plattenbau-wohnungen-in-einer-großstadt

Preis einer Sozialwohnung kann nicht unangemessen sein

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. In Berlin scheinen mittlerweile selbst Sozialwohnungen für das Jobcenter zu teuer zu sein. Nun entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, dass Unterkunftskosten, die sich an Preisen für Sozialwohnungen orientieren, vom Jobcenter übernommen werden müssen. 

Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Jobcenter hält Wohnung für zu teuer

Wohnungen sind vor allem in Städten ein knappes Gut. Um den angespannten Wohnungsmarkt zumindest ein bisschen zu entlasten, verlassen sich viele Kommunen auf den Ausbau von Sozialwohnungen. In Berlin scheint das allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein, wie der Fall einer Bürgergeld-Empfängerin zeigt.

Die Frau lebt alleine in einer rund 90 m² großen Dreizimmerwohnung. Dafür zahlte sie 680 EUR pro Monat – für Berliner Verhältnisse noch vergleichsweise günstig. Trotzdem war das Jobcenter nicht bereit, den vollen Preis zu zahlen.

Der Grund: Die Grenze für die Angemessenheit liege laut Behörde bei 480 EUR. Das Jobcenter bezog sich dabei auf Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Stelle ermittelt die Grenze für angemessene Wohnkosten aus dem Berliner Mietspiegel für kleinere Wohnungen.

Hinweis: Unterkunftskosten nur in angemessener Höhe

Die Miete ist Teil der sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU). Jobcenter sind nach § 22 SGB II dazu verpflichtet, die KdU zu tragen, solange diese „angemessen“ sind. Immer wieder streiten Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger:innen darüber, was noch angemessen ist und was nicht.

Mietspiegel kein Indiz für Angemessenheit

Das LSG hielt das Vorgehen des Jobcenters für unzulässig. Der Mietspiegel sei lediglich ein Mittel- und kein Grenzwert, so die Richter:innen. Dementsprechend sei bei der Angemessenheit noch Luft nach oben. Theoretisch dürfe das Jobcenter Leistungsbeziehende zwar an günstigere Sozialwohnungen verweisen. Diese müssten jedoch auch praktisch zur Verfügung stehen.

Dass dem nicht so ist, ergebe sich aus dem Wohnraumbedarfsbericht der Senatsverwaltung aus dem Jahr 2019. Damals waren rund 76.000 Haushalte (etwa 33.000 davon waren Einpersonenhaushalte) von einer Wohnkostenlücke betroffen. Zeitgleich fehlten schätzungsweise rund 345.000 Wohnungen. Mittlerweile dürfte sich die Situation weiter verschlimmert haben.

Vergleich mit Sozialwohnungen sinnvoll

Verglichen mit Sozialwohnungen sei der Preis für die Wohnung der Klägerin noch vollkommen im grünen Bereich.  Sinn und Zweck von Sozialwohnungen sei es gerade, günstigen Wohnraum für Grundsicherungsempfänger:innen zu schaffen. Eine Wohnung, die ungefähr genauso viel kostet, könne daher nie unangemessen teuer sein. 

Beharrt das Jobcenter auch bei Ihren KdU auf Unangemessenheit? Nehmen Sie das nicht einfach hin. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte sind an Ihrer Seite. 

Sind Sie an weiteren Informationen zu angemessener Wohnungsgröße bzw. angemessenen KdU interessiert, schauen Sie in unsere Ratgeber.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Quelle:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.92

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert