Bürgergeld: Möbel und Haushaltsgeräte beantragen

Die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgeräten gehört zu den Anforderungen einer normalen Alltagsbewältigung. Bürgergeld-Empfänger haben verschiedene Möglichkeiten, Anträge auf eine angemessene Ausstattung zu stellen. Dabei gilt jedoch, dass für den Ersatz defekter Möbel/Haushaltsgeräte bereits im Regelsatz ein Ansparbetrag enthalten ist.

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Bürgergeld und die Erstausstattung mit Möbeln

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Jobcenter Geld oder Sachleistungen für die Erstausstattung einer Wohnung. Diese Erstausstattung muss nicht über den Bürgergeld-Regelsatz bewältigt werden. Das regelt § 24 Abs. 3 SGB II. Wer kann einen Anspruch auf eine Erstausstattung mit Möbeln im Rahmen von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) haben?

  • Wer als Bürgergeld-Empfänger mindestens 25 Jahre alt ist und das erste Mal eine eigene Wohnung bezieht.
  • Wer sich von seinem Partner getrennt hat und damit nicht mehr die Ausstattung des Partners benutzen kann.
  • Wer bisher zu Untermiete in möblierten Wohnungen wohnte und jetzt eine eigene Wohnung bezieht.
  • Wer aus der Haft oder einer sozialen Einrichtung entlassen wird.
  • Wer durch einen Brand oder ein ähnliches außergewöhnliches Ereignis seine Möbel verloren hat und keinen Anspruch auf einen Ersatz durch eine Versicherung hat.

Habe ich bei Bürgergeld einen Anspruch auf Möbelgeld für die Erstausstattung?

Bei der Erstausstattung und auch bei anderen Leistungen im Rahmen von Mehrbedarf besteht in der Regel keine Verpflichtung des Jobcenters, Möbelgeld zu zahlen. Vielmehr besteht hier eine Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen. Häufig stellt das Jobcenter eine Pauschale zur Verfügung, die genau dazu ausreicht, besonders günstige Möbel zu erwerben. Es geht dem Jobcenter immer darum, grundlegenden Bedürfnissen beim Wohnen und im Haushalt zu begegnen.

Gibt es bei Bürgergeld Geld für Haushaltsgeräte?

Im Rahmen der Erstausstattung besteht für das Jobcenter ein Wahlrecht zwischen einer Geld- oder einer Sachleistung. Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein Betrag von 30 EUR als sogenannter Ansparbetrag vorgesehen, der dafür zurückgelegt werden soll, um beispielsweise defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen. In bestimmten Situationen kann ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen. Auch diesen muss das Jobcenter nicht in Geld begleichen.

Was gehört in den Antrag auf Erstausstattung?

Als Bürgergeld-Empfänger sollten Sie in dem Antrag auflisten, was Ihnen fehlt. Gerade bei einer Erstausstattung für eine Wohnung kann dabei einiges zusammenkommen.

Wichtig: Beim Antrag etwas weiterdenken

Denken Sie bei der Auflistung der von Ihnen benötigten Gegenstände schon etwas weiter. Seien Sie beim Antrag für die Erstausstattung umfassend. Auch, wenn das Jobcenter möglicherweise einige angegebene Gegenstände nicht als grundlegend ansieht. Eine umfassende Aufstellung bei der Erstausstattung erspart Ihnen mögliche kurzfristige weitere Anträge auf Mehrbedarf.

Das Jobcenter wird den von Ihnen geltend gemachten Bedarf prüfen und hat auch die Möglichkeit, Gegenstände aus der Liste zu streichen.

Beispiel für eine typische Bedarfslistung bei der Erstausstattung

Im Folgenden sind einmal die typischen Einrichtungs- und Haushaltsgeräte aufgelistet, die bei einem Antrag auf Erstausstattung relevant sein können. Diese Aufzählung ist nach Zimmern geordnet.

