Jobcenter Gelsenkirchen
Gelsenkirchen führt regelmäßig die nationalen Armuts- und Arbeitslosigkeitsstatistiken an. Doch dabei ist im Herzen des Ruhrpotts viel passiert in den letzten Jahren: Anfang 2020 meldete das Jobcenter Gelsenkirchen mit 10,9 % mit die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 20 Jahren.
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Zahlen und Fakten zu Hartz 4 und Arbeitslosenzahlen in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen ist eine weltoffene Stadt in Nordrhein-Westfalen. Die einstige Bergbaustadt hat sich zu einem modernen Wissenschafts- und Dienstleistungszentrum entwickelt. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit in Gelsenkirchen hoch. 24.184 Menschen suchten im August 2021 Arbeit und finanzielle Unterstützung. Davon 4.689 im SGB III und 19.495 im SGB II Bezug.
Leistungen des Jobcenters Gelsenkirchen
Das Jobcenter nennt sich korrekt “Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen” kurz IAG. Sie sind für die Bewilligung und die Auszahlung von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II zuständig. Außerdem gibt es noch das Servicecenter des IAG für alle Informationen rund um das Thema Hartz 4, die B.Box für die Themenbereiche Bildung, Beruf und Bewerbung sowie den Job Point des IAG für die gezielte Arbeitsplatzsuche.
Welche Anträge bietet das Jobcenter Gelsenkirchen?
Sie können beim IAG einen Antrag auf Leistungen nach SGB II und SGB III stellen.
Miete & KdU im Jobcenter Gelsenkirchen beantragen
Zu diesen Leistungen zählen auch die Miete, kurz KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung) genannt. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, wobei es Richtlinien der Stadt Gelsenkirchen für die Bedarfe gibt. Sie richten sich nach Wohnungsgröße, Personenzahl und Mietzahlungsobergrenzen. Dafür steht eine aktuelle Tabelle zur Verfügung. Das Jobcenter Gelsenkirchen prüft den Antrag auf Angemessenheit.
Hartz 4 Bescheid des Jobcenters Gelsenkirchen prüfen lassen
Oft werden die Bescheide vom IAG falsch berechnet. Nicht jeder hat bei den komplizierten Bescheiden den Überblick, so dass fehlerhafte Bescheide übersehen werden. Fast die Hälfte aller Bescheide sind nicht korrekt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen. Wir von hartz4widerspruch.de die prüfen die Bescheide kostenlos und legen ggf. dagegen Widerspruch ein. Die Bescheidprüfung erfolgt einfach und schnell online. Sie loggen sich bei uns ein und werden Schritt für Schritt geführt. Das können Sie sogar über das smartphone erledigen.