Jobcenter Dresden

Das Jobcenter Dresden betreut Anfang 2020 rund 11.000 Arbeitslose im Hartz 4-Bezug, weitere 4.800 Arbeitslose bekommen ALG I von der Agentur für Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt bei historisch niedrigen 5,3 %, deutlich unter der durchschnittlichen deutschen Arbeitslosenquote von 6,4 %.

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Das Jobcenter Dresden ist nur an einem einzigen Standort.

Zahlen und Fakten zum Hartz 4 und Arbeitslosenzahlen in Dresden

Mit derzeit 554.649 Einwohnern ist Dresden die zweitgrößte Stadt in Sachsen. Da top Unternehmen wie Infineon, SAP Deutschland und Elebe Flugzeugwerke in Dresden ihren Unternehmenssitz haben, gilt die Stadt als einer der attraktivsten Arbeitgeber in Sachsen. Im Jahr 2020 lag die Arbeitslosenquote in Dresden bei durchschnittlich 6,2 Prozent. Die Stadt hat einen leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie verzeichnet. Inzwischen erholt sich der Arbeitsmarkt jedoch zusehends und die Arbeitslosenquote sinkt langsam aber stetig.

Leistungen des Jobcenters in Dresden

Das Jobcenter Dresden unterstützt Erwerbslose bei der finanziellen Grundsicherung (Deckung der Lebenshaltungskosten). Das umfasst auch die Miete und Heizkosten. Allerdings muss die Miete angemessen sein. Die Mietkosten müssen sich an den durchschnittlichen Mietpreisen im Raum Dresden orientieren. Sollten die Kosten darüber liegen, übernimmt das Jobcenter die Mietkosten nur für kurze Zeit. Weiters bietet das Jobcenter Dresden Umschulungsmaßnahmen sowie Unterstützungsangebote zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt an. Durch Coaching und Begleitung soll auch Langzeitarbeitslosen der Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Welche Anträge bietet das Jobcenter Dresden

  • – Arbeitslosengeld II
  • – Weiterbewilligungsanträge
  • – Veränderungsmitteilung

Miete & KdU bei Jobcenter Dresden beantragen

Das Jobcenter Dresden übernimmt die Kosten der Unterkunft, solange diese angemessen sind und sich an den durchschnittlichen Wohnungskosten orientieren. Dasselbe gilt auch für die Heizkosten.

Häufigste Fehler in Hartz 4-Bescheiden in Dresden

Korrekte Bescheide findet man im Jobcenter Dresden selten. Besonders viele Fehler betreffen Familien. Diese müssen besonders darauf achten, dass die Anrechnung des Kindergeldes richtig ist. Wenn Kindergeld als Einkommen einer volljährigen Person angerechnet wird, müssen 30 EUR als Versicherungspauschale anrechnungsfrei bleiben. Dies fehlt oft. 

Hartz 4 Bescheid des Jobcenters in Dresden prüfen lassen

In die Hartz 4 Bescheide des Jobcenters Dresdens schleichen sich regelmäßig Fehler ein. Besonders häufig sind Familien davon betroffen, da die Anrechnung des Kindergeldes oft nicht richtig ist. Alleinerziehende sollten ihren Hartz 4 Bescheid ebenfalls kritisch prüfen: Häufig wird kein Mehrbedarf gewährt, nur weil noch andere Familienmitglieder mit im gleichen Haushalt wohnen. Darüber hinaus sind viele Bescheide unzureichend begründet. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de überprüfen die Bescheide kostenlos auf Fehler.

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