbescheid bekommt man, wenn man Bürgergeld-Leistungen beantragt hat. Der Bewilligungsbescheid ist dabei die positive Antwort des Jobcenters auf deinen Antrag. Dementsprechend bekommen Sie dann Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter. Wie hoch Ihre Leistungen sind, können Sie aus dem Berechnungsbogen Ihres Bewilligungsbescheides entnehmen.

Wann bekomme ich einen Bewilligungsbescheid?

Den Bewilligungsbescheid erhalten Sie spätestens sechs Monate, nachdem Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld-Leistungen gestellt haben. Falls das Jobcenter zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat, sollten Sie auf jeden Fall Untätigkeitsklage erheben. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was gibt es beim Bewilligungsbescheid zu beachten?

Der Bewilligungsbescheid muss grundsätzlich einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten haben. Nur bei Ausnahmen darf der Bewilligungszeitraum sechs Monate betragen. Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • zu hohe Kosten der Unterkunft
  • schwankendes Einkommen
  • andere schwankenden Einnahmen

 

Oft wird in solchen Fällen zunächst ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen. Das Jobcenter kann aber auch einen Bewilligungsbescheid erlassen, der dann sechs Monate gilt.

Was kann ich machen, wenn mein Bewilligungsbescheid fehlerhaft ist?

Wie gegen jeden Bescheid können Sie auch gegen Ihren Bewilligungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Um Ihre Leistungen zu prüfen, können Sie unseren Rechner nutzen. Geben Sie dort alle geforderten Angaben an und finden Sie heraus, ob Sie alle Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen. Wenn Sie weniger Leistungen bekommen, als unser Rechner nach Ihren Angaben anzeigt, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Achtung:

Sie haben für den Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einen Monat Zeit. Lassen Sie die Frist verstreichen, können Sie nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat. Legen Sie besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu Ihrem Recht zu kommen.

Wer kann mir bei dem Widerspruch helfen? 

Wir von hartz4widerspruch.de haben bereits über 5.000 Widersprüche gegen Bewilligungsbescheide erhoben. Wir wissen, welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Bewilligungsbescheiden häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches sind besonders hoch. Falls das Jobcenter dem Widerspruch nicht zustimmt, gehen wir gemeinsam mit Ihnen auch den Weg vor das Sozialgericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, sind wir zur Stelle. Und auch hier kommen dank der Beratungshilfe keine Kosten auf Sie zu. 

Falls Sie einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen haben, können Sie diesen kostenlos überprüfen lassen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

13 Antworten auf „Bewilligungsbescheid“

  1. Hallo, liebes Team,
    Ich habe den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen und gesehen, das das Taschengeld, welches meine Töchter (17 und 19 Jahre, beides Schüler) in Höhe von je 40 Euro monatlich von ihrer Patentante bekommen angerechnet wurde. Ist das korrekt?
    Liebe Grüße
    Sandra

  2. Habe heute mein bewilligungsbedcheid für august erhalten wird mir für august noch Geld gezahlt weil hab im Julie mein letztes Geld erhalten

    1. Hallo Ines,
      haben Sie Ende Juli eine Zahlung vom Jobcenter erhalten, dürfte das Ihr Bezug für den August darstellen.
      Viele Grüße

    2. Dann sollten Sie das noch bekommen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Jobcenter nach. Die können Ihnen eine verlässlichere Auskunft geben, als wir.
      Viele Grüße

  3. Guten Abend, ich war 2 Monaten arbeitslos und musste Hartz 4 eintragen und bei diesen Zeit hattet mein Bruder 2 mal Mitte bezahlt. Jetzt habe ich neue Arbeit aber das Geld was mein Bruder bezahlt hat will ich zurückgeben. Würde ich irgendwie nachbezahlt von Jobcenter?

    1. Hallo Polat,
      werden Ihnen die Leistungen bewilligt, steht Ihnen Hartz 4 ab dem Monat der Antragstellung zu. Haben Sie also den Antrag im Februar abgegeben, stehen Ihnen Leistungen ab dem 1. Februar zu. Eine Nachzahlung ist also nicht ausgeschlossen.
      Viele Grüße

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe einen Antrag auf Kostenübernahme einer dringend benötigten Brille gestellt das würde abgelehnt mit der Begründung meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse lassen es zu die Brille in Höhe von 377 Euro selbst zu zahlen wie soll das gehen wenn ich 266 Euro ausgezahlt bekomme und noch 90euro Strom zahlen soll dann bleiben mir 160 Euro zum Leben .da läuft etwas falsch beim jobcenter.was kann ich tun.

  5. Ich mochte das der bescheid gepruft wird irgend was stimmt da nicht. Es kann nicht sein das ich nur mit 176.euro auskommen. Soll. Wie ist es mit der rente meines partners. Wird dir voll angerechnet.

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