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Reparaturen in der Wohnung? Das Jobcenter muss zahlen!

Heute berichten wir von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15). Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.

Ohne Aufklärung über angemessene Miete keine Kürzung der Rechnung möglich

Ausgangssituation war, dass ein Hauseigentümer seine Heizung reparieren lassen musste und die Reparaturkosten vom Jobcenter erstattet haben wollte. Reparaturkosten für die Wohnung oder das Haus sind grundsätzlich vom Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu übernehmen (§ 22 SGB II). Wenn jedoch durch die Übernahme von Reparaturkosten, die Angemessenheit der Miete für ein Jahr überschritten wird, dann übernehmen Jobcenter die Kosten oft nur bis zur Angemessenheitsgrenze – wie auch im aktuellen Fall.
Das Jobcenter hatte jedoch den Hauseigentümer nie darauf hingewiesen, wie hoch die angemessenen Kosten für die Unterkunft an seinem Wohnort sind. Er konnte daher nicht wissen, wieviel Kosten er im Jahr einreichen kann, was nach Ansicht der Richter dazu führt, dass der gesamte Rechnungsbetrag der Heizungsreparatur zu übernehmen ist.

Kein Unterschied ob Eigentümer oder Mieter

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Reparaturkosten einem Hauseigentümer oder einem Mieter einer Wohnung entstehen. Bei Mietern muss man jedoch beachte, dass nur die Reparaturkosten vom Jobcenter übernommen werden müssen, welche der Mieter auch selber bezahlen muss. Normalerweise muss bei einer Mietwohnung der Vermieter größere Reparaturen bezahlen, so dass das Jobcenter hier nicht zahlen muss. So wäre es wohl auch in den aller meisten Fällen, wenn die Heizung repariert werden muss.
Wenn jedoch bestimmte Reparaturkosten wirksam auf den Mieter umgelegt werden, dann muss auch hier das Jobcenter die Rechnung bis zur Angemessenheit zahlen, oder, wenn es nicht über die Angemessenheit aufgeklärt hat, auch die ganze Rechnung.

Dieser Fall zeigt, dass das Jobcenter oft die Übernahme der Kosten zu Unrecht verweigert, weshalb ein entsprechender Ablehnungsbescheid unbedingt nochmal durch einen Anwalt geprüft werden sollte.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

36 Antworten auf „Reparaturen in der Wohnung? Das Jobcenter muss zahlen!“

  1. Ich habe von unsere ansässige Firma die umweltpumpe machen lassen. Da es klat wurde und nicht im kalten sitzen möchte musste es so schnell wie möglich gemacht werden. Jetzt habe ich eine Rechnung von rund 605 Euro für die Heizung. Wohne zwar zu Hause in Miete bezahlt ja das jobcenter bekomme ich nun die Rechnung bezahlt von der Reparatur und was muss ich da machen. Die Rechnung läuft auch auf meinem Namen.

    1. Hallo Markus,
      hier wäre wohl der Vermieter der richtige Ansprechpartner. In erster Linie wäre er bei anstehenden Reparaturen in einer Mietwohnung zu kontaktieren.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich muss meinen Boiler (Warmwasser und Heizung) reinigen lassen,
    jetzt soll ich plötzlich 3 Kostenvoranschläge besorgen. Außer eine Firma macht das aber keiner für eine Reinigung – viel zu viel Aufwand und Zeitkosten. Braucht man jetzt plötzlich wirklich einen Kostenvoranschlag für eine Reinigung? Mir scheint auch, dass es nur diese bestimmte Mitarbeiterin ist, die das wünscht.

    1. Hallo Marina,
      dass das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge fordert, ist nicht ungewöhnlich. Es muss sicherstellen, dass die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Wir empfehlen Ihnen daher, der Aufforderung nachzukommen. Andernfalls kann es zur Versagung der Kostenübernahme kommen.
      Viele Grüße

  3. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermieter kümmert sich im Haus um nix, ich hatte 2 mal Wasserrohrbruch, und beim zweiten mal wurde alles beschädigt, plus der Strom ist wie das Haus 100 jahre alt, und ein Kühlschrank oder Backofen hebt hostens 8 monate lang, von Tapete bis Wände alles muss neu gemacht werden, und das job center lehnt mir alles ab, ” sogar leptop für Kids für Schule, alles lehnen die ab und drohen mit Jugendamt. Jetzt habe ich teilzeit Job brauche aber arbeitschuhe lehnen ab und drohen mit Jugendamt, was soll das? Von Wasserrohrbruch Möbel kaputt bis Arbeitschuhe bis, scoolabo alles lehnen die ab, bin nervlich am Ende mittlerweile was kann ich tun.

