Wer sich absichtlich in die Hilfsbedürftigkeit manövriert, hat keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen. Diesen Grundsatz nutzte das Jobcenter Hamburg als Ausrede, um Geld von einem Hartz IV-Empfänger zurückzufordern. Zuvor hatte der Mann seinen Job wegen des Konsums verschiedener Drogen verloren. Das allein begründe jedoch keine Rückzahlungspflicht, entschied das Landessozialgericht Hamburg (LSG).