Distanzunterricht mit Hartz IV wird möglich

Der Unterricht im eigenen Zimmer ist seit fast einem Jahr Alltag für Schüler*innen in ganz Deutschland. Damit der Unterricht auch dann stattfinden kann, wenn das Schulgebäude geschlossen bleibt, bedarf es einer technischen Grundausstattung, die bisher vor allem in Hartz IV-Haushalten nicht immer zu finden war. Eine Anpassung des Mehrbedarfs sorgt jetzt aber dafür, dass Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern gleichberechtigt am Distanzunterricht teilnehmen können.

Jobcenter übernehmen die Kosten für digitale Ausstattung

Als Schüler*in am Online-Unterricht teilzunehmen, wenn die Eltern Hartz IV beziehen, war lange Zeit nicht immer möglich: Das Treffen im digitalen Klassenzimmer macht einen Computer erforderlich; zum Ausdrucken und Bearbeiten der Schulmaterialien benötigt man einen Drucker.

Das alles sind Gerätschaften, die nicht mal eben so angeschafft werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn die Familie wenig Einkommen hat. Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter dürfte Schüler*innen und Eltern Grund zur Freude geben. Denn zukünftig sollen Jobcenter in diesen Fällen einen Mehrbedarf anerkennen und die Anschaffung von notwendigen Geräten bezuschussen.

Die Höhe des Zuschusses hängt hier vom Einzelfall ab und wird sich höchstwahrscheinlich nach den Vorgaben der Schulen richten. Die Ausgaben pro Kind werden in der Regel aber nicht mehr als 350 EUR betragen. Einen Nachweis über den tatsächlichen Kauf eines Computers oder eines ähnlichen Gerätes müssen Betroffene nur dann erbringen, wenn sie mehr als 150 EUR ausgeben.

Tipp: Anträge gelten auch rückwirkend

Die Kostenübernahme für Computer wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 anerkannt. Das bedeutet, dass Leistungsberechtigte, die einen Computer aus eigener Tasche bezahlt haben, die Kosten vom Jobcenter zurückverlangen können. Vom Jobcenter gewährte Darlehen wandeln sich automatisch in Zuschüssen um.

Wer ist berechtigt?

Von der neuen Regelung profitieren Schüler*innen bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Auch Auszubildende sind umfasst. Wichtig ist weiterhin, dass man am Schulunterricht von zuhause aus teilnimmt und eine Ausstattung mit Pc, Tablet und Co. nicht anderweitig möglich ist. Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, dürfte kein Problem mit der Beantragung haben.

Nachweis und Antrag erforderlich 

Der Mehrbedarf wird nicht automatisch ausgezahlt. Leistungsberechtigte bzw. deren Eltern müssen sich beim Jobcenter melden und nachweisen, dass ein Bedarf an einem Computer besteht und ein solcher insbesondere nicht über die Schule ausgeliehen werden kann. Hierfür reicht in den meisten Fällen eine einfache Bestätigung der Schule über beide Tatsachen.

Quellen:

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Distanzunterricht mit Hartz IV wird möglich“

  1. Ich habe eine frage zum Probearbeiten darf das Jobcenter mir das verbieten wenn die Entfernung 107 km mit der Bahn . Der Arbeitsvertrag in Vollzeit wurde mir schon zugesagt. Mein Arbeitsvermittler meinte das würde nicht gehen darf ich ein Kind habe was versorgt werden müsste. In drei Jahren Arbeitslosigkeit hier habe ich nicht eine Stelle angeboten bekommen vom Jobcenter.. nebenbei wurde ich als Putzfrau geführt keine Ahnung wieso trotz abgeschlossener Lehre und ausgeübten Beruf bei der DB Bahn.

  2. Ich hätte ja mal eine Frage darf das Jobcenter mir Probearbeiten verbieten nur wegen der Entfernung 107 km mit der Bahn,Arbeitsvertrag wurde der Arbeitsvertrag Vollzeit ,wurde so schon zugesagt. Die Begründung war da ich ja ein Kind habe und das versorgen muss könnte ich nicht jeden Tag so weit fahren.

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