Eine Ausbildung bietet jungen Menschen die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen und ebnet den Einstieg ins Arbeitsleben. Doch Auszubildende aus Hartz 4-Familien haben es deutlich schwerer. Denn ihnen bleibt aufgrund der Anrechnung nur ein Bruchteil ihres Azubi-Gehalts über. Mit der Einführung des Bürgergelds soll sich das ändern.
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Hartz-4: Anrechnung des Einkommens auf den eigenen Anspruch
Bislang wurde das Auszubildenden-Gehalt bei Hartz 4-Bezug vom Jobcenter wie jedes andere Erwerbseinkommen auch angerechnet. Kaum etwas blieb aufgrund der niedrigen Freibeträge im Leistungsbezug.
Ab einem Grundfreibetrag in Höhe von 100 EUR kam – und kommt es in der Regel auch beim Bürgergeld – bei Einkommen zur Anrechnung auf den Regelbedarf. Bei einem Bruttogehalt bis 1.000 EUR bleiben vorerst noch 20 % anrechnungsfrei. Ab Juli 2023 erhöht sich die Freibetragsgrenze auf 30 %. Bei einem Bruttogehalt ab 1.000 EUR durften und dürfen Leistungsbeziehende lediglich 10 % von Ihrem Gehalt behalten. Daran wird sich nichts ändern.
Der Gesetzgeber machte bislang bei der Anrechnung auch vor Auszubildenden-Gehältern nicht Halt. Das hatte zur Folge, dass Lehrlinge von Ihrem erarbeiteten Geld unterm Strich kaum etwas hatten – an Sparen war nicht zu denken, ein möglicher Weg aus der Armutsfalle blieb versperrt.
Hinweis: Vergleich Azubis ohne Hartz-4-Bezug
Die Lohnsteuer betrifft Azubis ohne Hartz-4-Bezug erst, wenn mehr als der Grundfreibetrag von 10.347 EUR im Jahr verdient wird. Das entspricht einer monatlichen Vergütung von knapp 1.200 EUR brutto.
Bürgergeld: Azubis dürfen bald mehr von ihrem Gehalt behalten
240 EUR – so wenig blieben einem Auszubildenden im bisherigen Hartz-4-System übrig, wenn dieser 800 EUR im Monat verdiente. Doch jetzt die gute Nachricht: Durch die Sozialreform wird sich das bald ändern. Ab Juli dieses Jahres bleibt nach dem Gesetz für Lehrlinge viel mehr von vom Lohn übrig. In unserem Beispiel ganze 600 EUR monatlich, also 360 EUR mehr.
Höhere Freibeträge für Azubis unter 25 Jahren
Grund dafür ist, dass mit der Einführung des Bürgergeldes ab Juli für Auszubildende ein höherer Grundfreibetrag gilt: 520 EUR. Erst ab diesem Betrag kommt es dann zu einer Anrechnung. Bis zu einem Gehalt von 1.000 EUR werden 80 % angerechnet, ab 1.000 EUR 90 %. Diese Prozentsätze gelten allerdings nur bis Ende Juni. Ab Juli werden ab 520 bis 1.000 EUR lediglich 70 % angerechnet.
Wichtig in dem Kontext ist allerdings: Die erhöhten Freibeträge kommen ausschließlich Auszubildenden unter 25 Jahren zugute.
Chancengleichheit für Azubis
Azubis aus Hartz-4-Haushalten hatten bisher gegenüber Lehrlingen aus finanziell besser gestellten Familien schlechtere Karten. Dabei sollen die Möglichkeiten von jungen Menschen nun nicht länger vom sozialen Stand des Elternhauses abhängen. Mit den Neuerungen, die das Bürgergeld mit sich bringt, werden erste Schritte in die richtige Richtung unternommen.
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