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Beratungshilfeschein bei Hartz 4-Bezug: Bundesverfassungsbericht bestätigt Anspruch

Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide sind keine Seltenheit und oftmals auch berechtigt. Dabei liegen die Fehler seitens der Jobcenter nicht immer auf der Hand. Dann ist Expertise gefragt – von einem Rechtsanwalt etwa. Und die steht Hartz 4-Empfänger:innen unter Umständen im Zuge einer Rechtsberatung mittels Beratungshilfeschein auch zu. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

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Amtsgericht fegt Antrag auf Beratungshilfeschein vom Tisch

Ein Hartz 4-Empfänger haderte mit einem Erstattungsbescheid. Sein zuständiges Jobcenter hielt die Hand für vermeintlich zu viel gezahlte Leistungen auf. Die Behörde begründete die Rückforderung mit einem Betriebskostenguthaben und deren anspruchs-mindernden Berücksichtigung über sechs Monate hinweg. Eine verzwickte Situation also, die der Leistungsbezieher selbst aufgrund fehlender Rechtskenntnisse nicht greifen konnte.

Deshalb wandte er sich an das zuständige Amtsgericht und beantragte einen Beratungshilfeschein. Das aber lehnte den Antrag ab. Der Mann könne sich ans Jobcenter wenden – das sei gesetzlich zur Beratung verpflichtet.

Hinweis: Beratungshilfeschein

Der Beratungshilfeschein soll es finanziell schlecht gestellten Menschen ermöglichen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In aller Regel wird der Beratungsschein beim Amtsgericht beantragt.

Allerdings: War es nicht das Jobcenter, das den Bescheid, gegen den angegangen werden soll, erst erlassen hat? Die Argumentation des Amtsgerichts: fraglich! Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls teilte die „Logik“ des Amtsgerichtes nicht und stellte klar: Geht es um komplizierte juristische Fragen, muss Hartz 4-Empfänger:innen unter Umständen eine kostenlose Rechtsberatung gewährt werden. Das sei im vorliegenden Fall gegeben, dem Mann stehe dementsprechend ein Beratungshilfeschein zu.

Amtsgericht muss sich Kritik stellen

Das Verfassungsgericht fand deutliche Worte für das Vorgehen des Amtsgerichts: Es habe die „Bedeutung und Rechtswahrnehmungsgleichheit verkannt“. Nicht verwunderlich, immerhin dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Und dass Jobcenter mitunter nicht immer gerecht bewerten, ist weithin bekannt.

Klar können Jobcenter-Bescheide auch mittels Widerspruch angefochten werden. Sind Fehler vonseiten der Behörden aber nicht offensichtlich, braucht es unter Umständen fachliche Expertise, um zu einer reellen Einschätzung zu gelangen. Zumal für Laien aber auch schon kleine Unstimmigkeiten oftmals nicht erkennbar sind.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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