Wohnen:

  • Couch und Couchtisch
  • Regale oder andere Aufbewahrung
  • Lampen
  • Schreibtisch (nur für schulpflichtige Kinder)
  • Gardinen/Vorhänge

Achtung: Fernseher gehört nach der allgemeinen Auffassung nicht zum Wohnen

Sie können den Fernseher mit beantragen. Das Sozialgericht hat aber bereits 2011 entschieden, dass ein Fernseher nicht dem Wohnen, sondern einem Unterhaltungsbedürfnis dient. Er gehört deshalb nach allgemeiner Auffassung nicht zur Grundausstattung.

Schlafen:

  • Bett/Matratze
  • Nachttisch/Kommode
  • Kleiderschrank
  • Bettwäsche
  • Decke/Kissen
  • Lampe
  • Jalousie oder Vorhang
  • Gardine

Kochen, Essen:

  • Küchenschränke
  • Herd, Kühlschrank und Waschmaschine
  • Wasserkocher, Toaster
  • Tische/Stühle
  • Geschirr/Töpfe/Besteck
  • Mülleimer
  • u.U. Staubsauger
  • Kehrbesen

Diele/Flur:

  • Schuhschrank
  • Spiegel
  • Garderobenhaken
  • Lampe

Bad:

  • Badezimmerschränke
  • Handtücher
  • Wäscheständer und Bügeleisen
  • Spiegel

Wichtig: Belegen, was nicht vorhanden ist

Bei der Erstausstattung tritt das Jobcenter nur für Gegenstände ein, die nicht vorhanden sind. Es ist deshalb ratsam, beispielsweise mit Fotos zu belegen, dass in der Wohnung kein Herd vorhanden ist. Darauf kann später bei der Prüfung des Antrags jederzeit zurückgegriffen werden.

Bekomme ich Geld für defekte Möbel und Haushaltsgeräte?

Das Jobcenter sieht einen Ansparbetrag von 30 EUR als Rücklage für den Ersatz von Haushaltsgeräten/Möbeln vor. Hier ist ersichtlich, dass es häufig weder möglich ist, diesen Sparbetrag tatsächlich zurückzulegen, noch dass er tatsächlich ausreicht. In bestimmten Situationen kommt ein Sonderbedarf, aber auch eine Darlehensgewährung durch das Jobcenter in Betracht.

Das Jobcenter ist bei der Übernahme von Kosten für defekte Geräte und Haushaltsgegenstände streng. Beispielsweise wurden Bürgergeld-Empfängern Ersatzkosten für Möbel verweigert, bei denen die Ausstattung durch Parasitenbefall stark in Mitleidenschaft gezogen war. In vielen Fällen kommt nur ein Darlehen in Betracht, wenn beispielsweise eine Waschmaschine kaputtgeht.

Das Sozialkaufhaus: günstige Möbel

In Sozialkaufhäusern werden gebrauchte Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und andere Gegenstände angeboten. Das Jobcenter kann auch Gutscheine für ein Sozialkaufhaus ausgeben. Da es ein Wahlrecht hat, ob es Leistungen in Geld oder als Sachleistungen gewährt, ist dies jederzeit möglich. Die Sozialkaufhäuser sind für Bürgergeld-Empfänger eine sehr gute Anlaufstelle, wenn es darum geht, günstige Gegenstände zu erwerben. Gerade, wenn ein defektes Haushaltsgerät ersetzt werden muss, kann der erste Weg in ein Sozialkaufhaus führen.

Leistungsempfänger müssen vom Jobcenter gewährte Darlehen zurückzahlen. Auch deshalb kommt es selbst mit einem Darlehen darauf an, dass Haushaltsgeräte und Möbel besonders günstig erworben werden. Hier sind die Sozialkaufhäuser wichtig.

Gibt es bei Bürgergeld Geld für Kindermöbel?

Kindermöbel können zum Antrag auf eine Erstausstattung gehören. Weiterhin können Sie als Bürgergeld-Empfänger Kindermöbel später als Sonderbedarf geltend machen, wenn beispielsweise ein Kind dazukommt.

