Hartz 4 und Corona

Während der Corona-Pandemie wurden seitens der Regierung einige Hilfen und Regelungen speziell für Hartz 4-Empfänger verabschiedet. Dazu gehören unter anderem eine Bonuszahlung für Hartz 4-Empfänger sowie Kinder, als auch Sonderregelungen für verschiedene Mehrbedarfe.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Artikel und Informationen rund um das Thema Coronavirus und Hartz 4.

Alle Artikel zum Thema Hartz 4 und Corona im Überblick

 

Corona: Kinderbonus kommt im Mai 2021

Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, soll neben der Soforthilfe von 150 Euro auch ein Kinderbonus in gleicher Höhe an Familien ausbezahlt werden.

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Hartz IV-Regelsätze werden 2022 wohl weniger stark steigen

Die Corona-Pandemie hat der Wirtschaftslage im vergangenen Jahr stark geschadet. Ökonom*innen rechnen für 2022 mit einem weniger starken Anstieg des Regelsatzes.

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Hartz IV: Auch während der Corona-Pandemie drohen Sanktionen

Während des ersten Lockdowns wurden die Sanktionen größten Teils ausgesetzt, nun steigt die Zahl der verhängten Sanktionen wieder an.

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Wann wird die Corona-Hilfe für Hartz IV-Empfänger*innen ausgezahlt?

Anfang Februar einigte sich die Koalition auf einen Corona-Bonus für Hartz IV-Empfänger*innen. Wann genau die Hilfen fließen sollen, ist jedoch nicht ganz klar.

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Hartz IV-Empfänger*innen steht ein Mehrbedarf für Masken zu

Spätestens beim notwendigen Einkauf sind auch Hartz IV-Empfänger*innen dazu verpflichtet, eine OP- oder eine FFP2-Maske zu tragen.

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Distanzunterricht mit Hartz IV wird möglich

Eine Anpassung des Mehrbedarfs sorgt dafür, dass Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern am Distanzunterricht teilnehmen können.

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Gelten die Corona-Regeln bei Hartz 4 auch für Weiterbewilligungen?

Viele, die in der ersten Corona-Welle in Hartz 4 gerutscht sind, müssen jetzt zum ersten Mal einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Gelten dabei immer noch die vereinfachten Regeln?

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4 Antworten auf „Corona“

  1. Guten Tag,

    ich hätte mal eine Frage. Darf das Jobcenter von mir einen 3G Nachweis verlangen und evtl das Geld sanktionieren, wenn ich den Termin aufgrund der Testpflicht nicht nachkommen möchte? Wie ist da die Rechtsgrundlage?

    1. Hallo Sarah,
      bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Antwort via E-Mail.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag
    Unser örtliches Jobcenter, missachtet den 67 Paragraph SGB 2, nötigte mich trotz maßgeblichen Weisungen der BA und durch überzogene Brutto Anrechnung, zumal Arbeitseinkommen aus Teilzeitstelle in monatliche Spitzabrechnung rein , Brutto Verdienst waren monatlich 840 eur und angerechnet wurden 1200 und die Luft dazwischen Irre. Aufrechnung findet auch einfach statt, Wiederspruch wurde teilweise oder ganz zurück gewiesen. Freibeträge aus Kurzarbeit U normaler Arbeitszeit wurden immer falsch berechnet . Auch Obwohl rechtswidrige Tätigkeit des Jobcenters Vorlag, hab jeden Monat meine Pflicht erfüllt, aber ich mag mir die Machenschaften nicht mehr gefallen lassen. Härtefall Mehrbedarf für Schulbuchkosten , wurde auch nicht gewährt , obwohl fehlende Lehrmitteelfreiheit gegeben war, bzw in Darlehn gewährt und nach ablehnung , neben laufender Aufrechnung noch zusätzlich 3 Monate üppig fern der 10 Prozent aufgerechnet. Man hat mich des Rechtsweges verwiesen, obwohl das jc haargenau das Wiederspruch U Klagefrist verstrichen ist. Dumm wie ich war habe ich es versucht auf normalem weg zu klären und schön auflaufen haben sie einen. Gerichte dieser Welt haben ja eig echt wichtigeres zu tun. Echt traurig als alleinerziehende so sabotiert zu werden.

    Ich bitte um Hilfe U Tipps und bedanke mich herzlichst

    1. Hallo Nadine,
      hegen Sie den Verdacht, dass aufgrund Ihres Bescheides ein Antrag falsch berechnet wurde, können Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenfrei prüfen lassen. Stellt sich heraus, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, damit das Jobcenter Ihren Bescheid korrigiert. Wichtig dabei ist, dass Sie direkt nach Eingang des Bescheides handeln, da Sie für einen Widerspruch lediglich einen Monat Zeit haben.
      Viele Grüße

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