Neu bei Hartz 4 2021

Das soll sich 2021 bei Hartz 4 ändern

Ein neues Jahr, ein neues Änderungspaket bei Hartz 4: Laut einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD sollen sich 2021 bei Hartz 4 ein paar Dinge ändern. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Hartz 4-Regelsätze 2021

Die erste große Änderung, die den meisten inzwischen bekannt sein dürfte, sind die neuen Regelsätze. Zur Übersicht hier noch einmal die Regelsätze, die ab dem 01.01.2021 gelten. Sie werden zum ersten Mal Ende Dezember ausgezahlt.

Personengruppe Regelbedarf 2021
Alleinstehende 446 EUR
Partner in Bedarfsgemeinschaft 401 EUR
Unter 25-Jährige, die zu Hause wohnen 357 EUR
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 EUR
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 EUR
Kinder unter 6 Jahren 283 EUR


Die Regelsätze sind für viele sicher die wichtigste Änderung, sie sind aber nicht die einzige. Für Schüler soll sich einiges ändern. Erstens sollen die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – besser bekannt als Schulstarterpaket – leicht steigen. Zu Beginn des ersten Halbjahres gab es im vergangenen Jahr 100 EUR, zum zweiten Halbjahr 50 EUR. Im kommenden Jahr sollen im Februar 51,50 EUR und im August 103 EUR ausgezahlt werden.

Mehrbedarf für Schulbücher soll kommen

Einen größeren finanziellen Unterschied dürfte  für die meisten Familien mit Schulkindern die zweite Änderung bei der Schulausstattung machen: Endlich soll ein Mehrbedarf für Schulbücher ins Gesetz aufgenommen werden. Dass die Jobcenter Schulbücher zahlen müssen, ist zwar spätestens seit einigen Gerichtsurteilen zum Thema klar, doch eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung gab es bisher nicht. Wenn die Änderung in Kraft tritt, können Eltern die Kostenübernahme für Schulbücher also einfach als Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II beantragen.

Änderungen bei Mehrbedarfen für Schwangerschaft und Ernährung

Auch beim Mehrbedarf für Schwangere soll sich etwas ändern. Schwangere bekommen bisher ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 %. Sobald das Kind auf die Welt kommt, wird der Mehrbedarf gestrichen. In Zukunft soll aber bis Ende des Monats der Entbindung weitergezahlt werden. Das bedeutet, je nachdem, ob ein Kind Anfang oder Ende eines Monats auf die Welt kommt, ergibt sich ein kleiner finanzieller Vorteil für die Mütter. Auf jeden Fall entlastet die Regel die Jobcenter von einiger Rechenarbeit.

Außerdem sollen die Regelungen für den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen konkreter gefasst werden. Hier soll geregelt werden, auf welcher Grundlage die medizinischen Gründe festgelegt werden. In der neuen Fassung ist zudem nicht nur von teuren Nahrungsmitteln selbst die Rede, die einen Mehrbedarf begründen können, sondern auch von “Produkten zur erhöhten Versorgung des Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen, soweit hierfür keine vorrangigen Ansprüche bestehen”, also Nahrungsergänzungsmitteln und dergleichen, wenn die Krankenkassen sie nicht übernehmen.

Erleichterungen bei Hartz 4-Antragstellung bis Ende März 2021

Zu guter Letzt sollen die vereinfachten Zugangsbedingungen zu Hartz 4 weiter verlängert werden – wie es mitten in der zweiten Corona-Welle wohl auch nicht anders zu erwarten war. Bis Ende März 2021 können Antragsteller mit einer vereinfachten Vermögensprüfung rechnen und müssen sich auch keine Sorgen machen, dass ihre Wohnung zu teuer sein könnte. Außerdem soll ins Gesetz aufgenommen werden, dass EU-Bürger, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen, in Zukunft einfacher Leistungen bekommen.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

8 Antworten auf „Das soll sich 2021 bei Hartz 4 ändern“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    es ist sehr viel in diesem Jahr 2020 passiert, durch die Corona- Kise hat sich das Denken verändert was vorher nicht der Fall gewesen ist.

    Das mit dem Themen z. B. mit dem Klimawandel, Mietdeckelung und vor allem die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, 7% auf 5% in Lebensmitteln bis Dezember 2020.

    Wie geht es nächstes Jahr 2021 weiter da geht es wieder zu dem zurück wie es bis Juni 2020 gewesen ist, was wird passieren mit der Regelungen für Kurzarbeit, besonders für Gastronomen, Kultur, Freizeit Beschäftigungen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Melanie Rütz

  2. Ja das soll auch in Bayern Gezahlt werden aber trotz Armut Zeugnis für dieses Land für Kriminelle Flüchtlinge
    gibt es mehr Geld aber für Das Volk Keine????????????????????????????????

  3. Meine Frage;
    Ich muss mir eine Gleitsichtbrille anfertigen lassen, Werden die Kosten vom Jobcenter übernommen?
    Danke für die Beantwortung
    MfG Mathias Franke

  4. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Ich habe gehört, dass sich der HartzIV-Regelsatz aufgrund der Coronakrise 2021 um 14€ erhöhen soll. was stimmt denn jetzt?

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