    1. Hallo Elizabeth,
      wir können Sie unterstützen, indem unsere Partneranwälte Ihre Ablehnungsbescheide prüfen und ggf. Widerspruch dagegen einlegen, sofern Erfolgsaussichten bestehen. Reichen Sie also die Bescheide zwecks Prüfung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um aktuelle Bescheide handelt. Sie dürfen nicht älter als einen Monat sein.
      Viele Grüße

    2. Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich bekomme Hartz IV. Nun war die Toilette im Bad verstopft und es musste eine Rohreinigungsfirma die Verstopfung beseitigen. Insgesamt kamen 5 Stunden zusammen und die Rechnung beträgt 878 Euro. Der Vermieter möchte nun die Kosten von mir haben. Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus. Weitere Mieter gibt es nicht. Die Verstopfung kam durch feuchtes Toilettenpapier zustande. Die Verstopfung wurde “leider” durch uns und nicht durch den Vermieter verursacht. Nun zu meiner Frage: Übernimmt das Jobcenter solche Kosten? Falls ja in welcher Höhe? Da die Fima ab 16:00 Uhr noch 25 % Aufschlag berechnet, waren die Kosten sehr hoch. Eine Haftpflichtversicherung habe ich leider nicht. Oder kann der Vermieter evtl. die Nebenkosten erhöhen damit er die Summe von mir zurückholt?
      Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      Anita B.

    3. Hallo Anita B,
      die Kosten müssen Sie leider selbst tragen. Versuchen Sie ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen. Weil Jobcenter unser letzten Umzugs nicht nötig gefunden hat und zahlt deswegen die vollständige Miete nicht. Wir bekommen jeder Monat 300€ weniger. Als eine Lösung hat einer Mitarbeiter mit gesagt, das wir nochmal umziehen müssen und eine Wohnung finden das das Jobcenter zustimmt. Bis dahin bekommen wir aber jeder Monat eine geringe Leistung die wirklich nicht reicht. Wie kann ich eine Widerspruch dagegen machen?

    1. Hallo Soraya,
      um Widerspruch einzulegen, benötigen einen Bescheid vom Jobcenter, der nicht älter als einen Monat ist. Haben Sie einen vorliegen, geben Sie den zwecks Prüfung an unsere Partneranwälte. Die prüfen Ihren Bescheid und legen im zweiten Schritt Widerspruch dagegen ein. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, bleibt Ihnen nur ein Überprüfungsantrag. Was es damit auf sich hat, entnehmen Sie dem verlinkten Artikel: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen.
      Viele Grüße

  5. Hallo,ich muss aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen da das ganze Haus Kernsaniert wird es ich schwer als Harz 4 Empfänger überhaubt eine Wohnung zu bekommen. Nun habe ich eine kleine Wohnung gefunden das Jobcenter t der Wohnung zugestimmt. Der Vermieter Saniert die neue Wohnung nicht sondern stellt mir Tapete, Farbe und alles was dazugehört. Der alte PVZ Belag bleibt drin, der ist aber hauptsächlich im Wohnzimmer sehr beschäftigt. Nun meine Frage bekomme ich für das Zimmer vom Jobcenter Geld für den PVZ?

    1. Hallo Anita,
      diese Frage kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit beantworten. Ich kann Ihnen aber dazu raten, eine Kostenübernahme zu beantragen. Im Idealfall legen Sie Ihrem Antrag direkt ein Angebot bei. Kommt es zur Ablehnung durch das Jobcenter, können unsere Partneranwälte Ihren Ablehnungsbescheid prüfen und ggf. mit einem Widerspruch dagegen vorgehen.
      Viele Grüße

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind vor einem Jahr umgezogen und das Schlafzimmer unserer Kleinkinder (2 und 3 Jahre) lässt sich nicht richtig erwärmen. Die Heizung ist hochkant (also nur 40cm breit) und reicht fast bis zur Decke. Zudem ist sie nicht an der Fensterseite, sondern, genau gegenüberliegend, neben der Tür angebracht worden. Selbst wenn die Heizung die ganze Nacht auf 5 gestellt ist, wird der Raum nicht warm. Die Heizungen wurden noch von den Vorbesitzern eingebaut. Der jetzige Besitzer des Hauses möchte in 2-3 Jahren die Anlage (Heizöl) austauschen lassen, bis dahin aber noch nichts weiter umbauen. Es muss ja der Boden geöffnet und Rohre verlegt werden.

