Frau hat Geldsorgen

Jobcenter darf Kredite nicht auf Hartz IV-Leistungen anrechnen

Ein Bezug von ALG II steht der Aufnahme eines Kredits nicht entgegen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nämlich entschieden, dass es unzulässig ist, Leistungen von Hartz IV-Empfänger*innen zu kürzen oder ganz zu streichen, wenn diese ein Darlehen aufnehmen oder bereits aufgenommen haben.

Frau wollte überbrückungsweise Hartz IV beantragen und scheiterte

Im Ausgangsfall ging es um eine junge Frau, die abwechselnd als Rechtsreferendarin und wissenschaftliche Hilfskraft tätig war. Zeitgleich absolvierte sie berufsbegleitend ein Zusatzstudium. Zwischen ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und der Wiederaufnahme ihrer Referendariatsstelle lagen zwei Monate, in denen sie erwerbslos war. Für diesen Zeitraum beantragte sie Hartz IV.

Das Jobcenter lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie aufgrund eines Kredits, den sie zur Finanzierung ihres Studiums aufgenommen hatte, nicht bedürftig sei. Denn dieser Kredit reiche, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie sei nicht noch zusätzlich auf den Staat angewiesen. Die Antragstellerin klagte dagegen.

Hinweis: Hartz IV für Studierende?

Auszubildende und Studierende haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Hartz IV. Ihre Förderung bemisst sich eigentlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Kredite sind kein Einkommen

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin. Ein Darlehen ist nur ein temporär gewährtes Mittel, das irgendwann zurückgezahlt werden muss. Die Bedürftigkeit, die ja entscheidend dafür ist, ob man Hartz IV bekommt oder nicht, entfällt nur dann, wenn man einen dauerhaften Zuwachs im Einkommen hat, über den man frei verfügen kann. Genau das ist beim Kredit nicht der Fall.

Zwar sieht das Gesetz vor, dass auch sogenannte “darlehensweise gewährte Sozialleistungen” als Einkommen betrachtet werden können. Das Privatdarlehen einer Bank fällt aber nicht hierunter. Es ist auch unerheblich, welcher Zweck mit dem Darlehen verfolgt wird. Ansonsten wäre jeder Verbraucherkredit für Hartz IV-Empfänger*innen wirtschaftlich sinnlos, denn sie würden sich zu einer Rückzahlung verpflichten, ohne tatsächlich mehr Geld zu haben.

Mehr finanzieller Spielraum für Hartz IV-Empfänger*innen

Das Urteil ist nicht nur für “Überbrücker” von Bedeutung. Es ermöglicht arbeitslosen Menschen, unvorhergesehen Ausgaben mit weniger Druck und Angst zu begegnen, da sie nicht befürchten müssen, Leistungen gekürzt zu bekommen. Trotzdem können sie, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind, von Banken ein finanzielles Polster erhalten, mit dem sich solche Ausgaben gut bewerkstelligen lassen. Auch Personen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit einen Kredit aufgenommen haben, werden durch die Entscheidung geschützt.

Quellen:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.88

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

5 Antworten auf „Jobcenter darf Kredite nicht auf Hartz IV-Leistungen anrechnen“

  1. Ich bekomme rente und grundsicherung meine Hündin ist krank und braucht teure Medikamente und sie brauch eine weitere Untersuchung da sie herz und lüngenkrank ist zudem habe ich selber einiges abgenommen und brauche dringend neue Kleidung jetzt habe ich einen kredit aufgenommen um die Kosten zu zahlen und noch paar offene Rechnungen gleichzeitig habe ich ein zweites Bankkonto aufgemacht um mir dort etwas zur Seite zu legen für Notfälle wie zum Beispiel bestattung wenn meiner Hündin was passiert oder wegen der Gesundheit nun meine Frage darf mir das sozialmt den Kredit anrechnen oder das gesparte über eine Antwort würde ich mich freuen

    LG katja

    1. Hallo Katja,
      wir können Ihnen leider in Zusammenhang mit Bürgergeld-Leistungen nach dem SGB II weiterhelfen, nicht aber mit Leistungen nach dem SGB XII.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag,

    Ich beziehe derzeit Hartz 4 und daher das ich derzeit mit einer Sanktion bei der aktuellen Lage mein Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann wäre es also möglich ein kredit in höherer Summe aufzunehmen.?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hanuschek

    1. Hallo Moritz,
      grundsätzlich spricht nichts gegen einen Kredit. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass Ihnen im Zuge der Tilgung auch weniger Geld zur Deckung Ihres Unterhalts zur Verfügung steht. Zudem ist ein Kredit mitunter mit hohen Zinsen verbunden, die ein zusätzliches Loch in Ihre Kasse reißen dürften.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag
    HABE auch ein darlehn. Vom jobzenter
    Zahle 48 euro in monat. Der Mir monatlich
    Abgezogen wird. We ist ein umzugs darlehn. Ist das richtig.
    Mfg
    RODA KOCHANSKI

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert