Gelten die Corona-Regeln bei Hartz 4 auch für Weiterbewilligungen?

Viele, die in der ersten Corona-Welle in Hartz 4 gerutscht sind, müssen jetzt zum ersten Mal einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Gelten dabei immer noch die vereinfachten Regeln oder kommt jetzt eine Vermögensprüfung auf sie zu, fragt sich unsere Leserin.

Bewilligungszeitraum läuft ab. Kommt jetzt die Vermögensprüfung?


Frage: Hallo ihr lieben, ich habe im August für sechs Monate Hartz 4 unter den Corona-Bedingungen (ohne Vermögensprüfung) bewilligt bekommen. Der Bewilligungszeitraum läuft jetzt am 30.01. ab und habe im Dezember bereits einen Antrag zur Weiterbewilligung vom Jobcenter bekommen. Wissen Sie, ob der Weiterbewilligungsantrag auch noch unter den Corona-Bedingungen weiterläuft oder fällt hier dann nun tatsächlich eine Vermögensprüfung an? Und sollte ich keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, muss ich Hartz4 kündigen oder wie läuft das? Danke!

Corona-Regeln bei Hartz 4 bis mindestens Ende März


Antwort: Da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin anhalten, hat die Bundesregierung beschlossen, den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Für alle Antragstellerinnen und Antragssteller bedeutet dies, dass das Jobcenter auch noch in diesem Jahr die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchführen wird.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die Sie bis zum 31.03.2021 stellen, gilt daher noch die vereinfachte Vermögensprüfung. Sollte der vereinfachte Zugang nach dem 31.03.2021 nicht bestehen bleiben, gelten die bisher bekannten Regelungen für die Beantragung von Hartz IV. Dann überprüft das Jobcenter wieder, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Eine Kündigung der Hartz 4-Leistungen ist nicht notwendig. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes werden die Leistungen nur weitergezahlt, wenn Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Gelten die Corona-Regeln bei Hartz 4 auch für Weiterbewilligungen?“

  1. Hallo, wurde vom Jobcenter ausgesteuert aufgrund ÄD Gutachten. Soll Antrag beim Sozialamt stellen…..Das SA will eine Einverständniserklärung uns Beauftragung für alle Konten und Schufa haben, für Kontostand ind Bewegungen auf dem Konto in den letzten Monaten.
    Wofür denn die Kto Auszüge der letzten 6Monate?
    Nun meine Fragen:
    -Gilt das Coronaschutzpacket III auch für Anträge beim Sozialamt.
    -Was für Auskünfte erhalten die von der Schufa?

    Über Hilfe wäre ich dankbar.

    Gruß SG

    1. Hallo Sabine,
      gewisse Auskünfte werden benötigt, die Kontoauszüge erscheinen uns hierbei legitim. Warum aber Schufa-Auskünfte verlangt werden, ist uns schleierhaft. Bezüglich der Einverständniserklärung können wir Ihnen nur sagen, dass Sie die nicht unterschreiben müssen.
      Viele Grüße

  2. Es gibt Situationen, in denen z.B. tatsächlich rechtswidrig angeforderte Unterlagen, selbst wenn man diese vorlegen will um Schwierigkeiten zu vermeiden, nicht vorgelegt werden können (z.B. der Vermieter stellt keine Bescheinigung aus, eine Bankvollmacht im Original ist nicht mehr zur Hand, der Teenager rückt seine Daten nicht heraus, das Geld für eine vernünftige Postzusendung fehlt…etc.)
    Gründe, für die man höchstselbst nicht verantwortlich zu machen ist.
    Und dann geschieht manchmal genau das, was Executor beschreibt, man kann am langen Arm verhungern`.
    Genau das geschieht und manchmal scheint es so, als hätte es eine Methode.
    Denn Arme, sich ohnehin schon in Sorgen und Nöten befindene Menschen,
    haben dann keine Kraft oder Nerven mehr sich zu verteidigen und oder zu wehren.

    Das wissen Sachbearbeiter des Jobcenters oft sehr genau, denn sie haben täglichen Umgang mit Bedürftigen, die ihnen ihr Leid vortragen.

    Deshalb ist die rechtliche Unterstützung in Notlagen so wichtig, damit soetwas nicht geschieht.
    Denn ich bin mir sicher, das es tausende Menschen gibt, dem das Regelwerk Hatz4 oder demnächst Bürgergeld und auch widersprüchlich wirkenden Gesetzen im SGB, den Menschen immens schaden kann. Denn wer genau weiß, das Menschen bedürftig sind, da z.B. Sachbearbeiter wie angebettelt werden zu helfen, aber diese sich hinter der Anforderung von eigentlich unerheblichen weiteren Unterlagen verschanzen oder diese als Vorwand nehmen Leistungen im SGB zu versagen ist vllt. nur durch Fachwissen Recherche oder Logik zu besiegen.

    Mit freundlichen Grüßen und im Namen von davon Geschädigten
    und mit Dank an alle, die ihre Menschlichkeit bewahrt haben.

    Stefanie Doege

  3. @Executor welche genauen Unterlagen(alle Kontoauszüge bis März 2020, Wohnkosten?)wollte das Joncenter bis März 2020 haben?

  4. Darf mir das Jobcenter mein Geld streichen weil sie davon ausgehen das meine Mitbewohner mich unterhalten ? Keiner außer mir lebt von Jobcenter und das Jobcenter möchte erzwingen das ich unterhalten werde was nicht möglich ist die haben mein Antrag abgelehnt und verlangen eine Rückzahlung obwohl ich nicht mal einen Zuschuss an Miete und Gas bekommen habe ! Ps würden sie mir bitte die Paragraphen dazu schreiben von was legitim ist ? Danke im Voraus

  5. Naja zu schön um wahr zu sein.
    Ich musste Anfang Januar Leistungen beim Jobcenter beantragen und von einer vereinfachten Vermögensprüfung hat man beim Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis wohl noch nichts gehört.
    Es wurden Unterlagen angefordert die teilweise bis März letzten Jahres zurückreichen.
    Die Erhöhung der Mietnebenkosten im letzten Jahr musste ebenfalls bis ins kleinste und mit Kontoauszügen belegt werden.
    Auf meine Frage ob man sich denn nicht an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur vereinfachten Antragstellung und Vermögensprüfung halten müsse erhielt ich keine Antwort.
    Wer auf die Leistungen angewiesen ist dem bleib nichts anderes übrig als alle rechtswidrig angeforderten Unterlagen vorzulegen wenn man nicht am langen Arm verhungern möchte.

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