Privatinsolvenz

Noch immer keine Klarheit bei Privatinsolvenzen

Eigentlich sollten Privatinsolvenzen schon vor einiger Zeit von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Das entsprechende Gesetz ist aber noch immer nicht verabschiedet. Deswegen verschieben viele Menschen ihren Insolvenzantrag. So könnte bald eine große Insolvenzwelle drohen.

Gesetzesänderung schon lange in Planung

Erinnern Sie sich noch, dass die EU die Dauer von Privatinsolvenzen verkürzen wollte? Statt sechs Jahren sollte das Verfahren nur noch drei Jahre dauern. Wir berichteten über das Thema vor fast anderthalb Jahren. Damals gingen wir davon aus, dass bald in Deutschland eine Gesetzesänderung kommen würde, um die Verkürzung festzuschreiben.

Die Mühlen der Bürokratie mahlen aber bekanntlich langsam, deswegen ist, Sie ahnen es, seitdem nicht viel passiert. Es gibt zwar einen Gesetzesentwurf, der wird aber seit Monaten diskutiert. Klar, die Regierung hatte in den vergangenen Monaten viel anderes zu tun, doch das Thema drängt.

Insolvenzanträge stapeln sich bei Schuldnerberatungen

Darauf macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. in einer Pressemitteilung aufmerksam. Denn, weil alle darauf warten, dass das Verfahren verkürzt wird, stellt seit Monaten kaum noch jemand einen Insolvenzantrag. Deswegen stapeln sich die fertig vorbereiteten Anträge bei Schuldnerberatungsstellen.

Dabei sind derzeit rund 6,85 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet – das sind fast 10 % der Erwachsenen. Gerichte und Berater bereiten sich auf eine große Antragswelle vor – sogar Inkassounternehmen warnen inzwischen davor.

Dabei sind sie offenbar diejenigen, die sich dafür einsetzen, dass die Verkürzung gar nicht so kommt, wie sie geplant ist. Scheinbar hat die Branche durch Lobbyarbeit erreicht, dass der Gesetzesentwurf so überarbeitet wurde, dass die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Neustart doch wieder deutlich schärfer sein sollen als im ersten Gesetzesentwurf geplant. Experten raten von diesen Verschärfungen ab.

Keine Entscheidung in Sicht

Eine Entscheidung der Regierung ist nicht in Sicht. Eigentlich sollte das neue Gesetz in der letzten Sitzungswoche in diesem Jahr verabschiedet werden. Das wurde aber verschoben. Was für überschuldete Menschen bleibt, ist Rechtsunsicherheit.

Hinweis: Rechtzeitig um das P-Konto kümmern

Gläubiger erhalten relativ einfach Zugriff auf Ihr Konto. Wenn das passiert, können auch Hartz 4-Leistungen gepfändet werden. Gehen Sie deswegen rechtzeitig zur Bank und wandeln Sie Ihr Konto in ein pfändungssicheres Konto, ein sogenanntes P-Konto um.

Dabei haben überschuldete Menschen oft ohnehin schon viele Sorgen.  Viele wissen beispielsweise nicht, dass sie trotz Schulden Hartz 4 beantragen können. Wichtig zu wissen: Die Pfändungsfreigrenzen liegen über dem Hartz 4-Niveau. Wer also beispielsweise seinen Job verliert und deswegen in wirtschaftliche Schieflage gerät, kann trotzdem Hartz 4 beantragen und so sein Existenzminimum sichern.

Quellen:

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Partneranwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

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