Jobcenter haben als staatliche Behörden oft einen Ermessensspielraum im Sozialrecht. Dass sie aber nicht immer verantwortungsvoll mit dieser Entscheidungsfreiheit umgehen können, zeigt ein aktueller Fall des Landessozialgerichts (LSG) München. Hier wurden einer Frau ohne richtige Begründung oder Vorwarnung die Leistungen vom Jobcenter entzogen.