Unterstützung beim Schulstarterpaket

Bücherkosten, Schulstarterpaket und weitere Schulbedarfe: Das übernimmt das Jobcenter

Wer öfter mit dem Jobcenter zu tun hat, dem sind Haarspaltereien nichts Neues. Bei der Anrechnung von Einkommen oder der Nebenkostenabrechnung nimmt es das Jobcenter gern so genau, dass kaum ein Leistungsbezieher mehr versteht, warum welches Geld wohin fließt. Bei der Beantragung von Schulbedarfen allerdings kann sich Haarspalterei lohnen – und zwar für Familien mit Schulkindern.

Schulstarterpaket von 150 EUR pro Kind bekommen Familien automatisch

Die aktuellen Regelungen zu den Schulbedarfen haben eine lange Geschichte. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Hartz IV-Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nicht verfassungsgemäß berechnet sind. Als Reaktion auf das Urteil wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt. Dafür können Sie einen Antrag aufs Bildungspaket stellen. Deren vielleicht wichtigster Baustein ist das Schulstarterpaket  – seit 2019 sind das 150 EUR, die jedes Schulkind pro Jahr bekommt. Dafür müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen – das Geld wird automatisch ausgezahlt.

Den meisten Eltern dürfte klar sein: Mit 150 EUR im Jahr kommen erwerbslose Eltern nicht hin. Denn von dem Geld sollen nicht nur Hefte und Stifte finanziert werden, sondern beispielsweise auch Schultasche und Sportzeug. Dazu kommen dann noch die Materialien und Bücher, die die Schule zu Beginn jeden Schulhalbjahres verlangt. Das bedeutet: Allein die Kosten für Bücher übersteigen in manchen Fällen 150 EUR.

Übrigens: Schulstarterpaket gibt es bis 25

Nicht nur junge Schüler haben einen Anspruch auf das Schulstarterpaket. Auch Unter-25-Jährige sind berechtigt, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine staatlich anerkannte Privatschule besuchen.

Kosten für Schulbücher müssen zusätzlich übernommen werden

Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts im Mai 2019 ist klar: die Jobcenter müssen die Kosten für Schulbücher übernehmen – zusätzlich zu den 150 EUR für Schulbedarfe. Das gilt freilich nur in Bundesländern, in denen es keine oder keine volle Lernmittelfreiheit gibt – also in denen Schulbücher zumindest anteilig selbst bezahlt werden müssen. Wenn also Kosten für Schulbücher entstehen, müssen die Jobcenter diese Kosten tragen.

Jobcenter übernimmt auch Zusatzkosten für Schule

Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit, wie sich Familien in Hartz IV Unterstützung bei der Beschaffung von Schulmaterial sichern können. Denn im Schulbedarfspaket ist genau aufgelistet, welche Lernmittel enthalten sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle anderen Lernmittel, die die Schule verlangt, zusätzlich vom Jobcenter gezahlt werden müssen.

Im Schulstarterpaket sind enthalten:

  • Schulranzen
  • Schulrucksack
  • Sportzeug
  • Schreibmaterialien wie beispielsweise
    • Füller
    • Kugelschreiber
    • Blei- und Malstifte
    • Hefte
    • Mappen
    • Tinte
  • Rechenmaterialien wie beispielsweise
    • Taschenrechner
    • Geodreieck
  • Kunst- und Zeichenmaterialien wie beispielsweise
    • Malblöcke
    • Bastelmaterial
    • Knetmasse

Was nicht in dieser Liste enthalten ist, kann zusätzlich beantragt werden. Wenn Ihnen weitere Kosten entstehen, sollten Sie einen Antrag stellen. Übernahmefähig sind beispielsweise:

  • Kosten für einen Atlas
  • Kosten für ergänzende Literatur
  • Kopierkosten
  • Klassenkasse
  • Kosten für Computer

Schritt für Schritt: So stellen Sie Ihren Antrag richtig

Die Jobcenter aber reißen sich nicht darum, zusätzliches Geld auszugeben und im Zweifel kennen Mitarbeiter auch selbst die genaue Rechtslage nicht. Sie können sich also nicht unbedingt darauf verlassen, dass das Jobcenter Ihnen erklärt, welche Kosten übernommen werden. Deswegen haben wir für Sie Schritt für Schritt aufgelistet, was Sie tun sollten, damit Sie an Ihr Geld kommen:

  1. Schulstarterpaket: Das sogenannte Schulstarterpaket ist in zwei Zahlungen aufgeteilt. Zum 01.08. bekommen Sie 100 EUR und zum 01.02. noch einmal 50 EUR. Das Geld kommt bei jüngeren Schülern automatisch. Falls die Auszahlung nicht automatisch erfolgt, stellen Sie einen Antrag!
  2. Kosten für Schulbücher: Sammeln Sie alle Quittungen. Schreiben Sie einen Antrag, in dem Sie genau aufführen, wieviel Sie für welches Buch ausgegeben haben. Schreiben Sie, dass Sie die Kostenübernahme gemäß § 21 Abs. 6 SGB II beantragen. Legen Sie die Quittungen im Original bei. Fertigen Sie Kopien der Quittungen an, bevor Sie die Unterlagen beim Jobcenter einreichen.
  3. Andere Schulbedarfe: Gehen Sie die obenstehende Liste durch und prüfen Sie, ob Sie (bzw. Ihr Kind) Dinge anschaffen mussten, die nicht im Schulstarterpaket enthalten sind. Besorgen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung bei der Schule. Dann gehen Sie vor wie bei den Schulbuchkosten: Schreiben Sie, dass Sie die Kostenübernahme gemäß § 21 Abs. 6 SGB II beantragen. Legen Sie Quittungen im Original bei. Fertigen Sie Kopien der Quittungen an, bevor Sie die Unterlagen beim Jobcenter einreichen.

Sollten Sie keine Quittungen mehr haben, stellen Sie Ihren Antrag trotzdem. Vielleicht finden Sie ja ein Papier von der Schule, auf dem Preise stehen. Versuchen Sie es damit. Im schlimmsten Fall lehnt das Jobcenter ab.

Wichtig: Schriftlichen Antrag stellen

Stellen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Antrag. Denn dazu muss Ihnen das Jobcenter einen Bescheid zuschicken. Gegen diesen Bescheid können Sie dann Widerspruch einlegen.

 

Quellen:
Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Urteil des Bundessozialgerichts zu Schulbüchern

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

7 Antworten auf „Bücherkosten, Schulstarterpaket und weitere Schulbedarfe: Das übernimmt das Jobcenter“

  1. Also mein Jobcenter weigert sich Kopiergeld zu übernehmen, dies wäre in der Schulpauschake enthalten, ich solle dann den Rechtsweg gegen.

    1. Mein Sohn geht auf ein Berufs-Kolleg ,soll ca 190 € Materiakosten leisten und sein ,,Sacharbeiter” sagt ihm ,dass er das selber leisten muss.
      WOHER ?????

    2. Hallo,
      leider trifft das zu. Ihr Sohn muss selbst für die Kosten aufkommen.
      Viele Grüße

  2. Ich habe Zwillinge die dieses Jahr in die Schule gekommen sind habe zwei mal beim Amt mehr Geld für Schultaschen beantragt die beide Male abgelehnt worden sind ich war echt verzweifelt da das Geld nicht gereicht hat und die Tornister auch noch so überteuert sind

  3. Ich muss auch für zwei Kinder jeweils spinnt bezahlen da sie auch auf zwei verschieden Schulen gehen kann man das beantragen das es übernommen wird wenn ja es wurden in August schon abgebucht nachträglich wird es nachträglich noch bezahlt ?

  4. In der Schule meines Kindes werden Kosten für einen Spint erhoben. Der kostet 44 Euro einmal jährlich. Dieser Spint ist Pflicht in der Schule aber das Jobcenter sagt, dass diese Kosten im Schulbedarf enthalten sind. Wenn etwas Pflicht ist dann sollten die das auch übernehmen. Mein 2.Kind in der Schule ist schon zum Ersparnis im Spint ihres Bruders sonst müsste ich 88 Euro bezahlen. Vielleicht geht es anderen auch so.

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