Wichtig: Jobcenter muss auch Kosten für sich verändernde Bedingungen bei Kindern übernehmen

Wächst ein Jugendlicher aus seinem Kinderbett heraus, muss das Jobcenter beispielsweise auch die Kosten für ein Jugendbett übernehmen. Hier sind die Leistungen an den veränderten Bedarf anzupassen.

Keine bundeseinheitlichen Regeln für Möbel/Erstausstattung

Im Bereich der Erstausstattung und beim Ersatz von defekten Gegenständen kommt es häufig zu Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Jobcentern. Das liegt vor allem auch daran, dass es beispielsweise für die Erstausstattung keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt. Hier verfährt jedes Jobcenter in einem gewissen Umfang nach eigenem Ermessen.

Ähnliches gilt häufig auch bei der Anerkennung von Mehrbedarf. Unterschiede bestehen bereits bei der Antragstellung, die teilweise in Formularform, teilweise formlos von den Jobcentern entgegengenommen werden. Erkundigen Sie sich hier genau, was in Ihrem Jobcenter gilt.

Überlegen Sie sich entsprechende Argumentationen, wenn Sie einen Bedarf geltend machen. Es kann sich lohnen, Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einzulegen. Wir von hartz4widerspruch.de prüfen Ihren Bescheid und legen bei Bedarf Widerspruch dagegen ein. Das ist für Sie kostenlos. Denken Sie aber immer daran, dass Sie nur einen Monat Zeit haben, um gegen einen Bescheid vorzugehen. Handeln Sie deshalb möglichst zeitnah.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Werden beim Bürgergeld Möbel bezahlt?
Im Bürgergeld-Regelsatz sind etwa 30 EUR im Monat für Möbel und Haushaltsgegenstände vorgesehen. Damit müssen Sie alles ersetzen, was kaputt geht.
Kann man beim Jobcenter Möbel beantragen?
Sie können eine Erstausstattung beantragen - allerdings nur, wenn der Bedarf bei Ihnen zum ersten Mal auftaucht. Geht etwas kaputt, müssen Sie das aus dem Regelsatz zahlen.
Wie viel Geld bekommt man von der ARGE für Möbel?
Für eine komplette Erstausstattung bekommt eine alleinstehende Person meistens deutlich unter 1000 EUR. Das gilt auch nur, wenn Sie eine Wohnung aus einem guten Grund komplett neu möblieren müssen.

33 Antworten auf „Möbel“

  1. Hallo, ich hatte Möbelgeld oder Einrichtungsgegenstände Geld beim Jobcenter gestellt. Heute waren 2 Damen da und teilten mit das ich nur ein Darlehen erhalten könnte. Ich fragte ob das auch bei Ukrainern gelte. Die Antwort von der Dame war….ja die bekommen das geschenkt bei den deutschen Kunden könne nur ein Darlehen gewährt werden. Ist das so korrekt? Besteht da ein Anspruch oder ist das eine Ermessenssache des Jobcenter?

    1. Hallo,
      das ist natürlich nicht richtig. Allerdings befinden sich Kriegsflüchtlinge in einer Notsituation. Dass sie über keinerlei Möbel verfügen, haben Sie nicht selbst verschuldet. Allein diese Tatsache begründet einen Anspruch. Ansonsten gelten gewisse Voraussetzungen, um Anspruch auf eine Erstausstattung zu haben. Welche das sind, können Sie auf dieser Seite nachlesen.
      Viele Grüße

    2. Wer keine Möbel hat,sei es wegen Umzug aus dem Elternhaus,Trennung,Haft-siehe Einleitung zum Artikel)bekommt Erstausstattung und muss nichts zurückzahlen.Wer neue Möbel möchte (Ersatz),bekommt ein Darlehen,egal,woher er kommt.Ukraineflüchtlinge kommen selten mit einem Möbelwagen,daher Erstausstattung.

  2. Hallo,
    Ich lebe mit meiner Partnerin und unseren beiden gemeinsamen Kindern, in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun ist unser backofen kaputt gegangen und uns bleibt momentan lediglich eine Mikrowelle als Ersatz. Auf unser zurück gelegtes Geld mussten wir für eine Reparatur bereits schon am Anfang des Jahres zurückgreifen. Nun sind natürlich keine Rücklagen mehr vorhanden. Nun die Frage ob in diesem Fall eine Antrag für Kostenübernahme bewilligt werden würde?

    1. Hallo Luca,
      eine Kostenübernahme ist unwahrscheinlich. Wohl aber können Sie ein Darlehen beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber.
      Viele Grüße

  3. Hallo, bin seit vielen Jahren schon ALG.II.-Empfängerin ..Lebe alleine und ich bräuchte dringend eine Eckcouch. Lebte vor 2 Jahren mit einer Partnerin zusammen und sie kaufte damals die Eckcouch, als die Beziehung zu Ende war , nahm sie auch alles mit was sie gekauft hatte, somit auch die Eckcouch.. Seither liege ich in meinen WZ mit einer Natratze am Fußboden!! Habe einen schweren Bandscheibenvorfall mit OP, Platten + Schrauben hinter mir , und das liegen auf der Matratze am Boden macht mir mehr und mehr zu schaffen , ( habe starke Schmerzen ) Jetzt habe ich beim JC mal angefragt ob ich evt. einen Zuschuss bekomme für eine Eckcouch!! Aber dies wurde mir heute Do. 02.Februar 23 schriftlich ” verneint ” Ich bekomme nichts dergleichen ! Was soll ich tun ..auf Dauer halte ich es nicht länger aus am Boden mit einer Matratze zu sitzen/ schlafen .. Was klamm ich tun damit ich zu einer Eckcouch komme, Bitte helfen sie mir wenn sie können.. bin 56 Jahre alt ..Wohne in meinen Verkauften Elternhaus ( hab Wohnrecht auf Lebzeiten ) und muss von 502,-€ leben .. Das Geld reicht nicht , habe schon sehr stark an Gewicht verloren und bin gesundheitlich schon stark angegriffen .. Habe auch Niemanden mehr der mir helfen könnte , meine lieben Eltern sind schon lange Jahre verstorben , Geschwister hab ich keine .. Lebe ganz alleine ..😳.

    1. Hallo, ich bin gerade mit meiner Mutter nach Deutschland gezogen. Das Jobcenter hat der Zahlung des Arbeitslosengeldes zugestimmt. Wir ziehen zum ersten Mal in ein Haus. Wie sehr hilft uns das Jobcenter bei der Einrichtung? Wir sind 2 Personen und es gibt keine Möbel im Haus.

    2. Hallo Duman,
      ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Erstausstattung haben, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Anspruch ist aber durchaus möglich.
      Viele Grüße

  4. Hallo

    Ich werde mich von meinen Freund trennen aber da es nicht alle meine möbel sind(Kühlschrank, Fernseher, Essenstisch + Stühle, Lampen)kann man dann einen erstaustattung beantragen oder nicht?

    1. Hallo Martina,
      stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Ein Anspruch kann bestehen.
      Viele Grüße

  5. Hallo İch wohne mit meine Eltern (ins.gesamt 7 person) in eine Flüchlingsheim Zeit 7 Jahren und haben wir bis jetzt kein möbelgeld bekommen, und da haben wir fast nichts im zimmern können wir ein möbelgeld von Jobcenter beantragen?

    1. Hallo Bilal,
      erst einmal ist fraglich, ob eigene Möbel in Ihrer Unterkunft überhaupt erlaubt sind. Dann stellt sich die Frage, wie lange Sie und Ihre Familie dort noch wohnen? In der Regel ist es schwierig, eine Erstausstattung bewilligt zu bekommen, wenn in Ihrer Unterkunft nicht dauerhaft wohnen.
      Viele Grüße

  6. Hallo. Ich hatte mir vor 4 Jahren eine Schlafcouch zusammengespart, die sich nun langsam in ihre Einzelteile auflöst(Sitz & Liege Fläche ist der Stoff eingerissen und die Federn merkt man wie Sie beim Schlafen durch drücken). Kann ich beim Jobcenter eine neue beantragen?

