Jobcenter Bremen
Die Stadtgemeinde Bremen verzeichnete Anfang 2020 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 9,8 %. Die Anzahl der Hilfeempfänger insgesamt beläuft sich beim Jobcenter Bremen aktuell auf fast 80.000. Von ihnen sind rund 54.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
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In Bremen wird häufiger sanktioniert
In Bremen wird zunehmend häufiger sanktioniert. Im Jahr 2018 wurden im Vergleich zum Vorjahr häufiger die Leistungen gekürzt. Die Zahl der verhängten Sanktionen ist von knapp 12.500 im Jahr 2017 auf rund 13.000 Anfang 2020 angestiegen. Der häufigste Grund waren Meldeversäumnisse. In Bremen wurden pro Monat im Schnitt 2,8 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Damit geht die Entwicklung in Bremen gegen den Bundestrend. Deutschlandweit werden immer weniger Sanktionen verhängt.
Mietobergrenze in Bremen liegt im Mittelfeld
Im Bundesland Bremen beläuft sich die Mietobergrenze der Bruttokaltmiete für einen 1-Personen-Haushalt auf 471 EUR. Die angemessene Größe liegt bei 50 m². Im Jahr 2017 lag die Mietobergrenze bei 455 EUR.
Häufigste Jobcenter-Fehler in Bremen
Benachteiligungen der Hartz 4-Empfänger gehören in diesem Jobcenter zur Tagesordnung. Besonders häufig trifft das den Bereich der KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung). Die Bedarfe werden oft falsch berechnet. Dadurch werden Senkungen von Miet- und Heizkosten zu Unrecht verlangt. Meist sollen die Kostensenkungen zudem binnen der nächsten sechs Monate erfolgen. Das ist weder möglich noch rechtens.
Auch als Elternteil müssen Sie gut aufpassen. Häufig werden Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht gezahlt, obwohl sie Ihnen zustehen. Ähnliche Vorsicht gilt auch bei den Aufhebungs- oder Erstattungsbescheiden. Oftmals wird ein falscher Zeitraum verwendet. Das kann dazu führen, dass der Bescheid ungültig wird. Falsche Berechnungen zu Ihrem Nachteil sind bedauerlicherweise keine Seltenheit.
Zudem sind in vielen Bescheiden Ungenauigkeiten festzustellen. Ungenaue Begründungen führen zu unverständlichen Bescheiden. Dies ist nicht rechtmäßig. Sie sollten immer genau verstehen können, warum Ihnen zum Beispiel etwas nicht bewilligt wurde. Ist das nicht der Fall, können Sie den Bescheid anfechten.