Frau zieht Kind eine Maske auf

Kommen jetzt die Corona-Hilfen für Hartz IV-Empfänger*innen?

Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sollen in Zukunft mehr Hilfe zur Bewältigung der Corona-Pandemie erhalten. Das plant das Bundesarbeitsministerium. Bisher fühlten sich vor allem Hartz IV-Empfänger*innen von der Politik allein gelassen, die ihnen in erster Linie Pflichten auferlegt haben, statt sie durch die Krisenzeit zu begleiten.

verschärfte Maskenpflicht

Maskenpflicht: Werden Hartz IV-Empfänger*innen jetzt ganz abgehängt?

Die Corona-Krise beschäftigt weiterhin ganz Deutschland. Jetzt hat Bayern als erstes Bundesland seine Maskenpflicht weiter verschärft: Seit Montag sind alle Bürger*innen dazu verpflichtet, FFP2-Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Gestern sprachen sich auch Bund und Länder dafür aus, dass in ganz Deutschland FFP2 oder OP-Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht werden. Doch können sich das alle leisten?

Mann schreibt auf Dokumenten

Eingliederungsbescheide mit ungewisser Geltungsdauer sind rechtens

Eingliederungsbescheide sind ein wichtiger Bestandteil in der Kommunikation zwischen Jobcenter und Hartz IV-Empfänger*in. Sie konkretisieren nämlich die teilweise schwammigen Vorschriften im Sozialrecht. Aber sie sind oft auch anfällig für Missbrauch durch das Jobcenter. In einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) NRW kam die Frage auf, wie konkret ein solcher Bescheid ausgestaltet sein muss.

Hartz IV im zweiten Lockdown: Ein Versagen der Politik?

Der zweite Lockdown wird nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende Januar verlängert. Verlierer*innen dieser einschneidenden Maßnahmen sind vor allem die wirtschaftlich Schwachen, da mit den Schließungen öffentlicher Einrichtungen auch viele Hilfsangebote wegfallen. Wie schafft man es also, dafür zu sorgen, dass die Schwächsten der Gesellschaft durch die Pandemie nicht noch weiter abgehängt werden?

Garagen

Urteil: Jobcenter muss auch für Garagen zahlen

Wer als Hartz IV-Empfänger*in in einer Wohnung lebt, die zusammen mit einer Garage bzw. einem Stellplatz vermietet wird, bekommt auch diesen Kostenpunkt erstattet. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter, nachdem das Jobcenter in mehreren Bescheiden keine Kostenübernahme für den zur Wohnung zugehörigen Stellplatz vornahm.