    Nun sagte eine Mitarbeiterin beim Jobcenter mir, daß ich die Kostenübernahme für den Umbau beantragen könne. Kann das Jobcenter diese Kosten tatsächlich übernehmen? Und wie formuliere ich effektiv einen Antrag dahingehend?

    Vielen Dank im Voraus und

    freundlich Grüße

  7. hallo..
    bei mir müsste das bad komplett neu verfugt werden…alle fugen sind verschimmelt und kaputt.
    (badewanne und alle fließen…das bad ist ca6qm.groß).
    meine frage wäre jetzt ob das jobcenter die kosten hier für übernimmt und wie ich da vorgehen muss?
    ich bekomme 416€/monat leistung.

    vielen dank für die antworten…

  8. Hallo,ich habe heute ein Brief bekommen von meine alte Whg eine Rechnung für das neue Waschbecken über 180€ damals habe ich gesagt ja wir übernehmen das aber nicht schriftlich.
    Übernimmt das Jobcenter?Und wenn ja muss ich das Jobcenter zurück zahlen?
    Wenn nicht ?
    Lg

  9. Guten morgen,ich hätte mal eine frage,am Montag waren Handwerker bei mir da das Klo und die Wanne verstopft waren.meine frage nun wäre das ganze hat 350€ gekostet und damit mein Geld für den ganzen Monat weg,mein Vermieter meinte alles was in meiner Wohnung ist,wäre meine sache.Würde gerne von euch wissen ob ich das vom Jobcenter zurück bekomme und was ich machen muss.lg

  10. Wenn man seine Betriebskostenabrechnung vom Mieterverein überprüfen lassen möchte (Verdacht auf gravierende Fehler), kann man beim Jobcenter die Kostenübernahme (für den Mitgliedsbeitrag) beantragen. Bei zu hohen Nachforderungen schicken manche Jobcenter einen schon von sich aus zur Überprüfung zum Mieterverein und bezahlen dann auch den Mitgliedsbeitrag für 1 Jahr. Einfach Antrag stellen. Einen Versuch ist es wert. Darauf könnte man hier auch hinweisen. Ist das so unbekannt oder wird bewusst nicht darauf hingewiesen? Bevor man einen Anwalt konsultiert, versucht man es doch in der Regel erst einmal auf “normalem” Weg. Oder?

    1. Hallo anonym,

      vielen Dank für den Hinweis. Für das Jobcenter ist es natürlich hilfreich, wenn die Nebenkostenabrechnung geprüft wird, da das Jobcenter ja auch die eventuell zu hohen Kosten tragen muss. Daher ist es tatsächlich häufig so, dass das Jobcenter dann auch die Kosten für den Mieterverein übernimmt. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht – ein Versuch kann jedoch nicht schaden.

      Grüße und eine schöne Restwoche

      dein Hartz4Widerspruch.de-Team

  11. Hallo ich bin Rentner und bin gleichzeitig noch HartzIV da die Rente nicht reicht um meinen Lebenstandart aufrecht zu erhalten. Meine Frage, Ich zahle für diese Wohnung 366,-€ kalt Miete + 235,-€ Nebenkosten, jedes Jahr zur Heizkörperabrechnung muß ich nochmals 1.683,-€ Nachzahlen. Da ich mir kein Anwalt leisten kann der mir das Berechnet ob das Rechtens ist. Ich brauche dringend Hilfe denn die kommende Rechnung kommt jetzt in März 2017 . Danke im voraus. MfG. Alex

    1. du kannst dir beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein holen und damit zum Anwalt gehen. Jährlich so eine hohe Nachzahlung ist ja nicht normal.

  12. Durch Umbaumassnahmen ,, austaaustausch der Nachtspeicher und Ersatz durch Fernwärme werden Reparaturen notwendig. Was kann ich beim Jobcenter geltend machen?