    1. Hallo Markus,
      nein, einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Sie leider nicht. Der Regelsatz sieht einen gewissen Betrag vor, der dazu dient, Möbel und Haushaltsgegenstände zu ersetzen, wenn diese kaputtgehen.
      Viele Grüße

    2. Von meinem Sohn und mir ist der Kleiderschrank kaputt, kann ich einen beantragen.

    3. Hallo Manuela,
      wahrscheinlich werden Sie mit einem Antrag keinen Erfolg haben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie einen gewissen Anteil monatlich zur Seite legen, um Ersatzbeschaffungen stemmen zu können. Aktuell sieht der Regelsatz 30,57 EUR monatlich dafür vor.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    Ich wohne seit sommer in einer 1-Zimmerwohnung und habe die möbel aus meinem kinderzimmer übernommen. Jetzt ist mir leider mein Kleiderschrank kaputtgegangen und hat dabei auch meine gardienen zerrissen. Daher frage ich mich, ob ich einen Antrag beim Jobcenter einreichen könnte für einen neuen Kleiderschrank und neue Gardinen.
    Danke im voraus für die hilfe.

    1. Hallo Angela,
      nein, leider nicht. Der Regelsatz enthält einen Betrag (27,35 EUR) der für ebensolche Fälle angespart und herangezogen werden soll.
      Viele Grüße

  8. Wir wohnen seit 9jahre in der Wohnung, beim Einzug haben ich und meine frau eine erstausstattung bekommen.

    2kinder und 9jahre später ist die Frage, da wir aus Platzmangel umziehen müssen.

    Was kann ich alles zu unterstützen beantragen, was steht mir zu.
    Aktuel kriege ich die neue Wohnung unrenoviert.

    Eine Kaution von 2 nettokaltmieten Wird auch nich verlangt.

    Würde mich freuen eine schnelle Antwort zu bekommen.

    Lg

    1. Hallo Kalle saado,
      sofern das Jobcenter dem Umzug zustimmt, werden in der Regel auch die Umzugskosten übernommen. Kosten für Renovierungsarbeiten werden hingegen nur übernommen, wenn das vertraglich vereinbart wurde und die Wohnung ohne Renovierung unbewohnbar wäre. Eine Erstausstattung wird Ihnen wahrscheinlich nicht gewährt.
      Viele Grüße

  9. Ich hab vor Jahren meine Wohnung verloren und lebe aktuell in einem Hotel für Wohnungslose. Habe beim Jobcenter nach einem Zuschuss für einen gebrauchten Fernseher gefragt und man bot mir ein Darlehen an. Steht mir eine Erstausstattung zu oder erst wenn ich in eine neue Wohnung ziehe?
    MFG

    1. Hallo Don,
      ein Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung. Dass Ihnen das Jobcenter in Darlehen angeboten hat, ist da schon in Ordnung. Beziehen Sie eine neue Wohnung, können Sie Anspruch auf Erstausstattung haben.
      Viele Grüße

    1. Hallo John,
      dringend benötigte Haushaltsgeräte, wie bspw. eine Waschmaschine, ein Herd oder ein Kühlschrank, können im Rahmen einer Erstausstattung bewilligt werden.
      Viele Grüße

    2. Gruß Gott
      Ich hätte gerne Fragen, wir haben eine obdachlosicheit verengt unsere Hausverwaltung, und mit fiele Gerichtliche Vereinbarung, vielleicht die jobcenter übernehmen unsere mittrükstende.

      Kann ich eine komplett einrichtungen beantragen für die Wohnungen was ich von untervermittung übernomen ab 1.11.2015. Aber föllig alte kaputte Möbel war drin küche offen seit 3 Jahre 100%-umnutzbar!!
      Dann habe wir eine gemeinsame Sohn Lukasz bekommen (25.03.21 im Pasing geboren)
      Er hat keine eigene Bett bis heute nicht seine Bruder eine aufblasbare matraz schläft (geboren 26.2.2012 im Ungarn,)
      Wörde sehr freuen wenn könnten sie eine gute ide geben.

