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Corona-Bonus für Hartz IV-Empfänger:innen wird verdoppelt

Die von der Ampel-Koalition angekündigte Einmalzahlung für Hartz IV-Empfänger:innen fällt höher aus als ursprünglich geplant. Das gab die Bundesregierung am Mittwoch bekannt. Sie erhöhte angesichts der immer weiter steigenden Preise für Energie und Lebensmittel den Bonus für Bezieher:innen von SGB II-Leistungen nun auf 200 EUR.

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Ampel-Koalition verdoppelt Bonus für Hartz IV-Beziehende

Bereits im Februar versprachen SPD, Grüne und FDP mehr Unterstützung für Grundsicherungsempfänger:innen in Form einer einmaligen Sonderzahlung. 100 EUR sollten Leistungsbeziehende erhalten, um die mittlerweile sehr hohen Lebenshaltungskosten zu decken.

Rund zwei Monate später haben sich die Koalitionspartner erneut zusammengesetzt und ihr Entlastungspaket überarbeitet. Das Ergebnis: Eine Verdopplung des Corona-Bonus’ auf 200 EUR. Hartz IV-Empfänger:innen dürfen also mit mehr Geld rechnen. Die Auszahlung soll im Juli erfolgen.

Hinweis: EEG-Umlage fällt bald weg

Im Juli soll zudem die umstrittene EEG-Umlage wegfallen. Das ist ein Aufpreis, den Stromkundinnen und -kunden zahlen müssen, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern. Vom Wegfall der Umlage erhofft man sich eine Entspannung im Energiemarkt.

Kindergeldzuschlag ebenfalls auf dem Weg

Zusätzlich zum Corona-Bonus enthält das Entlastungspaket auch einen Kindergeldzuschlag. Familien erhalten für den Monat Juli 100 EUR mehr – und zwar anrechnungsfrei. Die Familienkasse zahlt das Geld automatisch an alle Leistungsberechtigten aus. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Sozialverbände kritisieren Corona-Bonus als zu gering

Trotz Verdopplung der Sonderzahlung auf 200 EUR, hagelte es Kritik am Entlastungspaket. Die Hilfen seien völlig unzureichend, erklärte beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes Ulrich Schneider in einer Pressemitteilung.

Denn während die Energie- und Lebensmittelpreise in den vergangenen Monaten immer weiter gestiegen seien, hätten Hartz IV-Empfänger:innen seit der Erhöhung des Regelsatzes zum Jahresbeginn gerade einmal 0,7 % mehr Geld in der Tasche. Es brauche eine „spürbare und dauerhafte Unterstützung“ statt einer Einmalzahlung, betonte Schneider. Der Paritätische fordert daher eine Anhebung der Regelsätze um mindestens 200 EUR im Monat.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

37 Antworten auf „Corona-Bonus für Hartz IV-Empfänger:innen wird verdoppelt“

  1. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe,fällt die Regelbedarfsstufe 3 nicht auf ihn zu,da er sich nicht in einer stationären Einrichtung aufhält..oder habe ich das falsch aufgenommen?
    Er wohnt bei mir.
    1Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst den darin erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt. Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspricht dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 42 Nummer 1, 2 und 4.

    1. Hallo Tina,
      ich weiß nicht, wo Sie diese Information herhaben, unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen aber überwiegend junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren, die noch im elterlichen Haushalt wohnen. Hier der entsprechende Ratgeber (Punkt 3 ist da relevant): Hartz 4-Regelsatz 2022.
      Viele Grüße

  2. Hallo,mein Sohn ist 22jahre und wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Hat er Anspruch auf die 200euro Coronabonus?
    Ich habe meinen schon bekommen.
    Er bezieht kein Kindergeld noch sonstige Leistungen.
    LG

    1. Hallo Tina,
      er hat Anspruch, wenn er unter die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 fällt, hat er Anspruch. Erwachsene Kinder fallen oft unter die Regelbedarfsstufe 3. Demnach hätte er dann keinen Anspruch.
      Viele Grüße

  3. Hallo Herr Steiner,
    trotz reserche im internet kann ich nichts finden. Ich lebe mit meiner Tochter 17 Jahre, Schülerin in einer BG und beziehen beide Leistungen nach dem SGB II. Wir haben diesen Monat nur 100€ als Kinderbonus erhalten und nicht wie bakannt 200€. Weshalb ist das so?
    Danke schon mal für ihre Hilfe
    Grüße
    Wolfgang

