weißes Fahrrad an dessen Lenker ein Fahrradhelm hängt

Fahrradtour zum Jobcenter ist erstattungsfähig

Wer regelmäßig mit dem Fahrrad zu Meldeterminen fährt, hat Grund zur Freude: Das Sozialgericht Leipzig hat nämlich entschieden, dass auch Radfahrer:innen ihre Anreisekosten gegenüber dem Jobcenter geltend machen können. Bisher waren Rückerstattungen nur bei Fahrten mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

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Kilometerpauschale für′s Rad?

Die Geschichte eines Hartz IV-Empfängers aus Leipzig zeigt, dass probieren manchmal wirklich über studieren geht. Der passionierte Fahrradfahrer nutze für die Anreise zum Jobcenter regelmäßig seinen Drahtesel. Für die vielen Fahrten beantragte er die Rückerstattung von Reisekosten – eine ungewöhnliche, aber gute Idee, wie sich herausstellen sollte.

Das Jobcenter war davon natürlich wenig begeistert und lehnte den Antrag ab. Dem Grundsicherungsempfänger seien überhaupt keine Kosten angefallen. Und selbst wenn dem so wäre, seien diese viel zu gering, als dass sie eine Rückerstattung rechtfertigen würden, antwortete die Behörde knapp.

Hinweis: PKW-Pauschale für Hartz IV-Empfänger:innen

Legen SGB II-Empfänger:innen den Weg zur Arbeit oder zum Jobcenter mit dem Auto zurück, besteht unter Umständen nach § 6 Abs.1 S.5 ALG II-Verordnung ein Anspruch auf eine anrechnungsfreie Pauschale von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

SG: Auch geringe Kosten berühren das Existenzminimum

Anstatt einfach aufzugeben, klagte der Fahrradfahrer vor dem Sozialgericht Leipzig und bekam Recht. Bereits geringe Kosten gefährden das Existenzminimum von Hartz IV-Empfänger:innen, stellten die Richter:innen zutreffend fest. Daher dürfe das Jobcenter nicht einfach eine Bagatellgrenze für Rückerstattungen erfinden.

Das Gericht sah keinen Grund, den Erstattungsanspruch nach § 309 Abs. 4 SGB III, der bereits PKW-Fahrer:innen und Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel entschädigt, nicht auch auf Fahrräder auszuweiten.

Höhe der Entschädigung bestimmt das Jobcenter

Einen Haken hat die Sache allerdings doch: Was und wie viel Hartz IV-Empfänger:innen tatsächlich zurückerhalten, liegt im Ermessen des Jobcenters. Ein solcher Beurteilungsspielraum unterliegt zudem nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Eine Klage kann also nur bei groben Verstößen wie einer Nichtbeachtung des Antrags weiterhelfen.

Die Richter:innen stellten außerdem klar, dass ausschließlich Kosten übernommen werden, die direkt mit der Reise verbunden sind. Wetterfeste Kleidung oder ähnliches müssen Grundsicherungsempfänger:innen aus dem Regelsatz stemmen.

Letztendlich beläuft sich der Gewinn für radelnde Arbeitslose also auf ein paar Euro. Angesichts der immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten machen die wenigen Euro dennoch einen großen Unterschied. Wollen auch Sie Fahrtkosten geltend machen? Egal ob Auto, Fahrrad oder Bus – unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte unterstützen Sie, wenn sich das Jobcenter bei der Erstattung quer stellt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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