  13. mein sohn hat in november ein eigne wohnung bezogen,jetzt wirt er zum 01.01.17 arbeitslos und bekommt dann h-4.seine mutti ist an 29.06 16 verstorben ,er muste aus der wohnung,und hat 2-monate bei mir gewohnt,nun will das amt,das er wieder zu mir kommt ,geht aber nicht weil ich noch ein 15-järigen sohn habe.mein frage ist kann mich das amt den jungen aus seiner wohnung raus schmeissen und zu mir wieder …danke fischer

  14. Ich bekomme seit 2015 Hartz4 u. Witwenrente..meine Frage..meine Wohnung müsste teilweiße renoviert werde..Küche,Esszimmer u. Flur..übernimmt das der Jobcenter??

  15. Zunächst einmal, ich bin Mieter. Ich habe jetzt schon einige Jahre neben meiner Dusche im Sylikon schwarzer Wasserschimmel. Mein Vermieter sagte zu mir, er würde die Behebung des Schimmels nicht bezahlen und schwarzer Wasserschimmel wäre nicht gesundheitsschädlich. Meine Fragen hierzu: Stimmt es, das schwarzer Wasserschimmel nicht gesundheitsschädlich ist? Muss mein Vermieter den Schimmel, wenn er gesundheitsschädlich, oder nicht gesundheitsschädlich ist auf seine Kosten beheben?. Falls er das nicht muss, muss mir das Jobcenter die Kosten erstatten, oder gleich in Vorkasse treten? — Der Fußboden in der gesamten Wohnung ist schon seit Jahren stark beschädigt und quitscht, egal wo ich hin trete. Ich habe meinen Vermieter schon mindestens 50 mal angerufen und im gesagt, er solle doch bitte meinen Fußboden reparieren. Immer wieder tröstete er mich, er würde bald vorbei kommen. Er kahm bis heute nicht vorbei. Meine Fragen: Muß mir mein Vermieter die Beschädigungen an meinen Fußböden auf seine Kosten beheben? Falls nicht, muß das Jobcenter die Kosten übernehmen? Falls mein Vermieter die Beschädigungen beheben und die Kosten übernehmen muß, immer noch nicht reagiert, was kann ich dann tun? Einen Mieterschutzbund kann ich mir nicht leisten!

  16. Bei uns in der Wohnung ist im Bad die Abtrennung der Duschkabine beschädigt. Dazu sollte noch gesagt werden, dass mir dies beim Reinigen der Dusche passiert ist. Seit diesem “Missgeschick” schwingen die beiden hinteren Schiebetüren der Abtrennung nach innen weg. Meine Ehefrau und ich überlegen nun, ob es sinnvoll ist, die alte Duschabtrennung durch eine neue zu ersetzen, da wir die alte Abtrennung vom Vormieter übernommen haben. Da wir jedoch nicht sicher sind, ob das Sozialrathaus die Kosten dafür auch übernimmt, haben wir bisher keine Angebote eingeholt. Eine erste Recherche ergab, dass sich die Kosten für die billigsten Modelle auf eine Summe zwischen 189 und 199 € belaufen. Unsere Frage: Ist das Sozialrathaus dazu verpflichtet, solche Kosten in dieser Höhe Komplett zu übernehmen?

    1. Zunächst sollten Sie einmal beim Jobcenter nachfragen, ob das übernommen werden kann. Ggf. beantragen, so dass man dann gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen kann bzw. diesen prüfen kann.

  17. Hallo meine Frage wäre möchte gerne eine Ausbildung als Kosmetikerin machen und danach selbstständig
    Hatte vor c.a 3 Jahren pflegeassistentin gearbeitet
    Hatte mich auch wohl gefühlt aber dann Kahm auch der Tod ich hatte eine patzienten gehabt die hab ich ganz schnell in mein Herz geschlossen sie wurde später sehr krank Krebs sie ist später verstorben und die Gerüche ich Kahn einfach nicht mehr drauf klar
    Worauf ich hinaus möchte ist
    Das Arbeitsamt möchte mir die Ausbildung nicht zahlen was kann ich da tun

    1. Widerspruch gegen ablehenden Bescheid .Vorher die Kostenübernahme beantragen und wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird , klage einreichen beim SG .

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