Was ist ein Jobcenter? Aufgaben und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
Wann hilft das Jobcenter?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Sozialleistungen für Arbeitslose. Sind diese vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einer Arbeit nachgegangen, so haben sie häufig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit.
Betroffene, welche die Bezugsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich in aller Regel an das örtliche Jobcenter wenden. Dieses ist für alle Belange rund um das Bürgergeld (ehemals Hartz 4) zuständig.
Damit Ihr Antrag auf Bürgergeld bewilligt werden kann, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sein, in Deutschland wohnen und es muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen (sie können den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren).
Gut zu wissen:
Bei erstmaligem Bürgergeld-Bezug gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. In diesem Zeitraum wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist (über 40.000 Euro). Zudem werden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang übernommen, auch wenn diese über den Richtwerten der jeweiligen Stadt liegen.
Können Sie sich beim Jobcenter online anmelden?
Kommen Betroffene in die Lage, dass sie Bürgergeld beantragen müssen, stellt sich oft die Frage, wie das eigentlich geht. Grundsätzlich können Sie sich ein entsprechendes Formular bei Ihrem zuständigen Jobcenter holen, ausfüllen und vor Ort wieder abgeben.
Es gibt aber seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, Bürgergeld-Leistungen online zu beantragen. Um das zu tun, müssen Sie erst einmal auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) ein Benutzerkonto anlegen.
Haben Sie dieses bestätigt, können Sie das Formular ausfüllen und elektronisch an das Jobcenter übersenden. Zu diesem Zweck müssen Sie einen elektronischen Ausweis in Ihrem Benutzerkonto hinterlegen.
Haben Sie sich verifiziert, können Sie auf Wunsch auch weitere Anträge online stellen oder dem Jobcenter Veränderungen mitteilen. Zudem werden Ihnen die Bescheide elektronisch zugestellt.
Wichtig:
Zwar können Sie den Antrag auf Bürgergeld online beim Jobcenter stellen, es kann aber dennoch eine persönliche Vorsprache vonnöten sein. Ein Sachbearbeiter wird sich in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Welche Leistungen sieht das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger vor?
Es gibt viele unterschiedliche Leistungen für Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter. Eine wichtige ist zum Beispiel der monatliche Regelsatz. Aus diesem sollen die täglichen Bedarfe für Lebensmittel, Strom, Kleidung und Freizeit gedeckt werden.
Verfügt der Leistungsbeziehende über kein anrechenbares Einkommen, so gestalten sich die Regelsätze je nach Bedarfsstufe folgendermaßen:
- Alleinstehende, Alleinerziehende: 563 Euro
- Volljährige Partner, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben: 506 Euro
- Volljährige (18-24 Jahre) die im Haushalt der Eltern leben: 451 Euro
- Jugendliche (14-17 Jahre): 471 Euro
- Kinder (6-13 Jahre): 390 Euro
- Kinder (0-5 Jahre): 357 Euro
Zusätzlich zum Regelsatz gehört es auch zu den Aufgaben vom Jobcenter, einen Anspruch auf etwaige Mehrbedarfe zu prüfen. Diese liegen zum Beispiel bei Alleinerziehenden vor, wenn sie mit minderjährigen Kindern zusammenleben.
Zudem kommt gemäß § 21 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) auch ein Mehrbedarf in der Schwangerschaft in Betracht: Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.
In aller Regel müssen Sie im Jobcenter bei der Leistungsabteilung einen Antrag stellen, wenn Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf vermuten. Dazu genügt in aller Regel ein formloses Schreiben mit entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel eine Bestätigung der Schwangerschaft inklusive errechneten Geburtstermin von Ihrem behandelnden Arzt).
Übernimmt das Jobcenter die Miete?
Die Kosten der Unterkunft sind im Regelsatz nicht inbegriffen. Jobcenter, die fürs Arbeitsamt arbeiten, erkennen diese Bedarfe separat an, sofern sie angemessen sind. Doch wie genau wird die Angemessenheit ermittelt?
Dafür gibt es zwei entscheidende Faktoren: Die Anzahl der Menschen, die in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft leben, sowie der örtliche Mietspiegel. Daraus ergeben sich dann unterschiedliche Richtwerte für einzelne Städte in Deutschland.
Kooperationsplan mit dem Jobcenter
Eine zentrale Aufgabe der Jobcenter ist auch die Beratung. Ziel ist es, dem Leistungsempfänger dabei zu helfen, eine Arbeit zu finden, durch die er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Zu diesem Zweck erstellen beide Parteien gemeinsam einen Kooperationsplan.
Im Rahmen dessen wird zum Beispiel festgelegt, durch welche Maßnahme Sie bei der Jobsuche unterstützt werden können. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Bewerbungstrainings bis hin zu Weiterbildungen oder Umschulungen.
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