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Sanktionsstop bei Hartz IV beschlossen

Gestern hat der Bundestag die Aussetzungen von Sanktionen für Hartz IV-Empfänger:innen beschlossen. Damit soll der Übergang zum Bürgergeld leichter gemacht werden. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Moratorium? Gibt es wirklich gar keine Sanktionen mehr?

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Keine Sanktionen bis 2023?

Die viel umstrittenen Hartz IV-Sanktionen sind seit ihrer Einführung ein fester Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Nun hat die Ampel-Koalition eine Gesetzesänderung im Bundestag durchgeboxt, die fast alle Sanktionen zeitweise aussetzt. Jobcenter dürfen also in Zukunft nur noch eingeschränkt bestrafen. Die Änderungen treten voraussichtlich im Juli in Kraft und sind auf ein Jahr befristet.

Hintergrund ist die Reform des Grundsicherungssystems. SPD, Grüne und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Hartz IV durch ein sogenanntes Bürgergeld zu ersetzen. Das nunmehr beschlossene Sanktionsmoratorium ist ein erster wichtiger Schritt zur Abschaffung von Hartz IV.

Hinweis: Linke enthielt sich bei der Abstimmung

Interessant ist die Haltung der einzelnen Bundestagsfraktionen zur Gesetzesänderung. Die Linkspartei, die sonst immer entlastende Vorhaben unterstützt, enthielt sich dieses Mal. Die AfD und die Union stimmten gegen den Gesetzesvorschlag.

Meldeversäumnisse werden weiterhin bestraft

Wichtig: Nicht alle Sanktionen fallen weg – auch wenn es sich zunächst danach anhören mag. Kürzungen sind nach wie vor möglich, wenn Leistungsempfänger:innen Meldetermine beim Jobcenter verpassen. Allerdings greift die Sanktion erst bei wiederholtem Versäumnis. Trotzdem sollten Hartz IV-Empfänger:innen jetzt nicht schludrig werden.

Zudem ist die maximale Sanktionshöhe nun gesetzlich gedeckelt. Bislang durften Jobcenter bei einer Kürzung bis zu 30 % der Leistungen einbehalten. Mit der neuen Änderung ist bei 10 % die absolute Schmerzgrenze erreicht. Dennoch kritisieren viele den Beschluss des Bundestags. Denn Meldeversäumnisse machen rund drei Viertel aller Sanktionen aus. Von einem richtigen Moratorium kann also keine Rede sein, sagen Sozialverbände. Sie fordern ein generelles Sanktionsverbot.

Hinweis: Ursprüngliches Sanktionsaus nur bis Ende 2022

Im ersten Gesetzentwurf war ein Sanktionsmoratorium nur bis Ende 2022 vorgesehen. Der Sozialausschuss des Bundestags hat diesen Entwurf jedoch noch einmal überarbeitet, sodass der Sanktionsstop ein Jahr ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt.

Ausgestaltung des Bürgergeldes unklar

Ob und welche Sanktionsmöglichkeiten die Behörden beim Bürgergeld haben, ist noch unklar. Ganz ohne Sanktionen wird es wohl aber nicht auskommen. Insbesondere die FDP spricht sich auch beim Bürgergeld für ein „System des Förderns und Forderns“ aus. Sanktionen seien untrennbar damit verbunden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Sanktionsstop bei Hartz IV beschlossen“

  1. Wie wird das mit bereits verhängten Sanktionen gehandhabt? Müssen diese erst auslaufen oder werden diese auf die maximal zulässige Höhe von 10% reduziert?

    1. Hallo,
      bereits verhängte Sanktionen bleiben von dem Sanktionsstop unberührt. Die laufen wie verhängt weiter bzw. aus.
      Viele Grüße

    2. Kann man wegen einen nicht eingereichten Kotoauszugsabschnitt den man 2016/17 nicht eingereicht hat, 2022 weiter sanktioniert werden, auch wenn man danach alle geforderten Unterlagen einreicht, bis auf diesen besagten Aus Zugs Abschnitt?

    3. Hallo Christine,
      das Jobcenter kann Ihnen Leistungen versagen bzw. entziehen, solange nicht alle angeforderten Unterlagen vorliegen. Genaugenommen handelt es sich dabei aber nicht um eine Sanktion.
      Viele Grüße

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