Manche Dinge können Sie nun online beim Jobcenter einreichen.

Ihr Jobcenter gibt es jetzt auch online – zumindest teilweise

Die Jobcenter bieten einen neuen Service an: Über die Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie jetzt online Veränderungen mitteilen, Ihren Bewilligungszeitraum verlängern lassen oder persönliche Daten wie Kontoverbindungen ändern lassen. Bis Sie Ihre Kommunikation mit dem Jobcenter digital erledigen und die Umwelt und Ihre Brieftasche schonen können, dauert es wohl noch ein wenig, doch weitere Funktionen sollen folgen.

Achtung: Ausbau des Online-Services bis 2022

Nicht alle Jobcenter bieten den Online-Zugang an. Mit dem Angebot werden Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2017 umgesetzt, das vorsieht, bis 2022 viele Verwaltungsservices online anzubieten.

Anträge in Papierformen bedeuten großen Aufwand und Kosten

Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie vermutlich schon einmal ein Formular des Jobcenters ausgefüllt und wissen: Das ist viel, oft anscheinend sinnlose Schreibarbeit. Und sind die Papiere ausgefüllt, müssen sie noch den Weg zum Jobcenter finden. Das kostet je nach Ihrem Wohnort Geld für den öffentlichen Nahverkehr oder Briefmarken. 

Sind Ihre Zettel beim Jobcenter angekommen, muss das Jobcenter Ihre Informationen verarbeiten. Oft bedeutet das, dass dort Sachbearbeiter die Informationen in den Computer tippen und Ihre Anträge in den Schredder wandern.

Das alles klingt nicht besonders effizient? Ist es auch nicht. Das umständliche Prozedere beschäftigt Hartz 4-Empfänger und kostet Sie Geld, bedeutet aber auch enormen Verwaltungsaufwand, kostet also die Steuerzahler viel Geld und belastet zu allem Überfluss die Umwelt.

Andere EU-Länder machen es besser

Da stellten sich viele zu Recht die Frage: Muss das im Jahr 2019 noch so schwierig sein? Andere EU-Länder wie beispielsweise Österreich bieten schon heute die automatische Kindergeldzahlung an. Nach der Geburt eines Kindes müssen die Eltern nicht einmal einen Antrag stellen. Es genügt, die Kontoverbindung zu hinterlegen, dann kommt das Kindergeld automatisch.

Hinweis: Digitalisierung soll Verwaltung vereinfachen

Auf Anordnung der Regierung wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz verabschiedet, das regelt, dass bis zum Jahr 2022 rund 1.600 Leistungen in 557 Lebensbereichen digitalisiert werden sollen. Vieles in der Verwaltung ließe sich einfacher digital regeln, das betrifft vor allem Services wie An- und Ummeldungen, doch auch die Jobcenter sind jetzt online erreichbar.

Nur VÄM und WBA online

Sie wollen also Ihr Smartphone zücken und online Ihr ALG II beantragen? Einen kleinen Moment noch: Dieser Service ist noch nicht verfügbar. Die neue Plattform ist im Moment nur interessant für Sie, wenn sich bei Ihnen gerade etwas ändert oder ihr Bewilligungszeitraum demnächst abläuft.

Der Online-Service ist nämlich gerade erst gestartet und kann bisher nur diese zwei Funktionen anbieten:

  • Sie können dem Jobcenter Veränderungen mitteilen und
  • Sie können beantragen, dass Ihnen Ihre Leistungen für ein weiteres Jahr bewilligt werden.

Die Formulare dazu kannten Sie bisher als VÄM (Veränderungsmitteilung) und WBA (Weiterbewilligungsantrag).

Angebot nicht überall

Sie haben gerade geheiratet und wollten deswegen zufällig ohnehin eine VÄM ausfüllen? Warten Sie trotzdem noch einen Moment bevor Sie Ihre Briefmarken wieder wegräumen. Denn nicht alle Jobcenter bieten den Online-Zugang an. Ob Ihr Jobcenter teilnimmt, erfahren Sie am einfachsten, indem Sie im Formular-Center Ihres Jobcenters nachsehen. Online ist keine Liste verfügbar.

Zugangsdaten gibt es nur offline

Ihr Bewilligungszeitraum läuft bald ab, sie wollen einen WBA online stellen und Ihr Jobcenter bietet das auch an? Auch jetzt ist es noch zu früh, sich die Schuhe wieder auszuziehen und sich zu Hause vor den Computer zu setzen. Denn um sich im Online-Portal anzumelden brauchen Sie jetzt noch Zugangsdaten. Und wo bekommen Sie die? Sie haben es erraten: Nach persönlicher Vorsprache im Jobcenter.

Packen Sie also die Busfahrkarte ein und machen Sie sich mit Ihrem Jobcenter auf den Weg ins digitale Zeitalter. Dieses Mal ist es vielleicht noch einfacher, wenn Sie den Weiterbewilligungsantrag mitnehmen und ihn gleich persönlich abgeben.

 

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert