Mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 schwindet nicht nur die alte Bezeichnung Hartz 4: Auch Sonderregelungen, die als Übergangslösungen bis zum Bürgergeld in Kraft getreten sind, laufen zum Ende dieses Jahres aus – allem voran das Sanktionsmoratorium. Wir fassen zusammen, was jetzt wichtig ist.