    1. Hallo Wolfgang,
      wie berichtet (Alle Infos zum Corona-Bonus) gibt es keinen einheitlichen Termin zur Auszahlung des Bonus. Die 100 EUR Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse, nicht das Jobcenter, was auch der Grund dafür ist, dass Sie diesen schon erhalten haben.
      Viele Grüße

    1. Hallo Nicole,
      jedem erwachsenen Hartz 4-Empfänger, der unter die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 fällt, steht der Bonus zu. Ihr Sohn dürfte unter Regelbedarfsstufe 3 fallen. Trifft das zu, ist er vom Bonus ausgeschlossen.
      Viele Grüße

  4. Hallo ich lebe mit meinen Mann in einer Bedarfsgemeinschaft mit 6 Kindern unter 18 Jahren wir haben weder den hartz 4 bonus noch die 20 Euro aufs kindergeld bekommen.
    Muss ich einen Antrag stellen oder wie sollte ich weiter vorgehen.
    Lg und Dank schon mal.

    1. Hallo Melanie,
      nein, Sie müssen nichts beantragen. Allerdings wird die Auszahlung teilweise von Gemeinden und Kommunen unterschiedlich gehandhabt, weshalb sie sich verzögern kann. Dazu ein Newsbeitrag von uns: Alle Infos zum Corona-Bonus.
      Viele Grüße

  5. Guten Tag
    Meine Frau ist zu hause mit der kleinen und ich arbeite beziehen trotzdem bei alg2,kriegt meine frau und ich den bounus oder wird das pro bedarfsgemeinschaft ausgezahlt?

    1. Hallo Müller,
      sofern Sie beide Hartz 4 beziehen und der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 angehören, erhalten beide von Ihnen den Bonus.
      Viele Grüße

  6. Leider muss ich die Frage noch einmal stellen, da weder mein Sohn noch ich Sozialhilfe beziehen. Wir erhalten beide Leistungen vom Jobcenter.

    Ich lebe mit meinem Sohn, 22 Jahre, in einer Bedarfsgemeinschaft. Er hat kein Einkommen, weder Unterhalt, noch Kindergeld (Jobcenter stimmt dem kindergeld nicht zu, da er wegen Depressionen nicht vermittelbar ist) noch sonstige Einkünfte. Ich bin voll berufstätig. Mein Gehalt wird auf uns beide angerechnet und die geringe Leistung auf der wir Anspruch haben (hartz 4) wird je zur Hälfte auf sein und mein Konto ausgezahlt. Da er kein Kindergeld bezieht, sind wir bislang immer leer ausgegangen wenn es eine Sonderzahlung gab. Ich gehe mal davon aus, dass wir in diesem Fall zwar die 200,00 € für mich erhalten. Aber für ihn nur die 20,00 € oder vielleicht gar nichts? Bei den 300,00 € brutto von meinem Arbeitgeber ist ja auch noch nicht geklärt ob das als Einkommen oder Sonderzahlung angerechnet wird und zurück gezahlt werden muss. Wie viel erhält nun mein Sohn?

    1. Hallo Steiner,
      wer unter die Bedarfsstufe 1 oder 2 fällt, erhält den Bonus. Ihr Sohn dürfte unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen und hat dementsprechend keinen Anspruch – weder auf den Bonus in Höhe von 200 EUR, noch auf die Einmalzahlung des Kinderbonus in Höhe von 100 EUR. Letzterer setzt den Erhalt von Kindergeld voraus. Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 EUR sollte ihm aber zustehen, sofern er ALG II bezieht.
      Viele Grüße

    1. Hallo Heike,
      nach jetzigem Kenntnisstand erhalten Aufstocker tatsächlich beide Zahlungen: den 200-EUR-Bonus sowie die 300-EUR-Energiepauschale, die voraussichtlich im September als Zuschuss vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.
      Viele Grüße

  7. Guten Tag, bekommen die erwachsene Kinder (+18) in der BG die 200€ und + die 100€ bei Kindergeldbonus zusammen (Übergangszeit Abi-Studium), oder nur die 200€ + 20€ Sofortzuschlag?

