Anfang Februar einigte sich die Koalition auf einen Corona-Bonus für Hartz IV-Empfänger*innen. Wann genau die Hilfen fließen sollen, ist jedoch nicht ganz klar. Feststeht aber, dass sie zwingend notwendig sind. Denn es sind immer noch vor allem Geringverdienende und Arbeitslose, die besonders unter der Pandemie leiden.
Corona-Zuschlag soll im Mai kommen
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen alle erwachsenen Hartz IV-Empfangende eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 EUR ausgezahlt bekommen. Diese Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Mai und muss nicht gesondert beantragt werden, wie das Arbeitsministerium berichtet.
Das Bundeskabinett hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits verabschiedet und dem Bundestag übergeben, der ihn noch bestätigen muss. Formelle Hürden sollten aber nicht bestehen, da eine Zustimmung als sicher gilt.
Tipp: Kinderbonus ebenfalls auf dem Weg
Neben dem Corona-Zuschlag in Höhe von 150 EUR erhalten Familien mit Kindern weitere 150 EUR Kinderbonus pro Kind. Der wird als Corona-Unterstützung nicht auf das reguläre Kindergeld angerechnet.
Corona belastet Grundsicherungsempfänger*innen besonders
Die Corona-Pandemie trifft Grundsicherungsempfänger*innen besonders hart: Viele Hilfsangebote fallen durch die Schließung öffentlicher Einrichtungen weg und die Ausgaben steigen durch die notwendige Beschaffung von Masken und anderen Hygieneartikeln.
Das bringt viele Hartz IV-Empfänger*innen daher in finanzielle Schwierigkeiten. Der Regelsatz berücksichtigt nämlich nicht den zusätzlichen Kostenaufwand einer Pandemie.
Reicht eine einmalige Corona-Hilfe?
Deswegen fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und einige Parteien weiterhin mehr Unterstützung für Geringverdienende. Einmalige Leistungen seien nur Trostpflaster, die das Problem nicht wirklich lösen. Viele der oben genannten Kritiker*innen befürworten monatliche Corona-Zuschläge für Grundsicherungsempfänger*innen, damit auch sie gut durch die Krisenzeit kommen.
Quellen:
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Habe keine Corona Hilfe vom Jobcenter bekommen
Ist das denn so richtig?
Ich füge ein:
meine Frage an das Jobcenter: Ich möchte mich erkundigen, wann wir die in § 70 SGB II festgelegte Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie , für meine Kinder und mich erhalten.
Die Antwort: die Einmalzahlungen haben Sie zusammen mit den laufenden Leistungen für Mai 2021 ausgezahlt bekommen. Für Ihre Kinder ist diese Einmalzahlung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Diese erhalten einen Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 4 bzw. 5. Die Einmalzahlung wird jedoch Leistungsbeziehern gewährt, die einen Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 1 oder 2 und in Ausnahmefällen nach Regelbedarfsstufe 3 erhalten.
Ich lese immer nur, Hilfen für zb Hartz4 Leute nicht nötig, Anträge werden abgelehnt, jetzt könnte doch Hilfe kommen..ah ..schade..doch nicht, aber nur diese Provisionsmasken tragen..etc.. hatte mir erst Stoff gekauft und mir Masken genäht. Jetzt taugen die nichts!! Blödsinnig! Sie sind provisionsfrei!!
Habe versucht, mit Hinweis auf das o.g. Urteil, auch Masken oder 129,00 € zu bekommen, wurde abgelehnt…! Jetzt hat ein Kollege Renovierungskosten beantragt, nach 10 Jahren, wurde abgelehnt. Es soll mehrere Urteile des BGH VIII. Senat geben, dass Mietklauseln mit der Verpflichtung zum Renovieren, unwirksam sind. Mit der Folge das diese Renov.pflicht nicht auf Mieter übertragen werden kann. Mietverträge bis Ende 2005 zählen dazu….! Stimmt das?
Hallo Mirco
Du bekommst jederzeit vom Jobcenter eine Bescheinigung bei Nachzahlungen oder Einmalzahlungen,mit dieser Bescheinigung gehst du zu deiner Bank dann wird der Freibetrag einmalig erhöht und du bekommst alles an Geld.
Corona-Pandemie – Wöchentlich 20 FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger
SG Karlsruhe – Az.: S 12 AS 213/21 ER – Beschluss vom 11.02.2021
Was ist denn damit, kann das jeder beantragen?
Finde es ja ok,daß wir ALG II Empfänger diese 150 € Sonderzahlung bekommen.Allerdings finde ich es doch blöd,daß die Sonderzahlung mit dem normalen Hartz IV Geld zusammen gezahlt wird.Leute wie ich,die ein P – Konto haben und schon an der Pfändungsfreigrenze sind, haben dann von diesen Sonderzahlungen nichts,weil die Bank das Geld dann bei einer bestehenden Pfändung weg nimmt.Und der Hartz IV Empfänger hat dann von diesen Sonderzahlungen nichts, weil dies die Gläubiger bekommen.