Hartz 4 Sanktionen trotz Corona

Hartz IV: Auch während der Corona-Pandemie drohen Sanktionen!

Personen, die sich im Hartz IV-Bezug befinden, unterliegen einer Meldepflicht. Ferner müssen sie an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und sich auf Jobangebote bewerben. Hartz IV-Bezieher, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit einer Kürzung der Leistung rechnen. Während des ersten Lockdowns wurden die Sanktionen größten Teils ausgesetzt, nun steigt die Zahl der verhängten Sanktionen wieder an.

Sanktionen wurden im ersten Lockdown ausgesetzt – was gilt jetzt?

Wer seinen Pflichten als Hartz IV-Bezieher nicht nachkommt, dem droht eine Sanktion. Die Zahl der verhängten Sanktionen ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch gesunken. Grund hierfür ist die derzeit herrschende Pandemie. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Jobcenter während der Corona-Pandemie keine Sanktionen verhängen darf.

Im ersten Lockdown wurde die Verhängung von Sanktionen größten Teils ausgesetzt. Grund hierfür war allerdings nicht, dass man erkannt hatte, dass es für Hartz IV-Bezieher durch die herrschenden Kontaktbeschränkungen extrem schwierig ist, den entsprechenden Pflichten nachzukommen. Vielmehr mussten die Jobcenter im April 2020 schließen, weshalb eine persönliche Kontaktaufnahme oder Anhörungen nicht möglich waren. Die Jobcenter sind jedoch wieder geöffnet, und eine persönliche Kontaktaufnahme daher wieder möglich.

Wann müssen Hartz IV-Bezieher mit einer Sanktion rechnen?

Hartz IV-Bezieher müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine Verhaltenspflicht ist es daher, an allen Maßnahmen teilzunehmen, die eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Bei einem Pflichtverstoß wird die Regelleistung um 30 Prozent gekürzt. Der Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einer Kürzung des Regelbedarfes um 10 Prozent sanktioniert.

Wird die Verhaltenspflicht innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr erneut verletzt, dann kann das Jobcenter sogar eine Sanktion von 60 Prozent verhängen. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung kann der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen vollständig entfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bereits im Jahr 2019 verkündet, dass Kürzungen um mehr als 30 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig sind, ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch noch nicht erlassen.

Stehen Sanktionen und die geltenden Kontaktbeschränkungen nicht im Widerspruch zueinander?

Derzeit gelten Kontaktbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie. Die sozialen Kontakte sollen demnach so gut es geht eingeschränkt werden. Ferner befinden sich viele der Arbeitnehmer bereits im Home-Office. Stehen die persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter oder die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nicht in einem Widerspruch zu den geltenden Kontaktbeschränkungen?

Die Jobcenter sollen zwar prüfen, ob ein persönliches Gespräch oder die Teilnahme an einer Maßnahme zumutbar ist, Sozialverbände berichten jedoch, dass es derzeit immer wieder zu unsinnigen Anordnungen kommt, die dann zu Sanktionen führen. Der Sozialverband VdK kritisierte bereits öffentlich die Widersprüchlichkeit von Kontaktbeschränkungen und Wiederaufnahme persönlicher Termine beim Jobcenter.

Der Verein Sanktionfrei e.V. berichtete zudem, dass ein Hartz IV-Bezieher ein Coaching bei sich zu Hause verordnet bekommen hatte. Als er diese Maßnahme ablehnte, weil er Angehörige habe, die der Risikogruppe angehören, wurde dieser vom Jobcenter sanktioniert.

Der derzeitige Lockdown ist ohnehin schon schwer genug. Aus diesem Grund sollten Bezieher von Hartz IV-Leistungen in jedem Fall gegen einen Sanktionsbescheid vorgehen.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

2 Antworten auf „Hartz IV: Auch während der Corona-Pandemie drohen Sanktionen!“

  1. Moin habe ein tel. Termin gehabt und konnte nicht anrufen und sehe es auch nicht ein das Harz 4 entfänger noch anrufen müssen aus ihre Kosten und das ein halbe Stunde lang mit dem jobcenter telefonieren

  2. Hallo, ich würde zu einen persönlichen Termin geladen. Nur mit öffentlichen Verkehrsmittel war das für mich ungeimpft zu erreichen. Ein tel. Termin wurde trotz Ankündigung nicht umgesetzt. Meine Angst vor Ansteckung ließ ein persönlichen Termin nicht zu. Ich würde zu 3×10% sanktioniert. Ein Widerspruch stellte ich nicht.
    Lohnt es sich nach Kenntnis meiner Sachlage eine Überprüfung zu aktivieren?
    Gruss, Boerjesson

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