Jobcenter Aachen

Die Städteregion Aachen zählt ungefähr 550.000 Einwohner und rund 20.000 Arbeitslose. Anfang 2020 meldete das Jobcenter Aachen eine Arbeitslosenquote bei 6,7 %. Damit liegt Aachen leicht über dem Durchschnitt von NRW von 6,4 %.

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Zahlen und Fakten zu Hartz 4 und Arbeitslosenzahlen in Aachen

Die Stadt Aachen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Westen Deutschlands an der Grenze zu Belgien. In der Städteregion Aachen lebten Ende des Jahres 2020 rund 556.600 Menschen. Rund 23.936 von ihnen waren im August 2021 ohne Job, was einer Arbeitslosenquote von 7,8 % entspricht. Damit liegt die Städteregion Aachen etwas über dem NRW-Durchschnitt von 7,3 %.

Leistungen des Jobcenters Aachen

Neben dem Hartz-4-Regelbetrag in Form einer Pauschale in Höhe von 446 EUR für die Kosten für beispielsweise Ernährung, Bekleidung, Haushaltsstrom und Körperpflege und eventuellen Mehrbedarfen übernimmt das Jobcenter Aachen die Kosten der gesamten Bedarfsgemeinschaft für das Wohnen. Zu diesen zählen Miete und die Nebenkosten inklusive der Heizkosten. Weiterhin müssen Sie sich auch nicht um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kümmern, denn diese werden vom Jobcenter Aachen übernommen.

Welche Anträge bietet das Jobcenter Aachen

Das Jobcenter Aachen bietet neben dem Antrag auf ALG 2 auch einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld 2, einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) sowie einen Antrag auf Lernförderung. Diese können Sie auf der Website des Jobcenter Aachen herunterladen.

Miete & KdU bei Jobcenter Aachen beantragen

Während die Kosten für Miete und Nebenkosten vom Jobcenter Aachen übernommen werden, müssen Sie den Strom dagegen aus eigener Tasche bzw. vom ALG-2-Regelsatz zahlen. In der Stadt Aachen liegt der Richtwert zur Bruttokaltmiete für eine Person bei 435 EUR, in den dazugehörigen Ortsteilen bei 367 EUR.

Hartz 4 Bescheid des Jobcenters Aachen prüfen lassen

Wussten Sie, dass Hartz-4-Bescheide in Deutschland sehr häufig fehlerhaft sind? Ob bei der Berechnung des Bedarfs oder bei deren Anrechnung. Kein Wunder bei der undurchsichtigen Rechtslage, die sich fast jährlich ändert. Eine rechtliche Prüfung von Hartz-4-Bescheiden durch einen Anwalt ist daher sinnvoll.

Unsere Partneranwälte kontrollieren kostenfrei für Hartz-4-Empfänger, ob die Leistungen korrekt berechnet wurden. Wird ein Fehler gefunden, legen unsere Anwälte Widerspruch ein. Verzichten Sie nicht auf Leistungen, die Ihnen kostenfrei zustehen und lassen Sie ihren Bescheid überprüfen.

Häufigste Fehler beim Jobcenter Aachen

Das Jobcenter Aachen verschickt viele fehlerhafte Bescheide. Der häufigste Fehler betrifft die Anrechnung des Einkommens. Das Jobcenter sollte in diesem Fall nämlich das Bruttoeinkommen berücksichtigen. Stattdessen ziehen die Jobcenter häufig das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage heran. Das wirkt sich nachteilig für die Leistungsempfänger aus und ist nicht zulässig.

Aufrechnungs- und Erstattungsbescheide beziehen sich häufig auf falsche Zeiträume., auch das kann für die Betroffenen bedeutet, dass ihnen noch weniger Geld zum Leben bleibt, als es die Regelungen eigentlich vorsehen. 

Noch ein häufiger Fehler betrifft das Thema Bedarfsgemeinschaften. Das Jobcenter geht zu oft davon aus, dass alle Menschen, die in einer Wohnung leben, zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. Das stimmt aber nicht in jedem Fall. Die Unterscheidung ist wichtig für Haushalte im ALG II-Bezug, denn wenn eine Person nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, darf Ihr Einkommen auch nicht angerechnet werden. Wenn Personen fälschlicherweise zur BG gezählt werden, bedeutet das in der Regel große finanzielle Einbußen für die restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

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