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Auf Wiedersehen Hartz IV: Wann kommt das neue Bürgergeld?

Im Koalitionsvertrag einigte sich die Ampelregierung auf die Einführung des sogenannten Bürgergeldes. Die neue Grundsicherung soll das bisherige Hartz IV-System ablösen. Jetzt hat Bundessozialminister Hubertus Heil Hinweise darauf gegeben, wann das Bürgergeld auf uns zukommt.

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Gesetzentwurf für Bürgergeld soll im Sommer kommen

Die Reform eines Grundsicherungssystems wie Hartz IV ist kein leichtes Unterfangen. Dennoch haben SPD, Grüne und FDP sich genau das zur Aufgabe gemacht. Hartz IV soll möglichst schnell dem Bürgergeld weichen. Gestern hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Rahmen einer Regierungsbefragung zur zeitlichen Abfolge der Reform geäußert.

Laut Heil sei geplant, bereits im Sommer dem Parlament einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu präsentieren, der dann in der zweiten Jahreshälfte im Bundestag besprochen und beschlossen werden soll. Bis Leistungsempfänger:innen das Bürgergeld tatsächlich in den Händen halten, dürfte es allerdings bis Mitte 2023 dauern.

Hinweis: Einmalzahlung für den kommenden Monat

Für den Monat Juli erhalten Hartz IV-Empfänger:innen zusätzlich zum Regelsatz eine einmalige anrechnungsfreie Bonuszahlung in Höhe von 200 EUR. Der Bonus soll dabei helfen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten von abzufedern.

Sanktionsstopp als Übergangslösung

Für eine Einführung im Sommer kommenden Jahres spricht auch das vor kurzem beschlossene Sanktionsmoratorium für Hartz IV-Empfänger:innen. Von Juli 2022 bis Juli 2023 sind die Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters eingeschränkt: Hartz IV-Leistungen dürfen seltener und nur in deutlich geringerer Höhe gekürzt werden.

Das Moratorium soll unter anderem als eine Art Übergangslösung fungieren und die Grundsicherungsreform vorbereiten. Daher scheint es naheliegend, dass Sanktionsstopp und die Einführung des Bürgergeldes zeitlich gesehen nahtlos ineinander übergehen.

Möglicherweise mehr Geld beim Bürgergeld?

Der wohl größte Kritikpunkt an Hartz IV ist der viel zu knapp bemessene Regelsatz. Gerade in Zeiten größerer Inflation wird er dem Begriff „Existenzminimum“ nicht gerecht. Dementsprechend groß ist die Hoffnung, dass Beziehende nach der Bürgergeldreform mehr Geld erhalten.

Auch dazu äußerte sich der Arbeits- und Sozialminister. Man plane, die Berechnungsgrundlage so zu überarbeiten, dass für die Berechnung künftig die unteren 30 % der Einkommen herangezogen werden. Bisher berücksichtigte man bei der Bedarfsberechnung lediglich die unteren 20 % aller Einkommen. Für Leistungsempfänger:innen könnte eine solche Änderung knapp 40 bis 50 EUR im Monat mehr bedeuten. Ob Heil für seinen Vorschlag allerdings eine Mehrheit im Bundestag finden kann, ist noch unklar.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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