    Vielen Dank

    1. Hallo Nina,
      Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlags ist der Bezug unter der Regelbedarfsstufe 1 oder 2. Fallen Ihre Kinder unter die Regelbedarfsstufe 3 (junge Erwachsene bis 25 Jahre im eigenen Elternhaus), haben sie keinen Anspruch auf den Bonus in Höhe von 200 EUR. Sofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht, steht ihnen der Kindergeldbonus in Höhe von 100 EUR zu sowie bei Hartz 4-Bezug der Sofortzuschlag in Höhe von 20 EUR.
      Viele Grüße

  8. also mein Sohn bekommt allein hartz4 ich bekomme nichts er hat diesen bonus nicht bekommen und auch nicht die 20 EURO ALSO GAR NICHTS …….
    ist das so richtig das er nicht den bonus und auch nicht die 20 euro bekommt….ich dachte jeden hart4 empfänger bekommt das ….hmmmm

    1. Nachtrag, ich habe mit dem jobcenter gesprochen und die sagen das mein Sohn er ist 20 und bekommt SGB 2 keinen Bonus bekommt…. Also bellommen nicht alle über 18 den Bonus obwohl nur er Hartz 4 bekommt….. Ist das richtig?

    2. Hallo Koska,
      Ihr Sohn fällt unter die Bedarfsstufe 3. Der Bonus steht aber nur erwachsenen Leistungsempfängern der Bedarfsstufen 1 und 2 zu.
      Viele Grüße

  9. Der Corona Bonus für Hartz iv Empfänger mit 4 Kindern diese 200€ wie wird das bei einer Bedarfsgemeinschaft kriegen nur die erwachsene pro Person 200€ oder wie soll ich das verstehen ? Ganz genau !!! Sind 2 erwachsene 1 Jugendliche 15 alt und 3 klein Kinder unter 4 Jahren würde mich sehr interessieren da wir derzeit nicht Mal mehr mit dem Lebensunterhalt kosten hinkommen

    1. Moin wir sind 2 Erwachsen in eine Bedarfsgemeinschaft
      Kriegen wir 1 mal 200 euro zusammen oder jeder von uns??

    2. Hallo Yvonne,
      der Bonus steht allen volljährigen Hartz 4-Beziehenden zu, die Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 erhalten.
      Viele Grüße

  10. Hallo,
    Mein Kind (18 Erwachsen) ist in meiner Bedarfsgemeinschaft, bekommt sie auch den 200€ Bonus oder nur ich.
    Danke für die Info
    Mit freundlichen Grüßen
    Chrissy

    1. Hallo Chrissy,
      der Bonus steht allen volljährigen Hartz 4-Beziehenden zu, die Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 erhalten.
      Viele Grüße

    2. Ich lebe mit meinem Sohn, 22 Jahre, in einer Bedarfsgemeinschaft. Er hat kein Einkommen, weder Unterhalt, noch Kindergeld (Jobcenter stimmt dem nicht zu, da er wegen Depressionen nicht vermittelbar ist) noch sonstige Einkünfte. Ich bin voll berufstätig. Mein Gehalt wird auf uns beide angerechnet und die geringe Leistung auf der wir Anspruch haben wird je zur Hälfte auf sein und mein Konto ausgezahlt. Da er kein Kindergeld bezieht, sind wir bislang immer leer ausgegangen wenn es eine Sonderzahlung gab. Ich gehe mal davon aus, dass wir in diesem Fall zwar die 200,00 € für mich erhalten. Aber für ihn nur die 20,00 € oder vielleicht gar nichts erhalten?

    3. Hallo Steiner,
      erhält Ihr Sohn Sozialhilfe, steht ihm der 200-EUR-Bonus zu, der nun ausgezahlt wird. Im Zuge Ihrer Vollzeit-Beschäftigung dürften Sie selbst außerdem im September einen Energiezuschuss in Höhe von 300 EUR netto von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
      Viele Grüße

    1. Hallo Dilgesh,
      leider nein. Bei Einstiegsgeld erhalten Sie keinen Bonus.
      Viele Grüße

    1. Hallo C.C.,
      die Einmalzahlung steht tatsächlich nur erwachsenen Leistungsberechtigten zu.
      Viele Grüße

    1. Hallo Manuela,
      der Bonus gilt pro Person und wird voraussichtlich im Juli ausgezahlt, so zumindest der Plan. Genauere Angaben können wir hier leider nicht machen.
      Viele Grüße

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