    3. Hallo Eva,
      ggf. können Sie die Mietrückstände mithilfe eines Darlehens begleichen. Ob das Jobcenter Ihnen eines bewilligt, ist allerdings fraglich. Ein Anspruch auf Erstausstattung haben Sie wahrscheinlich nicht, wohingegen der Anspruch auf ein Kinderbett gerechtfertigt sein kann. Voraussetzung ist, dass vorher noch kein Bett vorhanden war.
      Viele Grüße

  10. Hallo ich wurde im Januar 2020 obdachlos und habe alles verloren Möbel, Kleidung usw zur wohne ich übergangsweise im betreuten wohnen wo alles möbliert ist.
    Nun meine Frage bekomme ich vom jobcenter die Möbel für eine eigene Wohnung bezahlt und was sonst noch so dazu gehört wie Geschirr, Toaster, besteck, wasserdichter. Töpfe usw was man so braucht um wieder einen eignen hausstand zu haben
    Mfg

    1. Hallo Kerstin,
      wenn Sie vor dem Wohnungsbezug obdachlos waren, kann Ihnen eine Erstausstattung zustehen. Stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag, einen entsprechenden Vordruck finden Sie in dem verlinkten Artikel. Sollte es zu einer Ablehnung durch das Jobcenter kommen, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen dann ggf. auch Widerspruch dagegen ein,
      Viele Grüße

  11. Ich bin freiberufliche Linguistin und konnte durch die Pandemie ab
    Mitte vergangenen Jahres meinen Lebensunterhalt nicht mehr verdienen. Das Jobcenter benötigte 5 1/2 Monate für die Bewilligung
    meines Antrages auf ALGII. In dieser Zeit erhielt ich die Kündigung
    meiner Wohnung sowie die Räumungsklage, da ich die Miete nicht
    bezahlen konnte.
    Ich kann keine neue Wohnung anmieten, weder durch die Zeitung
    noch durch Internet. Es ist nicht möglich, weil es viel zu wenige
    Wohnungen gibt. Die Stadt hilft nicht.
    Meine Möbel sind noch ca. 1 Woche in meiner bisherigen Wohnung,
    mein Hausstand auch. Danach entfernt sie mein Vermieter.
    Dann verliere ich alles, was mir gehört – nur durch die Schuld einer Sachbearbeiterin des Jobcenters !
    Wo kann ich mein Eigentum einlagern, damit ich es nicht verliere ?
    Wer bezahlt die Einlagerung und wie lange?
    Ich bitte um schnelle Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Frau Deutsch,
      leider kann ich Ihnen hierbei nicht weiterhelfen. Jobcenter haben sechs Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Diesbezüglich kann ich Ihnen leider nur sagen, dass die Bearbeitungszeit im rechtlich zulässigen Rahmen lag.
      Viele Grüße

    2. Hallo, ich habe das Geld für Möbel genommen. Dies ist das erste Mal, dass ich in eine Wohnung ziehe. Ich konnte jedoch keine Quittungen der Möbel vorlegen. Meine Frage ist: Wenn Sie keine Quittung vorzeigen, bekommt das Jopcenter das Geld zurück. Ich habe nicht alle Möbel in der mir gegebenen Zeit bekommen, aber ich muss kaufen, was ich brauche. Das einzige Problem ist, dass ich keine Quittung vorzeigen kann

    3. Hallo SHABANOVA,
      ein Mehrbedarf für eine Erstausstattung ist grundsätzlich zu stellen, bevor Sie sich Möbel etc. anschaffen. Im Nachhinein kommt das Jobcenter für keinerlei Kosten auf, ob mit oder ohne Quittung. Also nein, selbst wenn Sie Quittungen vorlegen könnten, würde das Jobcenter nicht aufkommen.
      Viele Grüße

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